Hallo,
DaS mit dem Vorwegabzug der minderjährigen Kinder steht unter 13.3.1
Sophie
Hi!
Vielen Dank!
Das habe ich alles soweit verstanden. Meine Tochter wollte nach dem Abi erst Geld verdienen um dann ein halbes Jahr in Kanada zu verbringen, auch work&travel stand im Raum! Aber wegen der aktuellen Corona-Situation steht das nun alles in den Sternen.
Im Juni wird sie also volljährig, dann scheidet die Kindesmutter ja mit ihrem UH-Anspruch aus, da ich ab dann den UH direkt an meine Tochter zahlen werde.
Ist die aktuelle Berechnung und Quotierung für meinen Studi-Sohn (zumindest ab Juni) dann doch korrekt, da dann nur noch zwei unterhaltsberechtigte Personen da sind?
Gruß - Roro
Hallo,
Wenn die Tochter nach dem Abi nichts macht, sich nicht auf einen Studienplatz beworben hat, dann hat sie ab dem Abi keinen Anspruch mehr auf Unterhalt und fällt damit folglich als unterhaltsberechtigte Weg. Damit musst du ihr keinen Unterhalt mehr zahlen und sie ist Junior gegenüber auch nicht mehr privilegiert.
Sophie