Hallo, brauche Hilfe oder einen Rat.
Kindesmutter hat vom Jugendamt Unterhalt berechnen lassen, ich hatte alle Unterlagen dem Jugendamt zur Verfügung gestellt.
Ich bin Handwerker, brauch also Hosen, Schuhe und Werkzeug, welches vom Jugendamt nicht beachtet wurde.
Nachdem ich es beanstandet hatte, verlangen sie vom Arbeitgeber die Bescheinigung.
Gleichzeitig sollen meine Eltern nachweisen, dass sie die Miete erhalten haben, da ich in einer Einliegerwohnung im Haus wohne, Mietvertrag liegt dem Jugendamt vor.
Hat das Jugendamt das Recht dazu ?
Moin.
Nein.
Das JA hat das zu titulieren, was du möchtest.
Das JA, bzw. die Mutter kann nur klagen, wenn sie meinen, dass du zu zu wenig tituliert hast.
Ansonsten verhält es sich da, wie beim Sheriff wenn du wegen irgendwas angezeigt wurdest:
Alles was du sagst, kann gegen dich verwendet werden.
Also:
Name,
Rang,
Dienstnummer,
Bereinigtes Einkommen der letzten 12 Monate samt Belegen.
Sonst nichts.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo eanni,
Ich bin Handwerker, brauch also Hosen, Schuhe und Werkzeug, welches vom Jugendamt nicht beachtet wurde.
Nachdem ich es beanstandet hatte, verlangen sie vom Arbeitgeber die Bescheinigung.
Sag' uns doch bitte außerdem noch, welches Oberlandesgericht am Wohnort des Kindes zuständig ist - u.U. gilt dort die Pauschalregelung "5% vom Netto" für berufsbedingte Kosten, und falls bei dir nicht noch weitere Posten hinzukommen (Fahrten zur Arbeit!), dann ist die Pauschalregelung für dich ggf. sogar günstiger als der Einzelnachweis von Arbeitskleidung.
Im übrigen: Wenn du magst, dann stelle doch mal die komplette Unterhaltsberechnung des Jugendamtes in anonymisierter Form hier ein. Wenn die Raubritter vom Jugendamtsfels sich schon bei einem vergleichsweise unbedeutenden Posten wie der Anerkennung von Arbeitskleidung zopfig zeigen - wer weiß, was für faule Eier sie dir da sonst noch ins Nest gelegt haben!
Gleichzeitig sollen meine Eltern nachweisen, dass sie die Miete erhalten haben, da ich in einer Einliegerwohnung im Haus wohne, Mietvertrag liegt dem Jugendamt vor.
Hat das Jugendamt das Recht dazu ?
Ich weiß natürlich nicht, ob das Jugendamt von dir verlangt hat, den Mietvertrag vorzulegen, oder ob du diesen in vorauseilendem Gehorsam geliefert hast - aber dort, wo die von dir gezahlte Miete unterhaltsrechtlich überhaupt von Belang ist, wird sie sowieso nur mit pauschalen Beträgen berücksichtigt, z.B. bei den Selbstbehalten, d.h. auf die konkrete Höhe der Miete kommt es gar nicht an! Sogar wenn deine Eltern dich kostenfrei wohnen ließen, wäre es egal, weil das eine "Zuwendung durch Dritte" wäre, und in diesem Fall müssten deine Eltern allenfalls bestätigen, dass die Zuwendung "kostenfreies Wohnen" tatsächlich für dich persönlich gedacht ist und nicht dafür herhalten soll, dass du mehr Unterhalt blechen sollst.
Daher ist bereits die Vorlage des Mietvertrags zu viel gewesen, und das Ansinnen des Jugendamtes, jetzt auch noch die Quittungen oder Kontoauszüge haben zu wollen, ist eine glasklare Grenzüberschreitung durch diese Drecksbehörde! Allein schon aus diesem Grund solltest du zukünftig "deinem" JA-Sachbearbeiter nichts, aber auch rein gar nichts mehr glauben, sondern grundsätzlich z.B. hier bei uns nachfragen. Anscheinend führt die Behörde deine Akte noch in der Rubrik "mutmaßlich jemand, dem wir das Fell über die Ohren ziehen können" - und solch eine Einschätzung sollte man diesen Helden möglichst zügig und gründlich austreiben ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo, ja Jugendamt verlangte den Mietvertrag, den ich auch hinschickte und jetzt wollen sie die Überweisungen sehen von mir und vom Konto meiner Eltern.
