Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage und hoffe dass ich hier richtig bin und mir jemand etwas dazu sagen kann:
Mein Mann ist leider arbeitslos geworden und findet trotz intensiver Suche keinen passenden (Gehalt muss ja passen sonst gibts Ärger mit der gegn. RAin) Job. Die Suche ist auf ca. 200km ausgebreitet. Soll aber nicht größer sein, da es dann schwer wird die Kids am WE zu sehen.
Jetzt fordert die gegn. RAin das er bundesweit suchen muss, trotz Kinder etc. Darf sie das, bzw muss er das?
Vielen Dank im Voraus!
sternchen
Moin,
so lange der KU in titulierter Höhe bedient wird, kann die RAin schon mal gar nix.
Auch ist sie nicht in der Position, irgendetwas zu verlangen. Dies obligt alleinig den deutschen Gerichten.
Die Jobsuche buindesweit kann von Gerichten nur schwer verlangt werden, weil dem u.U. hohe Umgangskosten entgegenstehen und/oder eine Entfremdung greift.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke erst einmal.
der KU wird gezahlt aber soll im neuen Prozess angepasst werden, weil wir noch nach alter DT bezahlen.
Wir können aber den EU und das Haus in dem KM und Kids wohnen nicht mehr zahlen. Ist befristet bis Ende 2011. Aber wie sollen wir von 2T € 3T € bezahlen? Ist halt die Frage inwieweit nun auch evtl das Gericht fordern kann, dass er sich bundesweit bewirbt?
Hinzu kommt, dass ich aus finanziellen Gründen auch wieder arbeiten gehe (trotz unseres erst 2jährigen Sohnes). Habe mit Mühe und Not einen Halbtagsbetreueungsplatz bekommen. Interessiert so etwas evtl gar nicht? Haben wirklich Angst was da auf uns zukommt.
Die Ex hat mind. 2.500,- zur Verfügung und wir 1.500,- obwohl ich arbeiten gehe. Kann doch alles nicht sein oder?
sternchen
Moin,
die gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht nur gegenüber dem KU, nicht gegenüber dem EU! Das heißt, solange Dein Mann den Mindest-KU bedient, kann niemand von ihm fordern, einen anderen Job zu suchen oder ans Ende der Welt zu ziehen.
Neben den Kindern aus 1. Ehe ist auch erst mal euer gemeinsames Kind berechtigt und DU gleichberechtigt neben der Ex.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Vielen Dank!
Die KM bekommt derzeit 1.200,- KU von uns. Da kann man wohl nicht gerade von Mindest-KU reden. Wir wollen ja auch nicht an den Kinder sparen o.ä. aber irgendwo hört der Spass auf. Ich gehe doch nicht arbeiten um das Studium der Ex zu finanzieren.
Nochmals danke! Hoffe, das baut meinen Mann etwas auf.
Moin sternchen,
der KU wird gezahlt aber soll im neuen Prozess angepasst werden, weil wir noch nach alter DT bezahlen.
andersrum wird ein Schuh draus: Dein Mann soll dieses neue Verfahren zum Anlass nehmen, eine Abänderungsklage anzustreben, die den Unterhalt seiner aktuellen Einkommenssituation anpasst. Und wenn das derzeit ALG ist, dann ist das eben so. 6 Monate nach Eintritt der Arbeitslosigkeit ist das möglich.
Ja, vermutlich werden am Ende keine 1.200 EUR KU mehr herauskommen. Ja, möglicherweise kriegt Madame dann gar keinen EU mehr und muss das Eigenheim verlassen, das vielleicht sogar verkauft werden muss. Such is life - auch ganz gewöhnliche Familien haben keine Garantie für ihren Lebensstandard.
Natürlich muss Dein Mann versuchen, wieder in Lohn und Brot zu kommen. Allerdings nicht zwingend bundesweit und auch nicht zum mindestens gleichen Einkommen wie bisher. Es geht im Leben nicht immer nur aufwärts. Wenn Madame Gegen-RAtte das im Verfahren fordert, kann man sie süffisant bitten, doch entsprechend dotierte Stellen vorzulegen - nicht, weil es juristisch von Bedeutung wäre, aber weil es diese "steht-mir-zu"-Mentalität auf ein erträgliches (weil lächerliches) Mass zurechtstutzt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
vielen Dank für deine aufbauende Nachricht!
Es ist genauso wie du es schreibst. Wir zahlen derzeit KU nach Stufe 6 und würden eigentlich wegen ALG und 6 Unterhaltspflichtigen nur Stufe 1 zahlen müssen.
