Hallo,
ich hätte fragen zum Unterhalt.
Ich bin seit dem 1.8.07 getrennt, habe 3 Kinder. Einen "Titel" zwecks Unterhalt gibt es nicht.
Meine Daten:
Kind 1: 17J ohne Lehrstelle, zur zeit im Kolping, bekommt dort ein kleines "gehalt"
Kind 2: 14J geht noch zur Schule
Kind 3: 10J geht noch zur Schule
Einkommen:
998,50€ Netto Festgehalt 173,5 Stunden Vollzeit,
Arbeitsplatz wurde erst nach der Trennung aufgenommen, war während der Ehe seit ende 1998 Hausmann, 1994 wurde meine (Ex) Frau dann Arbeitslos, es folge Hartz4. Hab dann dann nach der Trennung selbst Hartz4 beantragt. Ein höheres Gehalt ist von mir höchstwarscheinlich nicht zu erzielen. Originalaussage der Arbeitsvermittlung " Nach der langen zeit als Hausmann und ihrer Qualifikation ist mehr als ein Hilfsarbeiterjob nicht drin." ( Hauptschule, Ausbildung im Maschinenbau)
Meine Ausgaben:
Warmmiete 350€
Kfz.Vers., GEZ, Telefon, Kabel TV, usw
Abzahlung von Schulden die während der Ehe entstanden 150€
Fahrtkosten zur Arbeit 2 Km einfach
Fahrtkosten Kindsumgang 620 Km gesamt, Hole die Kinder Jeden zweiten Freitag abend ab und bringe sie am Sonntag abend zurück.
Meine Frau und die Kinder leben von Hartz4. Das Amt wird nun nach aussage meiner Fraú auf mich zukommen wegen des Unterhalt.
Nun zu meine Fragen:
Wieviel Unterhalt muss ich zahlen, bzw wieviel darf ich behalten?
Muss ich dem Arbeitsamt überhaupt auskunft geben?
Was wird man von mir zusätzlich verlangen? (Anderer Arbeitsstelle ? bei meiner qualifikation erst mal bekommen). (Nebenjob? woher nehmen?) ( Wohnortwechsel? erstmal eine Job bekomme, und woher den umzug finanzieren?)
Hab ich noch eine Möglichkeit vergessen? wenn ja bitte auch dazuschreiben.
Vielen Dank erstmal.
uwe
Wieviel Unterhalt muss ich zahlen, bzw wieviel darf ich behalten?
Wohl eher garnichts, weil selbst wenn Du paar Euro überm Selbsbehalt bist, hast Du ja die Umgangskosten, und die erhöhen nach der Rechtssprechung den Selbstbehalt:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-631.html
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1510.html
Muss ich dem Arbeitsamt überhaupt auskunft geben?
Ja.
Hallo uwe 67!
Erstmal keine Panik! Das Amt wird dich anschreiben und deine Einkommensnachweise der letzten 12 Monate anfordern. Hierzu zählen auch Zinsen und Steuererstattungen.
Kindesunterhalt
Dieser wird anhand der Düsseldorfer Tabelle (hier: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1442.html ) berechnet! Diese Tabelle ist nur eine Richtlinie!
Gemäß Punkt 5 hast du einen notwendigen Selbstbehalt von 900€!
Gemäß Punkt 3 kannst du 5% vom Nettolohn für berufsbedingte Aufwendungen abziehen. Mindesten 50€!
Gemäß Punkt 4 sind berücksichtigungsfähige Schulden vom Einkommen abzuziehen (Streitthema)!
Das heißt in Zahlen:
998,50€ Nettoeinkommen
- 50€ berufsbedingte Aufwendungen
- 150€ Kredit
= 798,50€
Höhe Kindesunterhalt: 0€
Ein guter Rechtsanwalt wird auf jedenfall die Umgangskosten mit einrechnen!
Unterhalt Ex
Die gleiche Rechnung gilt für den Unterhalt für die EX! Selbstbehalt hier: min. 900€
Hier kannst du aber noch den Kindesunterhalt abziehen (Kinder gehen vor) und Versicherungen (Leben, Unfall, Haftpflicht). Dies steht genau in den unterhaltsrechtliche Leitlinien der OberLandesGerichte! Hier muß du für dein Bundesland schauen! Findest auch hier im Forum!
Aber da du schon beim Kindesunterhalt unter den notwendigen Selbstbehalt fällst, braucht du hier nicht rechnen!
Höhe Unterhalt Ex: 0€
Man spricht hier von einem Mangelfall!
Wenn das Amt sagt, du sollst dir einen Job suchen (indem du mehr Verdienst) dann sollen die dir einen besorgen!
Klar kannst du mal schauen, ob du was findest, aber was sollst du machen!
Wenn das schreiben kommt, würde ich erstmal zum RA gehen und die ganzen Papiere mitnehmen!
Der wird dir das gleiche ausrechnen, aber dann ist es "dingfest" und das Amt fängt nicht mit an irgendwo zu drücken!
