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Uneheliches Kind absichern?

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(@graete)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Forengemeinde,

ich habe hier schon sehr viele hilfreiche Beiträge gelesen. Dafür und für die gesamte Präsenz möchte ich mich an dieser Stelle endlich einmal bedanken.

Mein mir sehr nahestehender Neffe ist Ende letzten Jahres unverheirateter Vater von Zwillingen (Junge und Mädchen) geworden. Die Eltern sind getrennt und er wird Unterhalt zahlen müssen. Soweit ist alles klar.

Nun habe ich aber doch ein paar Fragen, die ich bisher noch nicht beantwortet gefunden habe. Man möge mir verzeihen, wenn ich doch etwas überlesen oder vielleicht auch nicht richtig verstanden habe.

Sorgen machen mir persönlich vor allem die Gedanken daran, dass unvorhergesehene Ereignisse (Krankheiten usw.) dazu führen können, dass die finanziell ohnehin schon schlimme Situation sich noch weiter verschlechtern kann. Ich denke dabei an Krankheit, Behinderung von Mutter und Kindern, an Haftpflichtfälle, Heilmittel usw.

Nun zu meiner Frage: Kann und soll man Mutter und Kinder versichern, wenn ja, wogegen und können die Versicherungsbeiträge evtl. vom maßgeblichen Einkommen meines Neffen abgezogen werden?

Desweiteren wüsste ich noch gerne, wie mein Neffe am besten mit der Vaterschaftsanerkennung und der beauftragten Beistandschaft umgeht. Soll er seine Einkommensunterlagen dort vorlegen, oder besser alles von vornherein über einen Anwalt/Notar laufen lassen?

Ab wann muss Betreuungsunterhalt gezahlt werden? Mein Neffe ist noch nicht aufgefordert worden, Unterhalt an die Mutter zu zahlen. Sie lebt von Hartz4.

Freundliche Grüße und Danke für jeden Tipp
Eure Gräte

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2011 18:04
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin
und Herzlich Willkommen bei vs

Nun ja, würde es Absicherungen ggü. Unterhaltspflichten wie Versicherungen geben - Millionen wäre dem, mit wehendem Banner in den Händen, gefolgt. Ok, ich neige zur Übertreibung. Allen ernstes, ich weiss nicht, was hier abgesichert werden soll und dann könnte - von Haftpflichtversicherung etc. mal abgesehen. Nur berührt dies in keinster Weise die "Gefahren" der UH-Pflicht. Ausserdem könnten diese Beiträge auch nicht einkommensmindernd abgesetzt werden. Das wäre sein Privatvergnügen.

Zur Vaterschaftsanerkennung und der von der KM beim JA (zukünftig) eingerichteten Beistandschaft wirst Du hier im Forum garantiert fündig. Stelle konkrete Fragen, dann kann auch geholfen werden. Anwalt oder Notar sind erst dann eventuell notwendig, wenn es Probleme gibt. Solange fristgerecht und angemessen reagiert wird, brennt in der Regel auch nichts an. Da bei der KM die Arge ALG2 leistet, wird alsbald von dort ein Schreiben kommen. Wenn es so weit ist, melde Dich wieder. Der Auskunftsbogen der Arge muss in 99,9% aller Fälle nicht ausgefüllt werden, der reicht weit über eine Auskunftserteilung laut Unterhalts- als auch Sozialrecht hinaus. Behörden sind nun mal daten- und geldwütig. Und - sie scheuen auch vor Lügen, also Betrug (m.M.), nicht zurück. Daher einfach vorsichtig sein und ein gesundes Misstrauen an den Tag legen.

Betreuungsunterhalt ist laut Gesetz 6 Wochen vor der Niederkunft bis 8 Wochen danach grundsätzlich berechtigt. Darüber hinaus gibt es je nach Umstand Fristen von 4 Monate vor bis zu 3 Jahre nach der Geburt grundsätzlich Anspruchszeiträume, welche aber schon etwas genauer betrachtet werden. Vor allem ein längerer Zeitraum als die 3 Jahre nach der Geburt ist oftmals Streitpunkt. Die Arge jedenfalls wird auf den 3 Jahren bestehen und sehr wahrscheinlich Recht bekommen.

Da im Familienrecht grundsätzlich Einzelfallentscheidungen betrachtet und getroffen werden, kann auch kein prinzipieller Rat gegeben werden. Ausser, alles, aber auch alles, kritisch und misstrauisch zu hinterfragen. Ich hoffe, dass gibt Dir erst mal einen Einstieg in die Theorie. Die Realität bleibt abzuwarten.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2011 21:43
(@graete)
Schon was gesagt Registriert

Nun ja, würde es Absicherungen ggü. Unterhaltspflichten wie Versicherungen geben - Millionen wäre dem, mit wehendem Banner in den Händen, gefolgt. Ok, ich neige zur Übertreibung. Allen ernstes, ich weiss nicht, was hier abgesichert werden soll und dann könnte - von Haftpflichtversicherung etc. mal abgesehen. Nur berührt dies in keinster Weise die "Gefahren" der UH-Pflicht. Ausserdem könnten diese Beiträge auch nicht einkommensmindernd abgesetzt werden. Das wäre sein Privatvergnügen.

