Unterhals berechnun...
 
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Unterhals berechnung wo bei sohn bei mir wohnt

 
(@kodo_3kits)
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Hallo an aller erst mal

Zur Sachlage:
Ich Vater von drei Kindern zwei leben bei der Mutter und eins bei mir.
Alter der zwei die bei ihr leben 12 J. und 10 J. und mein Sohn der bei
mir ist 13 J. alt.

Zum Unterhalt:
Ich zahle für die zwei Kinder bei ihr und bekomme nichts für meinen
Sohn der bei mir ist, da sie ja Harz 4 ist und somit laut Amt
Nicht Zahlungsfähig ist und auch kein Tittel Bekomme.
Ob wohl sie einen mini Job noch da zu hat.

Hier die Berechnung vom JA:
Unterhaltsrelevant    :    1.582,89                    ( ist auf das Jahr bezogen pro Monat )
Mein Selbstbehalt      :        900,00
Verbleib                  :        682,89

Regelbedarf              VM                  Betrag
334,00                      243,42              244,00
334,00                      243,42              244,00
269,00                      196,05              169,00

Somit kommt eine Unterhaltszahlung in Höhe von 440,00 Euro zustande.  😡
Ist diese Berechnung so richtig?  :question: 
Nur wie schaut es mit meinem Sohn dann aus?
Ich bekomme keine Gelder von irgendeinem Amt für meinen Sohn
bis auf Kindergeld.
Muss mein Sohn nicht anders berechnet werden und steht mir nicht
für ihm ein erhöhter selbst behalt zu?
Für Antworten bin ich sehr dankbar.

LG Holger

PS: Werde mir einen beratungsschein besorgen und noch zur Anwältin
mich begeben.

Wende Dein Gesicht in die Sonne und lasse den Schatten hinter Dir

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2010 19:22
(@feuerfliege)
Schon was gesagt Registriert

Hallo kodo,

Ich wollte gerade genau das gleiche Problem schildern und da fand ich Deinen Beitrag.

Mein Sohn, 14 Jahre lebt bei mir, die jüngeren Kids (10, 13) bei der Mutter. Für die Kids habe ich auch Unterhaltstitel unterschrieben und zahle für die beiden rund 600,-€ Unterhalt.
Aufforderungen an die Mutter, die ein so geringes "offizielles" Einkommen hat, dass sie eigentlich auch von dem Unterhalt lebt, enden sofort in heftigstem Geschrei und Beschimpfungen ihrerseits. Ich habe mich deswegen auch an das Jugendamt gewendet, traue mich im Moment aber nicht eine Beistandsschaft für meinen Sohn zu beantragen, da ich Angst habe, dass wenn sie Unterhalt an meinen Sohn zahlt, dieses Geld dann nicht meinen anderen Kindern zur Verfügung steht, weil es eine Zumutung wäre, dass Prinzesschen ihrer Unterhaltspflicht aus eigenem Einkommen nachkommt.
Da wir an unterschiedlichen Wohnorten leben sind blöderweise auch zwei verschiedene Jugendämter zuständig. Als ich meine Unterhaltstitel unterschrieb habe ich die Tante vom Jugendamt auch daraufhin gewiesen, dass ich keinen Unterhalt bekommen werde, sie hat trotzdem auf dem Regelsatz bei den Unterhaltstiteln bestanden. Die Lage von meinem ältesten Sohn war ihr egal.
Das scheint also nicht selten so zu sein, wenn ich sehe, dass es Dir genauso geht.

Wie mir die Dame vom Jugendamt erklärte kann man Unterhalt nicht gegeneinander aufrechnen, was Du wahrscheinlich mit Deiner Rechnung machst, indem Du den Unterhaltsanspruch Deines Sohnes versuchst abzuziehen von dem Unterhalt, den Du zahlst.
Klingt logisch, berücksichtigt aber nicht die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mutter. Ich meine aber schon über solche Urteile gelesen zu haben, im Zusammenhang mit gemeinsamer Betreuung von Kindern.

