Hallo,
wie erwartet, kam nun der Brief vom Anwalt meiner DEF, um Betreuungsunterhalt für die Zeit nach der Scheidung geltend zu machen.
Vorab die Eckdaten hierzu:
- Heirat: 2012
- Trennung: 2013
- Scheidungsantrag wurde von mir letzten Monat eingereicht, ist DEF wohl jetzt zugestellt worden
- 2 Kinder, jüngstes wird im Februar 3 Jahre
Es gab vor ein paar Monaten eine Gerichtsverhandlung wegen TU (KU war bereits tituliert und somit nicht streitig). In diesem Beschluss wurde die Höhe des TU festgelegt.
Diesen Betrag nimmt nun Herr Anwalt, errechnet hiervon noch den Altersvorsorgeunterhalt und ermittelt so die Gesamtforderung.
Ich werde nun aufgefordert, einen unbefristeten Unterhaltstitel in ermittelter Höhe erstellen zu lassen.
Gütiger Weise würde DEF den bisherigen Trennungsunterhalt als Betreuungsunterhalt akzeptieren und auf den Altersvorsorgeunterhalt verzichten, sofern ich einen entsprechenden, unbefristeten Titel fristgerecht vorlegen würde.
Mal abgesehen davon, dass mit diesem „neu“ ermittelten Gesamtunterhalt (Betreuungsunterhalt und Altersvorsorgeunterhalt) mein SB unterschritten werden würde, hat sich doch die Grundlage für die Berechnung geändert:
Wenn mein jüngstes Kind 3 wird, ist schon mal das Einkommen von DEF nicht mehr überobligat. Bisher wurden von ihrem Einkommen nur 50 % angesetzt.
Des Weiteren arbeitet DEF seit dem 1. Geburtstag des jüngsten Kindes 35 %. Hat sie mit dem dritten Geburtstag des jüngsten Kindes nicht auch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, d. h. müsste sie nicht ihre Beschäftigung weiter aufstocken?
Möglich wäre dies ohne weiteres: der Kindergarten, in den beide Kinder bereits gehen, bietet eine wöchentliche Betreuungszeit von über 45 Stunden. Die Fahrzeiten sollten sich auch in einem erträglichen Rahmen befinden: weniger als 5 Minuten zur KiGa, weniger als 15 Minuten bis zum Arbeitsort. Zudem hatte ich bereits in der Vergangenheit angeboten, zusätzlich die Kinder unter der Woche einen Nachmittag zu betreuen. Die Kinder sind, dem Himmel sei Dank, gesund, so dass sich auch kein „außergewöhnlicher“ Betreuungsbedarf ergibt. Der Arbeitgeber von DEF bietet bereits viele verschiedene Arbeitszeitmodelle an.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass ich bis zum dritten Geburtstag so weiter zahlen darf, wie bisher. Aber was ist danach?
Könnt ihr mir hier eine einigermaßen realistische Einschätzung geben, was mich wohl in Zukunft erwarten wird?
Verzeiht bitte, dass ich oben die konkreten Beträge zum Unterhalt nicht genannt habe. Ich habe die Befürchtung, dass die Gegenseite mitliest und mich über die Beträge direkt identifizieren könnte. Ich hoffe, das ist kein Problem.
Mir geht es jetzt auch weniger um die konkreten Zahlen. Der Rechenweg zur Berechnung des Unterhalts ist mir Dank des Forums ziemlich klar. Mir geht es mehr um die Rahmenbedingungen, die für eine neue Berechnung unterstellt werden würden.
Als Antwort für den RA hatte ich mir in etwa folgendes überlegt:
„Sehr geehrter RA,
der bisherige Betrag wird von mir, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, selbstverständlich bis zum dritten Geburtstag von XXX weiterhin als Betreuungsunterhalt an DEF gezahlt.
Mit Vollendung des dritten Lebensjahres von XXX besteht jedoch kein Anspruch mehr auf Betreuungsunterhalt.