Herzlichen Dank für die Antwort - leider hatte ich schon befürchtet, dass mein Beitrag bzw. die Fragen nicht genau genug formuliert waren, aber im Moment bin ich ein bisschen nervös...:-)

Mit absichern meinte ich die normalen Versicherungen, die man für Kinder unter Umständen abschließt, um das normale Leben abzusichern (Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Invalidität, Unfall, Krankenzusatzversicherung, Ausbildungsversicherung...)
Ich denke, dass es unter Umständen nicht unklug ist solche Dinge abzusichern, um als Unterhaltspflichtiger wenigstens für evtl. Katastrophen vorgesorgt zu haben.
Die Kinder sind ja noch im Säuglingsalter und können somit evtl. noch sehr günstig abgesichert werden. Es wird immer dazu geraten, diese Versicherungen so früh wie möglich abzuschließen, weil es schnell mal zu Krankheitsbildern kommen kann, die entweder zu Risikozuschlägen oder sogar zur Ablehnung der Versicherung führen.
Ich gehe nicht davon aus, dass die Mutter entsprechende Vorsorge betreiben würde.
Naja und da es sich um Abschlüsse zum Kindeswohl handeln würde, hab ich gehofft, dass man die Beträge evtl. geltend machen könnte...

Jeder, der Kinder großzieht oder großgezogen hat, weiß doch, wieviel Glück dazu gehört ein Kind gesund und munter ins Erwachsenenalter zu begleiten. Macht es da nicht für einen Unterhaltsverpflichteten umso mehr Sinn, Versicherungen abzuschließen, um Risiken abzusichern, die aus Unfällen, Krankheiten oder sonstigen Katastrophen erwachsen?

Ich denke sogar, dass es u.U. sinnvoll wäre, auch die Kindesmutter z.B. in eine Unfallversicherung mit einzuschließen, weiß aber nicht, wie sich eine erkrankte oder verunfallte Kindesmutter auf den Betreuungsunterhalt auswirkt...?

Betreuungsunterhalt ist laut Gesetz 6 Wochen vor der Niederkunft bis 8 Wochen danach grundsätzlich berechtigt. Darüber hinaus gibt es je nach Umstand Fristen von 4 Monate vor bis zu 3 Jahre nach der Geburt grundsätzlich Anspruchszeiträume, welche aber schon etwas genauer betrachtet werden. Vor allem ein längerer Zeitraum als die 3 Jahre nach der Geburt ist oftmals Streitpunkt. Die Arge jedenfalls wird auf den 3 Jahren bestehen und sehr wahrscheinlich Recht bekommen.

Ich verstehe nicht, warum Du schreibst "je nach Umstand Fristen von 4 Monaten...."? Ist es denn nicht mittlerweile per Gesetz so geregelt, dass es der KM grundsätzlich so zusteht?

Die Kinder sind bereits vor einigen Monaten geboren, aber mein Neffe hat noch keine Nachricht bzgl. Betreuungsunterhalt, weil die Vaterschaft noch nicht feststand -
Kann rückwirkend gefordert werden?

Nochmals vielen Dank für Antworten
Lieben Gruß
Gräte

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2011 23:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Den Umstand, dass die Kinder bereits geboren sind, habe ich irgendwie überlesen. Da noch keine Vaterschaftsanerkennung erfolgte, kann laut Gesetz weder KU noch BU gefordert werden (§1594 BGB). Es besteht ja keine Rechtsgrundlage dafür. Sorry. Je nach Umstand, ob der KV hier schuldhaft eine Vaterschaftsanerkennung verursacht   verhindert hat, kann rückwirkend gefordert werden (§1613 BGB).

Als einzig sinnvolle Versicherung erachte ich eine priv. Haftpflichtversicherung, aber auch hier erst zu einem späteren Zeitpunkt. Alle anderen sind m.M.n. zu früh oder vom Prinzip her (i.d.R.)unnötig. Aber das ist Geschmackssache. Ich denke mir, auch unsere Vorfahren sind gross geworden, da schaffen wir das auch. Jedenfalls sind die Beiträge hierfür nicht unterhaltsrechtlich relevant. Egal, wie Du darüber denkst. Das beeindruckt keinen Richter und auch nicht die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLG's.

Ich verstehe nicht, warum Du schreibst "je nach Umstand Fristen von 4 Monaten...."? Ist es denn nicht mittlerweile per Gesetz so geregelt, dass es der KM grundsätzlich so zusteht?

Ja - was soll ich sagen? Lese Dich selber schlau. -> §1615l BGB Aber noch viel aufschlussreicher sind die ganzen richterlichen Entscheidungen, welche diesen § des BGB bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt haben. Und eins versichere ich Dir - nicht nur einmal oder ausnahmsweise. Nein, für den Regelfall haben sie das erklärt. Schliesslich geht es fast immer darum, das Staatssäckel zu entlasten. Die hochgepriesene gesellschaftl. Verantwortung für die Kinder wird auf die finanziellen Schultern der Eltern nur allzugerne abgewälzt.

Gruss oldie

Edit: siehe durchgestrichenen Text :redhead:

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2011 23:30
(@graete)
Schon was gesagt Registriert

Nochmal ein freundiches Hallo 🙂

Mit den Versicherungen gebe ich Dir Recht - ich habe wahrscheinlich im Moment einfach zu viele Horrorvisionen - was aber auch kein Wunder ist, wenn man sich hier durchs Forum frisst. So hilfreich und gut und doch so fies zu lesen 🙁

Ja - was soll ich sagen? Lese Dich selber schlau. -> §1615l BGB Aber noch viel aufschlussreicher sind die ganzen richterlichen Entscheidungen, welche diesen § des BGB bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt haben. Und eins versichere ich Dir - nicht nur einmal oder ausnahmsweise. Nein, für den Regelfall haben sie das erklärt. Schliesslich geht es fast immer darum, das Staatssäckel zu entlasten. Die hochgepriesene gesellschaftl. Verantwortung für die Kinder wird auf die finanziellen Schultern der Eltern nur allzugerne abgewälzt.