Was hat Dir denn das Jugendamt geraten und wieso haben Sie Dir keine Beistandsschaft für das Kind vorgeschlagen. Das Du bei Deinem einkommen gerade aus dem letzten Loch pfeifen musst mit der Arbeitsbelastung und Erziehung, etc, sieht doch ein Blinder!!!

Die Feuerfliege

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 21:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Feuerfliege,

Kodo hat keinen Unterhalt verrechnet. Die Aufstellung, die er gemacht hat, ist eine Mangelfallberechnung. In dieser wird das für den KU zur Verfügung stehende Geld (683 Euro) auf alle drei Kinder entsprechend ihres Anspruchs verteilt.

So bleiben ihm und dem bei ihm lebenden Sohn der Selbstbehalt von 900 Euro plus 244 Euro plus KG.

Wenn Du zu Deinem Fall Fragen hast und Antworten haben möchtest, wäre es angebracht unter Angabe von Zahlen (Netto, titulierte Beträge) einen eigenen Beitrag zu schreiben.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 21:44
(@feuerfliege)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Lausebackesmama,

Gut, dass sich sofort ein Profi eingeschaltet hat, ich hatte vergessen in meiner Antwort noch zu ergänzen, dass ich ziemlich unbeleckt bin in den rechtlichen Dingen.

Wenn Du meinst, dass es besser ist einen eigenen Fred aufzumachen tue ich das natürlich. Ich wollte nicht von kodos Problemen ablenken.

Die Feuerfliege

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 21:49
(@kodo_3kits)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Feuerfliege,

Zu deiner frage wegen Beistandschaft , für meinen sohn.
Das habe ich damals sofort am 13.06.2008 beantragt, nur ich bekomme nichts und KM muß alle drei Monate Bewerbungen vor weisen.
sonst schaue ich sehr in die Röhre ... was mir fehlt ist ein erhöter selbst behalt bezogen auf meinen Sohn ..
Da ja Andere mit ALG 2 ja mehr geld für Miete bekommen. Also nach Personen gestaffelt.
und im SB 900 sind nur die kosten für meine Person berücksichtigt.

Und zu Dir,
wenn dein Sohn bei dir lebt würde ich auf jedenfall beistandschaft beantragen beim JA.
Oder mal mit deinen Anwalt ( Anwältin ) dieses anschauen.

Ja LBM Du hast recht ... mit deiner aussage bezug auf meine Berechnung.

Nur ich kann nicht GLAUBEN das es so rechtens ist !!

Gruß Holger

Wende Dein Gesicht in die Sonne und lasse den Schatten hinter Dir

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2010 21:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo kodo,

die Antwort hast du dir eigentlich oben schon selbst gegeben,

Dein SB liegt bei 900 €.

Bei Mangelfall wird dann die Verteilmasse, nach Alter gestaffelt, auf alle 3 Kinder verteilt.

Der Anteil für den bei dir lebenden Sohn verbleibt bei euch, der Rest kommt zur Ex.

Warum sollte der eine bevorzugt werden und du den Mindestunterhalt abziehen können und damit den anderen beiden weniger zustehen.

Richtig ist leider auch, das es keinen Unterhaltsvorschuß gibt, da das Kind über 12 ist.

Im KU ist ja auch der Anteil an Miete und nebenkosten enthalten.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 22:07
(@kodo_3kits)
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Hallo Tina

Also werden die Arbeiten gehn, sich um Kind Kümmern und Alles selber Zahlen müßen, bestrafft.
Und wer von der Arge lebt bekommt noch mehr...

DA ich grob weis was EX hat und meinem Sohn & mir real grade kapp 1000 Euro im Monat bleiben...und das sind gute 500 weniger
für erliche Arbeit und brafen Zahler.

Nur würde ich gerne wissen ... wie ich das Leben für meinen Sohn aufbessern kann, da es schlecht weg mistig ist immer alles mit nein geht nicht
nein können wir nicht machen mein Sohn. ( sagen zu müßen )

Gruß Holger

Wende Dein Gesicht in die Sonne und lasse den Schatten hinter Dir

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2010 22:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Tina,

Warum sollte der eine bevorzugt werden und du den Mindestunterhalt abziehen können und damit den anderen beiden weniger zustehen.

