Hallo,
darf man nach Scheidung ins EU-Ausland ziehen aufgrund neuer Beziehung? Dieser Umzug würde mein bereinigtes wie auch mein reales Nettoeinkommen deutlich reduzieren (von ca. 2800 auf 1200). Ich bin für drei Kinder barunterhaltspflichtig sowie BU der KM (Kleinstes Kind unter 3J). Ich weiss nicht genau, wo der Selbstbehalt dort liegt, ich vermute mal bei 700 EUR, also würde ich ca. 500 EUR an Unterhalt zahlen. Das Einkommen wäre landestypisch überdurchschnittlich.
Frage ist, darf ich das (kündigen, umziehen)? Darf ich das nur wenn wir verheiratet wären, oder auch dann nicht? Wenn wir unterstellen, ich kann für alle Kinder den Unterhalt aufbringen in Höhe des UHV, laufen dann Unterhaltsschulden auf? Wie lange dauert eine Abänderung, 6 Monate neues Einkommen und alter Unterhalt halt ich ja nicht durch, da müsste ich ja 6k EUR ohne Einkommensgrundlage bezahlen. Falls ich nicht (voll) bezahlen kann, wäre in D ja Unterhaltsvorschuß fällig. Laufen die auf? Da ja spätestens bei meiner Ex die ARGE im Spiel ist, kann man von ausgehen dass die Gegenseite den Rechtsweg ausschöpft (ausschöpfen muss).
Bitte keine Kommentare a la Kinder und jetzt Steuerzahler aufkommen lassen. Ich habe vor eine paar Jahren erheblich mehr verdient, ich habe mal meine Steuern (nur direkte) der letzten 5-7 Jahre zusammengezählt, das reicht mehr als dicke. Die Situation entspannt sich ja wieder wenn die Ex halbtags arbeiten geht. Wobei das auch mein Wunschumzugstermin wäre. Aber falls mich JA und Anwalt so weit runterdrücken, dass es nicht mehr geht, dann sollen sie ihre Mondtabelle selbst bezahlen.
Alles was ich gefunden habe sind gegenteilige Beispiele, also Ausland höherer Verdienst oder höhere Unterhaltskosten (meist Schweiz), genaue Rechenansätze wären jetzt erstmal unnötig, aber die grundsätzliche Fragen darf/darf nicht (§170) wäre interessant.
Danke
Moin,
du darfst selbstverständlich. Du bist ein erwachsener Mensch und ein selbstbestimmtes Leben ist dir von gesetzwegen nicht verwehrt.
Und als erwachsener Mensch bist du sicher auch in der Lage, die Folgen deines Handelns zu tragen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Um die etwas zweideutigen Worte von Deep etwas zu verdeutlichen:
Als König Krösus das Orakel von Delphi befragte, ob er das persische Reich angreifen könne, antwortete die Pythia:
"Wenn du Persien angreifst, wirst du ein großes Reich zerstören!"
Er freute sich, griff Persien an und
zerstörte damit sein eigenes Reich!
Oder noch deutlicher:
Du kannst ziehen wohin du willst, wirst damit aber nicht den Unterhaltsanspruch senken können.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin JJ,
wenn es so einfach wäre, Unterhalt zu minimieren oder zu vermeiden, indem man sich einen anderen, geringer bezahlten Job sucht, ggf. im Ausland, würden das sicher Legionen von schlauen Unterhaltspflichtigen tun und die Versorgung ihres Nachwuchses einfach an den Staat delegieren. Insofern haben die Vorschreiber - zu Recht - darauf hingewiesen, dass die Unterhaltsbemessung nach den aktuellen Gegebenheiten erfolgt und nicht nach selbst gestalteten zukünftigen. Den Luxus von auswandern und weniger verdienen muss man sich genauso leisten können wie einen Sportwagen.
Verstösse gegen den § 170 des deutschen Strafgesetzbuches werden übrigens im gesamten EU-Ausland verfolgt. Das Argument namens "ich habe früher mal viele Steuern bezahlt" ist zwar beliebt, greift im Solidarprinzip aber nicht bzw. würde es überflüssig machen. Du kannst Dich auch nicht mit 40 selbst berenten und in die soziale Hängematte legen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
okay ich fange nochmal an, also die Ex ist vom Unterhalt raus, arbeitet wieder und liegt über 770 EUR. Es ginge dann ja nur noch um die Kinder.