Ja, alles klar, hab mich schlauer gelesen...
Hätte ich aber auch selbst drauf kommen können, denn wenn ich bisher etwas gelernt habe, dann dass man die Gesetzestexte nicht mit normalen Augen lesen darf - wichtig sind die Zusätze "nach Billigkeit", "Einzelfallentscheidung" usw.
Da steht nichts anderes drin, als dass die KM den Betreuungsunterhalt mit ein bisschen Geschick ins nahezu Unendliche ausdehnen kann...

Früher hätte ich gedacht, die folgenden Zeilen sind übertriebener Sarkasmus, den ich da von mir gebe - heute sehe ich mehr und mehr der Realität ins Auge und bin entsetzt.

Der Mann als Vater in unserer heutigen Gesellschaft: Er war doch tatsächlich so frech Nachwuchs zu zeugen - dafür soll er dann aber auch mal nach dem Verursacherprinzip alleine und möglichst zeitlebens für gerade stehen. Bis er nicht mehr stehen kann... schade!

Die alleinerziehende Mutter ist die Heldin unserer Zeit. In sämtlichen Talkshows und Gazetten wird sie als Opfer der verantwortungslosen Männer gezeigt. Die arme, geschundene Kreatur, die tapfer ihr Schicksal trägt und tatsächlich auf längere Zeit leider nicht arbeiten kann und nur mit dem Almosen Betreuungsunterhalt ihr Dasein fristen muss.

Beängstigend dabei ist, wie die Zahlen der alleinerziehenden Mütter ansteigen - das hat wohl auch seinen Grund 🙂

Bei Bedarf werde ich mich dankend wieder melden und bis dahin weiter lesen und mich zunehmend gruseln.

Lieben Gruß
Gräte

PS:
"Erst wenn der letzte unserer Art die Zeugung von Nachwuchs und die Entrichtung von Abgaben eingestellt hat, werdet ihr begreifen, dass eine Volkswirtschaft nicht allein von Genderbeauftragten leben kann. (D. Maxeiner, M. Miersch)"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2011 00:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Nunja, es darf dabei nicht ausser achtgelassen werden, dass sich Behörden wie JA oder Arge sehr sehr weit aus dem Fenster lehnen. Und da kann oftmals gegengesteuert werden. Es ist mit Augenmerk, Gesetzeskenntnis und einer Portion Frechheit oftmals einiges möglich. Und viele Augen sehen mehr als zwei oder vier. 😉

Bei allem Sarkasmus darf nicht vergessen werden (aus der Sicht des Mannes ist gemeint), dass es auch viele Frauen/Mütter gibt, die hier dieser falschen Politik genauso gegensteuern und aktiv sind. So wie früher und selbst heute viele Männer der (aufrichtigen) Frauenbewegung ihre Unterstützung gaben/geben, so ist umgekehrt eine gleichsam gelebte Solidarität vorhanden. Jede/r sollte klar unterscheiden, wen sie/er wie wertet. Letztendlich sind wir alle nur Menschen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2011 00:54
(@graete)
Schon was gesagt Registriert

Hi Oldie,

danke für Deine Antwort.

Ich lebe mit meinem Ehemann in langjähriger erster Ehe aus der mehrere mittlerweile erwachsene Kinder erwachsen sind.

Drei Jungen und drei Mädchen - verantwortungsbewusste Menschen, bei denen ich mir niemals Gedanken gemacht habe, ob da irgendwann Enkel für mich entstehen...
Ich habe meine Mädchen vor den "bösen" Jungs gewarnt und meine Jungen gewarnt, nicht leichtfertig Leben in die Welt zu sezten, damit nicht irgendwelche Mütter irgendwann ohne Zunkunftsperspektive mit Alimenten Kinder großziehen müssen.

Das, was ich nun durch meinen geliebten Neffen alles gelesen habe und was ich vorher nicht wusste und niemals für möglich gehalten hätte, hat mein Weltbild verändert und zwar grundlegend. Nach geltendem Recht sind die Männer diejenigen, die man warnen sollte.

Natürlich kann man jetzt nicht hergehen und die Frauen für diese Ungerechtigkeiten alleine für schuldig erklären, denn sie werden ja durch die Ämter in die Enge getrieben. Wenn sie Geld haben wollen, werden sie dazu gebracht, ihren Unterhaltsanspruch abzutreten und die Ämter nehmen dann den Kampf gegen die Männer auf. Mit Sicherheit ist das auch nicht immer im Sinne der Frau. Das alles ist mir schon klar und ich denke und hoffe auch, dass es viele Frauen gibt, die sich gegen diese geltenden und praktizierten Ungerechtigkeiten wehren und sich verdammt unwohl dabei fühlen.

Dennoch bleibt ein sehr fader Beigeschmack und man kann sich nicht alles schön reden.

Es bleibt wohl am Ende nur, Deinen Ratschlag zu befolgen: Aufpassen.