Genauso geht es mir mi Riester, obwohl nur 5€ monatlich, auch hier verlangen sie den Nachweis, das monatlich gezahlt wurde, obwohl die Abbuchung im Vertrag steht.
Fühle mich irgendwie hilflos, bzw. über den Tischgezogen.
Die Unterhaltsberechnung bezieht sich auf 6 Monate, da ich vorher Lehrling war und nur Lehrlingsgeld hatte.
Die Berechnung sah so aus -Durchschnittseinkommen mit Überstunden täglich und Spesen 1233,28
- berufsbedingte Ausgaben 191,67 (Fahrtkosten 35 km )
verbleibt ein Betrag von 41,61, damit müssen 42 € Unterhalt gezahlt werden.
Hallo eanni,
eins vorweg: 42 Euro Unterhalt bei einem unbereinigten Durchschnittseinkommen von gut tausendzweihundert Euro sind wirklich nicht viel; da habe ich schon Unterhaltsberechnungen gesehen, in denen das Jugendamt zugunsten des Kindes wesentlich mehr Geld zu erbeuten gedenkt. Nur mal so zum Vergleich: Du hast zwar nicht gesagt, wie alt das Kind ist, aber bereits in der "preisgünstigsten" Altersgruppe (unter 6 Jahre) beträgt der Unterhalt normalerweise mindestens 225 Euro. Du bist also vom Jugendamt inoffiziell sozusagen bereits als ein sogenannter "Mangelfall" anerkannt.
Als Mangelfall erübrigt sich damit die Frage nach dem Riesterbeitrag eigenlich schon, denn im Mangelfall wird zusätzliche Altersvorsorge normalerweise überhaupt nicht anerkannt. Du kannst die Sache also entweder auf sich beruhen lassen, oder aber du schickst dem Jugendamt die verdammten Kontoauszüge in der Hoffnung, dass sie die fünf Euro für deinen Riester ausnahmsweise trotzdem anerkennen.
Was die Belege für die Mietzahlungen betrifft, ich halte das nach wie vor für rechtswidrig und das Verlangen nach dem Mietvertrag ebenso. Den Mietvertrag hast du ja bereits vorgelegt; wenn du die diesbezüglichen Kontoauszüge bzw. Quittungen über Barzahlung nicht vorlegen willst, dann schreibst du dem Jugendamt einen genau so höflichen wie kurzen Brief mit der Ansage: "Bitte benennen Sie die Rechtsgrundlage, aufgrund derer ich angeblich zur Vorlage der Überweisungsbelege für die Mietzahlungen verpflichtet sein soll." Anschließend wartest du dann in aller Seelenruhe ab, ob da überhaupt noch was von denen kommt, bzw. auf welch plumpe Art und Weise die sich aus der Affäre ziehen wollen (frag' einfach nochmal hier nach, wenn da was kommt).
Die Berechnung aus nur sechs Monaten ist insofern korrekt, weil sich mit dem Ende der Lehre deine Situation geändert hat und es zu erwarten ist, dass du in Zukunft ähnlich verdienen wirst wie in den vergangenen sechs Monaten. Um ganz genau zu sein, obwohl es dich glücklicherweise derzeit nicht betrifft: Diese Regelung, dass Änderungen in die Zukunft fortgeschrieben werden, greift seltsamerweise immer dann, wenn sich das Einkommen erhöht, aber nur ganz selten, wenn das Einkommen sinkt ...
