Hallo liebe Gemeinde,
etwas verzweifelt irrte ich im WWW umher um eine Antwort auf meine Frage zu finden. Dabei stieß ich auf dieses tolle Forum und hab mich auch gleich angemeldet, in der Hoffnung das mir hier geholfen wird.
Es geht um die Berechnung des zu leistenden Unterhaltes.
Mein Exmann, der für unsere beiden Kinder ( 11 u. 13 ) unterhaltspflichtig ist, hat den Arbeitsplatz gewechselt. Auf meine Anfrage ob jetzt der Unterhalt angepasst werden müsste ( er zahlt Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle - Einkommen bis 1500€ ) ging er sofort zum Jugendamt und hat mir eine " pfändbare Unterhaltsberechnung " erstellen lassen und mir Diese auch hochamtlich zukommen lassen.
Ich jedoch glaube diesen Angaben / Berechnungen nicht. Zum Einen verdient er mit Sicherheit mehr, da er Abteilungsleiter einer großen Firma ist, zum Anderen hat er alleine 800€ Mieteinnahmen. Keine Ahnung was er da wieder getrickst hat, aber ich glaube das nicht. Jemand der bis 1500€ verdient, Unterhalt und anteilig Restschulden zahlen muss, kann sich keinen Audi S6 leisten und bekommt Diesen auch nicht finanziert.
Was kann ich tun um das tatsächliche Bemessungseinkommen zu erfahren ?
Vielleicht klinge ich wie ein geldgieriges Weib, ich will aber für unsere Kinder nur das was Ihnen zusteht. Wenn mein Ex sich schon während der Ehe öffter mal Gedanken gemacht hätte, wie er Geld sparen kann ( schnelle Sportwagen, teure Uhren, Handy's, Klamotten ) hätten wir nicht zu meinen Eltern ziehen müssen, das Haus vermieten und ständig wegen den Schwiegereltern streiten.
Ich hoffe Ihr habt Verständnis und könnt mir helfen.
Es grüßt Euch
Jupiter
NEIN, ich werde nicht auf den Strich gehen um unsere Kinder ernähren zu können !!
Hallo Jupiter,
" pfändbare Unterhaltsberechnung "
Was ist denn bitte das? Entweder gibt es einen Titel, der ist dann pfändbar. Existiert allerdings ein älterer Titel muß du einem neuen nicht zustimmen ,wenn du der meinung bist, das nicht korrekt berechnet wurde. Ist es eine Unterhaltsberechnung dient sie nur als Grundlage für einen evtl. neuen Titel, aberdaraus ergeben sich erstmal keinerlei Rechte, schon gar nicht eine Pfändbarkeit.
Besteht denn eine Beistandschaft bzgl. des KU beim JA? Hast eine solche eingerichtet?
Du darfst alle 2 Jahre Auskunft über die Einkünfte verlangen oder, wenn sich die Einmommenssituation um mehr als 10 % verändert hat. Dazu gehören auch die Steuererklärungen und alle Einkünfte incl. Mieteinnamen. Da kann allerdings die Ausgaben die für die Immoblilie anfallen gegengerechnet werden.
Das JA muß dir auf Verlangen die Berechnung vorlegen und die dazu verwendeten Unterlagen zur Einsicht geben.
Sollte das JA von dir aber keinerlei "Auftrag" haben, würde ich die Vorlage dieser seltsamen Sache nicht weiter beachten und ihn zur Auskunft auffordern.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo ,
Ihr seid aber schnell - SUPER :yltype:
Die genaue Titulierung das Schreibens lautet:
" Urkunde über Abänderung der Unterhaltsverpflichtung " und ist eine " Vollstreckbare Ausfertigung " !
NEIN, ich werde nicht auf den Strich gehen um unsere Kinder ernähren zu können !!
Hm,
entweder fehlen hier einige Angaben oder es ist gewaltig was schiefgelaufen.
Also nochmal ein paar Fragen:
Besteht eine Beistandschaft?
Wie lautet der "alte" Titel (Betrag)?
Wie lautet der "neue" Titel?
Hast du den alten Titel oder hast du ihn Herausgegeben?
Hat das JA dir eine Berechnung vorgelegt bzw, dir kundgetan, wie sie zu einer neuen Berechnung kommen ,die du ja anscheinden gar nicht in Auftrag gegeben hast.
Wie war der KU bsiher geregelt?