Das finde ich in seinem Fall nicht mal so falsch. Denn für den Unterhaltsanspruch des bei ihm lebenden Sohnes wird ja nicht sein Einkommen zugrunde gelegt, sondern eigentlich das der Mutter. Wäre die Mutter leistungsfähig und würde den Mindestunterhalt zahlen, würde ja alles über 900 Euro bei ihm auch für die beiden nicht bei ihm wohnenden Kinder genutzt werden. Er würde so 608 Euro zahlen, hätte aber 900+334+KG für sich und den Sohn.

Also zahlt er für die fehlende Leistungsfähigkeit seiner Ex drauf.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 22:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm LBM,

was würde passieren, wenn die KM nicht in vollem Umfang leistungsfähig wäre?

Dann würde kodo nur 2 Kindern ggü zu Unterhalt verpflichtet und könnte somit für beide jeweils den Mindestunterhalt zahlen.

Könnte die KM aber eben nur 30, 40 € zahlen oder weniger, wäre aber grundsätzlich eben im Rahmen einer mangefallberechnung leistungsfähig, hätte er im Endeffekt sogar weniger.

Wie man auchs wendet und dreht. Kodo wird wirklich bestraft.

Tina

P.S.: Ich verstehe auch nicht warum die Welle derzeit so Schelte kriegt. Er hat ja nicht Unrecht.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 22:46
(@kodo_3kits)
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Hi Ihr

Wird nicht bei jeden seperat der Unterhalt berechnet und alle drei zu grunde gelegt.

Weil wenn es so wäre .... und selbst wenn die KM nur 30 Euro leisten könnte, hätte ich dann doch eiglich 30 Euro mehr für meinen Sohn.

Oder wird es dann anders berechnet ... so wie Ihr es schieldert ... würde man mir dann nur Meine andern zwei Kinder zu grunde legen.

wo Kann man so was einglich erfahren,wie so was berechnet wird?

Glaube das es nicht viele Fälle wie meinen gibt.

Gruß Holger

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2010 23:10




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

grundsätzlich sind ja Betreuungs- und Barunterhalt gleichwertig. Ich hätte daher noch eine andere diskutierbare Variante, die ich mal durchdacht habe, als ich das Damoklesschwert für meinen Ex Unterhalt zahlen zu müssen über mir schweben hatte. Da ich auch beides leiste, bin ich der Meinung, dass die Berechnung korrekterweise so aussehen müsste:

Für Kind 1 leistest Du Bar- und Betreuungsunterhalt, das heißt, der Betreuungsunterhalt hat den gleichen Wert wie der dem Kind zustehende Barunterhalt
Für Kind 2 Barunterhalt
Für Kind 3 Barunterhalt.

Unterm Strich kommt damit für Kind 1 der doppelte Satz lt Stufe 1 (Altersklasse 3) zur Anwendung

K1 334x2=668x Verteilermasse 683 / Gesamtbedarf Unterhalt 1274 = 358
K2 334x683/ 1274 = 179
K3 272x683/ 1274 = 146

So wäre an KM zu bezahlen 325 Euro und Dir verblieben 358 für Deinen Sohn.

So wäre m. E. auch die Berücksichtigung Deiner Doppelbelastung mit den Interessen der nicht bei Dir lebenden Kinder in Einklang zu bringen.

@Tina: Ja, das ist natürlich ein Problem. Eine spontane Lösung hab ich dafür auch nicht *amKopfkratz*

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 23:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm LBM,

damit wären wir ja dann beim Betreuungsbonus.Ich dachte, das man diesen nicht mehr berücksichtigt.

Ich sehe derzeit kein Modell in dem ihm mehr bleibt. Zumal ja wohl die ARGE auf Seiten der Ex mit im Boot ist und die möglichst nix zahlen wollen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2010 00:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Eine Lösung sehe ich zwar derzeit auch nicht, aber bezieht ihr hier nicht gerade Betreuungsbonus im Hinblick auf überobligatorisches EK bei zusätzlichem TU/EU anstatt auf ausstehendem KU? Jedenfalls dieser soviel Wirbel verursachende Beschluss des OLG Düsseldorf, auf den Du Dich, Tina, wahrscheinlich beziehst, ist doch >>dieser hier<<. Zumindest KU betreffend wird darin nichts gesagt und dürfte daher nicht anwendbar sein.