MfG“
Oder würdet ihr gleich noch ein Gegenangebot machen, z. B. in der Art:
„…Darüber hinaus biete ich DEF allerdings an, ihr für weitere 6 Monate 50 % vom bisherigen Betrag zu zahlen…“
Das soll nur ein Beispiel sein. Keine Ahnung, ob das so angemessen wäre…
Mir ist bewusst, dass ich hier sehr wahrscheinlich nicht ohne weiteren BU rauskommen werde. Aber zunächst wäre doch DEF mal an der Reihe zu begründen, warum sie weiterhin BU möchte, oder?!
Wie seht Ihr die Zeit zwischen der noch ausstehenden Scheidung und dem dritten Geburtstag? Angenommen, nächsten Monat wäre die Scheidung: Dann hätte DEF ab diesem Zeitpunkt ja grundsätzlich Anspruch auf Betreuungsunterhalt zuzüglich Altersvorsorgeunterhalt, zumindest bis zum dritten Geburtstag des jüngsten Kindes. Würde ein so kurzer Zeitraum vom Gericht wirklich so beschlossen werden? Müsste ich dann nächstes Jahr direkt eine Abänderungsklage anstreben? Betreuungsunterhalt kann ja nicht befristet oder begrenzt werden…
Wie würdet Ihr weiter vorgehen bzw. welche Strategie verfolgen?
Viele Fragen – Ich hoffe, Ihr könnt mir (wieder mal) etwas Licht ins Dunkel bringen…!
Schon mal vielen Dank und viele Grüße
Chili
Ein unbefristeter BU-Titel? Lächerlich. Vor allem nach einem Jahr Ehe plus Trennungsjahr.
Zumal ihr nicht mal geschieden seid. Ich denke mal, der Anwalt denkt das Gleiche wie ich: Es kann sein, dass sie vor Gericht gar nichts kriegt. Also gucken wir mal, ob Ex dumm genug ist, das zu unterschreiben.
Und eben genau weil ihr noch nicht geschieden seid und Du folglich auch noch nicht auf BU verklagt werden kannst würde ich das überhaupt nicht beantworten.
Hallo,
beide Kinder gehen noch in die Kita?
Was evtl. vor Gericht passieren wird ist, dass nachehelicher Unterhalt ausgeurteilt wird.
Der TU gilt bis zur Scheidung, danach wird auch ein wenig anders gerechnet, bei dir kommt dann noch hinzu, dass das jüngste Kind 3 ist und eine Erwerbstätigkeit zumutbar.
Ob Voll- oder Teilzeit lasse ich mal dahingestellt.
Aber einen unbefristeten TU-Titel würde ich nicht unterschreiben, bei wem auch? Beim Notar?
Ich würde auf das Schreiben, glaube ich gar nicht antworten; aber die Scheidung bis Februar hinziehen, da das jüngste Kind dann drei ist und ihr Einkommen nicht mehr überobligatorisch.
Sophie
Hallo Sophie,
ja, beide Kinder gehen noch in KiGa.
Dass beim BU anders gerechnet wird als beim TU ist mir neu. Was ist da denn der Unterschied?
Titel soll ich bei einem Notar erstellen lassen. Kosten würde DEF übernehmen. 🙂
Wie kann die Scheidung denn hinausgezogen werden?
Grüße
Chili
Klar würde die Ehefrau die Kosten übernehmen; ist ja für sie.
Zum einen wird beim TU nicht die Ausweitung der Arbeitszeit erwartet oder es wird ein Teil als überobligatorisch gerechnet.
Ab dem 3. Geburtstag des jüngsten Kindes geht der Gesetzgeber davon aus, dass zumindest Teilzeit oder auch Vollzeit gearbeitet werden kann (Bedingung: Betreuungszeiten, Anzahl der Kinder etc.)
Damit würde deine Ex bis zum 3. Geburtstag auf diesem Betrag verbleiben, danach würde außer der Altersvorsorge und der berufsbedingten Aufwendungen nichts mehr weiter abgezogen von ihrem Einkommen. Evtl. wird sogar von ihr erwartet das sie die Arbeitszeit auf 50 % oder evtl. bei dir auf 70 % hochschraubt, da sie ja bereits bewiesen hat, dass 35 % auch mit Kleinkind möglich sind.
Damit steigt ihr Einkommen und der BU wird geringer.
