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Unterhalt

 
(@frank_hh)
Schon was gesagt Registriert

hallo nochmal aus hamburg,

nun nochmal eine frage zum unterhalt.
ich zahle pünktlich seit 7 monaten ku und tu.
wir haben eine einjährige tochter die bei der km lebt.

nun geht sie ab sommer wieder teilzeit arbeiten und ihr anwalt sagt dies wäre überobligatorisch, meiner hingegen ist der meinung ein teil ihres einkommen muss angerechnet werden.

hat hier jemand erfahrung mit?

stellt sich die frage, ist nach nur knapp über einem jahr ehe es denn gerecht wenn die frau mit ihrem einkommen, erziehungsgeld und unterhalt über 2t eur hat und der mann mit sb rumgurkt??

ein dreifaches hoch auf das scheidungsrecht ;-))

apropos, habe ich es richtig vernommen dass der sb auf 890 hochgesetzt wurde?

lg, frank


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2005 13:31
(@teufelchen7568)
Zeigt sich öfters Registriert

apropos, habe ich es richtig vernommen dass der sb auf 890 hochgesetzt wurde?

Ja ab 01.07.2005 gilt der SB von 890 €


Gruß Teufelchen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2005 13:38
 elwu
(@elwu)

nun geht sie ab sommer wieder teilzeit arbeiten und ihr anwalt sagt dies wäre überobligatorisch, meiner hingegen ist der meinung ein teil ihres einkommen muss angerechnet werden.

Hi,

1) 'Überobligatorisch' ist ein Auslaufmodell. Zumindest die südlichen OLGs haben das (nach Vorgabe durch den BGH) abgeschafft, da es einfach nicht mehr der Lebensrealität entspricht, daß eine Frau sich nach der Geburt der Kinder ewig lange nicht an der Erwerbsarbeit beteiligt. Sondern daß es ganz im Gegenteil die Regel ist, daß sie alsbald wieder mit Kohle ranschafft. Nunmehr gibt es daher einen sogenannten 'Betreuungsbonus', der je nach Alter des Kindes und Einzelfall zwischen 100 und 200 Euro liegt. Darüber hinausgehendes Einkommen wird mit der Differenzmethode beim TU berücksichtigt. Also: abwarten bis sie arbeiten geht (und somit Fakten geschaffen hat), dann nach drei Monaten (Verfestigung der geänderten Einkommensverhältnisse) auf die Dame zugehen wegen TU-Abänderung. Mauert sie / ihr Anwalt: Abänderungsklage einreichen.

2) Ja, der SB ist auf 890 hochgesetzt. Das dann in einem Aufwasch mit berücksichtigen.

cya,

elwu

[Editiert am 17/6/2005 von elwu]


AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2005 15:13
 Xe
(@_xe_)
Registriert

nun geht sie ab sommer wieder teilzeit arbeiten und ihr anwalt sagt dies wäre überobligatorisch, meiner hingegen ist der meinung ein teil ihres einkommen muss angerechnet werden.

Schau mal in die Unterhaltsleitlinien des OLG Hamburg, dort wird es beschrieben, was überobligatorisch ist und was nicht. Die meisten OLG gehen mittlerweile allerdings von einem Betreuungsbonus aus, der Begriff "obligatorisch" wird langsam abgeschafft.

stellt sich die frage, ist nach nur knapp über einem jahr ehe es denn gerecht wenn die frau mit ihrem einkommen, erziehungsgeld und unterhalt über 2t eur hat und der mann mit sb rumgurkt??

Hängt von der Frage ab, ob TU/EU gezahlt wird.

apropos, habe ich es richtig vernommen dass der sb auf 890 hochgesetzt wurde?

Das gilt ab 1.7.2005, dann steigt auch der Kindesunterhalt.

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2005 15:13