Die Problematik, dass AE-Väter schon immer ungerecht bei der Bemessung für weitere UH-Zahlungspflichten behandelt wurden, besteht ja schon seid ewigen Zeiten. Hier besteht aber eher das Manko, dass der UHV ab dem 12. Geburtstag des Kindes nicht mehr gezahlt wird und die KM, aus welchen Gründen auch immer, nicht leistungsfähig ist.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2010 10:47
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin zusammen,

evtl. betrifft mich eine ähnliche Konstelation ja auch mal (die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt  :wink:). Daher erlaube ich mir mal, die Ausführungen für mich zusammenzufassen. Wäre nett, wenn mir einer das so bestätigen könnte (oder auch nicht).

Ich gehe mal von 3 Kindern in der selben Altersstufe bei gleichen Einkommensverhältnissen der Eltern aus.

Dann ist die mir am gerechtesten erscheinende Lösung (der mit dem einen Kind zahlt auch nur für eins, beim anderen Elternteil mehr lebende, Unterhalt und die anderen heben sich gegenseitig auf) eine Milchmädchenrechnung.  :exclam:

Au weia - na Gott sei dank hat meine EX mittlerweile ein höheres Einkommen als ich.

Gruß Holger

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2010 12:44
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Dann ist die mir am gerechtesten erscheinende Lösung (der mit dem einen Kind zahlt auch nur für eins, beim anderen Elternteil mehr lebende, Unterhalt und die anderen heben sich gegenseitig auf) eine Milchmädchenrechnung.

Genau, denn

Ich gehe mal von 3 Kindern in der selben Altersstufe bei gleichen Einkommensverhältnissen der Eltern aus.

würde bedeuten, dass drei Münder weniger zu futtern haben als zwei.
Ob nun fair oder nicht - wenn bei kodo_3kits alle drei Kinder in der Mangelfallberechnung berücksichtigt werden, entspricht dies genau dem Fall, als wenn die Familie noch zusammen leben würde - gleiche, altersmässig angepasste Verteilung der Finanzen unter den Kindern. Ob die Höhe der einzelnen KU-Beträge an sich angemessen ist, ist eine andere Frage. Natürlich würde eine intakte Familie selbstgewählte Schwerpunkte setzen. Hier jedoch werden sie von aussen diktiert. Doch hier jetzt darüber zu diskutieren erscheint mir wenig sinnvoll.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2010 12:58
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke oldie,

würde bedeuten, dass drei Münder weniger zu futtern haben als zwei.

... aber für das mehr in dem einen Haushalt lebende Kind würde doch Unterhalt gezahlt werden?

OK, ich belass es mal dabei. Wenn ich wirklich in Zukunft in die Situation kommen dürfte, frage ich dann konkret.

Gruß Holger

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2010 13:13
(@kodo_3kits)
Schon was gesagt Registriert

Hi  oldie

Klar würde es anders sein wenn die Famiele noch zu sammen wäre!

Nur das dann auch die gelder anders aus schauen würden.

z.B. vater 1500 Euro, Mutter 400 Euro ( minijob ) + drei mal Kindergeld
Dies wäre nach meiner ansicht über 2000 euro  :exclams:

Da aber KM von Harz 4 Lebt und von denn 400 Euro (minijab )ja nicht alles angerechnet wird ( sonst wird ja keiner so einen job machen wenn nichts überbleibt )
+ Mietgeld + Kindergeld und was man dort sonst noch für leistungen bekommt. Hat sie bestimmt ca. 1400 euro im monat
Somit wäre zwichen der KM und dem KV nur ein Unterschied von noch nicht mal 100 Euro

Wo ist da dann das verhältnis zu beiden formen bitte ?

Auser das der Vater der Depp ist an der ganzen sache.

Gruß Holger

Wende Dein Gesicht in die Sonne und lasse den Schatten hinter Dir

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2010 18:55