Hallo!
Weiss jemand wie es in diesem Fall sein könnte? Und zwar folgendes: Die ex lebt beim neuen Partner und hat ALG bis ende Februar in höhe von 650,00 euro. Ab März würde sie ALG II bekommen in höhe von etwa 500,00 euro. Bekommt sie aber nicht, da sie ja bei ihrem neuen gemeldet ist und er zuviel verdient. Jetzt hat sie kein Einkommen, nur fiktives für die versorgung für ihn in höhe von 350,00 euro. Jetzt fordert sie weil sie ja zu ihm gezogen ist unterhalt von 600,00 von uns vor 2 Monaten forderte sie noch 380,00 , bekam aber nur 150,00 jetzt sind die zahlungen erstmal bis zur Verhandlung eingestellt. Sie versorgt ihn la schon seit August, was sie natürlich abstreitet, aber wir haben zeugen. Na ja , egal, wie sieht es denn jetzt aus? Kann sie von uns mehr Unterhalt verlangen obwohl sie schuld ist, das ihr die 500,00 euro fehlen? Sie hat noch nichteinmal gesagt das sie bei ihm eingezogen ist, muss sie das nicht?
LG Melanie 😡
Moin,
als kreativen Ansatz würde ich mal ihre Einkommensunterlagen, hier ALG-II-Bescheid, anfordern. Da dort auch die Minderungsgründe aufgeführt sein müßten, dürfte damit das zusammenleben nicht nur beweisbar sein, sondern auch die Tatsache, daß ihr ALG-II nicht durch euch, sondern durch das zusammenleben mit dem Freund gemindert wird. Somit ist dieser Ausfall selber bzw. fremdverschuldet.
Gruß, Xe
Hallo Xe,
das hat die anwältin schon getan, sie hat geschrieben, das wir das nicht glauben, da wir keinen bescheid gesehen haben. also ist das doch ihr verschulden und es müsste ihr eigentlich fiktiv angerechnet werden. Ausserdem hat sie sich ja auch umgemeldet, das Kind nennt ihn papa; SIE FAHREN IN DEN URLAUB ETC, das ist doch eheähnlich und keinen Unterhalt mehr wert oder? Ich finanzier denen doch nicht ihren Urlaub etc.
Melanie
Wer begreift das ein Rechtsstaat nichts mit Recht zutun hat, der wird auch wissen wie er mit ihm umzugehen hat.
Seid ihr verheiratet ? Habt ihr Kinder ? etc.
Sobald die Beziehung als gefestigt gilt - normalerweise nach einem gewissen Zeitraum (zwei oder drei Jahre) - aber auch schon früher bei anderen Merkmalen wie gemeinsame Haushaltsführung, die auf DAUER ausgelegt ist, evtl. auch ein gemeinsamer Urlaub, fällt der Anspruch auf Unterhalt weg.
Klemmt euch dahinter und versucht nachzuweisen, dass die Beziehung auf Dauer ausgelegt und eheähnlich ist.
Gruß AJA
Haben wir ja, können mehrere Urlaube nachweisen, Weihnachtsfeiern, Haben zeugen das sie putzt , kocht , backt, sein auto fährt etc, Ausserdem sagt es ja schon alles das das Kind meines partners ihn Papa nennt ( unter zeugen)
