Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt

 
(@domsen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo bin neu hier und auf der suche nach ein paar nützlichen Informationen.
Ich beschreibe kurz unseren Fall.
Am 1.1.2009 ist mein Sohn aus erster Ehe bei uns eingezogen, weil seine Mutter ihn an Weihnachten vor die Tür gesetzt hat.
Da ich die ganze Zeit Unterhalt an die Kindsmutter bezahlt habe,möchte ich jetzt nätürlich auch Unterhalt einfordern.das Problem ist nur das mein sohn schon 15 Jahre ist und ich keinen Unterhaltsvorschuss bekommen kann.
Also bin ich zum Anwalt gegangen um Unterhalt einzuklagen.
Der anwalt fordete als erstes die verdienstbescheinigungen und anderen einkommen an.
Jetzt stellte sich heraus das die KM nur 830 Euro verdient zuzüglich aber von der Arge noch 372 zur sicherung des Lebensunterhalts bekommt,zuzüglich bekommt sie noch Unterhaltsvorschuss  von 130 Euro für ein anders Kind und Kindergeld 164 Euro
Mein Anwalt sagt das man da nichts machen kann und das es keine Chance gibt an unterhalt zu kommen.
Ich kann und will das nicht glauben das die KM mehr geld zur verfügung hat als wir mit 4 Personen


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2009 19:03
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Domsen!

Jetzt stellte sich heraus das die KM nur 830 Euro verdient zuzüglich aber von der Arge noch 372 zur sicherung des Lebensunterhalts bekommt,zuzüglich bekommt sie noch Unterhaltsvorschuss  von 130 Euro für ein anders Kind und Kindergeld 164 Euro

Die 130,-- Mücken für das andere Kind sind für das Kind, zählt also nicht zum Einkommen der KM.
Kindergled 164,--: wenn Sohni bei Dir wohnt und gemeldet ist, müsstest du das Kindergeld kriegen. Ist es für das andere Kind, geht es Dich nichts an.
Alles in allem wird nicht viel für KU Deines Sohnes rausschauen, befürchte ich.

Grüße ausm Süden
Marco

*edit: Teppfihler korrigiert


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2009 19:20
(@domsen)
Schon was gesagt Registriert

*vollquoting des eigenen beitrags gelöscht


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2009 20:46
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Jetzt stellte sich heraus das die KM nur 830 Euro verdient zuzüglich aber von der Arge noch 372 zur sicherung des Lebensunterhalts bekommt

Das wären in Summe 1.202 €. Hiervon 5% für berufsbedingte Kosten runter bleiben 1.141,90. Unter Beachtung des SB von 900 € wären demnach 241,90 für KU drin. Ich kann die Aussage deines RA nicht nachvollziehen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2009 21:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tach

Das wären in Summe 1.202 €. Hiervon 5% für berufsbedingte Kosten runter bleiben 1.141,90. Unter Beachtung des SB von 900 € wären demnach 241,90 für KU drin. Ich kann die Aussage deines RA nicht nachvollziehen.

Und ich würde von dem Arge-Geld schon mal keine berufsbedingten Aufwendungen abziehen und im Mangelfall auch nicht pauschaliert.

Das wirst du dem RA allerdings vermutlich diktieren müssen, bei dessen Arbeitsauffassung.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2009 21:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Das wären in Summe 1.202 €. Hiervon 5% für berufsbedingte Kosten runter bleiben 1.141,90. Unter Beachtung des SB von 900 € wären demnach 241,90 für KU drin. Ich kann die Aussage deines RA nicht nachvollziehen.