Bist du sicher, das das Teil wirklich vom JA stammt?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hm,
entweder fehlen hier einige Angaben oder es ist gewaltig was schiefgelaufen.
Also nochmal ein paar Fragen:
Besteht eine Beistandschaft?
Wie lautet der "alte" Titel (Betrag)?
Wie lautet der "neue" Titel?
Hast du den alten Titel oder hast du ihn Herausgegeben?
Hat das JA dir eine Berechnung vorgelegt bzw, dir kundgetan, wie sie zu einer neuen Berechnung kommen ,die du ja anscheinden gar nicht in Auftrag gegeben hast.
Wie war der KU bisher geregelt?
Bist du sicher, das das Teil wirklich vom JA stammt?
Tina
Was bitte ist eine Beistandschaft ?
Alten Titel gibt es keinen .
Neuer Titel besagt das er für die Große 377€ und für die Kleine 322€ Unterhalt zahlen muss.
Hab keine Berechnung bekommen, nur das Endergebnis eben in besagtem, amtlichen Schreiben.
Bis jetzt war der KU durch unsere Anwälte geregelt - die letzten 7 Jahre wurde da auch nichts verändert.
Schreiben hat den Briefkopf vom Jugend-u.Versorgungsamt und hat so nen richtigen blauen Stempel mit Landratsamt-Adler - Schreiben sieht O.K. aus.
Jetzt machst Du mich aber wirklich neugierig, bin ich etwa die Einzige die so ein Schreiben je bekommen hat ????
Gruß Jupiter
NEIN, ich werde nicht auf den Strich gehen um unsere Kinder ernähren zu können !!
Hi Jupiter001
Wenn ich die Zahlbeträge überschlage, so dürfte das zugrunde gelegte bereinigte Netto Deines Ex ungefähr bei 3200€ liegen (exkl. Höher-/Niedrigergruppierung)- glaubst Du vielleicht, dass dies seinem realen EK näherkommt? Als Vergleich hier die >>DDT<<.
Gruss oldie
Edit: Der Link verweist auf die Anlage A zur DDT - das Kindergeld ist also bereits berücksichtigt.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Jupiter001
Wenn ich die Zahlbeträge überschlage, so dürfte das zugrunde gelegte bereinigte Netto Deines Ex ungefähr bei 3200€ liegen (inkl. Höher-/Niedrigergruppierung)- glaubst Du vielleicht, dass dies seinem realen EK näherkommt? Als Vergleich hier die >>DDT<<.
Gruss oldie
Edit: Der Link verweist auf die Anlage A zur DDT - das Kindergeld ist also bereits berücksichtigt.
Hallo,
wie kommst Du auf die 3200€ ??
Ich bekomme momentan ( alter Stand ) 295€ + 240€ = 535€ was einem Nettoeinkommen laut DDT von bis 1500€ entspricht.
Was sind Höher oder Niedrigergruppierungen ?
Es ist alles viel komplizierter als ich das gedacht habe. Darum habe ich mich ja Euch gewandt. Wenn ich zum Anwalt gehe, werde ich nur noch zugetextet, jede Nachfrage und damit verbundene Erklärung kostet mich bares Geld, den die Zeit läuft und unterm Strich bin ich genau so schlau wie vorher.
Vielleicht hätte ich doch Anwaltsgehilfin lernen sollen und nicht Laborantin !?
Bitte um ( laienhafte ) Erklärungen, damit ich das verstehe
Gruß und Dank
Jupiter
NEIN, ich werde nicht auf den Strich gehen um unsere Kinder ernähren zu können !!
Hi
Aus Deinem Beitrag zuvor.
Neuer Titel besagt das er für die Große 377€ und für die Kleine 322€ Unterhalt zahlen muss.
Ich bin davon ausgegangen, dass Du die Zahlbeträge nennst, da keine weitere Angabe zum KG kam (wie abzgl. hälftiges KG).
Der Auskunftsanspruch ist unabhängig von einer Titulierung. Nach 7 Jahren kannst Du zweifelsfrei sofort Auskunft über seine Einkünfte verlangen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi jupiter,
erstmal noch Herzlich willkommen hier.
Du schreibst aber auch ein bißchen häppchenweise. Die Leser hier können ja nur die Infos beurteilen die du ihnen gibst.
Da brauchst du dich über Mißverständnisse nicht wundern.
