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Umzug in den Osten> Unterhalt

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(@mr999)
Rege dabei Registriert

Hallo,

folgende Situation:

ich habe einen Sohn der 2 1/2 Jahre jung ist und bei seiner Mutter (meiner Ex-Freundin die mich wegen einem anderen verlassen hat!) in Westdeutschland lebt.

Ich bin momentan arbeitslos Hart (z) 4 und konnte bisher auch keinen Unterhalt zahlen.
Das Jugendamt weiß das alles das ich kein Geld/Einkommen habe.

Jetzt ist es so, das ich wahrscheinlich eine Vollzeitarbeitsstelle bekommen kann und von Westdeutschland nach Brandenburg ziehen möchte zu meiner jetzigen Freundin.

Bruttogehalt sind dann 1000€ das sind Netto leider nur 780,59€.

Wird Ihr Einkommen mitangerechnet bei meinen Unterhaltszahlungen gegenüber meinem Sohn ?
Wieviel muß ich denn überhaupt zahlen?
Nach welcher Tabelle wird denn mein Selbsbehalt berechnet ?
Nach West oder Ost, das ist hier die Frage 🙂
Was muß ich noch alles beachten?

[Editiert am 1/2/2005 von mr999]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2005 13:25
 Papa
(@papa)
Rege dabei Registriert

hallo,

zu deiner frage, ob deine freundin mit aufkommen muß, ist es so daß sie nicht für deine unterhaltszahlungen ran gezogen wird. ich gehe jetzt mal davon aus, daß ihr dann auch zusammen wohnen werdet, in diesem fall wird hier dir ein wohnvorteil mit eingerechnet der dann dien einkommen erhöhen wird, soweit ich info habe.
gruß papa


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2005 14:30
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich kannte mal einen, der wohnte in Ostdeutschland und seine Exfrau mit den Kindern lebte in Westdeutschland. Er erzählte mir, dass sein Selbstbehalt nach den Zahlen für Ostdeutschland und der Unterhaltsanspruch der Kinder auf Westniveau berechnet wurden.

Gruß

eskima

*in Memorian an Rafael*


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2005 14:37
(@romyh)
Registriert

@ eskima,

das ist richtig.
die kinder meines LG leben im osten, ihr unterhaltsanspruch richtet sich nach dem "ostanspruch" sozusagen (berliner tabelle?) und mein LG lebt in berlin-west und sein selbstbehalt wird daher nach west berechnet.

ist an sich eine unfaire sache, da das leben im osten mittlerweile genauso teuer ist. wenn ich dran denke, wie in den letzten 5 jahren die mieten angezogen sind - hui hui hui...
und lebensmittel, wenn man sie im discounter kauft, sind auch genauso teuer, ebenso versicherungen, strom, kfz sprich benzin, kino, bücher...alles. meine freundin it nach kaiserslautern gezogen, bekommt als referendarin, für die selbe arbeit wie in den neuen bl, 300 € mwhr, dafür bezahlt sie so wenig miete, das ist unglaublich! unsere wohnungen sind fast gleich, sie zahlt beinah 150 € weniger!
das einzige, was evtl. günstiger sein könnte (was ich aber nicht genau weiß) sind die betreuungskosten in kitas. dafür verdient der ossi aber weniger.
meine mutti, öffentlicher dienst, bekommt noch immer für die selbe anzahl an stunden, aber eine qualitativ hochwertigere arbeit (erzieherin, die ausbildung in der früheren ddr ar einfach wirklich besser!) nur 80% dessen,was eine erzieherin in den alten bl verdient.

egal, dran ändern lässt sich nichts, letztlich hat die wende auch viel geld gekostet. und viele arbeitsplätze. und hoffnung. und vertrauen.

c'est la vie!

Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2005 16:42
(@romyh)
Registriert

falls ich jemand auf den schlips getreten sein sollte: ned bös sein, ist nur meinung und mein eindruck. dafür gebe ich letztlich den politikern die schuld und nicht dem normalen bürger, wie ich auch einer bin.

Grüßle, Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2005 16:44
(@mr999)
Rege dabei Registriert

ich finde das genau umgedreht 🙂

Denn wenn ich nach Brandenburg zu meiner Freundin ziehe, zahlen wir für eine 70m² Wohnung nur 310€, ich zahle im Westen momentan für eine popelige 42m² Wohnung Bj 1938 schon 285€!

@ Papa wie ist das denn dann genau mit den Kosten die ich "einspare" weil die Wohnung günstiger ist und weil wir dann ja zu zweit leben werden?
Wird die Kaltmiete oder die Warmmiete dann durch 2 geteilt ?
Also Miete wären dann ja wie gesagt 310€ zzgl. Gas (für Kochen, Warmwasser, Heizung)+Strom
Verstehe ich das dann richtig das ich ein Einkommen in Höhe von 780€ Nettogehalt+155€(die Hälfte der Miete) habe ?

Ich hatte mal was hier gelesen, das im Selbsbehalt eine Miete von 360€ berücksichtigt ist.
Nur verstehe ich nicht richtig wie das dann berechnet wird.

[Editiert am 1/2/2005 von mr999]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2005 16:57
(@pischi)
Schon was gesagt Registriert

@mr999
mach es doch einfach so, dass deine freundin sich nicht in Brandenburg anmeldet und sich meinetwegen bei ihren eltern anmeldet. somit ist sie nur zu besuch bei dir und steuert dir was zur miete bei. also wohnst du allein im schönen brandenburg. und dann schonmal herzlich willkommen hier. brandenburg hat echt super schöne ecken. ich lebe gern hier.

@romyh
unterm strich gerechnet, haben wir alle das selbe auf der hand ob wessi oder ossi. das aber auch nur, weil der lebensstandart nicht so hoch ist wie im westen. wobei ich dazu geneigt bin, dass der ossi besch... dran ist. die fixkosten sind die selben wie im westen. und wenn ich mir hier im osten eine wohnung nehme, die evtl billiger ist mit gleicher qm zahl, dann ist es aber auch ein loch. (sozialistischer plattenbau)
auch hier gibt es sehr vergleichbar teure wohnungen. die haben aber alle weststandart, wenn ich das mal so nennen darf. ich bezahle für 76,59qm 3raum schlappe 600 €.

im osten wird eindeutig weniger verdient für mehr bzw längere arbeit. hier gibt es nämlich die 40h woche. die im westen noch nicht so verbreitet ist. und das für weniger geld.

opel macht es jetzt vor. gleiches gehalt für gleiche arbeit. im prinzip ja nicht verkehrt. zumindest aus sicht der ossis. kann gut verstehen, dass die opelwerker das nicht gut finden. aber dann muss man eben seinen lebenstandart auf unser niveau senken. und..... wir leben auch. und das nicht schlecht. wohl dem, der arbeit hat.

ich verdiene im öffentlichen dienst auch noch nicht das, was mein westkollege verdient. und was den unterhalt für kinder angeht. nimmt sich das auch nichts im vergleich zum westen. ich zahle genausoviel, wie ein wessi mit meinem einkommen.


iss nie gelben Schnee!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2005 17:21
(@mr999)
Rege dabei Registriert

@ Pischi, das hatte ich auch schon überlegt, aber sie hat ja die Wohnung hier gemietet und wohnt schon paar Jahre hier und woanders anmelden kann sie sich nicht da Ihre Ma Hart (Z) 4 Opfer ist.... :question:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2005 17:26
(@romyh)
Registriert

@Pischi,

komme auch aus Brandenburg, Landkreis Potsdam-Mittelmark, "mein" Dorf heißt Seddin.
Lebe aber nun schon seit ein paar Jahren wegen des Studiums in der Stadt, erst 3 Jahre Potsdam, seit 1 1/2 Jahren nun Berlin.
Ich werde auch wieder in meine Heimat gehen, irgendwann.