Und ja... sie denkt wir müssen immer für sie zahlen und das ist die Rache dafür dass sie verlassen wurde. Mein Mann hat nach der Trennung weniger als den SB für sich behalten und zahlt nun seit insgesamt über 6 Jahren viel Geld.
Ist es denn sicher, dass er sich nicht bundesweit bewerben muss? Haben mit den Kindern gesprochen und die wollen das nicht weil sie weiterhin regelmäßig zu uns kommen wollen!
Ich hoffe einfach nur, dass es bald einen Gerichtstermin gibt und wir endlich Klarheit bekommen, was uns noch zum Leben bleibt. Und dann wäre ein neuer Job perfekt.
LG, sternchen
Servus sternchen,
Ist es denn sicher, dass er sich nicht bundesweit bewerben muss? Haben mit den Kindern gesprochen und die wollen das nicht weil sie weiterhin regelmäßig zu uns kommen wollen!
Wer weiß, was sich ein Richter dazu so alles ausdenken kann....
Aber es würde meiner Meinung nach gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl und Wahl dere Wohnung verstoßen, wenn aufgrund dieser Argumente ein Umzug an einen 600km weiter entfernten Ort als zumutbar angesehen werden würde.
Und auch hier
Haben mit den Kindern gesprochen und die wollen das nicht weil sie weiterhin regelmäßig zu uns kommen wollen!
findet sich ein sehr deutliches Argument gegen solche Forderungen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Vielen Dank!
Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Leider werden die Kids seit einiger Zeit ordentlich manipuliert und müssen uns anlügen. Vor allem wegen anderer Probleme. Aber wir hoffen nun einmal, das wir wenigstens da etwas erreichen! Kann doch nicht immer alles so ungerecht weiter laufen.
LG, sternchen
Hi sternchen1
Wegen der Aufforderung zur bundesweiten Bewerbung sehe ich keinen Anlass zur Sorge, dass er dem nachkommen muss. Schliesslich hat er ein weiteres Kind (2J) mit Dir, lebt mit Dir in einer LG. Dies zu Gunsten des KU zu ignorieren dürfte sich kein Richter trauen, weil dies in etlichen Punkten gegen das GG verstossen würde. Lasst den RA quatschen und amüsiert euch. Ansonsten wäre es echt an der Zeit, mal die KU-Sätze anzupassen. Zumal - auch Du bist derzeit grundsätzlich berechtigt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
vielen Dank für deine Antwort! Baut mich gerade auf und kann es gebrauchen.
Haben heute Gerichtstermin bekommen. 31.08. Gericht will letzte Abrechnung vom Arbeitgeber. "Termin ist zur Aufklärung des Sachverhaltes und zum Zwecke des Güteversuches." Bin jetzt schon wieder völlig fertig was das soll. Gegn. RAin will weiterhin komplette Zahlungen und geht davon nicht ab. Frage mich echt, was daraus wohl wieder wird und was das Gericht überhaupt fordern kann. Können die wirklich sagen, dass wir weiterhin alles zahlen müssen auch wenn wir dann nichts mehr zum Leben haben?
Wenn doch bloß das sch..Geld nicht immer wäre!
sternchen
Können die wirklich sagen, dass wir weiterhin alles zahlen müssen auch wenn wir dann nichts mehr zum Leben haben?
Natürlich können sie das sagen, genauso natürlich wie sie genau das Gegenteil davon sagen können.
Im Augenblick zahlt der KV doch zuviel KU an die KM. Oldie hat es doch auch schon gesagt.
In der Güteverhandlung möchte das Gericht die Sachlage für alle darstellen und einen Kompromiss festzimmern.
Natürlich besteht die gegnerische RAtte auf den bisherigen Zahlungen. Ist ja auch ihr Job, so aufzutreten.
Heißt doch aber noch lange nicht, dass sie damit durchkommt.
Wenn hier konkrete Zahlen vorliegen, dann können die Experten mal genau für Euch rechnen.
Bei Gericht muss der KV darauf achten, dass er nicht in einen faulen Kompromiss einwilligt
Und nach allem was übliche Praxis ist, müsstet ihr doch von diesem Zahlungsniveau runterkommen.
Also, nicht alles negativ sehen. Kann auch mal gut für euch ausgehen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
🙂 was sagt den Eurer Anwalt zu dem Theater was da läuft der hat Euch doch sicherlich Sachlich richtig Informiert?
Ich für meinen Teil bin 1000km ans andere ende von Deutschland zum Arbeiten gegangen hat auch alles geklappt. Nur das Ex (Geld) Problem nicht gelöst ...
