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Unklarheiten zum Titel

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(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

rehi,

@ Nichtaufgeber

mich zumindest haben deine Ausführungen verwirrt, nun weiß ich, dass es daran liegt, dass sie gar nicht auf unseren "Fall" passen.

@ all

ich bastel grad an einem Antwortschreiben. Mein Mann zahlt bislang den KU für den Volljährigen auf das Konto der Mutter (hat der Sohn so verfügt) und mein Mann möchte lieber direkt an seinen Sohn zahlen. Ich werde das also mit in das Schreiben aufnehmen.

Hat mein Mann ein Recht darauf, auf das Konto seines Sohnes zu zahlen oder muss er es hinnehmen, wenn er die Bankverbindung nicht bekommt?

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2007 21:41
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo eskima,

Hat mein Mann ein Recht darauf, auf das Konto seines Sohnes zu zahlen

wenn Mutti vom Sohn bevollmächtigt ist: Nein.

oder muss er es hinnehmen, wenn er die Bankverbindung nicht bekommt?

Ja.

Ist leider so.

LG
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2007 22:34
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