Hallo,
ich habe eine Frage: Meine Tochter ist gerade 18 Jahre geworden und hat den Realschulabschluss im Juli gemacht. Im August hat sie ein Baby bekommen und wird keine Ausbildung beginnen. Muss ich weiterhin Unterhalt zahlen? Soweit ich weiß, bekommt sie Geld vom Arbeitsamt ALG II, aber sie musste dort den Unterhalt, den sie bisher von mir bekommen hatte, als Einkommen angeben. Sie hat eine eigene Wohnung.
Danke im voraus.
Hallo,
weiß man denn wer der Vater ist? Der Vater des Kindes ist zuerst mal verpflichtet der Mutter Betreuungsunterhalt zu zahlen.
Wenn die Tochter Hilfe vom Staat beantragt, wird das Amt das auch fragen.
Ist beim Vater des Babys nix zu holen, werden die Eltern geprüft werden.
Da Tochter keine Ausbildung macht, wirst Du wohl im Sinne des KU aus den Zahlungen raus sein, nicht aber aus der sozialen Pflicht der Unterhaltskette gegenüber Eltern den Kids und umgekehrt.
Die Selbstbehalte sind da aber höher!
Auch nicht vergessen, die Mutter muß auch Barunterhalt leisten.
Wenn ein Titel über das 18 LJ hinaus besteht, würde ich schnell gucken, daß dieser platt gemacht wird, da es sonst Ärger gibt.
Ein Beratungsgespräch beim Anwalt wäre doch sehr sinnvoll.
Gruß
Melly