So darf ich nahelegen das Ihr auf Eure eigene Existenz achtet und das Geld was Ihr zum Leben habt auch dafür vorrangig verwendet.
Geh mal mit den Unterlagen zum Amtsgericht mit deinem Mann und lass vorsorglich einen Freibetrag errechnen dort diesen Nachweis hinterlegst du dann bei der Hausbank falls der Gegnerische Anwalt auf Stress aus ist.
Das machen die Behörden Mitarbeiter dort sofort!
Dann solltet Ihr soweit ich das alles richtig verstand aufgrund des Hauses Heimatnah suchen nach Arbeit. Den Ihr habt ja auch ein kleines Kind das zu berücksichtigen sinnvoll im Vordergrund steht.
Pass die Zahlungen des Unterhalts umgehend den Lebensverhältnissen an weil die Gegenseite sich sonst kaputtlacht. Also Stufe 1 zahlen ! Das ganze Schriftlich ans Jugendamt bzw. der Unterhaltskasse sofern das wie Du das schilderst befristet tituliert ist geben. Die Post die dann kommt aufheben mit zum Prozess nehmen der Richter hat da sicher ein paar Fragen zu dann an die Ex Frau warum Sie so unkooperativ ist.
Wichtiges muss im Vordergrund stehen um das Alltägliche zu sicher SOFORT bevor bei Euch schlimmeres passiert.
Am Besten einen Ordner machen und dort alles zusammen fassen zu einem Haushaltsplan damit anhand der Zahlungen an die Ex def. nachgewiesen werden kann wie Ihr zurecht kommt finanziell.
das ganze dürfte nicht länger als einen Tag in Anspruch nehmen dann ist Eure Existenz sicher und die Post die eingeht findet ihren Platz im Ordner.
Abschließend Euren Anwalt über die reduzierten Zahlungen informieren und eine Ausfertigung des Haushaltplanes aushändigen.
Ich denke dann gehts Euch besser und Ihr habt das wieder unter Kontrolle. sonst melde Dich noch mal dazu.
Hallo Laola,
das hört sich ja klasse an, aber unsere RAin sieht es ein wenig anders. Wir haben aufgehört das Haus (hälftig EU) und die 300,- Extra-EU zu zahlen. Zum Einen weil wir das nicht können, zum Anderen weil wir das Geld wohl nicht zurück bekommen würden. Den KU zahlen wir wie Tituliert weiter. Sollen wir auch bis durch Gericht geändert wurde. Der Titel bzgl. EU ist bis Ende 2011 befristet.
@Michael:
Wir bekommen 2100,- ALG und die Abfindung muss über 12 Monate dazu gerechnet werden. Macht 3000,-. Dazu kommt mein Einkommen in Höhe von ca 500,-, was aber eigentlich überobligatorisch ist, da unser Sohn erst 2 ist.
Unsere Tilgungen sind anscheinend uninteressant vor Gericht.
Lt. letzten Titel müssen wir aber zahlen:
- 1300,- an Bank für Tilgung des Hauses (wird hälftig als EU angerechnet)
- 1200,- KU nach Stufe 6 (sind aber mittlerweile 6 Unterhaltspflichtige, 4 Kinder, Ex-Gattin und ich)
- 300,- EU
Unsere Ex bezieht nach eigenen Angaben 400,-, geht aber studieren womit sie erst während der Trennung angefangen ist.
Alles in Allem müssen wir eigentlich von 3000,- 2800,- bezahlen und das geht nun halt wohl ganz offentsichtlich nicht.
Einfach deprimierend heute.
Sorry!
sternchen
klingt einleuchtend..
aber du weist schon das die versuchen euch aus dem haus zu bekommen den wenn das haus fällt verdienen die Anwälte gut ! Kauf dir sonst ein Scheidungsbuch.
Wenn du die Zahlungen so aufrecht hälst seit ihr in sehr grossen schwierigkeiten weil du auch keine reserven hast bzw aufbauen kann.
Sicher dich wenigstens mit einem Freibetrag übers Amtsgericht ab udn hinterlege den bei der Hausbank.
weiter kan ich nur dringend empfehlen die Zahlungen so zu verändern das Ihr Liqiude seid und vorallem das Haus in dem Ihr Wohnt bezahlt wird. Bzw genügend Mittel angespart werden können durch die nicht zahlung das Ihr Umziehen könnt. Prüfe das umgehend!
Dann hast du genügend zum Leben und kannst weiter die Forderungen bedienen.
