Unterhalt ab 18
 
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Unterhalt ab 18

 
(@grant)
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Hallo,

Tochter, 18 J., verlangt Unterhaltszahlungfortsetzung; sie weigert sich, einen Ausbildungsplatz anzunehmen, besucht jetzt weiterführende Schule auf Verlangen ihrer Mutter. Ich bin Frührentner, lebe allein, habe allerdings Grundbesitz (belastet). Die Rente ist mit Hartz IV gleichgesetzt. Tochter hat bereits Gerichtsvollzieher beauftragt, der allerdings unverrichteter Dinge wieder ging... er schüttelte nur den Kopf, missbilligte das Verhalten des Anwaltes, der die Zwangsvollstreckung beantragt hatte...
Sie wohnt bei ihrer Mutter, eigentlich wohnen beide bei Oma, mein ältester Sohn wohnt auch dort. Das Haus dort wurde extra für sie aufgestockt, aber das würde jetzt zu weit führen, die Sache hat einen kilometerlangen Schwanz...
Mutter ist schon in Rente (seit ihrem 23. Lebensjahr) ...

Natürlich bin ich bereit, meine Tochter zu unterstützen, aber das ist in meiner finanziellen Situation einfach nicht möglich, erst recht nicht, wo ich nach Hartz IV keine zusätzliche Unterstützung zur Rente erhalte. Aus irgendeinem Grund sieht sie das aber scheinbar nicht ein oder will nicht einsehen... zu ihrem 18. Geburtstag hat sie eine recht große Summe geschenkt bekommen, die sie nicht angegeben hat, scheint auch sonst keine Probleme zu haben...

Hat jemand Ähnliches erlebt, (die Sache geht jetzt vor Gericht), kann jemand Verhaltenstipps
geben?

MfG
Grant


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2005 17:46
(@Melly)

Hallo Grant,

Unterhalt ist ja nur zu zahlen, wenn man leistungsfähig ist.
Der Grundbesitz spielt dabei keine Rolle, lediglich das Einkommen.
Der Selbstbehalt bei einem 18 Jahre altem Kind steigt eh auf 1000 Euro im Monat.Wird sich aber durch die Berentung etwas mindern.
Ich würd jetzt mal nicht in Panik ausbrechen, abwarten, was der Richter dazu sagt.

Mit 18 Jahren sollte die Tochter schonmal selbst in die Schlappen kommen.
Größere Geldsummen, die Tochter bekommen hat, sind erstmal zu verwerten, heißt also sie darf das nicht so verschweigen, das könnte zu einer Unterhaltsverwirkung führen.

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2005 18:13