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Umschulung/Weiterbildung

 
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Tag zusammen,

ich bin im Februar nicht zuletzt wegen der ständigen Probleme mit der Ex arbeitslos geworden. Das Arbeitsamt hat mir jetzt eine dreimonatige Weiterbildung spendiert, während der ich halt nur Arbeitslosengeld bekommt.

Hat jemand Erfahrung, wie das mit dem Trennungs bzw. nachehelichen Unterhalt aussieht, wie die Gerichte da drauf sind und womit man argumentiert?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2019 16:37
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

gibt es Titel für Trennungsunterhalt?

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2019 17:43
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2019 23:33
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn es keine  Titel gibt, wie lange ist die Trennung her?

Vermutlich würde ich der Nochfrau erklären, dass ich arbeitslos bin und deshalb keinen Trennungsunterhalt in der bisherigen Höhe zahlen kann.
Und dann ausrechnen, was möglich ist.

Wichtig ist, dass du weiterhin Unterhalt für die Kids zahlst, falls welche vorhanden sind.

Denn gegenüber minderjährigen Kindern hast du eine gesteigerte Erwerbspflicht, gegenüber der Nochfrau - soweit ich weiss - nicht.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2019 11:14
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Toll. So schlau bin ich aber schon. Ich möchte wissen, ob die Gerichte da Drama machen, wenn man drei Monate lang nicht 100% arbeitet für Madame.

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Anmerkung Moderation:
@PausBanderI: ein bissl mehr Respekt, bitte!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2019 12:29
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das OLG Koblenz hat 2016 (10.2.2016 – 7 WF 120/16) entschieden, dass bereits nach 6 Monaten Trennungsjahr eine vollschichtige Erwerbstätigkeit, hier wurden dann fiktive Einkünfte angenommen, erwartet werden kann.

Wie das für dich zuständige Gericht entscheidet sagt das Urteil vom OLG Koblenz (sofern du da nicht wohnhaft hast) natürlich nicht.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2019 12:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gibt es bei Ehegattenunterhalt nicht, auch sinkt der Selbstbehalt nicht aufgrund der Erwerbslosigkeit.

Trotzdem könnte ein Gericht argumentieren, dass Arbeitslosigkeit ein vorübergehendes Ereignis ist und deshalb der volle Unterhalt fällig ist und erst nach einer gewissen Zeit eine Minderung in Frage kommt.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2019 13:06