Ein herzlichen Hallo!
Leider habe ich keine Antwort über die Suchfunktion gefunden...
Mein unterhaltsberechtigtes Kind ist 2009 von der gesetzlichen
in die private Krankenversicherung gewechselt. Den wirklichen
Grund weiß ich nicht, gehe aber davon aus, dass die KM ein
hohes monatliches Einkommen hat.
Bei der Suche habe ich das Urteil des OLG Koblenz gelesen. Dieser
Fall ist allerdings nicht mir meiner Konstalation zu vergleichen.
Hat jemand eine Lösung bzw. die Antwort für mich parat?
Vielen Dank
nice
Carpe Diem, Carpe Noctem
Warum stellt sich die Frage denn überhaupt? Fünf Jahre später plötzlich?
Ich tendiere zu einem nein, wenn ihr zu dem Zeitpunkt getrennt oder geschieden wart und Du kein Sorgerecht hast. Wovon ich ausgehe, denn sonst wüsstest Du Bescheid und hättest Du zustimmen müssen. Etwas mehr Info bitte.
Moin nice,
verlangt Deine Ex denn zusätzlich zum Unterhalt die Erstattung der Kosten der PKV? Und wer hat diese seit 2009 getragen?
Üblicherweise muss der UH-Pflichtige diese Zusatzkosten nur übernehmen, wenn das Kind zuvor schon in seiner PKV versichert war (zum Beispiel während einer Ehe oder Partnerschaft). Wenn Deine Ex einfach so beschliesst, Euer Kind privat zu versichern, dürfte das nach meiner Kenntnis der Sachlage ihr Privatvergnügen sein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Als Zusatzinformation:
Ich war nie mit der KM zusammen! Das Kind ist 12 Jahre und ich
zahle den Unterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle!
Es gab keine Vereinbarungen hinsichtlich einer privaten KV.
Ende letzten Jahres flatterte ein Brief des JA rein und die wollten nun
unvermittelt 120 Euro private KV.
Ich machte meinen Standpunkt klar, aber irgendwie bohren sie regelmäßig
und lassen nicht locker.
Die zusätzlichen Belastungen der privaten KV wäre für mich nochmals eine
große Belastung und kann diese nicht einfach aus der Portokasse zahlen.
ABER: ihr wisst ja was ich meine!
Carpe Diem, Carpe Noctem
OK. Damit hast Du nichts zu tun. Bist Du reiner Zahlpappa oder siehst Du das Kind wenigstens?
Moin nice,
ich belieb bei meiner o. a. Einschätzung. Wenn es wirklich einen Rechtsanspruch gegen Dich auf zusätzliche Zahlung der PKV gäbe, hätte Deine Ex Dich in den vergangenen 5 Jahren sicher schon darauf verklagt.
Ich würde den Anwalt einfach schreiben lassen und gar nichts tun; damit zeigst Du am ehesten, dass Dich sein Geschreibsel weder beeindruckt noch ängstigt. Wenn Deine Ex möchte, kann sie Dich ja verklagen. Nach meiner Kenntnis des deutschen Familienrechts wird jedes Familiengericht sich unter den gegebenen Umständen hüten, einen Rechtsanspruch auf eine PKV auszuurteilen: Schon einen Tag später stünde irgendwo in der Republik ein pfiffiger Anwalt auf der Matte und würde diesen Anspruch aus Gründen der Gleichbehandlung auch gegen Sozialhilfeträger erheben.
Sollte es wider Erwarten tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommen und Deine Ex dort beweinen, dass sie ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze erwirtschaftet und deshalb nicht in die GKV kann, kannst Du ihr ja freundlicherweise immer noch anbieten, das Kind über Dich zu versichern.
Aber wie gesagt: Ich an Deiner Stelle würde auf den Dumpfsinn jetzt erst einmal gar nicht reagieren.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Nice,
Ende letzten Jahres flatterte ein Brief des JA rein und die wollten nun
unvermittelt 120 Euro private KV.
... und wie liest sich dieses "Bohren" ?