Mit sicherheit sind nicht alle Zahlungen gerichtlich schon geurteilt geregelt. Und so wie ich das seh haltet ihr das keine 5 minuten länger so weiter aus. Drum änder es umgehend. Und die Nachweise geb dazu ab. Dann soll der Anwalt halt einen anderen Weg suchen. Nicht er muss es bequem haben sondern Ihr.
So wie du das schilderst hatte ich das auch und hab dann letztlich eingegriffen damit sich das normalisiert! Das ist auch ohne weiteres mögl. und zulässig. Keine brauch eine Stufe 6 Kids Unterhalts wenn der gar nicht mehr angenessen ist aufgrund des einkommens zum Beispiel "ändern". Und die Finazierende Bank kann auch etwas bewegen rede mal mit den darüber da sind sicher so 100 Euro weniger auch mögl..
@ Laola,
bevor die Märchenstunde hier zu intensiv wird: Du hast schon mal Begriffe wie "Unterhaltstitel" und "Abänderungsklage" gehört - und auch, dass man die aus solchen Titeln resultierenden Zahlungen nicht einfach nach persönlichem Gusto verringern kann? Falls nicht:
Kauf dir sonst ein Scheidungsbuch.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Geh mal mit den Unterlagen zum Amtsgericht mit deinem Mann
Ich denke, er ist ein großer Junge und schafft den Weg auch alleine.
und lass vorsorglich einen Freibetrag errechnen dort diesen Nachweis hinterlegst du dann bei der Hausbank falls der Gegnerische Anwalt auf Stress aus ist.
Das ist veraltetes Wissen. Jede Privatperson kann seit dem 01.07.2010 ein sog. P-Konto eröffnen bzw. ein vorhandenen zu einem solchen "umwandeln". Voraussetzung ist, dass er nur ein P-Konto hat und es ihm allein gehört. Zum Thema P-Konto ist google dein Freund und Helfer.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke!
Nur die Hausbank bzgl des Hauses der beiden ist uninteressant. Wir wollen das Haus ja gern verkaufen, da SIE es nutzt und vergammeln lässt. Nur will sie nicht raus und dass wir weiter zahlen. Lt. Titel müssten wir bis Ende 2011 und dann muss sie raus. Auf Grund der Situation können wir das aber nun nicht mehr zahlen. Die Bank weiß Bescheid und wird nun bei ihr Druck machen, da sie ja schon ganz offiziell mehr Geld zur Verfügung hat als wir. Sie könnte rein theoretisch von 2300,- 1300,- zahlen.
Dort wo wir wohnen, sind meine Schulden, die nicht interessieren. Leider, aber ist auch alles mit der Bank geklärt da wir ja derzeit das auch nicht weiter abzahlen können.
LG, sternchen
Hi
Gericht will letzte Abrechnung vom Arbeitgeber. "Termin ist zur Aufklärung des Sachverhaltes und zum Zwecke des Güteversuches."
Hört sich für mich so an, als ob der Richter mal wirklich etwas gelesen hat von den eingereichten Unterlagen, der gegn. RA scheinbar wortgewandt Druck macht und der Richter anhand der erneut verlangten Einkommensunterlagen sich ein exaktes Bild machen möchte. Das dann hierbei der Versuch einer gütlichen Einigung angestrebt wird ist alltägliche Gerichtspraxis. Die haben hier ihre Vorgaben bzw. Anweisungen. Dein Mann sollte keinesfalls einem Vergleich zustimmen. Diese Dinger sind für Pflichtige i.d.R. Daumenschrauben, weil man wird einen Vergleich schlecht wieder los. Gegen Urteile oder Beschlüsse kann man vorgehen, Vergleiche müssen entsprechend verfasst sein. Wobei der Betroffene dies viel zu oft nicht überschauen kann.
Bei KU finde ich Vergleiche sowieso vollkommen unnütz, ja eher schädlich.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Morgen Oldie,
vielen Dank für die Info.
Ich war gestern erst wieder nur fertig. Habe allerdings halt auch keine Erfahrung (eigentlich zum Glück).
Wir werden uns nun mit unserer RAin zusammensetzen und überlegen worauf wir uns höchtens einlassen wollen/können. KU ist wie immer eigentlich kein Thema. Soll/muss angepasst werden aber meinetwegen zahlen wir auch mehr als nur Stufe 1. Nur EU und das Haus geht einfach gar nicht mehr.
Mal gucken was kommt. Nur die Zeit bis dahin ist endlos lange und ich werde bald wahnsinnig. 🙁
LG, sternchen