Evtl. kann man dann sogar eine Befristung über 2 Jahre (nur mal als Zahl) einbauen, in der alle 6 Monate deine Zahlungen an sie (betrifft nur den BU) geringer werden und dann mit dem 5. Geburtstag des jüngsten Kindes komplett entfallen.
Kindergartenkosten werden von beiden Elternteilen je nach Einkommen geqoutelt gezahlt. Dürfte dann etwas mehr werden, da die Kinder ja länger betreut werden müssen.
Hinausgezogen ist vermutlich sogar das falsche Wort, wir haben fast Ende September und bis ihr euren Scheidungstermin habt könnte es sogar schon 2015 sein....
Aber wichtig wäre es die Rechnung ab dem 3. Lebensjahr nicht zu vergessen.
Kann deine Ex denn mehr arbeiten oder ist das bei ihrer Stelle schwierig?
Sophie
Moin Chili,
das in Rede stehende Ding ist nicht Betreuungsunterhalt (BU), sondern nachehelicher Unterhalt (EU). BU gibt's auch für unverheiratete Mütter; er endet in der Regel mit dem 3. Geburtstag des jüngsten Kindes. Nachehelicher Unterhalt ist dagegen nicht an ein bestimmtes Kindesalter und nicht einmal an das Vorhandensein von Kindern gebunden; er orientiert sich an der (selbstgewählten) ehelichen Rollenverteilung, am Einkommensgefälle sowie an den so genannten "ehebedingten Nachteilen".
Einen unbefristeten Unterhaltstitel für die Ex zu unterschreiben wäre sicher das Blödeste, was Du machen kannst. Genauso unwahrscheinlich ist es allerdings, dass es bei der Scheidung heisst "die Ex kann ja ganz allein für sich selbst sorgen, Unterhalt gibt's keinen". Zwei kleine Kinder werden sie noch für Jahre an einer Vollzeit-Erwerbstätigkeit hindern. Und das Thema "Kurzzeit-Ehe" ist in der Regel ebenfalls gegessen, sobald Kinder im Spiel sind.
Du solltest Dir überlegen, Deiner Ex befristet und nicht kleinlich Unterhaltszahlungen anzubieten, die über mehrere Jahre abgeschmolzen werden. Das Ergebnis solltet Ihr in einer so genannten notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten. Wenn Du es auf ein Gerichtsurteil ankommen lässt, stellst Du Dich vermutlich deutlich ungünstiger; da wird in der Regel erst einmal ein Unterhaltsbetrag auf der Basis der aktuellen Verhältnisse festgelegt. Ob sich dieser später durch Verweis auf geänderte Verhältnisse und/oder gestiegene Eigenverantwortung herabsetzen lässt, kann Dir heute niemand sagen. Die meisten Menschen gewöhnen sich schnell und gerne an leistungslose Zusatzeinkünfte und verteidigen solche Besitzstände dann erbittert.
In Deiner aktuellen Situation wäre "ich zahl nix!" jedenfalls keine gute Idee, denn eine solche Ansage fordert nur den Widerstand der Gegenseite namens "das werden wir ja sehen!" heraus.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
@Sophie
Ja, diese Punkte waren mir klar. Hatte Dich wohl missverstanden: dachte, dass sich am Rechenweg etwas ändert. 🙂
Die KiGa-Kosten für rund 35 Stunden Betreuung pro Woche trage ich bereits komplett. Sollte hier eine Ausweitung nötig sein, denke ich, dass dies dann bei der Quotelung nach Einkommen (über SB von 1.200 €, oder?) entsprechend von DEF getragen werden müsste.
Mehr arbeiten „können“ kann sie meiner Meinung nach definitiv, da, wie bereits oben geschrieben, ihr Arbeitgeber bereits viele verschiedene Arbeitszeitmodelle anbietet. Das „Wollen“ ist wohl eher die Frage… 😉
@Martin
Wenn nicht BU sondern EU geltend gemacht wird, könnte dieser aber im Gegensatz zum BU (auch vom Gericht), zumindest theoretisch, befristet werden, oder?!
