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(@ascot1960)
Schon was gesagt Registriert

:question: Gibt es irgendwo eine TABELLE (DT) wo man seine Daten eintragen kann und dann das Ergebnis sieht?

Ich habe da ein Problem und will eigentlich nicht gleich zu einem Anwalt rennen.

(getrennt lebend, KV Vollverdiener 2400,-Netto, KM Halbtags u. 400Euro; 1700,- + 325,-, 3Kids von 2 voll bei mir leben, Nr. 3 zu50% bei mir, KM bekommt komplettes KG, KV zahlt zusätzlich noch 175,-/mtl)

Kann das Stimmen? Die hat mehr als ich mit 2,5 Kids?

Danke für jede Antwort.
Hans


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2006 21:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

bei dem "Kuddelmuddel" hilft dir dir DT (>hier<) nebst Anlage A zur DT (>hier<) auch nicht weiter.

Es sind nach meinem Empfinden grundlegende Dinge falsch geregelt.

1. KG bekommt der, bei dem die Kinder leben. Beim sog. Wechselmodell müssen sich die Eltern einigen.

2. KU bekommt der, bei dem die Kinder leben und zwar von dem, bei dem die Kinder nicht leben. Beim Wechselmodell entfällt der KU.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2006 23:07
(@ascot1960)
Schon was gesagt Registriert

Soll das heißen: Doch einen (MEINEN) Anwalt einschalten und alles rechnen lassen?
(Wir waren ja mal bei IHREM Anwalt und der hat das so gerechnet. )

Gruß Hans :knockout:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2006 23:17
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

Wir waren ja mal bei IHREM Anwalt und der hat das so gerechnet.

Wie jetzt. Ein RA hat ausgerechtnet, dass du als Betreuungselternteil von 2 Kindern und Elternteil mit Wechselmodell für 1 Kind an die KM, die ausschließlich ein Kind im Wechselmodell betreut, KU zu zahlen hast und sie das KG bekommt?

Haueha, den würde ich aber sowas von...

Wie alt sind die Kinder und welches von denen lebt bei dir?

Morgen gleich die Familienkasse anschreiben, dass du zwei Kinder bei dir hast und auch seit wann (Meldebestätigung des Einwohnermeldeamt beilegen). Ex wird das KG zurückzahlen müssen.

Ob du zu einem eigenen RA rennst, überlasse ich dir. Vorteil: Du erhältst Rechtssicherheit. Nachteil: Es könnte ein fieses Klima heraufbeschworen werden. Vielleicht solltest du erst einmal nur für dich alleine Sicherheit herstellen und dann mit der Ex reden.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2006 23:29
(@ascot1960)
Schon was gesagt Registriert

DANKE

werde morgen gleich nen RA konsultieren und das "Zeuch" nochmal rechnen lassen.
Geb dann bescheid.

Hans :thumbup:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2006 23:42
(@ascot1960)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Miteinander,
jetzt habe ich "neue" Info`s!?
Sind eigentlich alle RA blöd, oder kapier ich es einfach nicht. Ich hatte einen Termin beim RA, und was sagt der? Rumgedruggse, nichts Genaues (keine Zahlen). Wortlaut: "Tja, wenn das so verzwickt ist, muß man das ganz genau rechnen." Aber irgenwie wollte er nicht an die Sache ran. (Vielleicht zu kompliziert?) Ich habe keine Zahlen von Ihm bekommen!
Nun habe ich mal am Dienstag einen Termin auf dem JA. Mal sehen was die können?

Nun meine Frage: Kann mir Jemand (auch mehrere) im Vorfeld mal eine anständige Berechnung machen (So das ich es kapiere)
Hier nochmals die genauen Zahlen:

-KM: Halbtagsjob und 400 Eurojob = 1400 Euro netto Steuerklasse 5/0(alle Versicherungen bzw. Steuern abgezogen)
-Wohnt in der Eigentumswohnung (Notarielle Trennungsvereinbahrung April2006 -Sie bekommt  Wohnung,  ich bekomme Haus mit Einliegerwohnung und Schulden) "Wohnwert" 390 Euro

-KV: Vollverdiener 2400,-Netto Steuerklasse 3/3 (auch alles abgezogen)
-Wohnt im Haus "Wohnwert 500 Euro"
-Mieteinnahme Einliegerwohnung 230 Euro
-Gemeinsame Schulden 720 Euro (Haus,Wohnung-- notarielle Trennungsvereinbahrung)

Und nun:  3Kids (18 Jahre;  13 Jahre; 6 Jahre)
Kid 1 (18)wohnt bei mir (100%)
Kid 2 (13)wohnt bei mir (100%)
Kid 3  (6) wohnt zu 50% bei mir, 50% bei KM

Kindergeld (zu unrecht! ich weis) momentan an KM 462 Euro.

So, wer bekommt nun was an KU,EU,?

:knockout: :question: ;(


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2006 19:48
(@ascot1960)
Schon was gesagt Registriert

PS.

-die ursprüngliche 175 Euro habe ich für`s erste mal "noch" nicht gezahlt

- OLG Stuttgart

Gruß hans


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2006 19:53
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Hans,

Sind eigentlich alle RA blöd, oder kapier ich es einfach nicht. Ich hatte einen Termin beim RA, und was sagt der? Rumgedruggse, nichts Genaues (keine Zahlen). Wortlaut: "Tja, wenn das so verzwickt ist, muß man das ganz genau rechnen." Aber irgenwie wollte er nicht an die Sache ran. (Vielleicht zu kompliziert?) Ich habe keine Zahlen von Ihm bekommen!
Nun habe ich mal am Dienstag einen Termin auf dem JA. Mal sehen was die können?