Mein Ziel ist es nicht auszuwandern UM meinen Unterhalt zu senken, sondern mit meiner LG zusammen zu ziehen, da die Distanz ja doch deutlich ist (mit der Folge geringere Leistungsfähigkeit). Wäre die Situation auch so wenn wir heiraten würden oder ist das zwingende Vorraussetzung? Also ich kann aus dem 170er nicht rauslesen, dass die Kindern ein Anrecht haben, lebenslang z.B. Stufe 3 zu erhalten, ich kann da eigentlich nur rauslesen das gesetzliche Unterhaltspflichten bedient werden müssen, von höheren Stufen in der DDT ist da keine Rede. Wenn für meine Kinder keine ALGII oder Aufstockung beantragt werden muss/kann, weil mein Unterhalt dafür ausreicht, wären die gesetzlichen Pflichten ja erfüllt? Von welchem Betrag reden wir da pro Kind?
Ich denke ich würde das mit meiner Ex hinkriegen bzgl. KU. Ich will auch weiterhin den Kontakt zu meinen Kindern und sie in den Ferien holen etc. Ich würde sie auch sofort ganz nehmen, früher oder später stehen die eh an der Tür und wollen zu mir. Bei einem von wem und vor welchem Gericht auch immer angestrengten Verfahren könnte ich glaubhaft darlegen, dass nicht die Reduzierung des KU oder gutes Wetter, sondern die LG/Ehe das beherrschende Motiv war und dass die Hemmnisse nach D zu ziehen größer sind (wobei mir das lieber wäre).
Die Frage finde ich schon berechtigt, der §170 StGB kollidiert ja hier mit Art 6 GG (Schutz der Familie) und Art 11 GG (Freizügigkeit), die in der Normenpyramide mal ganz klar irgendwelche StGB § oder Leitsätze irgendeines OLG aushebeln.
Das einem in der Vergangheit bezahlte Steuern nicht helfen und Solidarprinzip etc, ist mir schon klar. Ich will hier halt ernsthafte Antworten und nicht auf eine Stufe gestellt werden mit Leuten die noch nie Unterhalt bezahlt haben oder nur unter Druck der ARGE mal ab und zu arbeiten, oder sich ganz abmelden und unbekannt verzogen sind.
Moin Jolly Jumper,
die Freizügigkeit Deiner Lebensgestaltung stellt grundsätzlich ja niemand in Frage. Nur umfasst die nicht jede beliebige Gestaltungsmöglichkeit.
Solange Du Dich mit Deiner Ex auf irgendetwas einigst und diese dauerhaft keine öffentlichen Hilfen für sich und die Kinder in Anspruch nimmt, ist alles ok. Das halte ich bei einem Einkommen von 770 plus 500 Kindesunterhalt plus 550 Kindergeld für 3 Kinder allerdings für ziemlich unmöglich; mit 1.800 EUR kann man keinen 4-Personen-Haushalt schmeissen. Der Mindestunterhalt für 3 Kinder liegt auch nicht bei 500 EUR, wie ein Blick in die >>>Düsseldorfer Tabelle<<< ausweist.
Warum kann Deine neue Beziehung/Ehe denn nur im Ausland stattfinden? Warum kann Deine Partnerin nicht in D leben und Du Deinen Job behalten? Das würde auch eine grössere Nähe zu den Kindern ermöglichen. Bei einem Unterhaltsverfahren (das nicht nur durch Deine Ex, sondern auch durch das Jugendamt angeleiert werden kann) würde Dir mit einiger Sicherheit fiktives Einkommen unterstellt; dann nützen auch Selbstbehalte nichts mehr. Notfalls ginge Dein Einkommen dann eben komplett für KU drauf und Ihr müsstet von der Kohle Deiner neuen Partnerin leben.
Die Frage finde ich schon berechtigt, der §170 StGB kollidiert ja hier mit Art 6 GG (Schutz der Familie) und Art 11 GG (Freizügigkeit), die in der Normenpyramide mal ganz klar irgendwelche StGB § oder Leitsätze irgendeines OLG aushebeln.
wie diese Paragraphen auszulegen und gegeneinander abzuwägen sind, würde Dir das angerufene Gericht dann schon mitteilen. Persönliches Gerechtigkeitsempfinden im Sinne von "ich muss doch das Recht haben, mein altes Leben samt aller Verpflichtungen jederzeit abzulegen und ein neues zu beginnen" spielt dabei jedenfalls keine Rolle. So wenig als würdest Du argumentieren "ich kann meine Kinder nicht unterhalten, denn schliesslich muss ich mir irgendwann doch mal meinen Traum vom Porsche erlauben dürfen..."
Grüssles
Martin
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Moin,
so lange du mit der Ex reden kannst und ihr euch irgendwie einig werdet, ist § 170 StGB für dich keine Gefahr, weil es ein Antragsdelikt ist. Die Bedingungen an eine Verurteilung nach § 170 StGB unterliegen recht engen Auslegungen. Es wird wesentlich auf die schuldhafte Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit/-willigkeit abgestellt.
