Unterhal für priv. ...
 
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Unterhal für priv. 18 vollj. Einkommen/Eigentum der EX und Titel

 
(@dubble-xx)
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Hallo Leute,
die Tochter wird bald 18. Sie lebt bei Ihrer Mutter und macht noch ABI, also kein Einkommen
Ex lebt gerade getrennt vom noch Ehemann Nummer 3. Es gibt gegen mich im Scheidungsurteil einen Titel auf KU für die Tochter.

Frage 1. Titel
Muß der Titel wenn Kind 18 ist zurückgefordert aus Pfändungsgründen werden? Ich bin doch eh weiterhin zum UH verpflichtet. Also würde nur der alte Titel entfallen und eventuell ein neuer entstehen.

Frage 2. Titel
Macht die Abänderungsklage Sinn und kennt jemand die Kosten? ich muss ab 18 eh mehr UH bezahlen wenn ich Pech habe.

Frage 3 Unterhaltsberechnung.

Meine EX verweigert die Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse. Zur Zeit arbeitet sie nicht.
In den letzten 12 Monaten ( Juni 2012 ) war sie kurz einmal kurz Selbständig mit einer Einnahme von 6000 €. Ansonsten ist sie Mutter von drei Kindern ( bekamm bis Junie Erziehungsgeld für das Jüngste Kind) und brauchte bei Ihrem jetzigen noch Ehemann nicht zu arbeiten. Sie führte den Haushalt und putzte das große Haus

Kann für diese diese Zeit ein Einkommen unterstellt werden? Sie erbrachte ihm ja Leistungen.

Frage 4
Sie hat mit dem Ehemann zusammen ein Haus angeschafft. ( Hälfte gehört ihr ). Nun ist sie ausgezogen und er bewohnt das Haus alleine. eine hälfte seine firma, die andere der Wohnraum. Er muss zur Zeit 900 € an sie als Unterhalt zahlen und bezahlt den vollständigen Kredit  für das Haus ( 2000 € pro Monat )

Da er ihren Anteil mitbezahlt ist dies auch Ihr Einkommen oder? Also Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Das davon der Kredit bezahlt wird, dürfte für die Unterhaltsberechnung des Kindes egal sein. Meine Kosten für abzahlungen werden auch nicht berücksichtigt.

Einkommensberechnung:

Wenn ich also nun ihr Einkommen für die 12 Monate schätzen will,( damit ich grob weis, was die Tochter von mir bekommt, berücksichtige ich folgendes:

12.2011 - 09.2012
Haushaltsnache Leistungen+ Kreditanteil fürs Haus + 6000 € im Juni+ Erziehungsgeld bis Juni

10.2012 - 12.2012
Ehegattenunterhalt + Kreditanteil fürs Haus.
Der Rest geteilt durch 12, dann erhalte ich das Brutto

- 350 € Dann werden ihre Krankenkassenaufwendungen abgezogen.( geschätzt 350 €)
- 0 € berufbedingte Aufwendungen da kein Beruf
- 4% Altersvorsorge vom Brutto
ist das bereinigt Nettoeinkommen

- 770 € nach DDT, da keine Arbeit
verbleibt die Summe zur Quotelung der Einkommen

Liege ich richtig?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2012 16:19
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn du den Kreditanteil als Einkommen rechnest, dann muss dieser aber auch als zusätzliche Altersvorsorge (4 % vom Brutto) wieder abgezogen werden.

Kennst du die genaue Aufteilung der Eigentumsverhältnisse und des Kredites? Vielleicht gehört alles ihm oder mehr als die Hälfte etc.?? Kann ja sein, dass das Haus gedrittelt ist: 1/3 seine Firma, 1/3 er, 1/3 sie. Damit wäre dann der Kredit ca. 600 € für sie.

900 + x = x2 - 350 - zus. Altersvorsorge = Betrag x - 770 € = verfügbares Einkommen. Allerdings ist sie drei Kindern zu Unterhalt verpflichtet (da die Düsseldorfer Tabelle nicht zwischen Bar- und Betreuungsunterhalt unterscheidet).

Meinst du, es lohnt sich das zu berechnen oder ist es für dich nicht einfacher und günstiger von deinem Einkommen den Betrag für die Tochter zu berechnen und das komplette Kindergeld davon abzuziehen?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2012 18:32
(@dubble-xx)
Schon was gesagt Registriert

Hallo AnnaSophie,
tja das ist die Frage was sich lohnt.
Es ist eine Frage ihres Einkommens, als was genau gerechnet wird.