Gruß
Zauberlehrling
Moin,
grundsätzlich sehe ich bei der Einkommenshöhe von uwe auch wenig Spanne für einen KU. Allerdings sind einige der zuvor hier eingestellten Dinge mit Vorsicht zu betrachten. Hinsichtlich der Abzugsfähigkeit der Arbeitsaufwendungen sind die Leitlinien des jeweiligen OLG maßgeblich. Bisher urteilte das OLG Bremen beispielsweise so, dass nur die Fahrtkosten zur Arbeit in Abzug zu bringen waren - und das war's in der Regel dann auch schon. Weitere Kosten konnten kaum abgezogen werden. In Bayern und NRW sind die Gerichte großzügiger gewesen, wie ich vor längerer Zeit hier im Forum lesen konnte. Generell sind laut DT die 5% nur dann abzuziehen, wenn Arbeitskosten in dieser Höhe auch anfallen und nachgewiesen werden können, nur eben nicht mehr als diese 5% - also nix ganz selbstverständlich automatisch und pauschal.
Bei der Ex gilt eine Mindestbedarf von €770 wegen arbeitslos, dem aber ein Selbstbehalt von € 1000 gegenüber zu stellen ist. Ich hab's nicht nachgesehen, wir hatten diese Rechnung erst vor kurzem in einem der anderen Stränge.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hallo,
vielen Dank für eure Antworten, Ihr habt mir wieder Mut gemacht.
Ich werde jetzt erstmal abwarten bis von denen was kommt.
Dann melde ich mich wieder.
Vielen Dank nochmal und viele Grüße :dankeschoen:
uwe67
Hallo,
ich habe heute ein Schreiben mit 4 seitigem Fragebogen von der ARGE erhalten.
Tiel des Fragebogens " Auskunft über Einkommen und Vermögen nach $ 60 Abs. 2 SGB II "
Das ich diesen Fragebogen ausfüllen muss ist mir klar. Nun habe ich einige Fragen an euch mit der Bitte um Antwort.
In dem beiligendem Schreiben ist folgender Satz.
" Ob und in welchem Umfang Sie Unterhaltszahlungen zu leisten haben, entscheiden wir nach Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. Eine Mitteilung über die Höhe der zu leistenden Unterhaltszahlungen erhalten Sie mit gesondertem Schreiben. "
Frage: Haben die überhaupt zu entscheiden was ich zu zahlen habe?
In dem Fragebogen finde ich keinen Punkt für " berufsbedingte Aufwendungen ", wo kann man das reinschreiben?
Ich finde auch nirgends platz für meine unkosten zwecks Kindesumgang.
Anmerken möchte ich das sich meine Kinder seit der Trennung in psychologischer Betreuung befinden. Nach aussage des Psychologen ist der regelmässige umgang mit mir sehr wichtig und notwendig für meine Kinder. Ein nicht mehr zustande kommen der Besuche aufgrund meiner Finanzen ( kanns mir wegen des Unterhaltes nicht mehr leisten ) hätte für die Kindeswohl katastrophale folgen.
Am ende des Fragebogens befinden sich folgende Punkte:
" Ich bin bereit, dem Hilfeempfänger freiwillig Unterhalt zu leisten in Höhe von mtl. .... € "
" Ich bin nicht in der Lage, einen Unterhaltsbeitrag zu leisten, weil ..... "
Wärer es empfehlenswert hier etwas anzugeben?
Vielleicht tut das ja was zur sache. Ich und meine Ex-Frau mit Kindern wohnen in Bayern. Zuständig ist die ARGE Donau-Ries, ich wohne im Lkr. Roth.
Meine Finanzielle lage findet Ihr in meinem ersten Beitrag oben.
Vielen Dank
uwe
ich habe heute ein Schreiben mit 4 seitigem Fragebogen von der ARGE erhalten.
Hallo,
das Thema haben wir hier bald täglich... den Fragebogen brauchst du nicht ausfüllen. Aber Auskunft musst du erteilen. Nur halt nicht so wie die das gerne hätten. Schick' denen Kopien deiner Gehaltsmitteilungen. Dazu in Prosa eine kurze Liste deiner Kosten für Miete, Versicherungen, Kredite, Umgang usw. Zu den Fragen nach freiwilligem Unterhalt: nichts reinschreiben. Insgesamt dürftest du also auf ein halbseitiges Anschreiben kommen, dazu die Kopien der Einkommensnachweise. Ende Gelände. Nix Fragebogen. Ach ja, die ARGE hat nicht die Macht, Unterhalt festzulegen.
/elwu
" Ob und in welchem Umfang Sie Unterhaltszahlungen zu leisten haben, entscheiden wir nach Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. Eine Mitteilung über die Höhe der zu leistenden Unterhaltszahlungen erhalten Sie mit gesondertem Schreiben. "
Mal 'ne Frage in die Runde. Kann man gegen sowas nicht vorgehen? Die Maßen sich ja ganz schön was an und erwecken schon fast den Eindruck, sie würden Titel verteilen können.
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hi,
Mal 'ne Frage in die Runde. Kann man gegen sowas nicht vorgehen? Die Maßen sich ja ganz schön was an und erwecken schon fast den Eindruck, sie würden Titel verteilen können.
noch nie was mit Ämter zu tun gehabt ??? 😉
Die Schreiben sind doch immer übel ... unfreundlich ... und halt amtsdeutsch.