Welche ehebedingten Nachteile könnten denn, abgesehen von den Kindern (wobei ich hier die Bezeichnung „Nachteil“ mehr als unpassend finde) in der kurzen Ehedauer entstanden sein? Die Rollenverteilung war eigentlich so gedacht, dass auch DEF zum Familieneinkommen beitragen wird (mit dem 1. Geburtstag vom ersten Kind hatte sie auch wieder ca. 75 % gearbeitet).
Was wäre denn Deiner Meinung nach ein „angemessenes“ Angebot, auf das man sich außergerichtlich einigen könnte? So etwa in der Form: 1. Jahr 75 % vom bisherigen Unterhalt, 2. Jahr 50 %, 3. Jahr 25 %, 4. Jahr „Ende“. Könntest Du mir hier mal bitte ein Beispiel nennen?
Danke und Grüße
Chili
Moin Chili,
Wenn nicht BU sondern EU geltend gemacht wird, könnte dieser aber im Gegensatz zum BU (auch vom Gericht), zumindest theoretisch, befristet werden, oder?!
Grundlegendes:
Beim Nachehelichen Unterhalt gibt es diverse "Untergruppen" (§1570 Betreuung, §1571 Alter, §1572 Krankheit, §1573 Aufstockung).
Da Unterhalt wegen Betreuung (§ 1615l Unterhalt aus Anlaß der Geburt) auch nicht ehelich geregelt ist, führt der Begriff "Betreuungsunterhalt" regelmäßig zu Verwirrung.
Zum "Nachehelichen Betreuungsunterhalt" wurde seitens BGH mit Grundsatzurteil XII ZR 74/08 (Pressemitteilung Nr. 62/2009) entschieden, dass "Nachehelicher Betreuungsunterhalt" nach den 3. Geburtstag grundsätzlich nicht zu befristen ist, weil die Begründung für eine Verlängerung gleichzeitig die Begründung gegen eine Befristung darstellt:
Im Rahmen dieser Billigkeitsabwägung sind aber bereits alle kind- und eltern-bezogenen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Wenn sie zu dem Ergebnis führt, dass der Betreuungsunterhalt über die Vollendung des dritten Lebensjahres hinaus wenigstens teilweise fortdauert, können dieselben Gründe nicht zu einer Befristung im Rahmen der Billigkeit nach § 1578 b BGB führen.
So etwa in der Form: 1. Jahr 75 % vom bisherigen Unterhalt, 2. Jahr 50 %, 3. Jahr 25 %, 4. Jahr Ende.
Das wäre ein Beispiel.
Wenn DEF so ähnlich tickt wie meine, dann lautet die Antwort auf jegliche Vorschläge "mein Anwalt hat gesagt, dem muss ich nicht zustimmen".
Die anwaltliche Kompromißbereitschaft ist vor Gericht oftmals höher als außergerichtlich.
Das heißt nicht, daß man es nicht außergerichtlich versuchen sollte.
Der Ansatz unbefristet hier nichts zu titulieren ist m.E. jedenfalls richtig.
... und dass der Anwalt aktuell großzügig auf die Geltendmachung von BU verzichtet, ist natürlich Blödsinn (analog Psoidonuem).
Gruß
United
Hallo United,
ich habe es glaube ich noch nicht richtig verstanden: kann DEF nun „nur“ den Betreuungsunterhalt nach § 1570 geltend machen oder gäbe es auch noch eine andere Anspruchsgrundlage?
Der Betreuungsunterhalt steht DEF grundsätzlich erst mal nur bis zum dritten Geburtstag zu. Dann müsste sie doch Gründe vorbringen, die sie daran hindern, selbst für sich sorgen zu können. Isn´t it?
DEF tickt so, dass sie „nur“ das möchte, was ihr zusteht. Dies hat sie in der Vergangenheit bereits immer wieder geäußert und gezeigt. Deshalb sehe ich für eine außergerichtliche Einigung eher schwarz…
„Anwaltliche Kompromissbereitschaft vor Gericht“ = Vergleich, oder?!
Könnte in einem gerichtlichen Vergleich trotzdem der Betreuungsunterhalt befristet werden, oder ist dies auch hier nicht möglich?
