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Unterhalt

 
(@Unbekannt)

Hallo, ich zahle zur zeit für meine beiden Kinder Unterhalt an das Jugendamt (Vorschuss).
Dieses endet aber im Dezember 2004.
Nun habe ich vom Anwalt meiner Exfrau bescheid bekommen das ich die Abrechnungen der letzten 12 Monate einreichen soll.
Meine frage, wenn der Unterhaltsvorschuss endet wieviel muss ich für meine Kinder zahlen.
Ich habe in den letzten 12 Monaten ca. 1850 euro netto verdient.
Da es zur zeit bei uns auf der Arbeit schlecht aussieht und ich jetzt weniger Arbeite verdiene ich zur zeit aber nurnoch 1700 euro netto.

Peter


Zitat
Geschrieben : 09.04.2004 12:32
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Peter,

wie alt sind denn die Kinder?

Gruß
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2004 12:55
(@Unbekannt)

Hallo Sky,

6 und 8 jahre alt.
Ich bezahle auch noch eine kredit aus der Ehe ab 150 euro monatl.


AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2004 13:08
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Peter,

nach Düsseldorfer Tabelle pro Kind 292€ (je nach dem wo die Kinder wohnen, bitte in den Unterhaltsleitlinien und Tabellen des entsprechenden OLG-Bezirkes nachlesen), egal ob das Einkommen nun 1850€ oder 1700€ beträgt. Minderjährigen Kinder bist Du verschärft unterhaltspflichtig, um den Regelbetrag wirst Du nicht "drumrum" kommen.

Gruß
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2004 13:23
(@Unbekannt)

Wenn ich mehr bezahlen muss dann bleiben mir von meinem Lohn nach Abzug aller Kosten noch ca. 100 euro über 🙁
Ich lebe mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung, sie ist vermögenslos, hat die EV geleistet und es läuft ein Insolvenzverfahren, muss also auch für sie aufkommen.
Wird soetwas berücksichtigt :question:


AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2004 21:53
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Peter,

nein, die Freundin bleibt unberücksichtigt, da Du ihr (rechtlich) nicht zum Unterhalt verpflichtet bist.
Deiner Rechnung kann ich logischerweise nicht folgen, da fehlt es an Angaben.

Gruß
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2004 23:28