Zu den Fahrtkosten: Du hast mir zwar noch nicht gesagt, welches OLG für dich zuständig ist, aber wenn die 35 Kilometer die einfache Wegstrecke sind, dann hat das Jugendamt aber wahrscheinlich übersehen, dass in den OLG-Leitlinien anders als im Steuerrecht die pauschalen Kilometersätze sich nicht auf die einfache Wegstrecke beziehen, sondern sowohl für Hin- als auch für Rückfahrt gelten. Theoretisch müssten die anrechenbaren Fahrkosten also doppelt so hoch sein, aber diese Erkenntnis nützt dir nichts, weil du wie gesagt ein Mangelfall bist und auch die pauschale Fahrtkostenregelung im Mangelfall nicht unbedingt angewendet werden muss. In der vorliegenden Berechnung hat dir "dein" Jugendamt also immerhin die halbe Fahrtkostenpauschale genehmigt - und ob "dein" Familienrichter dir einen höheren Abzug genehmigen würde oder aber im Gegenteil deine Fahrtkosten sogar deutlich niedriger ansetzen würde, das ist nicht vorhersehbar. Ob du für die vage Hoffnung, weniger als 42 Euro Unterhalt zahlen zu müssen, das Risiko eingehst, am Ende deutlich mehr als 42 Euro Unterhalt zahlen zu müssen, bleibt selbstverständlich dir überlassen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. eine wichtige Sache noch: Pass' in deinem eigensten Interesse auf, dass es hier wirklich eine Unterhaltzahlung in der genannten Höhe geht, und nicht etwa um eine höhere Unterhaltsforderung, bei der der Rest "freundlicherweise" gestundet wird. Letzteres bedeutet nämlich, dass du dieses Geld nachzahlen "darfst", sobald es dir finanziell etwas besser geht. Falls du dir unsicher bist, dann stelle den JA-Schrieb vollständig, aber anonymisiert hier ein.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,Oberlandesgericht Dresden ist zuständig und das Kind wird 3 Jahre.
Mich stört, das überall steht Arbeizskleidung wird angerechnet und hier nicht, brauche aber als Handwerler Hosen, Schuhe und Werkzeug, was vom Arbeitgeber verlangt wird und da Berufsanfänger, muss ich vieles anschaffen.
Ich soll die Summe beurkunden lassen, überlege aber, ob ich lieber zum Notar gehe, da in vielen Foren das als beser angesehen wird.
Moin eanni,
ich verstehe nicht, was Du beim Notar willst: Was immer der beurkundet - und wenn es Schuhe mit goldenen Schnürsenkeln sind - muss das Jugendamt nicht interessieren. Dinge werden nicht "amtlich" oder "richtig", nur weil ein Notar seinen Willi drunterschreibt.
Auch Mietverträge haben dort nichts zu suchen; wieviel Miete Du bezahlst, geht das JA nichts an.
Wenn Du der Ansicht bist, die richtige Summe tituliert zu haben: Lass Dich doch von denen verklagen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo, habe gelesen, das beim Notar der Betrag tituliert wird und es oft Probleme beim Jugendamt gibt, die dies nicht machen, sondern dynamisch die Stufe und dies würde bedeuten, dass man irgendwann die gesammte Differenz nachzahlen muss. Über einige Zeit betrachtet ergibt sich so eine stolze Summe, denn theoretisch ergibt es jeden Monat einen Betrag von ca. 190€.
Ergänzung zB. www.trennungsfaq.de, dort wird klar zum Notar geraten, gerade in Mangelfällen.
Problem, bekomme die Urkunde vom Scan hier nicht eingefügt, brauch Hilfe
Moin eanni,
da hast Du was falsch bzw. unvollständig verstanden. Auch das JA tituliert das, was Du tituliert haben möchtest; die machen vorher möglicherweise nur noch ein bisschen Show. Dagegen hilft ggf. tatsächlich der Gang zum Notar; er erspart Dir das Gesabbel beim JA. Mehr nicht.
Ob der titulierte Betrag "richtig" ist, hat aber nichts mit dem Notar zu tun; wenn der in den Titel schreibt "eanni zahlt jeden Monat 10 EUR" und sich später herausstellt, dass Du eigentlich 100 hättest bezahlen müssen, hast Du jeden Monat 90 EUR Schulden angehäuft. Der Notar beurkundet Deine Zahlungsbereitschaft nur; dass der Betrag damit richtig ist, garantiert er nicht.
Und natürlich kann Deine Ex sowohl gegen einen JA-Titel als auch gegen einen solchen vom Notar klagen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo eanni,
Ich soll die Summe beurkunden lassen, überlege aber, ob ich lieber zum Notar gehe, da in vielen Foren das als beser angesehen wird.