...der Anwalt verzichtet nicht auf die Geltendmachung von BU, sondern von Altersvorsorgeunterhalt… 😉
Grüße
Chili
Moin Chili,
...der Anwalt verzichtet nicht auf die Geltendmachung von BU, sondern von Altersvorsorgeunterhalt 😉
Meine Anmerkung bezog sich darauf:
Gütiger Weise würde DEF den bisherigen Trennungsunterhalt als Betreuungsunterhalt akzeptieren
oder gäbe es auch noch eine andere Anspruchsgrundlage?
Theoretisch käme noch Aufstockungsunterhalt in Betracht (z.B. bei großem Einkommensunterschied und/oder wenn bei ihrem Arbeitgeber eine Ausweitung ihrer Arbeitszeit möglich ist und sie nichts Vergleichbares anderweitig bekommt.
Dann müsste sie doch Gründe vorbringen, die sie daran hindern, selbst für sich sorgen zu können. Isn´t it?
Jep.
Anwaltliche Kompromissbereitschaft vor Gericht = Vergleich, oder?!
Ja.
Könnte in einem gerichtlichen Vergleich trotzdem der Betreuungsunterhalt befristet werden, oder ist dies auch hier nicht möglich?
Dann nennt man das Pferd halt nicht "Betreuungsunterhalt", sondern schlicht "Nachehelichen Unterhalt" ... also: Ja, das ist möglich.
In puncto Sinnhaftigkeit von Vergleichen gibt es hier teils unterschiedliche Ansichten.
Meine Meinung ist:
Wenn ein außergerichtlicher Kompromiß nicht möglich ist, dann ist das Eingehen eines gerichtlichen Kompromisses ein gangbarer Weg.
Vorausgesetzt, der Kompromiß ist aus Deiner Sicht akzeptabel.
Gruß
United
Gegen den gerichtlichen Vergleich kannst Du halt später schwerlich vorgehen, wenn er Dir nicht mehr gefällt. Gegen ein Urteil schon. Da musst Du dann abwägen. Genau wie die Gegenseite auch nicht sicher sein kann vor höherer Instanz auch gut dazustehen und ggf doch kompromissbereiter wird.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass die derzeitige Forderung deshalb so idiotisch hoch ist, weil man dann mehr Verhandlungsspielraum zu haben glaubt.
Eins halte ich für sicher: Kein Richter wird Dich für immer, also auf unbegrenzte Zeit, zu Unterhalt verdonnern. Und das wäre der Fall, wenn Du den gewünschten Titel zeichnest. Daher solltest Du Dich verklagen lassen. Wenn es soweit ist.
...als kleine Zwischen-Info bezüglich "Scheidungs-Termin aufschieben":
DEF hat nun Antrag auf Versorgungsausgleich gestellt. Durch die daraus resultierende zusätzliche Bearbeitungszeit ist eine Verschiebung des Scheidungs-Termins in´s nächste Jahr wohl sehr wahrscheinlich geworden.
Bin jedenfalls gespannt, was bei der kurzen Ehedauer da rauskommen soll...
Grüße
Chili
Bin jedenfalls gespannt, was bei der kurzen Ehedauer da rauskommen soll..
Darum geht es wohl weniger, denn die Gegenseite kann sich selber ausrechnen, dass kaum etwas auszugleichen ist.
Dafür bekommt deine Holde in der Zeit aber jeden Monat den TU von dir überweisen.
Verzögerungstaktik Nr 1 der Gegenseite ist damit gerade angelaufen.
Moin Chili,
Bin jedenfalls gespannt, was bei der kurzen Ehedauer da rauskommen soll...
In Anbetracht ihrer Tätigkeit während der Ehe und der Eckrentner für Kindererziehung, die ihrem Rentenkonto gutgeschireben werden, kommt da absehbar ein bisserl raus, was sie Dir zu übertragen hat, insofern: nicht ärgern (das überlasse mal DEF für später).
Durch die daraus resultierende zusätzliche Bearbeitungszeit ist eine Verschiebung des Scheidungs-Termins in´s nächste Jahr wohl sehr wahrscheinlich geworden.
Die Durchführung des Versorgungsausgleichs ist der Standard.