Nochmals danke für das Gespräch und liebe Grüße
Gräte

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2011 03:16
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das, was ich nun durch meinen geliebten Neffen alles gelesen habe und was ich vorher nicht wusste und niemals für möglich gehalten hätte, hat mein Weltbild verändert und zwar grundlegend.

Hi Graete,

na, nun, will ich Dein Weltbild mal etwas zurechtrücken.

Da sind zwei Zwillinge und zwei Eltern. Sie hat kein Einkommen ("lebt von Hartz-4"), er verdient ein, mal angenommen, "normales" Einkommen.

Solche Familien sind schon ohne Trennung eigentlich nicht in der Situation, über Private Krankenversicherungen und ähnliches nachzudenken - da trifft die Macht des Faktischen mit voller Wucht.

Und im Trennungsfall werden die Kosten noch höher. Die Einkünfte aber, und dafür sorgt eine einflussreiche konservative Mafia in der Politik ganz bewusst, werden weniger durch die höhere Besteuerung. Das ist dann am Ende so wenig, dass der Staat durch Hartz-4, Unterhaltsvorschuss, oder was auch immer, das Geld, was er diesen Familien vorher verfassungswidrig weggenommen hat, als Almosen wiedergibt.

Das ist erstmal Steuer-Politik und hat mit Unterhaltsrecht garnichts zu tun. Nur das Du erstmal die Täter kennst (Die sitzen für die CSU im Deutschen Bundestag). Die Familienrichter verteilen dann nur den Mangel.

Deswegen wichtig in so einer Situation: den Frust nicht in die falsche Richtung kanalisieren: häufig wird das dann auf die KM oder die ARGE oder wen auch immer kanalisiert und verschärft dann auch noch den Grundkonflikt. Das ist schlecht, und da hilft nur Professionalität. Sich mit den finanziellen Gegebenheiten und den verbleibenden steuerlichen Möglichkeiten (§33a EStG !!) auseinandersetzen. Und die anderen Dinge, die den Kontakt der Eltern untereinander und zu den Kindern betreffen, sehr strikt von diesen Fragen trennen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2011 08:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gräte,

Das, was ich nun durch meinen geliebten Neffen alles gelesen habe und was ich vorher nicht wusste und niemals für möglich gehalten hätte, hat mein Weltbild verändert und zwar grundlegend. Nach geltendem Recht sind die Männer diejenigen, die man warnen sollte.

Natürlich kann man jetzt nicht hergehen und die Frauen für diese Ungerechtigkeiten alleine für schuldig erklären, denn sie werden ja durch die Ämter in die Enge getrieben. Wenn sie Geld haben wollen, werden sie dazu gebracht, ihren Unterhaltsanspruch abzutreten und die Ämter nehmen dann den Kampf gegen die Männer auf.

auch ich möchte mich Deiner Pauschalkritik nicht anschliessen. Kinder kosten - Du wirst es als Mutter selbst erfahren haben - Geld und viel Zeit. Und es ist zuallererst die Aufgabe der Eltern, die Beschaffung dieses Geldes und die Betreuung der Kinder sicherzustellen. Kriterien wie "ich wollte das doch alles nicht!" können dabei keine Rolle spielen; insbesondere keine, die die elterliche Verantwortung auf die Allgemeinheit abwälzt. Es war noch nie so einfach wie heute, an Verhütungsmittel zu kommen; da braucht es wirklich kein "die hat mich reingelegt!"

Unsere Kritik am deutschen Familienrecht wendet sich gegen die einseitige Bevorzugung der Mütter und die daraus resultierende Benachteiligung der Väter, die beispielsweise zwar ihr Geld an Mutter und Kind abliefern müssen, aber gleichzeitig sehr oft daran gehindert werden, ihre Vaterrolle auch zu leben. Es wäre allerdings nicht zielführend, Kinder in "erwünschte" und "versehentliche" zu unterteilen und nur für die "erwünschten" eine väterliche Unterhaltspflicht zu postulieren, während für die "Unfälle" bitteschön der Staat aufkommen soll: Zum einen würde es die versehentlich entstandenen Kinder als Menschen zweiter Klasse stigmatisieren; zum zweiten würde es die Verantwortung für Verhütung auf den Staat verlagern. Und da sage ich ganz klar: Meine Steuergelder sind nicht für Leute gedacht, die nicht in der Lage sind, ein Kondom zu verwenden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2011 12:00
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

da würde ich jetzt mal ganz klar widersprechen. Aufgrund der Rechtslage wird heute ein uneheliches Kind durch die neue Rechtslage sehr schmackhaft gemacht, was viele Männer nicht wussten oder wissen. Kondome alleine sind nicht sicher, Verhütung funktioniert nur mit beidseitigem Willen zur Verhütung. Früher konnte man bei Frauen von einem hohem Eigeninteresse bei der Verhütung ausgehen, hatten sie doch ein echtes Problem mit unehelichem Kind. Doch heute... Kind bekommen bei vollem finanziellen Ersatz vom Mann ist schon ne nette Exit Strategie für einige Jahre. Rechnen wir doch mal:
Entweder Hartz 4 = 770€ mit Stress vom Amt oder Bafög =670€  (es wird ja heute gerne empfohlen, das Kind während des Studiums zu bekommen) oder Aubildungsvergütung oder Arbeitslohn
oder Kind            = 770€ oder alter Lohn (Vater) +184€ Kindergeld + 225 € Kindsunterhalt mindestens (meist deutlich mehr) + Altersvorsorge Unterhalt + Elterngeld (400€ anrechnungsfrei) + Krankenkasse + Rentenansprüche + ...
Na, da muss man schon mal rechnen, alles keine großen Posten, aber in Summe verdoppelt sich für den ein oder anderen das Einkommen und dazu kommt der Märtyrerbonus. Die Frage wäre da schon, wieso die finanzielle Verantwortung ALLEINE beim Mann abgeladen wird, der die Rechnung oben durch sein Gehalt weitestgehend alleine finanziert, während dies SEINE Rente nicht rettet! Miene Kritik richtet sich durchaus dagegen. Diese Umverteilung wird übrigens von ALLEN großen Parteien unterstützt, nicht nur CDU und CSU und FDP. SPD, Grüne und Linke sind da keineswegs besser, gerade bei diesen sitzen besonders große Umverteiler an die arme arme unterdrückte und sozial grundsätzlich benachteiligte sowie dem Proletariat zugehörige Frau. Das man keine steuerlichen Vorteile bekommt, ist da fast schon egal, würden diese doch von einem Gericht sofort wieder aus der Tasche rausgezogen.