Warum hast du das Schreiben vom Jugendamt nicht einfach anonymisiert abgetippt, so dass wir uns hier ein Bild machen können.
Ich habe auch erst gedacht, du bekommst jetzt 377€ und 322€ Kinderunterhalt, weil du ja geschrieben hast, er muss es ZAHLEN.
Wenn davon aber noch hälftiges Kindergeld abgezogen sind, muss er 295€ + 240€ ZAHLEN, wie du dann im nächsten Beitrag schreibst.
Zum Auskunftsanspruch hat ja oldie schon was geschrieben, da kennt er sich auf jeden Fall besser aus.
Dazu brauchst du auch nicht unbedingt einen Anwalt. Du kannst ihn schriftlich auffordern, diese Auskunft zu erteilen (stimmts oldie??)
Du kannst einen Formulierungsvorschlag gern hier einstellen, dann sagen wir dir, ob du es so schreiben kannst.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
@ Jupiter,
nach Deinen eigenen Angaben hat Dein Ex bislang 535 € KU pro Monat für Eure Töchter bezahlt und sich jetzt verpflichtet, künftig 863 € zu bezahlen - wo genau ist also Dein Problem?
Für die von Dir genannten Unterhaltsbeträge braucht man ein Netto von über 3.000 € pro Monat; dafür muss man fast 6.000 € brutto verdienen. "Sich arm rechnen" sieht jedenfalls anders aus. Macht es wirklich Sinn, jetzt allein aufgrund persönlicher Vermutungen dem Ex-Partner gleich verschwiegene Einkünfte zu unterstellen?
Just my 2 cents
Martin
PS: Autos wie den Audi S6 bekommt man derzeit sehr preisgünstig; die will niemand haben...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
ergänzend
wenn es so ist wie brille vermutet, dass der Zahlbetrag jetzt 863 € beträgt, dann erübrigt sich jegliches Auskunftsersuchen. DAS kannst du dann gern glauben, da hat er sich dann eher reich als arm gerechnet...mehr KU wird es kaum werden...
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hi Jupiter,
vor ein paar Jahren kannte ich dieses Forum leider noch nicht. Ich bin zum Anwalt (allerdings in Absprache mit dem KV!), da ich nicht durchgestiegen bin und der KV meinte durchzusteigen in der DDT.
Letztendlich wurde der Kindesunterhalte erhöht und ich mußte ca. 150,00 Euro an den Anwalt zahlen. Das war umgerechnet 2 Mal der Erhöhungsbeitrag. Wobei ich dir nicht mehr sagen kann, wie sich der Betrag für den RA errechnet hat.
Doch solange Du es mit Hilfe dieses Forums alleine machen kannst, ist das doch perfekt! Am besten alle Infos geben, die du geben kannst.
Alles Gute
Adelante
Hallo an Alle,
danke das Ihr Euch so bemüht mir das alles klar zu machen. Irgendwie kursieren hier Zahlen, die ich so nicht genannt habe oder besser gesagt nicht in meiner Formulierung, der Beiträge, so aussagen wollte. Hier also die Realität in Kurzform.
Zuvor hab ich 460€ / monatlich bekommen.
Nach dieser Neuberechnung vom Jugendamt bekomme ich von Ihm 535€/ mtl. überwiesen ( hälftiges KG bereits abgezogen ).
Laut Berechnung vom JA sind das eben diese 377€ + 322€ , nun hälftiges KG abgezogen = 535€
Und diese 535€ entsprechen laut DDT einem Einkommen von bis zu 1500€/mtl.
Eben das glaube ich nicht, das mein Ex lediglich 1500€/mtl. verdient.
Ich hoffe das ich mich jetzt klarer ausgedrückt habe. Entschuldigt, wenn ich für Verwirrung gesorgt habe.
Schlaft gut
Jupiter
NEIN, ich werde nicht auf den Strich gehen um unsere Kinder ernähren zu können !!
Hallo Jupiter,
dann gehen wir die Sache mal etwas langsamer an.
Eben das glaube ich nicht, das mein Ex lediglich 1500€/mtl. verdient.