Mit Anschreiben der Versorgungsträger, Formulare ausfüllen ... hat es bei mir vom Scheidungsantrag bis zum ersten Termin vor Gericht ca. 3 Monate gedauert.
Gruß
United
Mit Anschreiben der Versorgungsträger, Formulare ausfüllen ... hat es bei mir vom Scheidungsantrag bis zum ersten Termin vor Gericht ca. 3 Monate gedauert.
Aber nur, wenn Ex die Unterlagen auch schnell einreicht. In meinem Fall musste erst ein Zwangsgeld von 25.000,00 Euro angedroht werden, damit sich da was rührt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
Dafür bekommt deine Holde in der Zeit aber jeden Monat den TU von dir überweisen.
Da der TU vor kurzem erst ermittelt wurde und die zugrunde gelegten Zahlen somit noch aktuell sein dürften, gehe ich davon aus, dass ich diesen Betrag bis zum dritten Geburtstag vom jüngsten Kind, also nächstes Jahr Februar, sowieso weiter bezahlen „darf“. Das Ding schimpft sich halt dann BU und nicht mehr TU.
In meinem Fall ist die Verzögerung, bis jetzt zumindest, doch als positiv zu werten, denn je näher der dritte Geburtstag rückt, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei einer Neuberechnung ihr Einkommen als überobligatorisch gewertet wird bzw. DEF eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat.
In Anbetracht ihrer Tätigkeit während der Ehe und der Eckrentner für Kindererziehung, die ihrem Rentenkonto gutgeschireben werden, kommt da absehbar ein bisserl raus, was sie Dir zu übertragen hat, insofern: nicht ärgern (das überlasse mal DEF für später).
Wie, sie muss mir was übertragen? Bin davon ausgegangen, dass von meinem Rentenkonto auf ihres etwas übertragen werden muss…
Grüße
Chili
TU ist bis zur Rechtskraft der Scheidung fällig.
Ab 3. Geburtstag wird es dann etwas weniger wegen der Erwerbsobliegenheit, aber bis zur Scheidung darfst du weiter bezahlen.
Nach der Scheidung könnte sie Ehegattenunterhalt (EU) wegen Betreuung (BU) verlangen, siehe Diskussion oben
Deine Ex hat wegen Kindererziehungszeiten Rentenpunkte bekommen und gleichzeitig stundenweise, hoffentlich offiziell, gearbeitet.
Wenn du nicht exorbitant viel verdienst und in der Zeit in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast, wird deine DEF in der Zeit mehr Rentenpunkte gesammelt haben, als du.
Daher Ausgleich an dich 😉
3 Monate für den VA ist aber sehr sportlich. Im Durchschnitt geht man von 5-6 Monaten aus. Dieser Wert ist in meinem Fall auch schon überschritten. Ehe < 3 Jahre
Du kannst beantragen, das Verfahren abzuspalten. M. E. geht es sogar, das Verfahren dann schriftlich durchführen zu lassen.
In meinem Fall war es ähnlich wie bei Kasper. Mein Ex hat 3x Zwangsgeld angedroht bekommen. Scheidung habe ich im April 2008 eingereicht, geschieden war ich im Oktober 2010. :phantom: Am Scheidungstermin selbst fehlten noch Unterlagen, da hat dann die Richterin (leicht entnervt) von sich aus angeregt, den Versorgungsausgleich abzutrennen, damit ich 3 Jahre, 10 Monate und 4 Tage nach der Trennung endlich geschieden werden durfte.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Du kannst beantragen, das Verfahren abzuspalten. M. E. geht es sogar, das Verfahren dann schriftlich durchführen zu lassen.
LG LBM
Wenn du mich damit meinst?
Schon vor 4 Monaten versucht. Beim Zugewinn hat es geklappt. Beim VA nicht. Nun ist es aber hoffentlich in den letzten Zügen. Gegenseite hat noch 3 Wochen Zeit ein Konto anzugeben auf den der Ausgleich erfolgen soll. Aber auch die 3 Wochen können noch verzögert werden, wenn die Gegenseite es will. Bisher wurde keine Frist beim ersten Mal eingehalten