Gruß

Dantes

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2011 13:22




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dantes,

ein eheliches Kind ist nicht "billiger" als das uneheliche: Wenn EIN Verdiener Mutter und Kind durchfüttern muss, kommen im Durchschnitt dieselben Beträge zustande. Nur macht sich in "funktionierenden" Partnerschaften da niemand Gedanken darüber: Zum einen gibt es da die Einsicht, füreinander einzustehen; zum anderen tauchen die Beträge nicht als "schmerzliche Abbuchungen" auf dem eigenen Konto auf.

Es trifft sicher zu, dass "ich krieg jetzt mal ein Kind" für manche Frauen eine willkommene Alternative zu "ich mache jetzt eine Ausbildung" oder "ich suche mir einen Job" darstellt (oft in grober Verkennung der Tatsache, dass ein Leben als AE-Mutter nicht spannender ist als ein Arbeitsplatz mit Kollegen). Trotzdem können Verhütungsunfälle oder fehlende Kondome aber nicht in der Verantwortung des Staates liegen; so wenig, wie man der Allgemeinheit die Schuld für Autounfälle zuschieben kann nach dem Motto "der Staat hat Autos erlaubt, also soll er auch die finanziellen Konsequenzen tragen, wenn ich mal Gas gebe!"

Die Änderungen, für die wir hier eintreten, lauten beispielsweise "GSR ab Geburt für alle Eltern" oder "Wechselmodell als Standard", aber sicher nicht "der Staat setzt sich auf die Bettkanten, und nur, wer wirklich selbst ein Kind dafür wollte, muss auch dafür bezahlen".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2011 13:58
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Martin,

im Falle der Ehe werden die Verantwortung und die Kosten geteilt, im Falle der Trennung werden die Kosten in DD Tabellen "Mondbeträge" (Zitat Kollege, verheiratet, 2 Kinder, der weiss, was es kostet) umgerechnet und alleine beim Vater abgeladen. Beim Vater wird jedes Einkommen angerechnet, bei Mama: KG nicht, Elterngeld nicht.  In einer Beziehung ist das anders, deswegen kann ich Deiner Aussage (Die Kostne sind gleich) nicht zustimmen. Die Ansprüche ändern sich ganz massiv, wie unten vorgerechnet. Verdoppeln sich wirklich die Kosten z.B. bei Studentin mit Baby? Von der Anspruchsseite wurde es sehr attraktiv gemacht. Auf Seite der Frau ist Kind bekommen ohne Mann, ohne Beruf und trotzdem ohne finanzielle Einbußen ermöglicht worden. Die Enscheidung hat die Gesellschaft getroffen, die Zeche zahlen nur wir.
Aufgabe des Staates muss es sein, das parallele Arbeiten (Vollzeit) und Kindererziehung zu ermöglichen. Andere Staaten haben dies besser gelöst. Es kann nicht sein, dass der Staat dies nicht hinbekommt und daraus ein ideologisches Berufs- Ausstiegsszenario macht, weil Kinder ja zwangsläufig Vollzeit von der Mutter betreut werden müssen und diese nur wegen dem Kind nicht arbeiten kann. Von staatlichen finanziellen Zuwendungen habe ich weder geredet, noch diese gefordert, würde jedoch aufgrund Deiner Rigorosität in diesem Zusammenhang dann doch mal fragen wollen, wieso ich die Steuervergünstigungen und die Rente für kinderlose, verheiratete Paare und meine Ex mittragen soll, während ich die Kosten alleine am Bein habe.

Ich kann Graete nur dazu raten, die Enkel zu warnen. Und sie sollten mal im Internet zu gucken, was Zeitschriften und Frauenseiten zu diesen Dingen schreiben und die Foreneinträge dazu zu lesen. Dann bekommt man einen erschreckenden Blick darauf, wie viele Frauen ticken.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2011 15:04
(@graete)
Schon was gesagt Registriert

Hi Oldie,

der steuerliche Tipp ist auch sehr wertvoll - danke dafür.
Dass die ganzen Probleme nicht von der Arge oder der Kindesmutter verursacht sind, sondern durch unsere (gewählte) Regierung ist mir schon klar. Dort "oben" fängt es an und wird dann nach "unten" weitergereicht.
Wie Du ja auch so schön geschrieben hast: "Schliesslich geht es fast immer darum, das Staatssäckel zu entlasten. Die hochgepriesene gesellschaftl. Verantwortung für die Kinder wird auf die finanziellen Schultern der Eltern nur allzugerne abgewälzt."
Tja und eins kannst Du mir gerne glauben: Wir mussten als Familie mit sechs Kindern so manches (auch finanzielle) Tal durchwandern, haben das aber gut hinbekommen, weil wir immer zusammen gehalten haben. Aber es geht hier ja nicht um mich und meine Familie/Ehe 🙂

