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Unterhalt

 
(@grick)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen.
ich bin neu hier und habe ein paar Fragen.Ich lebe mit meinem nun 16
jährigen Sohn seit 6 Jahren alleine, meine Ex-Frau zahlt nach langen hin und
her 340,- Euro Kindesunterhalt. Mein Sohn macht seit dem 15.08.2009 eine
Maßnahme über das Arbeitsamt da er keinen Ausbildungsplatz gefunden hat
(liegt wohl daran, das er seinen Abschluß vergeigt hat ).. Dafür bekommt er
eine Aufwandsentschädigung von 120,- Euro. Ist es rechtens das meine Ex den
Kindesunterhalt nun um einen Teil oder die komplette Aufwandsentschädigung
kürzt??? Desweiteren lebt meine EX in einer Eheähnlichen Gemeinschaft mit
ihrem neuen Partner sie ist wieder Schwanger und erwartet im Oktober ein
Baby.Wer ist ab dem Zeitpunkt an dem sie aufhört zu Arbeiten für den Barunterhalt unseres Sohnes
zuständig??? Vieleicht teilweise der neue Partner meiner Ex ( Eheähnliches
Verhältniß ) oder das Jugendamt ( Unterhaltsvorschuss ) oder eventuell die
Arge ( Hartz4 ) oder bleibt mal wieder alles an mir hängen ??? Ich werde im
Dezember diesen Jahres wieder Heiraten allerdings wird meine zukünftige Frau
in der ersten Zeit keiner Beruflichen Tätigkeit nachkommen können da sie aus
dem Ausland kommt und erst unsere Sprache erlernen muß. Spätestens dann
müßten wir den Finanziellen Gürtel seeehhr eng schnallen.
Für eure Meinungen und Ratschläge bin ich sehr Dankbar.

Gruß Günther

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2009 22:40
 elwu
(@elwu)

1) Ist es rechtens das meine Ex den Kindesunterhalt nun um einen Teil oder die komplette Aufwandsentschädigung kürzt???

2) Wer ist ab dem Zeitpunkt an dem sie aufhört zu Arbeiten für den Barunterhalt unseres Sohnes zuständig???

3) Ich werde im Dezember diesen Jahres wieder Heiraten

Hallo,

1) ja, ist rechtens

2) du allein, Unterhaltsvorschuss gibt es nicht

3) überlege seeeehr gut, ob du das wirklich tun solltest

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2009 22:45