DeepThought
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in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
die unterste Stufe DDT wäre der Mindestbetrag? Ich habe noch nie Transferzahlungen(!) bezogen. Aber nach meinem Empfinden §170 wäre es ja der Betrag der ALG II zustehen würde, die sind ja nicht deckungsgleich, oder doch? Ex würde vermutlich mehr als 770 EUR verdienen, aber das scheint ja erstmal so der Kontrollbetrag zu sein für einen erwachsenen Haushaltsvorstand.
Also wären wir bei 225+225+269 EUR, also rund 720 EUR? Das würde mir schon deutlich schwer fallen, aber dann wäre ich raus? Die Ex oder das JA kann nicht aus dem Gebüsch kommen, aber sie haben mal Stufe 3 bezahlt und so weiter. Wie gesagt, ich denke da kann ich mich mit meiner Ex einigen, ich wüsste aber auch gerne meine Optionen vorher, falls Krawall angesagt ist. Sie ist ja aber nicht immer Herr des Geschehens, wenn sie dann zwei Jahre später arbeitslos wird, würde ja potentiell die ARGE kommen und BU beantragen und dann evtl. mit §170 zur StA rennen.
die Gründe warum nicht D möchte ich jetzt so öffentlich nicht darlegen, die Option besteht aber grundsätzlich und finanziell würde es uns in D richtig gut gehen, ihr deutsch ist auch brauchbar. Das ist alles nicht das Problem, wäre mir auch lieber, wegen der Kinder.
Akademische Frage, gefährde ich den Unterhalt der Kinder, wenn ich jederzeit glaubhaft darlegen kann, dass ich die Kinder gut und in guten Verhältnissen aufnehmen kann, sprich eher sach- denn barunterhaltsfähig bin. Hmm wird im 170 nicht so unterschieden, das dürfte eine Einstellung geben, auch wenn die ARGE kommt.
Anyway mit dem 170er bin ich bei 720 EUR raus, damit ist der gesetzliche KU abgedeckt. Gibt es einen Anspruch der Ex, falls sie Krawall will, oder sonstwem, dass aufgrund vorheriger höherer Zahlungen ein weiterer Anspruch besteht und wenn ja wie lange? Schuldhaft ist die Frage, es wäre ja ganz klar vorsätzlich, Frage ist wie weit es schuldbar ist bei Heirat. (Prinzipiell besteht so eine Konstruktionsmöglichkeit ja auch im Inland). Neue Liebe, Umzug, neuer Job mit geringerem Einkommen.
Danke erstmal
Hi,
Mal noch eine andere Frage. Existiert denn derzeit ein Titel über den KU? Und wenn ja in welcher Höhe?
Würde nämlich ein Titel in Höhe der Stufe 3 der DDT existieren, dann kansnt du nicht einfch wegen eigeverschuldetem geringeren Verdienst auf Stufe 1 reduzieren. Das liefe nur über eine Abänderungsklage deinerseits.
Zudem muß du zwischen Sozialrecht und Familienrecht utnerscheiten. Richtig, es sind unterschiedliche Badarfsbeträge und es ist auch nicht erklärbat, warum diese nicht unbedingt übereinstimmen.
Aber du bist an die DDT gebunden und na nichts anderes.
Akademische Frage, gefährde ich den Unterhalt der Kinder, wenn ich jederzeit glaubhaft darlegen kann, dass ich die Kinder gut und in guten Verhältnissen aufnehmen kann, sprich eher sach- denn barunterhaltsfähig bin.
Da es eine akademische Frage ist. Eine Unterhaltspflicht erlischt nicht, nur weil du auch Kost und Logis anbieten könnest.
btw: Klar können de Kinder irgendwann den Wunsch äußern zu dir zu ziehen. Entscheiden dürfen sie es völlig frei ab 18. Vorer werden sie bei Streitigkeiten sicher von einem Richter befragt. Dieser wir in deinem Fall aber auch gut abwägen, ob ein Umzug in ein anderes land, dessen Sprache sie nicht flüssig sprechen dem Kindeswohl, vor allem in Hinblick auf die Schulausbildung entspricht)
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
okay kommen wir zur Kernfrage:
also zum 170er, ich sehe bei dem eher die engen Normen des Sozialrechts, wir reden schließlich von Freiheitsberaubung, das ist in der Normenpyramide extrem hoch. Aber egal, ich will ja auch nicht dass Unterhaltsschulden auflaufen, es geht jetzt eigentlich nicht um 500 oder 720 EUR, die 500 hatte ich einfach mal so geschrieben.
kein Titel, könnte aber kommen. Falls der nun auf Stufe 3 wäre, gibt es da quasi ein lebenslanges Anrecht drauf, wenn a) die Ex auf Krawall ist, und b) der geringere Verdienst aus schlüssigen Gründen, vorsätzlich herbeigeführt wurde. Ich will natürlich auch nicht, dass endlos Unterhaltsschulden auflaufen aufgrund fiktiven Einkommens. Das die nicht vollstreckbar waeren ist klar. Aber grundsätzliche Frage, falls Krawall angesagt ist, wie lange kann so eine Abänderungsklage dauern und käme die durch (auf Stufe 1)?