Moin Martin 🙂
schade, dass da was falsch rüber gekommen ist.
Ich habe meine Postings noch einmal durchgelesen und fand keinen Hinweis darauf, ob es sich um erwünschte, unerwünschte oder versehentliche Kinder handelt.
Mehrjährige Beziehung, durchaus erfreut angenommene Schwangerschaft, Mutter beendet kurz nach Bekanntwerden die Beziehung und hat einen neuen Freund. Mein Neffe hat bisher nach Monaten nur ein Foto von den Kindern gesehen.
Also passt dieser Satz von Dir:
"Unsere Kritik am deutschen Familienrecht wendet sich gegen die einseitige Bevorzugung der Mütter und die daraus resultierende Benachteiligung der Väter, die beispielsweise zwar ihr Geld an Mutter und Kind abliefern müssen, aber gleichzeitig sehr oft daran gehindert werden, ihre Vaterrolle auch zu leben."

Meine Pauschalkritik hat sich genau darauf bezogen. Warum sollte ich sonst in diesem Forum schreiben? Ich kann nach dem Lesen zahlreicher Postings kaum einen Mann finden, der hier schreibt, der sich nicht in einer ähnlichen Not- bzw. Zwangssituation befindet.

Du schreibst von Deinen Steuergeldern, die Du nicht Deiner Meinung nach fehlinvestiert sehen möchtest...
Dazu nur folgendes: Wir (mein Mann und ich) haben 6 Steuerzahler in 30 Jahren mit allen Freuden, Entbehrungen und Pflichten großgezogen. Da ich nur untergeordnet berufstätig sein konnte, liegt mein Rentenanspruch mit 65 zur Zeit bei unter 300 Euro trotz Kindererziehungszeiten. Mittlerweile sind alle Kinder selbst berufstätig und leisten für das Volkswohl.
Es geht also durchaus auch anders herum 🙂

Liebe Grüße
Gräte

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2011 17:57
(@graete)
Schon was gesagt Registriert

Nochmals Hi,

ich hatte gar nicht mitbekommen, dass schon wieder neue Postings da sind, während ich mit Unterbrechungen geantwortet habe 🙂

Hallo Dantes,

Du hast mit Deiner Meinung meine volle Zustimmung. Ich könnte Dir jetzt ganz leicht vorrechnen, dass wir mit 6 Kindern oft mit deutlich weniger Geld pro Kopf auskommen mussten, als heute den Trennungsfrauen zugestanden wird.

Und zum Thema Frauenforen, da bin ich auch schon gelandet und mir sind die Haare zu Berge gestanden:
- "Gib mir mal Deine E-Mail - ich sag Dir, wie du den ausquetscht bis zum letzten Cent. Hab ich alles selbst schon erfolgreich durch."
- "Meine Hebi (Hebamme) hat mir geraten, mich nicht auf seine Vorstellungen einzulassen, schließlich muss er ja für alles aufkommen, auch wenn ich nicht arbeite"
- "Egal ob er der Vater ist, bring ihn erstmal zu einer Vaterschaftsanerkennung, dann bist Du ein für alle Mal abgesichert und kannst machen, was Du willst. Mit einem Widerspruch kommt er im Regelfall sowieso nicht durch."

Und glaub mir, Dantes, meine Kinder sind gewarnt, schon dadurch, dass wir das Schicksal eines Zahlvaters nun hautnah miterleben.

Liebe Grüße

Gräte

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2011 18:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gräte,

meine Kritik bezog sich nicht auf Dich, sondern auf die Einwürfe von dantes. Was Eure Grossfamilie angeht: Ich weiss, wovon Du sprichst; ich bin selbst als eines von 6 Kindern grossgeworden. Vor allem aber als Kind von Eltern, die es als ihre (!) Aufgabe ansahen, diese Kinder grosszuziehen. Ausser Kindergeld haben sie nie irgendwelche Leistungen für uns in Anspruch genommen und uns diese Einstellung auch vermittelt. Es war ihre ureigene Entscheidung, diesem Staat 6 Steuerzahler zu "schenken" - ohne deswegen selbst in Steuertöpfe zu fassen, damit sich das "lohnt". Ein schlechtes Geschäft und eine grosse Aufgabe, für die ich sie bis heute sehr bewundere.

Die Vollkasko-Mentalität namens "es soll gefälligst mal jemand für mich aufkommen" ist ein erschreckendes Merkmal unserer Wohlstandsgesellschaft der letzten zwei Jahrzehnte. Obwohl sich an der elterlichen Verantwortung nichts geändert hat. Wer keinen Nachwuchs möchte, hat alle Möglichkeiten, ihn zu verhindern; es ist nicht Aufgabe des Staates, hier einzuspringen. Und wer sich Kinder "leistet", muss auch wissen, ob er sich die "Finanzierung" seines Nachwuchses leisten kann. Bei anderen "Investments" tut man das ja auch.