Zunächst einmal, die Eingruppierung in der Düsseldorfer Tabelle erfolgt nicht nach dem tatsächlichen Nettoeinkommen, das er monatlich auf der Gehaltszettel zu stehen hat, sondern anhand einer Rechengröße, die sich "bereinigtes Nettoeinkommen" nennt. Das heißt, er kann gewisse Dinge von seinem echten Netto abziehen, z.B. Werbungskosten, Altersvorsorge, aber z.B. auch Zinsen für Schulden, die noch aus Ehezeiten stammen. Andererseits sind zusätzlich Einkommen aus der Vermietung zu berücksichtigen, aber auch hier nicht die vollen Mieteinnahmen, denn er darf die Kosten gegenrechnen, also z.B. Reparaturen an der vermieteten Wohnung, aber insbesondere auch die Zinsen für die zugehörige Hypothek, wenn die Wohnung z.T. fremdfinanziert ist. Außerdem kommt es bei der Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle noch darauf an, für wie viele Leute er unterhaltspflichtig ist: Zwei hat er auf alle Fälle zu versorgen, nämlich eure beiden Kurzen. Drei wären es, wenn er auch Unterhalt für dich zahlen muss. Wenn er weitere Kinder hat, dann zählen die logischerweise ebenfalls mit. Die Düsseldorfer Tabelle geht von drei Unterhaltsberechtigten aus (sozusagen der Standardfall "eine Frau, zwei Kinder"). Sind es mehr, muss er pro Nase etwas weniger zahlen; sind es weniger, muss er pro Nase etwas mehr zahlen. Und nicht zuletzt sind Deutschlands Oberlandesgerichte wie kleine Fürstentümer, die die Düsseldorfer Tabelle z.T. unterschiedlich interpretieren.
Wie du siehst, insgesamt ist das eine recht komplizierte Angelegenheit. Um zu prüfen, ob seine Einstufung korrekt ist, müssten wir also einiges über die finanziellen Verhältnisse deines Ex wissen. Wenn ich dich richtig verstanden habe, weißt du aber nicht einmal, wie viel er netto verdient - für eine Berechnung / Überprüfung fehlen dir und uns folglich schon die elementarsten Daten, d.h. so wird das nix. Daher frage ich mal andersherum: Steht in dem Schrieb vom Jugendamt auch eine Begründung drin, warum er nur den Mindestunterhalt zahlen soll / will? Wenn nein, frag doch mal beim Jugendamt nach, wie die ausgerechnet auf diese Zahlen kommen; kannst dort ja die gleichen Zweifel äußern und die Einwände bringen wie hier (Abteilungsleiter, dickes Auto, usw.)
Wenn deine Vermutungen über sein Einkommen stimmen, dann könnte eine mögliche Erklärung lauten: Das Jugendamt hat einfach tituliert, was dein Ex ihnen diktiert hat. Das ist nichts Verwerfliches, sondern ist zunächst mal eine Zahlungsverpflichtung von ihm zu deinen Gunsten, die du auf alle Fälle bekommen wirst und auch jederzeit vom Gerichtsvollzieher eintreiben lassen kannst, wenn er doch mal nicht zahlt. Der Begriff "vollstreckbare Ausfertigung" meint übrigens genau das - du kannst ihm jederzeit und ohne weiteres den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen, und zwar für den in der Urkunde genannten monatlichen Betrag. Und genau das ist auch der Grund, warum Unterhaltspflichtige einen solchen Titel lieber nicht an der Backe haben, oder zumindest nicht in voller Höhe das fälligen Unterhalts - die Inhaberin dieser vollstreckbaren Urkunde kann ihnen beliebig viel Ärger machen. Ob sie das gerade zu Recht oder zu Unrecht tut, danach fragt der Gerichtsvollzieher nicht, der schaut nur auf den Text der Urkunde.
Könnte also sein, dass dein Ex erst mal nur den Mindestunterhalt hat titulieren lassen. Es steht dir natürlich frei, mit ihm zu einer Verhandlungslösung zu kommen, bei der du mehr bekommst als das; oder, wenn er weder gesprächsbereit ist noch eine plausible Erklärung für die Höhe des Unterhalts liefert, dann kannst du natürlich auch vor dem Familiengericht auf höheren Unterhalt klagen. Der Vorteil für ihn mit dem bereits titulierten Mindestunterhalt ist übrigens dieser: Wenn du auf höheren Unterhalt klagst, dann bemisst sich der Streitwert (und damit die Gebühren) nicht nach der vollen Höhe des von dir geforderten Unterhalts, sondern "nur" noch nach dem Unterschied zwischen dem, was du forderst, und dem, was er eh schon zugesichert hat. Ist ein durchaus vernünftiges Vorgehen, um im Fall des Falles die Kosten des Verfahrens einigermaßen überschaubar zu halten (es wird so oder so teuer genug). Aber frag ihn einfach mal ganz direkt, wie er sich das vorstellt: Ob er glaubt, mit dem Mindestunterhalt "davonzukommen", oder ob er dir einen Vorschlag zu machen hat, der eher seinem mutmaßlichen Einkommen entspricht.