Also wenn es noch keinen Titel gibt, sieht es etwas besser aus.
Du wirst allerdings nicht um den Mindest-KU rum kommen.
Wenn du den bezahlst, ggf. sogar titulieren lässt, bist du relativ sicher vor Problemen und vor dem §170 auch.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo und die anderen,
erstmal Danke für die Antworten. Wie gesagt noch ist nichts entschieden, vielleicht ja auch D, wobei das für Ex problematischer wäre, dann stehen die Kurzen nämlich ruckzuck vor der Tür und wollen zu mir :). Einen ABR Streit breche ich natürlich nicht vom Zaun, vergiftet das Klima und die Chancen sind veileicht bei 30%, wenn überhaupt. Gibt Ansätze dafür, aber schwierig.
Also Vorgehen wäre durch kooperationsbereites Verhalten einen Titel möglichst vermeiden. Falls ein Titel sich nicht vermeiden lässt, kann ich den einfach mal auf z.B. drei Jahre befristen und gleichzeitig mich verpflichten sechs Monate vor Ablauf gegen einen neuen Titel auszutauschen?
Haben die Kinder, aber auch die Ex, den Anspruch dass ich immer so weiter verdiene, ich finde dazu halt echt nichts. Darf ich aus persönlichen (gerichtsfesten) Gründen mein Unterhaltsfähigkeit vorsätzlich reduzieren gegenüber der Ex reduzieren. Unterstellen wir mal sie arbeitet erstmal halbtags dann und verlangt Aufstockungsunterhalt (eigentlich ja nicht ganz zu Unrecht). Oder zieht da die nachehliche Solidarität, sollte ich mir für den ganzen Käse einen Anwalt suchen? Mit 720 EUR KU wäre mein Netto ja geringer als Ihres. Ich möchte ja jetzt auch nicht weg, ohne KU/BU kann meine Ex nicht leben bis sie wieder halbtags arbeitet bzw nur ALG II. Das möchte ich auf alle Fälle vermeiden, für Sie und für mich :). wie gesagt hier geht es um Optionen, wenn Sie realisiert, dass nicht z.B. 1500 EUR sondern nur noch 720 jeden Monat kommen würden, kann es ja sein, dass sie auf Krawall gebürstet ist.
JollyJumper,
Deutsche Gesetze sind so dass einen Auslander nicht mal zurueck zum seine Heimat gehen kann um die Unterhalt weiter in die Deutsche Hoehe zu bezahlen.
Wer kann sich in Europa, ausser Deutschland, 350€/monat KU pro Kind leisten wenn die Mindesgehalten sind Durchschnittlich 10€ die Stunde?
cicero
Hallo,
ihr Einkommen beträgt 770 €? Und deins 2800 abzgl. KU und BU? Zu ihrem Gehalt wird nur der BU dazugerechnet und weder KU noch Kindergeld. Dies steht den Kindern zu. Entsprechend hat sie weniger als du, es sei denn du ziehst um, wie geplant und verdienst weniger.
Aber da würde ich auch mal tippen, dass dann Schulden in nicht unerheblicher Höhe auflaufen.
Sophie
Hallo,
Nein ihres waere > 770, also schonmal aus dem reinen alg2 satz raus. Gehen wir malvon 1k aus. Meines waere bereinigt uebrigens auch deutlich niedriger, eher 2300. Also die kinder ist soweit klar 720 eur. Ihr bu ist auch klar, solange sie nicht arbeitet.
Wenn sie auf krawall gebuerstet sein sollte, hat sie einen anspruch darauf, dass ich meinen alten verdienst erziele bzwm ihr entsprechend nachehelichen unterhalt zahle? Wenn ich fuer die kinder 720 zahle und sie mehr als 770 einkommen hat? Klar eine abaenderungsklage muesste man durchstehen. Aber dann muesste es ja rum sein? Bin kein chefarzt :), aber woraus leitet sich der anspruch nach dauerhafter chefarztabfindung ab? Wie gesagt in einem verfahren koennte ich ja schluessige gruende darlegen. Mir ginge es ja selber deutlich schlechter.
Ich vermute sie macht keinen stress, zumal sie mit dem geld, also ca 2300 hinkaeme.
Danke und gruss
Jj