Erstens: Wenn du einen RA beauftragst, musst du ihn auch zahlen. Dann soll der auch was für sein Geld tun! Schreibe ihn nochmal höflich und bestimmt an, dass du eine Berechnung bis zum Monatsende erwartest! Das darf doch nicht wahr sein, mir schwillt der Kamm, wenn ich so etwas lese! Wenn du einen Klempner beauftragst, der dir einen tropfenden Wasserhahn reparieren soll, dann würdest du dich doch auch nicht mit der Aussage zufriedengeben, das sei jetzt alles furchtbar schwierig!

Zweitens: Ob das mit dem JA eine gute Idee ist, weiss ich nicht. Sollte es "hart auf hart" kommen, kommst du um einen Anwalt sowieso kaum rum, und zwar braucht du einen, der Ahnung hat und auch was tut.

Seit deinem letzten Post ist mehr als 1 Monat vergangen. Gib dir nen Tritt, gehe zur Kindergeldkasse und leite zumindest das Kindergeld für die beiden "Großen" endlich auf dich um!

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2006 21:20
(@ascot1960)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Schmusepapa,
der Tip mit de Anwalt ist super. mach ich gleich am Montag.
Und Kindergeld, da werd ich mal die EXe informieren und dann befolge ich Deinen Rat.

Danke
Hans


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2006 23:00
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Hans,

in meinen Augen die falsche Reihenfolge: Erst ummelden, dann informieren. Ansonsten klingt das so aggressiv. So nach dem Motto, ich hole mir demnächst mal das Kindergeld. So kannst du sagen, ich habe die Kinder bei der Kindergeldkasse umgemeldet, das ist schließlich in Ordnung so. Keine weitere Diskussion zulassen / aufkommen lassen.

Kommst du nun mit "ich melde die Kinder bei der Kindergeldkasse um", klingt das so, als ob du deiner "Ex" eins "reinwürgen" willst.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2006 02:04




(@ascot1960)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Miteinander:
hier die neuesten Info`s:

Habe am Dienstag einen Termin beim JA. Ich war heute morgen auf der Suche nach dem Stammbuch (EXe hats mitgenommen)--- habe eine SMS geschrieben mit der Bitte für die Herausgabe des Stammbuches für JA--- kurze Zeit später erfolgte Anruf von EXe--- Was willst Du auf dem JA?Du willst mir auch noch mein letztes Kind (2 wohnen schon voll bei mir, Kid3 zu 50%) wegnehmen und mehrere lautstarke Beschimpfungen wie :Du bist krank, Du hast ADS ODER wars ASD??, Sie bräuchte gar nicht zu arbeiten und so weiter.

Und das schöne daran war, ich bin die ganze Zeit ruhig geblieben!  :)Hurra, ich habe es geschafft, mit ihr zu reden ohne mich auf Ihr Niveau herunterzulassen.

Was mich jetzt allerdings wurmt, ist das Sie mir im "Gespräch" mitgeteilt hat :gunman:, das ich mir die Kleine ganz abschminken könne. (Heute ist im Wechselmodell die Kleine bis Mittwoch wieder bei mir)

Jetzt kommt die Frage : Was soll ich tun, wenn sie die Kleine heute abend nicht zu mir gehenläßt? 

Gruß Hans


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2006 14:01
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Hans,

Was soll ich tun, wenn sie die Kleine heute abend nicht zu mir gehenläßt?

JA Notdienst anrufen (sofern es so etwas bei euch gibt); ansonsten am Dienstag beim JA um Vermittlung bitten. Hilft das auch nichts, eine Klage auf Regelung des Umgangsrechtes als einstweilige Anordnung bei Gericht einreichen.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2006 20:30
(@ascot1960)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich bin totunglücklich.
Anruf bei EX um genau 18Uhr mit dem Ergebnis dass ich die Kleine nicht bekomme weil ich zum JA gehe. Es sei eh nur ein entgegenkommen von ihr, die Kleine zu 50% bei mir zu lassen.
Anschliesend hat Sie aufgelegt. Ich habe es noch 5x Probiert und sie hat mich weggedrückt.
Nun habe ich ihr eine SMS gesendet, mal sehen wie Sie darauf reagiert.

Hallo I, nachdem Du nicht ans Telefon gehst, schreibe ich Dir. Ich habe keinem der Kinder jemals den Umgang mit Dir unterbunden bzw. verboten. Bitte bringe die Kinder nicht mit ins Spiel.      Bez.  JA. Ich will doch nur endlich Klarheit über die Unterhaltszahlungen. Nachdem Du mir bis Heute nicht alle für den Unterhalt relevanten Zahlen genannt hast, bleibt mir nur der Weg über ein Gericht oder JA. Ich habe ja keine andere Chance an die Zahlen zu kommen. Wenn Du mir nicht glaubst, dann komme doch einfach mit.  Gruß hans PS. Ich hoffe doch, das Du M***** nachher vorbeibringst. Ich kann sie auch holen.

Jetzt weis ich nicht weiter und bin total Down.

Totunglücklicher Hans


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2006 20:42