...dadurch einschüchternd.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo,
danke für die Antworten.
Was haltet Ihr von diesen Sätzen die auch noch drin stehen:
" Die nach bürgerlichem Recht zum Unterhalt Verpflichteten haben über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben, soweit dies für die Durchührung dieses Gesetztes (SGB II) erforderlich ist. ($ 60 Abs. 2 SGB II i.V.m. $ 1605 Abs. 1 BGB ) "
" Falls Sie über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse keine vollständigen Auskünfte erteilen, so kann gegen Sie ein Zwangsgeld verhängt werden. "
" Die Arbeitsgemeinschaft Donau-Ries wäre dann gezwungen, die erforderlichen Auskünfte über Dritte (Arbeitgebr, Finanzamt usw.) einzuholen und ggf. strafrechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. "
Das alles steht in Fettschrift.
Viel Grüße
uwe
Hallo Uwe,
gibt elwu eigentlich nichts hinzuzufügen. Trotzdem meinen Senf:
Frage: Haben die überhaupt zu entscheiden was ich zu zahlen habe?
Sie können entscheiden, ob und wieviel sie fordern wollen, ob Du das dann auch leisten musst entscheidest entweder Du oder ein Gericht.
Das der Fragebogen Dich nicht auf dumme Gedanken bringen soll ist durchaus Absicht, also benutze ihn nicht. Ein übersichtliches Schreiben, formlos, mit den wesentlichen Fakten (Umgangskosten mit 30ct pro gefahrenen Kilometer!), und in einem Nebensatz einen Verweis auf das BGH-Urteil so selbstverständlich und nebenbei, als würdest Du jeden Tag damit jonglieren, nur um die Fronten klarzustellen:
"... somit nach Abzug der berufsbedingten Aufwendungen unter dem Selbstbehalt, der darüber hinaus um die Umgangskosten entsprechend zu erhöhen ist (vergleiche BGH XII ZR 56/02)."
Hallo,
ist es dann so das nur ein Gericht bestimmen kann ob überhaupt ( bei meinem Einkommen) und wieviel ich zu bezahlen habe?
Viele Grüße
uwe
Gut erfasst uwe67,
Alles andere ist eine freiwillige Vereinbarung.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
... und in der Folge niemals mit denen telefonieren!
Die Mitarbeiter dort sind geschult, lullen Dich ein und lügen Dir Infos aus dem Kopf, die Du nüchtern betrachtet niemals geben würdest. Ich habe das mit zwei Ämtern so erlebt.
Uli
@ daddyohneplan:
Deine Post findest du in deinem eigenen Thread zum Thema Unterhalt. Halte dich bitte an die Forenregeln
Weitere posts in eigener Sache in fremden Threads werde ich kommentarlos löschen
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
entschuldigt die nachfrage. Gegen welche Regel habe ich denn verstossen?
Danke
uwe
Hallo Uwe,
gegen gar keine!
Der Beitrag von Tina richtete sich an daddyohneplan, der sich in deinen Faden verlaufen hatte.
Das ist aber inzwischen bereinigt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Uwe67,
wollte einen kleinenBeitrag zu euerer gestrigen Unterhaltung beisteuern:
Als mein LG HartzIV bezogen hat, hat die ARGE eigenständig Pfändungsbeträge an Dritte übertragen, was vollkommen unrechtmäßig ist, weil zum einen der Betrag auf Grund der geringen Höhe pfändungsfrei ist und zum zweiten weil die ARGE diese "Gewalt"nicht ausüben darf. Der Scheidungsanwalt meines LG hat damals Klage eingereicht und butterweich gewonnen. Soviel zu den Befugnissen und tatsächlichen Machenschaften der ARGE!
Als zweites Beispiel: Seine Ex hat ARGE Außendienstmitarbeiter ("Bluthunde") auf ihn gehetzt, die dann meinten, ICH (noch nie HartzIV bezogen) müßte MEINE Daten ebenfalls offenlegen. Anfangs waren wir so unsicher, wir hätten es fast gemacht, aber dank Rat eines guten Anwalts bin ich auch "unbequem" geworden und die"Untersuchung" hat, statt wie im Normalfall 3 Monate, nur 5 Tage gedauert!
Anhand der Beispiele will ich dir nur die Methoden dieser "Gemeinschaft" verdeutlichen und dir raten, bevor du etwas tust, bei dem du unsicher bist, wende dich an einen Anwalt oder eine Beratungsstelle, die wissen, was die ARGE gerade von "Nicht-Beziehern" verlangen darf und was nicht!!!
Viel Glück!!!
Hallo,
wollte nur mal mitteilen das ich das Schreiben der ARGE und mein unterlagen an meinen Rechtsanwalt übergeben habe.
Ich halte euch weiter auf dem laufendem. Es gibt hier ja scheinbar mehrere die es mit denen zu tun haben. Mal sehen wie es weiter geht.
Bruß
uwe
