Vieleicht kann mir jemand weiterhelfen?Ich,seit 2002 geschieden,zahle monatlich 490 eu für meine jungs 8.und 10 jahre!Mein netto lag bis vor zwei monaten bei ca.1400-1500 eu!!!Habe nun seit 2.monaten eine gehaltsanhebung bekommen und liege jetzt bei ca.1700 eu!Da meine ex frau nun auf den bolzen gekommen ist umzuziehen wird das amt sich an mich wenden(unterhaltsanspruch)!nun meine frage um wieviel ca.erhöht sich der unterhalt für die beiden jungs?????Meine ex hat auch einen titel über 100prozent!!Danke im vorraus holgi72 🙂
Moin, (Begrüßungen erhöhen die Antwortfreudigkeit)
wenn du schon den prägnanten Titel "Unterhalt" wählst, warum postest du dann im Forum "Deine Geschichte"?
*Topic verschoben*
Durch die Übergangsregel gem § 36 EGZPO bleibt der Titel so bestehen. Einziges Risiko ist das Auskunftsersuchen, durch das dein neues Einkommen offenkundig wird. Dies gälte aber nur dann, wenn die letzte Auskunft zwei Jahre zurück liegt oder (die Gegenseite) glaubhaft machen kann, dass ein wesentlich höheres Einkommen (plus 10%) erzielt wird.
Nach neuer DT läge der KU für beide Kinder bei 339 € abzgl 77 € KG = 262 €. Ganz so dramatisch ist es also nicht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!