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Unterhalt

 
(@vatti)
Schon was gesagt Registriert

Ich möchte gerne mal etwas wissen.

Und zwar zahle ich monatlich 60€ Unterhalt an das JA. Zur Zeit bin ich nicht berufstätig. Meine Ex bekommt Unterhaltsvorschuss 133€.
Ihr Anwalt hat mich darauf hingewiesen das ich Unterhaltsverpflichtet bin, weiß ich ja.

Aber da ich momentan nicht zahlen kann und nur 60€ ans JA zahle, kann ich da nicht von Unterhalt reden? Ist das kein Unterhalt den ich da leiste??

LG

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@Vatti: ich habe Deinen Thread ins passende Forum verschoben!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2012 14:39
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Vatti,

nun, Namen sind ja nun Schall und Rauch, aber ...

Aber da ich momentan nicht zahlen kann und nur 60€ ans JA zahle, kann ich da nicht von Unterhalt reden? Ist das kein Unterhalt den ich da leiste??

... so wie ich das sehe, zahlst du Unterhalt im Rahmen deiner Leistungsfähigkeit und das sind derzeit halt diese 60 Euro. Das Jugendamt legt dann 73 Euro drauf und das sind dann zusammen die 133 Euro, die die KM tatsächlich erhält. Wenn man ganz haarspalterisch sein möchte, würde man folglich sagen: Sie erhält für das Kind 60 Euro Unterhalt von dir, 73 Euro Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, und mutmaßlich 184 Euro Kindergeld von der Familienkasse.

Wenn deine derzeitige Nicht-Berufstätigkeit eine unvermeidbare Ursache hat (länger dauernde Krankheit o.ä.), dann gibt es allerdings eine Sache, die dir wichtiger sein sollte als die Frage, in welcher gedanklichen Schublade deine 60-Euro-Überweisung einzusortieren ist, nämlich: Hast du's vom Jugendamt schriftlich, dass du derzeit für nicht mehr als diese 60 Euro leistungsfähig bist? Ohne so eine Bestätigung laufen mit ziemlicher Sicherheit Unterhaltsschulden auf, die du irgendwann später wirst zurückzahlen müssen ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2012 00:43
(@der-trauernde)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Vatti,

ein Freund von mir hat genau dasselbe gemacht wie du und seine Zahlungen wurden ihm nicht von der Unterhaltsvorschusskasse angerechnet!
Vielleicht hat sich ja die Gesetzeslage inzwischen geändert aber wie ich unseren Staat kenne, glaube ich das nicht.
Jedenfalls ist mein Freund im Juni 1997 arbeitslos worden, hat durch anraten des Arbeitsamtes ab September 1997 eine Qualifizierung gemacht und diese ging bis zum 15 August. Vom Juni bis zum beginn seiner Qualifizierung hat er den Unterhalt in voller Höhe weiterbezahlt (Kind war 3 Jahre alt).
Er hat alle notwendigen Unterlagen an das Jugendamt geschickt und die Mutter hat ab September 1997 Unterhaltsvorschuss erhalten. Das Jugendamt hat meinen Freund schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt dass er auf Grund seines zu geringen Einkommens, auf null Euro Unterhalt gesetzt wurde und dass die Unterhaltsvorschusskasse jetzt einspringt.
Aber mein Freund hat aus „moralischen“ Gründen zu sich selbst gesagt: „Ich überweise trotzdem 100 DM pro Monat auf das Konto der Unterhaltsvorschusskasse“.
Sein „Moralisches“ Verhalten wurde letztendlich nicht belohnt, weil er leider erst nach seiner Qualifizierung nachgefragt hat wie hoch seine „angeblichen Schulden“ bei der Unterhaltskasse sind.

Liebe Grüße,
Der Trauernde


AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2012 13:39