So. Und jetzt ein paar persönliche Worte.
Vielleicht klinge ich wie ein geldgieriges Weib, ich will aber für unsere Kinder nur das was Ihnen zusteht. Wenn mein Ex sich schon während der Ehe öffter mal Gedanken gemacht hätte, wie er Geld sparen kann ( schnelle Sportwagen, teure Uhren, Handy's, Klamotten ) hätten wir nicht zu meinen Eltern ziehen müssen, das Haus vermieten und ständig wegen den Schwiegereltern streiten.
Bei Sprüchen wie "ich will aber nur, was mir / was den Kindern zusteht" gehe ich mit schöner Regelmäßigkeit die Palme hoch, und ich denke, ich bin nicht der einzige, dem es so geht. Verabschiede dich bitte von diesem dämlichen Anspruchsdenken. Wenn ihr zwei, du und dein Ex, euch zu einer Lösung zusammenraufen könnt, mit der ihr alle (d.h. du, Ex, und die Kinder) leben könnt, dann ist das um eine Größenordnung besser als alles, was ihr von einer gerichtlichen Auseinandersetzung jemals erwarten könnt. Wenn eine gerichtliche Lösung klar und einfach zu erreichen wäre, und das Ergebnis noch dazu halbwegs gerecht für alle Beteiligten, dann würde sich daran nicht ein Heer von Anwälten dumm und dusselig verdienen.
Und jammere bitte nicht herum, was in deiner Ehe anders hätte laufen müssen. Eure Ehe gibt es nicht mehr, und wenn es dir damals nicht gepasst hat, wie er gelebt hat, dann hättest du damals schon die Notbremse ziehen müssen. Heute brauchst du dich nicht mehr zu beschweren, dass er das Geld für den Sportwagen besser auf dem Festgeldkonto geparkt hätte. Ganz einfache Regel: Geld, das bereits zu Ehezeiten ausgegeben wurde, kannst du nach der Trennung nicht mehr verteilen.
Viele liebe Grüße, und nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
So. Und jetzt ein paar persönliche Worte.
Bei Sprüchen wie "ich will aber nur, was mir / was den Kindern zusteht" gehe ich mit schöner Regelmäßigkeit die Palme hoch, und ich denke, ich bin nicht der einzige, dem es so geht. Verabschiede dich bitte von diesem dämlichen Anspruchsdenken. Wenn ihr zwei, du und dein Ex, euch zu einer Lösung zusammenraufen könnt, mit der ihr alle (d.h. du, Ex, und die Kinder) leben könnt, dann ist das um eine Größenordnung besser als alles, was ihr von einer gerichtlichen Auseinandersetzung jemals erwarten könnt. Wenn eine gerichtliche Lösung klar und einfach zu erreichen wäre, und das Ergebnis noch dazu halbwegs gerecht für alle Beteiligten, dann würde sich daran nicht ein Heer von Anwälten dumm und dusselig verdienen.
Und jammere bitte nicht herum, was in deiner Ehe anders hätte laufen müssen. Eure Ehe gibt es nicht mehr, und wenn es dir damals nicht gepasst hat, wie er gelebt hat, dann hättest du damals schon die Notbremse ziehen müssen. Heute brauchst du dich nicht mehr zu beschweren, dass er das Geld für den Sportwagen besser auf dem Festgeldkonto geparkt hätte. Ganz einfache Regel: Geld, das bereits zu Ehezeiten ausgegeben wurde, kannst du nach der Trennung nicht mehr verteilen.
Viele liebe Grüße, und nix für ungut,
Malachit.
Hallo Malachit,
danke für die verständliche Erklärung, Du hast mir echt sehr weitergeholfen.