Also, mal langsam. Das JA hat dich also aufgefordert, diese 42 Euro zu titulieren. Um den Titel als solchen kommst du nicht herum, aus dem notariellen Titel kann genau so gepfändet werden wie aus dem JA-Titel; insofern besteht da kein Unterschied. Wenn du die Absicht hast, die 42 Euro (meinetwegen auch zähneknirschend) zu akzeptieren, dann kannst du dir letztlich auch die Schreibgebühr beim Notar sparen und den JA-Titel unterzeichnen. Wichtig ist bei einem JA-Titel, dass er ausdrücklich auf den 18. Geburtstag des Kindes begrenzt ist (das halten die Jugendämter häufig für entbehrlich). Wenn du dir unsicher bist, dann stelle den Wortlaut des Titels anonymisiert hier ein (falls du noch keinen Entwurf dafür vorliegen hast, dann lass' dir das Ding ggf. beim JA aushändigen, indem du kurz vor Unterschrift ein ganz bedenkliches Gesicht machst und irgendsoetwas sagst wie "also, da muss ich jetzt doch noch 'ne Nacht drüber schlafen").
Ein notarieller Titel ist dann von Vorteil, wenn das JA sich völlig quer stellt und partout nicht das titulieren möchte, was man denen vorgibt (ist zwar rechtswidrig von den Burschen, passiert aber gelegentlich trotzdem). In diesem Fall kann man sich natürlich überlegen, ob man nicht lieber die paar Euro Schreibgebühr beim Notar zahlt, als sich ewig und drei Tage mit einem unwilligen JA-Sachbearbeiter und dessen Vorgesetzten herumzuärgern.
Hallo, habe gelesen, das beim Notar der Betrag tituliert wird und es oft Probleme beim Jugendamt gibt, die dies nicht machen, sondern dynamisch die Stufe und dies würde bedeuten, dass man irgendwann die gesammte Differenz nachzahlen muss.
Die Dynamik betrifft erstens die Altersstufe des Kindes und zweitens mögliche Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle. Aber bevor wir hier in Kaffeesatzleserei verfallen, schau' doch besser erst mal, was genau das Jugendamt in deinen Titel reinschreiben möchte. Wenn das aus deiner Sicht dann inakzeptabel ist, kannst du anschließend immer noch zum Notar.
Generell hat das Kind allerdings nach gängiger Rechtssprechung sogar einen Anspruch auf einen dynamischen Titel (was zwar gerade im Mangelfall einigermaßen schwachsinnig ist, aber so ist das nun mal in diesem unserem Lande). Bedeutet im Klartext: Wenn das Jugendamt einen dynamischen Titel will und du einen statischen Titel vom Notar vorlegst, dann kann es dir passieren, dass das JA dich eben wegen der fehlenden Dynamik deines notariellen Titels vor Gericht zerrt (und dabei vermutlich, wenn es eh' schon vor Gericht geht, auch bei der Forderungshöhe eher noch eine Schippe drauflegt).
Ergänzung zB. www.trennungsfaq.de, dort wird klar zum Notar geraten, gerade in Mangelfällen.
Die Trennungsfaq begründet dies aber u.a. auch mit "böswilligen" Jugendämtern: "Jugendämter versuchen nicht selten in betrügerischer Weise, den Verpflichteten durch Falschaussagen und Drohungen (...) und Verweigerung von Korrekturen zur Unterschrift unter ihre unkorrigierten Titelvorlagentexte zu bringen", siehe http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#titel - bei deiner Unterhaltsberechnung kann man aber zumindest hoffen, dass du es mit einem relativ vernünftigen Jugendamt zu tun hast. Das ist zwar definitiv kein Grund, denen irgendetwas blind zu glauben, aber für die nötigen Nachfragen hast du ja uns 😉
Problem, bekomme die Urkunde vom Scan hier nicht eingefügt, brauch Hilfe
Du kannst hier bei vatersein.de keine Dateien hochladen. Entweder den Text abtippen, oder bei irgendeinem Datei-Hoster speichern und dann hier "nur" verlinken.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.