Brandenburg ist sehr schön, besonders der Spreewald oder die Gegend um Neuruppin und Rheinsberg *schwärm*, aber alle BL haben etwas Besonderes.

@mr999

775 € im Osten Selbstbehalt, inkl. der Miete. Dir bleiben voraussichtlich 775€, egal wie Du's drehst.

Gruß, Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2005 20:03
(@mr999)
Rege dabei Registriert

ja aber dadurch das ich die Miete dann mit meiner Freundin teile, senkt sich doch mein Selbsbehalt,ne ?
Und umwieviel genau, das möchte ich gerne wissen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2005 20:38




(@mr999)
Rege dabei Registriert

ich habe jetzt gelesen, das sich der Selbsbehalt um 20-30% Pauschal kürzt, wenn man mit einer neuen Freundin zusammenwohnt, stimmt das denn ?
Wie soll ich denn dann jemals ein neues Leben anfangen!
Das ist doch echt alles mist.... ;(


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2005 12:58
(@mr999)
Rege dabei Registriert

hallo,

hab noch eine Frage:

wie ist das eigentlich mit dem Unterhalt wenn ich mit meiner neuen Freundin ein weiteres Kind bekomme?

Muß ich dann überhaupt noch was an meinen nicht bei uns lebenden Sohn zahlen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2006 15:12
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

wie ist das eigentlich mit dem Unterhalt wenn ich mit meiner neuen Freundin ein weiteres Kind bekomme?

dann besteht für zwei Kinder Unterhaltspflicht entsprechend der Leistungsfähigkeit.

Muß ich dann überhaupt noch was an meinen nicht bei uns lebenden Sohn zahlen?

Wie kommst Du darauf, dass keine Unterhaltspflicht besteht?

Im Übrigen ist es richtig, dass der Selbstbehalt durch die Mietersparnis gekürzt werden kann.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2006 16:22
(@mr999)
Rege dabei Registriert

na irgendein Kind muß´doch dann Vorrang haben, wenn das Einkommen sehr niedrig ist.
Und die Mutter im Prinzip selber für das Kind sorgen kann, da neuer Partner und sie beide zusammen ein hohes Einkommen haben.
Und wir, neue Familie eben ein sehr niedriges Einkommen haben.

Wie soll ich Unterhalt für ein Kind zahlen, wenn man selber kaum für das neue Baby Geld hat?

[Editiert am 5/1/2006 von mr999]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2006 17:36
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie soll ich Unterhalt für ein Kind zahlen, wenn man selber kaum für das neue Baby Geld hat?

Du hast 2 Kinder und mußt dein Geld (und deine Liebe) eben gerecht aufteilen. Und wenns zuwenig ist, mußt du's trotzdem gerecht aufteilen.

Wenn das Einkommen der KM von Kind 1 eklatant höher als deins ist, kann (muß?) sie dich meines Wissens auch von einem Teil deiner Barunterhaltspflicht entlasten, aber erstmal bist du nat. für dein Kind zuständig. Das jetzt auf den Neuen der KM "abzuwälzen" ...

[Editiert am 5/1/2006 von Skorpion]


AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2006 17:56
(@mr999)
Rege dabei Registriert

er lebt doch gar nicht bei mir sondern im puren Luxus bei meiner Ex Freundin und hat alles was er braucht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2006 17:58
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

er lebt doch gar nicht bei mir sondern im puren Luxus bei meiner Ex Freundin und hat alles was er braucht.

Das ist doch gut, aber eben eine freiwillige Zusatzleistung, die dich nicht von deinen Pflichten entbindet. Bei deiner Mangelfallsituation wirst du, da dann mehrere Unterhaltsberechtigte auf die "Verteilmasse" über deinem SB Anspruch haben, sowieso finanziell nicht viel beitragen können. Also sieh es doch mal umgekehrt und freu dich, daß wenigstens Kind 1 finanziell abgesichert ist.


AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2006 18:13
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Wie soll ich denn dann jemals ein neues Leben anfangen!

Äh und die andere Seite????

Die muß das auch u das ebenfalls erstmal ansich mit genauso geringen Mitteln wie du evtl. auskommen.

Dein Einkommen kannst nur du erwirtschaften..

Und für dein "neues" Leben stehen dir alle Wege ja offen...

Und..

Und die Mutter im Prinzip selber für das Kind sorgen kann, da neuer Partner und sie beide zusammen ein hohes Einkommen haben.

..schön wenn sie das auch ohne KU könnte..allerdings hat damit absolut nichts der neue Partner zu tun, schön aber dennoch wenn er die KM u dein Kind mit stützt/trägt...was aber alles dennoch dich nicht von deiner Unterhaltspflicht entbindet...absolut nicht!!

Es ist dein Kind u auch du trägst da ebenfalls mit die Verantwortung u nicht mitmal ein anderer, weil der nun mit der KM zusammenlebt!!

Sorry, sowas kann ich nicht wirklich nachvollziehen, solche Äußerungen.

er lebt doch gar nicht bei mir sondern im puren Luxus bei meiner Ex Freundin

Und?? Das entbindet dich etwa von deiner Pflicht und Verantwortung??

Und es ist nunmal so das du dir einen Mitvorteil anrechnen lassen mußt, den du ja auch hast..

Sollte dir das dennoch alles nicht passen kannst du ja auch dein Kind zu dir nehmen u für alle Kosten aufkommen + dann für das Kind von deiner jetzigen Freundin (welches es ja bisher scheinbar noch nicht gibt, oder?)..
Dann ist ja alles geregelt u du weißt was es kostet..u du kannst dir dein neues Leben aufbauen...

Sorry, wenn ich jetzt etwas direkt war, aber so eine Einstellung kann ich echt leider nicht ganz nachvollziehen..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2006 23:22
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo,

na irgendein Kind muß´doch dann Vorrang haben, wenn das Einkommen sehr niedrig ist.

nein, alle Kinder sind gleichberechtigt.

Und die Mutter im Prinzip selber für das Kind sorgen kann, da neuer Partner und sie beide zusammen ein hohes Einkommen haben.

Der jetzige Partner ist nicht der Vater und hat deshalb auch keine Unterhaltspflicht Deinem Kind gegenüber. Wenn die Kindesmutter deutlich, das heißt mindestens das Dreifache Deines Einkommens erzielt, kann die Barunterhaltspflicht an sie übergehen. Aber nur dann, wenn Du nicht leistungsfähig bist.

Wie soll ich Unterhalt für ein Kind zahlen, wenn man selber kaum für das neue Baby Geld hat?

Wenn für das erste Kind schon kein Geld vorhanden ist, warum willst Du dann noch eines in die Welt setzen?

Im Übrigen bist Du seit dem 06.06.2004 im Forum aktiv. Ich finde es nicht zuviel verlangt, sich über die Grundsätze des Familienrechts selbst einzulesen (z.B. Leitlinien und Tabellen), anstatt regelmäßig ins Forum zu quaken um sich zu erkundigen, wie man sich am besten seiner Unterhaltspflicht entzieht. Das ist nicht Sinn und Zweck dieses Forums.

Dieses Kind ist und bleibt ein Teil Deines Lebens. Aber da scheint wohl jemand unbelehrbar.

Und jetzt in aller Deutlichkeit: Wir können und wollen Dir hier nicht helfen!

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2006 00:40
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

er lebt doch gar nicht bei mir sondern im puren Luxus bei meiner Ex Freundin und hat alles was er braucht.

Auch seinen Vater?

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2006 00:47




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