Hallo ihr Lieben,
bitte schlagt mich nicht, wenn das schon einmal angesprochen wurde, aber ich hab's in der Suche so nicht gefunden:
Beim Durchsehen der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien für Süddeutschland ist mir unter 10. Bereinigung des Einkommens folgendes aufgefallen:
10.7 Umgangskosten (nicht belegt) :thumbup: :question:
Das würde ja bedeuten, dass nicht nur die Hartz IV Empfänger jetzt diese Kosten geltend machen dürfen, sondern auch jeder andere Papa????
Ich weiß nicht wie viele überhaupt wenigstens die Anrechnung des halben Kindergelds beim Selbstbehalt für den Ehegattenunterhalt durch bekommen. Entsprechend glaube ich das mit den generellen Umgangskosten auch erst, wenn es die ersten Entscheidungen dafür gibt. Dass die JAs das akzeptieren ist eh nicht wahrscheinlich :knockout:.
Wie das in den anderen Leitlinien drin ist, hab ich noch nicht geschaut. Was das "(nicht belegt)" bedeutet ist mir allerdings ebenfalls noch schleierhaft. :question:
Um es mit Kaiser Franz zu sagen: Schaun mer mal! 😉
Grüßle
PvF
Naja, dass da "nicht belegt" besteht, heißt dass die Gangster das Problem noch durch aussitzen lösen wollen.
Andere, z.B. Hamburg sind da schon etwas weiter.
Da ist das nämlich belegt.
Die Bayern können sich noch nicht überwinden, etwas zugunsten von Vätern zu schreiben.
Vermutlich ist der Schreiberin die Hand abgefault, als sie den Text übernehmen sollte.
Das soll dich aber nicht daran hindern diese zumindest im Mangelfall oder m Falle von EU geltend zu machen.
Und zwar immer unter Berufung darauf, in diesem Fall kein KU für den Umgang zur Verfügung steht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.