Da ist doch aber noch ein 2. Kind, für das es nur UHV gibt, oder? Fällt das nicht auch noch mit in die Berechnung?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2009 21:52
(@domsen)
Schon was gesagt Registriert

Mein Anwalt hat gesagt, der Zuschuß seitens der Arge könnte nicht auf das Einkommen angerechnet werden.Da es sich um Sozialgeld handelt und für Wohnung und Heizung genutzt werden soll.Bin für weitere hilfe oder anregungen sehr dankbar vieleicht gibt es ja doch das ein oder andere Hintertürchen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2009 22:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mein Anwalt hat gesagt, der Zuschuß seitens der Arge könnte nicht auf das Einkommen angerechnet werden.Da es sich um Sozialgeld handelt und für Wohnung und Heizung genutzt werden soll.

das ist Unsinn; bei der Bemessung des Selbstbehalts von 900 EUR sind Miete und Nebenkosten bereits enthalten. Im vorliegenden Fall wird damit vermutlich der Mehraufwand für zusätzliche Kinder im Haushalt der Mutter abgedeckt.

Kann es sein, dass Dein Anwalt aufgrund des geringen Streitwerts und möglicherweise der Bezahlung über Prozesskostenhilfe nicht besonders motiviert ist?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2009 22:31
(@domsen)
Schon was gesagt Registriert

Keine Prozesskostenhilfe, zahle den privat.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2009 22:39
(@domsen)
Schon was gesagt Registriert

2.2 Leistungen nach dem SGB II
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §§ 19 ff. SGB II sind kein Einkommen, es sei
denn die Nichtberücksichtigung der Leistungen ist in Ausnahmefällen treuwidrig (vgl. BGH FamRZ
1999, 843; 2001, 619); nicht subsidiäre Leistungen nach dem SGB II sind Einkommen, insbesondere
befristete Zuschläge (§ 24 SGB II), Einstiegsgeld (§ 29 SGB II), Entschädigung für
Mehraufwendungen "1 Eurojob" (§ 16 Abs. 3 SGB II).
2.3 Wohngeld

Was bedeutet treuwidrig in dem fall


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2009 08:46




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Domsen

In diesem Fall würde Dir das wahrscheinlich nichts bringen, da dies immer einzelfallbezogen unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände betrachtet wird. Und vom Gutdünken des Richters abhängt.
Allerdings sehe ich hier einen anderen Bezug. Auch wenn Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts kein EK darstellen dienen sie jedoch zur Deckung des (täglichen) Bedarfs und senken daher den Selbstbehalt. Diese Agrumentationsrichtung halte ich in Deinem Fall für erfolgversprechender.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2009 14:34
(@domsen)
Schon was gesagt Registriert

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? soll ich das mit dem Selbstbehalt meinem Anwalt vorschlagen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2009 15:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Eine Absenkung des SB darf ausschliesslich ein Gericht anordnen. Deinen RA hierrüber informieren solltest Du, obwohl er von alleine auf diesen Gedanken kommen müsste. Durchsetzen lässt es sich also nur durch eine Unterhaltsklage - das sollte Dir bewusst sein. Und dafür braucht es auch einen davon überzeugten und engagierten RA - bei eurem habe ich Zweifel.

Relevant sind lediglich ihr EK von 830€, ebenso die 372€ nach SGB II abzüglich eventueller Anteile für das Kind, für welches UHV bezogen wird. Das KG für das Kind dient zur Deckung von dessem Bedarf. Daher wäre es sinnvoll, gemäß den Positionen auf >>dieser Seite<< mal zu überprüfen, ob das Kind bei der KM aus der Bedarfsgemeinschaft rausfällt - ich glaube nein sondern vermute eher einen Anteil an den 372€ von min. 100€.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2009 15:32
(@domsen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmal so habe mit dem Anwalt geredet ,wir werden eine Unterhaltsklage machen .
habe jetzt aber noch eine Frage .

Darf die Ex Frau in Urlaub fahren , wenn sie leistungen bezieht.
darf sie ein neues auto kaufen was sie gemacht hat und einen neuen laptop
ich frage mich langsam wie so was möglich ist wenn man teilweise vom Amt lebt

Vielen dank im voraus für die Hilfe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2009 13:07