13.000 €  für  10 Monate Haushaltsnahe Leistungen ( die Summe ist einfach unterstellt, gibt es Vorgaben?)
  1.800 €  2 Monate Unterhalt
10.800 €  12 Monate Kreditanteil Haus
  6.000 €  Einnahmen Juni
  1.200 €  6 Monate Erziehungsgeld
-----------------------------------
27.400 € Gesamtsumme brutto Jahr

2.283,33 € brutto pro Monat
  - 91,34 € 4% Altersvorsorge
    - 0,00 € berufbedingte Aufwendungen
- 350,00 € Krankenkasse
------------------------------------------
1.841,99 € bereinigtes Netto
  -770,00 € Selbstbehalt
-----------------------------
1072 €  Einsatzbetrag KM

mein Anteil an der Quote sind
3.414 € bereinigtes Netto
- 990 € Selbstbehalt
------------------------
2.460 €  Einsatzbetrag KV

Einkommen beider sind 1841 + 3414= 5256  € also steht Tochter nach DDT mindestens 781 € zu.
781€ -184 € = 597 €

KV schuldet 2460/(2460+1072)*597=415,80
KM schuldet 1072/(2460+1072)*597=182,20

wenn nur mein Einkommen, dann bei 3414 € dann nach DDT 664 ( eine Stufe höher )
KV schuldet 664€ -184 € = 480 €

Es geht also maximal um 70 € pro Monat für mich, aber um 182 € für die Ex wenn die Rechnung stimmt 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2012 21:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hast vergessen, dass Madame auf einen Teil der Einnahmen Steuern zahlen muss..... je nach Veranlagungsart (noch zusammen mit Ehemann?) liegt aber ev. auch unter dem Grundfreibetrag.

Die 13.000 halte ich für Wunschdenken, realistisch ist es eher nicht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2012 21:55
(@Inselreif)

Hi,

13.000 €  für  10 Monate Haushaltsnahe Leistungen ( die Summe ist einfach unterstellt, gibt es Vorgaben?)

wie LBM schon schrieb - völlig illusorisch. Mein OLG setzt dafür zwischen 200 und 550 monatlich an. Die Zeit der Selbständigkeit wäre auszuklammern.
Aber das gilt eh nur, wenn sie für einen leistungsfähigen Dritten den Haushalt führt. Da Du schreibst, dass sie getrennt lebt, kommt ein Ansatz für die Zukunft (und um die Verhältnisse in der Zukunft geht es hier) gar nicht in Frage.

12 Monate Kreditanteil Haus

diese Rechnung ("Frage 4") bekommst Du so nicht durch. Das geht vielleicht irgendwann mal aber zwei Monate nach dem Auszug verlangt niemand, dass ein Immobilienanteil versilbert ist - die Darlehen sind aus meiner Sicht auch beim KU (noch) voll abzugsfähig; damit wird aus der Sache eine Nullnummer.

6.000 €  Einnahmen Juni

das sind die Einnahmen - wie hoch ist der Überschuss?

Erziehungsgeld

ist unterhaltsrechtlich kein Einkommen. Ausnahmen siehe Unterhaltsleitlinien Deines OLG. Spielt aber ebenfalls keine Rolle, da es ausgelaufen ist.

Da bleibt nichts über Selbstbehalt übrig. Übrigens...

-770,00 € Selbstbehalt

gilt nur, wenn der Bedarf des volljährigen Schülers nicht anders (d.h. durch Dich!) gedeckt werden kann - ansonsten ist der Sockelbetrag auch beim volljährigen Schüler 1.050,- - (auch für Dich, wobei diese 990,- bei Dir ein Tippfehler sind).

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2012 01:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dubble x,

ich pflichte meinen Vorscheibern bei. Insbesondere bei der Tatsache, dass Deine Vermutungen über das Einkommen Deiner Ex juristisch nicht belastbar sind; was ihr von dieser Immobilie gehört, wieviel sie im Monat an die Bank abliefert, was ihre Selbständigkeit abgeworfen hat und manches andere mehr entzieht sich bislang jedem Sachbeweis. Und "haushaltsnahe Leistungen" kann man angesichts einer bereits laufenden Scheidung sicher auch nicht mehr einwenden.

Hinzu kommt: Du kannst diese Auskünfte nicht bei Deiner Ex einklagen, um den Unterhalt für Deine demnächst volljährige Tochter zu minimieren; das könnte nur die Tochter selbst tun (nach ihrem 18. Geburtstag). Und erfahrungsgemäss wird das eher nicht passieren; da wird Muttis Ansage "ich hab doch nix ausser Dir und Deinen zwei kleinen Geschwistern und einer Menge Hausarbeit" auf offene Ohren stossen.

Sollte Eure Tochter damit nicht zufrieden sein, wird sie ihre Mutter UND Dich auf Unterhalt verklagen müssen. Ob dabei etwas Besseres für Dich herauskommt, steht in den Sternen; ich wage es angesichts eines unterhaltsrelevanten Netto's von 3.400 bei Dir zu bezweifeln.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2012 02:17