Grundsätzlich kann eine private Krankenversicherung Mehrbedarf des Kindes darstellen.
Ohne Kenntnis des kompletten Sachverhalts ist eine Aussage hierzu aber schwierig.
Ich persönlich würde allerdings ein paar salami-taktische Runden mit dem JA drehen ...
1. Lass sie die Notwendigkeit begründen (und nein: bessere Leistungen in der PKV sind kein zu akzeptierendes Argument).
2. Wenn sie eine tolle Begründung geliefert haben (die Du gerne hier schreiben darfst), bittest Du um Auskunft über das Einkommen und den Familienstand der Mutter (ist zur Ermittlung der Haftungsquote erforderlich)
3. Sollte sie verheiratet sein, fragst Du anschliessend nach dem Einkommen des Ehemannes.
4. Sollte das alles tatsächlich reinflattern, dann kannst Du anfangen zu rechnen (und anschliessend eine Beteiligung ablehnen):
Da bei der Haftungsquote lediglich Einkommen oberhalb des großen Selbstbehalts (1.200 EUR) anzusetzen ist, wird Dein Haftungsanteil vermutlich nicht sehr hoch sein ...
Schlaflose Nächte sollte eine derartige Forderung in diesem Stadium jedenfalls nicht bereiten.
Gruß
United
Ich fürchte, ganz so einfach ist es nicht.
Meines Wissens hat das Kind, neben dem Anspruch auf KU, zusätzlich den Anspruch auf eine KV gegenüber dem Vater.
Diese stellt auch keinen Mehrbedarf dar, sondern ist vom Pflichtigen alleine zu tragen.
Wenn sie alleiniges SR hat, wird es vermutlich nicht mal auf die Gründe für den Wechsel ankommen.
Sie darf entscheiden und er darf bezahlen.
Ich würde mir das aber trotzdem von dem JA gründlich erklären lassen.
Natürlich schriftlich.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Meines Wissens hat das Kind, neben dem Anspruch auf KU, zusätzlich den Anspruch auf eine KV gegenüber dem Vater.
nach meiner Erinnerung gibt es da aber noch einen Passus, der mit der früheren (gemeinschaftlichen) "Lebensstellung" des Kindes zu tun hat. Ansonsten kann die Dame ja auch entscheiden, dass das Kind aufgrund seiner Begabungen jetzt auf eine Privatschule kommt, nur mit einem iPhone telefonieren und nur in einem Mercedes transportiert werden darf - und Daddy soll das alles gefälligst bezahlen.
Ich glaube, ich würde da sehr lange mit mir streiten lassen und am Ende maximal anbieten, das Kind bei mir kostenfrei familienzuversichern. Irgendwelche JA-Briefe würden mich jedenfalls nicht um den Schlaf bringen; dort gilt sowas vermutlich sowieso eher als Luxusproblem.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich fürchte, ganz so einfach ist es nicht.
Meines Wissens hat das Kind, neben dem Anspruch auf KU, zusätzlich den Anspruch auf eine KV gegenüber dem Vater.
Aber nie im Leben auf einen ,den die KM allein aussucht. Der Anspruch bedeutet zunächst mal nur, dass man Kinder krankenversichern muss. An sich eine Selbstverständlichkeit. Das kann aber auch in der GKV des Vaters gemacht werden.
Moin nochmal,
nach meiner Erinnerung gibt es da aber noch einen Passus, der mit der früheren (gemeinschaftlichen) "Lebensstellung" des Kindes zu tun hat.
Die Private Krankenversicherung muss "angemessen" sein.
Wenn es von Geburt an privat versichert war, dann geht man von dieser Angemessenheit aus (das scheint hier ja nicht der Fall zu sein).
In den meisten Unterhaltsrechtlichen Leitlinien heisst es unter Punkt 11.1 schlicht:
Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle enthalten keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das Kind, wenn dieses nicht in einer gesetzlichen Familienversicherung mitversichert ist.
Das Nettoeinkommen des Verpflichteten ist um solche zusätzlich zu zahlenden Versicherungskosten zu bereinigen.