Zu Deinen persönlichen Worten, will ich Dir Eines sagen:
" Wow ... das hat gesessen, mich sehr nachdenklich gemacht und VERDAMMT NOCHMAL, DU HAST RECHT !! "
Da mein Ex aber total blockt und alles dransetzt, das ich keine offiziellen Zahlen zu sehen bekomme brauche ich als Erstes den Gehaltszettel von Ihm. Aber wie ?
Geschweige die Angabe von seinen Mieteinnahmen und zum guten Schluss ist er noch Teilhaber einer Firma, glaube das ist eine GmbH.
Wie soll ich das anstellen das ich da an die Auskunft komme ?
Es grüßt Euch
Jupiter
NEIN, ich werde nicht auf den Strich gehen um unsere Kinder ernähren zu können !!
Hi Jupiter,
wenn Du eine Beistandschaft hast, gibt er der ja Auskunft. Du kannst die Beistandschaft informieren, welche Einnahmequellen er Deiner Meinung nach hat, i. d. R. fordern die sich dann die Einkommensteuerbescheide an, bei Selbständigen die Bilanzen / Einnahme-Überschussrechnungen der letzten 3 Jahre.
Eines noch zur Info: Eine GmbH-Beteiligung ist nicht gleichzusetzen mit "er bekommt Geld". Wenn er Geschäftsführer ist, bekommt er ein Gehalt, das er mit Lohnabrechnungen nachweisen kann/muss. Es gibt Richtlinien, welche GmbH-GF-Gehälter angemessen sind. Gewinne einer GmbH kommen aber erst zum Tragen, wenn diese auch ausgeschüttet werden. (Vorausgesetzt, es werden überhaupt welche erwirtschaftet.) Da auf die ausgeschütteten Gewinne auch Steuern fällig werden, die die GmbH nicht unter den Tisch fallen lassen kann, landen auch die Gewinne und abgezogenen Steuern auf Kapitalerträge unweigerlich wieder auf dem Steuerbescheid.
Ergo: Wenn der KV nicht gerade Steuern hinterzieht und das JA sich die Steuerbescheide geben lässt, dann hat es auch Einsicht in die finanzielle Situation des Vaters.
Du wärst nicht die erste KM, die glaubt, beim KV flögen die gebratenen Hähnchen nur so durch die Luft. Nur weil sich jemand "Geschäftsmann" oder "Unternehmer" nennt, muss das noch lange nicht mit großem Geld verbunden sein, i.d.R. eher mit großen Schulden....
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Jupiter,
Da mein Ex aber total blockt und alles dransetzt, das ich keine offiziellen Zahlen zu sehen bekomme (...)
Und demzufolge hätte ich auch deinem Ex ein paar persönliche Worte zu überreichen ... na ja, vielleicht kreuzt er ja früher oder später mal hier auf 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
:question: Was ist den eine " Beistandschaft " :question:
Ja Malachit, manchmal wäre :gewalt006: garnicht mal soooo schlecht !
Jupiter
NEIN, ich werde nicht auf den Strich gehen um unsere Kinder ernähren zu können !!
Hallo,
natürlich läßt mich das Thema nun nicht zur Ruhe kommen. Hab meinem Ex heute angerufen und Ihn gebeten mir Einblick in die Unterlagen zu gewähren.
Er meinte nach einem ziemlich deprimierenden Gelächter, nur lapidar:
" Ich kann Ihn mal gern haben und ich könne ja auf den Strich gehen um mich und meine Kinder über Wasser zu halten ! "
Dann hat er aufgelegt.
Helft mir bitte.
Was soll ich tun ?
Soll ich einfach klein beigeben, obwohl ich genau weiß das er uns bescheißt ?
Ich brauche Eure Hilfe.
NEIN, ich werde nicht auf den Strich gehen um unsere Kinder ernähren zu können !!
Moin,
Beistandschaft bedeutet, dass Du den Jugendamt die Aufgabe überträgst, sich um den Unterhalt für die Kinder zu kümmern. Das heißt, wenn er weder Dir, noch Deinem Anwalt, noch den JA oder dem Gericht in den letzten 2 Jahren Einblick in seinen Verdienst gegeben hat, werde sie ihn auffordern und wenn er nicht freiwillig aus dem Käse kommt, kann das eingeklagt werden. Der Vorteil ist, dass Du das nicht selber machen musst, sondern der Beistand das als spezieller gesetzlicher Vertreter Deiner Kinder.
Wäre zu überlegen, wenn der KV Dir so kommt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."