Und nachdem in solchen Kontexten immer so gerne über den Staat geschimpft wird, mal eine ganz grundsätzliche, banale Feststellung: Der Staat - das ist kein abstraktes Gebilde; das sind wir alle.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2011 18:55
(@graete)
Schon was gesagt Registriert

Moin Martin,

Deine Kritik weiter oben hatte sich auf mein Posting bzgl. meiner Meinung Männer heutzutage vor Partnerschaften warnen zu müssen bezogen. Aber das ist jetzt auch egal 🙂

Ich gehöre prinzipiell auch immer zu denen, die das Gute im Menschen sehen und notfalls auch noch mit der Lupe suchen. Leider muss ich aber Dir widersprechen und Dantes Recht geben, wenn es um den Punkt Verhütung geht. Eine Frau kann immer auch gegen den Willen des Mannes schwanger werden - Gesundheit vorausgesetzt. Vielleicht nicht unbedingt bei einem einmaligen Abenteuer, bei dem der Mann mit Kondom (hoffentlich heile :-)) verhütet, aber auf jeden Fall in einer längerfristigen Verbindung, bei der die Vorsichtsmaßnahme Kondom aus Vertrauensgründen nicht mehr benutzt wird. -
Es stimmt definitiv, dass es sich für Frauen bei der heutigen Gesetzgebung durchaus lohnen kann schwanger zu werden, bzw. kein Unglück mehr ist. Ganz im Gegensatz zu früheren Zeiten, da hatte auch die Frau durchaus ein großes Interesse daran, nicht schwanger zu werden. 🙂

Andererseits ist es so: Wer Lotto spielt muss auch mal mit dem Hauptgewinn rechnen.

Aber _beide_ Partner spielen Lotto nicht nur einer und auch bei bestem Willen kann Verhütung versagen. Ich bin Deiner Meinung, dass dann nicht der Staat einspringen muss und Mutter und Kind unterhalten soll, aber der Staat (wir) muss im Interesse aller die Möglichkeiten schaffen, dass auch Alleinerziehende (Mütter oder Väter) die Möglichkeit haben, nach einer Schonfrist ihren Lebensunterhalt zu verdienen, damit beide Trennungspartner dann wieder ein normales Leben führen können. Es sind ja nicht die Alimente, die die Väter an den Rand des Ruins treiben, sondern die maßlos überzogenen Verpflichtungen dem Trennungspartner gegenüber.
Desweiteren soll das Menschenrecht auf gemeinsames Sorgerecht von Geburt an jedem Partner zugestanden werden. Nur so ist es möglich auch im Trennungsfall gemeinsam für das Kindeswohl zu leisten.

Im Fall meines Neffen sieht es so aus, dass er für Kinder, Mutter und neuen Freund zahlen wird. Von dem eingehenden Geld kann eine sparsame Familie durchaus leben 🙂
Als Dank gibt es dann ein Bild von den Kindern mit der Option, dass die Mutter mal nachdenkt, ob es irgendwie passen könnte, dass er die Kinder auch mal sieht.
Das kann es nicht sein!

Lieben Gruß
Gräte

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2011 20:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Graete,

nach gescheiterten Partnerschaften wird Frauen nicht selten unterstellt, sowieso nur schwanger geworden zu sein, um nicht arbeiten zu müssen. Auch wenn es solche Frauen ganz sicher gibt, greifen Pauschalurteile so wenig wie der Ruf nach dem Staat: Der Nachweis, wer warum bei der Verhütung geschlampt hat ist so wenig zu führen wie der, ob und welche Absichten die Mutter mit ihrer Schwangerschaft verfolgt hat. Könnte man nicht auch die Möglichkeit in den Raum stellen, dass die junge Mutter eigentlich ganz andere Pläne hatte, eine Ausbildung machen und studieren wollte - und sich stattdessen jetzt um Zwillinge kümmert und ihre eigenen Pläne deshalb erst einmal auf Eis legen musste? Ich weiss es nicht - und Du weisst das auch nicht.

Die Folgen müssen jetzt eben beide tragen: Sie durch Betreuung; er durch Geld (gilt übrigens auch für eheliche Verhütungsunfälle). Als Mutter wirst Du wissen, dass Kleinstkinder betreuen kein Hobby ist, das nur wenige Stunden am Tag beansprucht und das man mal eben neben einem Fulltime-Job erledigt. Dass Kinder Geld kosten, kann man als bekannt voraussetzen. Und dass die Mutter nicht direkt aus dem Wochenbett hüpfen muss, um gleich wieder einem Vollzeit-Job nachzugehen, kann man zumindest nachlesen, wenn die eigene Lebenserfahrung es schon nicht hergibt. Es wäre unsozial und kinderfeindlich, wenn ein Staat das verlangen würde.

Wer sich in ein Auto setzt, weiss, dass er einen Unfall haben kann. Und wer sich dabei im Vertrauen auf die Fahrqualitäten des Fahrers nicht anschnallt, kann auch nicht die Allgemeinheit in Anspruch nehmen, wenn es kracht.

Aus Deinen Postings spricht eine Menge Verbitterung; nicht zuletzt gipfelnd in der Unterstellung, Dein Neffe müsse auch den neuen Partner seiner Ex alimentieren. Das muss und tut er ganz sicher nicht. Allerdings fällt auf, dass viel zu viel von Geld und Unterhaltsminimierung die Rede ist; ich lese dagegen nirgends, was Dein Neffe unternommen hat, um den Umgang mit seinen Kindern sicherzustellen. Wenn Vaterschaft für ihn nur bedeutet "ich will so wenig wie möglich zahlen" oder "ich wollte diese Kinder ja gar nicht", könnte das die Gräben zwischen seiner Ex und ihm erklären.