Ansonsten kann die Dame ja auch entscheiden, dass das Kind aufgrund seiner Begabungen jetzt auf eine Privatschule kommt, nur mit einem iPhone telefonieren und nur in einem Mercedes transportiert werden darf - und Daddy soll das alles gefälligst bezahlen.
Das wäre ja Mehrbedarf (und demnach meiner Ursprungslogik folgend).
Die KV hat einen besonderen Status ... was nicht heissen soll, dass man die Flinte ins Korn schmeissen sollte.
Ich glaube, ich würde da sehr lange mit mir streiten lassen [...]
Ich auch. Und Beppo (wie geschrieben) auch. Und Psoidonuem auch.
Gruß
United
Wie zietiert man hier eigentlich zwei Ebenen 😡
Ich glaube, ich würde da sehr lange mit mir streiten lassen
Ich auch. Und Beppo (wie geschrieben) auch. Und Psoidonuem auch.
Ja. Und zwar bis zur Volljährigkeit, das ist ja nicht mehr sooo lange ^^
Moin,
Ja. Und zwar bis zur Volljährigkeit, das ist ja nicht mehr sooo lange ^^
naja, das Problem erledigt sich ja nicht mit der Volljährigkeit, sondern erst dann, wenn das "Kind" eigenes Geld verdient und sich selbst krankenversichert. Bzw. neuerdings wohl ab dem 25. Geburtstag; ich glaube, kürzlich gelesen zu haben, dass ab da neuerdings das Recht auf Familien-Mitversicherung während eines Studiums endet.
Bei einem heute 12-jährigen Kind kann @nice das Problem also noch viele Jahre begleiten. Umso wichtiger, es jetzt vernünftig einzustielen. Und im Fall einer Klage notfalls auch ein bisschen Krawall zu machen nach dem Motto "die einen bilden sich ein, sie könnten als Privatpatienten beim Arzt an der Warteschlange der gewöhnlichen Kassenpatienten vorbeilaufen - und die anderen sollen diesen Luxus bezahlen, obwohl sie kaum wissen, wie sie finanziell selbst über die Runden kommen sollen."
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Zusammen!
Ich wollte das Thema nochmals ansprechen und hoffe, dass ihr möglicherweise neue Ideen für mich habt!
So wie sich der Sachverhalt darstellt, musste sich die KM mit Kind aufgrund des hohen Einkommens privat krankenversichern.
Das Kind war von Geburt an jedoch gesetzlich versichert.
Die private KV soll ich jetzt rückwirkend zahlen und bin wenig begeistert.
Vielen Dank für Eure Beiträge
Carpe Diem, Carpe Noctem
Wer sagt das?,
Hätte das Kind bei dir familienversichert werden können?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
also wie war es denn?
Du bist/warst in der GKV und das Kind bei Geburt auch? Nach der Scheidung musste hat sich die KM privat versichert und das Kind wurde ebenfalls privat versichert?
Dann ist die private Krankenversicherung Mehrbedarf. Mehrbedarf kann aber nur ab Inverzugsetzung und nicht rückwirkend gefordert werden.
Außerdem ist Mehrbedarf gequotelt nach Einkommen zu zahlen.
VG Susi
Ich hatte zu der Km vor 15 Jahren 3 Wochen “Kontakt“
Das Kind sowie die KM kenne ich nicht. Ich zahle KU
Ich selbst bin privat kv mit Beihilfeberechtigung. Das Kind zwischenzeitlich auch.
Jetzt soll ich die PKV zahlen bzw nachzählen...
Vielen Dank
Carpe Diem, Carpe Noctem
Heißt also, da Kind muss, egal wie, privat versichert werden, weil beide Elternteile privat versichert sind. Bei dir ggf. mit 80% (?) Beihilfe?
Dann würde ich mich Susi anschließen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das Kind war schon immer gesetzlich bei drr KM mitversichert
Die Km verdient jetzt zu viel für die gesetzliche Krankenversicherung und somit muss sie sich und das Kind privat versichern
Carpe Diem, Carpe Noctem