Ich habe jedenfalls den Eindruck, die Umgangs-Baustelle wäre dringlicher.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2011 20:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Die ganze Unterhaltsdebatte wäre völlig überflüssig, wenn:

1. Der Unterhalt durch Betreuung und der Unterhalt durch Geld nicht so strikt getrennt wäre und ersterer nicht zu 100% der Mutter übertragen würde und der zweite zu 100% dem Vater.
Wenn man davon ausgehen würde, dass beide Eltern gleichermaßen für beides aufzukommen haben wäre die ganze Debatte obsolet.

Kompensation wäre nur dann fällig, wenn einer sich weigert, seinen Teil an der Last zu übernehmen.
Wenn die Leistung des einen, durch den anderen verhindert wird, ergibt sich kein Ersatzanspruch für den Verweigerer, sondern dieser hat selbst die Lücke zu füllen.

2. Der Staat es sich nicht zur Aufgabe gemacht hätte, Väter über ihre natürlichen Pflichten hinaus auszupressen.
Wenn er sich nicht das Recht heraus nehmen würde, Väter zu belügen und zu betrügen und ihnen auch noch ihre Kinder zu entziehen.
In diesen Fällen begibt sich der Staat selbst in die Rolle des Verweigerers von 1. und hat für die Folgen seines Tuns selbst aufzukommen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2011 22:13
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich gebe zu bedenken, dass die ganze Thematik irgendwie abdriftet. Im Moment hat das alles verdammt wenig mit Unterhaltsrecht zu tun. Und ja, im gewissen Sinne fühle ich mich schuldig. 😉
Dennoch, zurrück zur Eingangsthematik oder einen entsprechenden Thread im passenden Unterforum aufmachen. Danke.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2011 22:33
(@graete)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

ich gebe Dir in vielem Recht, vor allem auch mit der Tatsache, dass ich im Moment verbittert bin - dazu müsste man die Geschichte insgesamt kennen - es gibt noch mehr Aspekte, die aber nicht ins www gehören 🙂
Natürlich könnte ich jetzt auch viele Positivbeispiele getrennter Paare anführen, die es beispielhaft hinbekommen - oft besser als Paare.
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechselt - von daher war es für mich wertvoll Deine Meinung dazu zu hören und meine eigene nochmals zu überprüfen. Ich glaube auch, dass die Baustelle Umgang mit Sicherheit ein großer Auslöser für das schlechte Gefühl zu der ganzen Thematik ist.

Hallo Beppo,

Deinen Denkansatz finde ich auch sehr überdenkenswert. Das würde zumindest dazu führen, dass beide Elternteile gleichermaßen berechtigt und verpflichtet wären und sich vor allem auch Gedanken dazu machen müssten, mit welcher Variante sie besser leben könnten, oder ob es sogar in irgendeiner Form geteilt/gemeinsam gestemmt werden kann. Vor allem wäre damit die Themen Umgangs- und Sorgerecht schon abgedeckt. Es würde sicher vielen Diskussionen und Ungerechtigkeiten die Spitze nehmen.
Danke auch für diesen Beitrag.

Hallo Oldie,

Du hast natürlich völlig Recht. Das Thema ist verständlicherweise immer mit vielen Emotionen verbunden und es passiert leicht, dass man abgleitet vom eigentlichen Thema.
Ich danke Dir herzlich für Deine wertvollen Tipps, die mir, bzw. meinem Neffen auf jeden Fall weiterhelfen.

Zurück zu meinem eigentlichen Anliegen: Absicherung
Ich gebe Dir Recht, dass es unter den finanziellen Aspekten kaum möglich sein wird vernünftige Versicherungen abzuschließen. Das haben wir in der Vergangenheit auch nicht geschafft - leider kann ich da nur sagen, denn so manches hätte man gut gebrauchen können im Laufe der Jahre. Oft war es dann zu spät, weil im Laufe des Lebens viele Dinge auftauchen, die es zumindest stark erschweren günstig zu versichern.
Ich möchte betonen, dass es mir bei diesem Grundgedanken nicht nur um Absicherung des Zahlungspflichtigen geht - also nicht wie unterstellt um Minimierung der Unterhaltspflicht, sondern genauso um die Kinder und die Mutter, denn es ist tatsächlich nicht leicht und mit vielen Risiken für jeden Beteiligten verbunden, Kinder in die Welt zu setzen und groß zu ziehen.

Ich war eigentlich relativ sicher, dass man sich hier auch schon des öfteren mal Gedanken zu dieser Thematik gemacht hat und ich konnte mir vorstellen, dass eine an sich vernünftige Maßnahme dann auch finanziell als Ausgabe anerkannt werden könnte.
Zum Beispiel eine Zusatzkrankenversicherung im Säuglingsalter abgeschlossen kostet unter 10 Euro mtl. und deckt schon einiges an kleineren Problemen ab - Zahnspangen, Kieferkorrekturen, Brille, Krankenzimmer mit Mutter usw.

Ich werde mich jetzt mal weiter schlau machen, was diesen Themenkreis betrifft und melde mich ggf. wieder, wenn ich mehr dazu weiß - ich freue mich aber auch, wenn es doch noch Zuschriften dazu gibt.

Vielen Dank und liebe Grüße
Gräte

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2011 00:32




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