Moin lego,
in Ergänzung: Eine behördliche Standardanfrage gleich über einen Anwalt beantworten zu lassen würde bei der Gegenseite wohl eher den Eindruck erwecken, dass hier irgendwas verheimlicht werden soll. Und das wirft dann neue Fragen auf.
Und wie Beppo schon schrieb: Wollen darf Deine Ex, was sie möchte - entscheidend ist, was sie am Ende (nicht) bekommt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Pardon BrillenMartin.
Ich halte das für Unsinn.
Es geht hier um Folgen aus rechtlich komplizierten Ansprüchen*, die zumindest eingehende Rechtsberatung erfordern und durchaus die Verfolgung durch einen Anwalt begründen.
* Ich vermeide wohlwollend, von 'Pflichten und Rechten' zu sprechen, damit Du nicht gleich wieder cholerisch durch die Decke gehst. 😉
W.
Hi,
ein Anwalt zum jetzigen Zeitpunkt ist unnötig und völlig überzogen.
Der "komplizierte" Sachverhalt lässt sich momentan mit dem einfachen
Antwortsatz lösen: "Im fraglichen Zeitraum sind keinerlei Einkünfte aus
unselbstständiger oder selbstständiger Arbeit erzielt worden! Auch
habe ich keine weiteren Einkünfte aus Kapital, Vermögen oder
Vermietung bezogen."
Wie schon mehrfach gepostet, handelt es sich hier um eine behördliche
Standardanfrage, die man genauso beantworten sollte.
Apropos Auskunft: Den mitgeschickten Fragebogen der ARGE nicht ausfüllen!
Du bist per Gesetz nur zur Auskunft über Dein Einkommen verpflichtet und nicht
dazu, den behördlichen Ausfragebogen auszufüllen.
LG,
Mux
Edit: Fehler
Hallo Mux,
Du bist absolut sicher mit Deiner Aussage??
Ich muß den Bogen nicht beantworten? Gibt es darüber Infos im Netz?
Einen Anwalt werde ich wohl auch konsultieren, schon aus Beratungsgründen - er muß ja nicht gleich aktiv werden.
Grüße
Ich weiß zwar auch nicht wo das steht aber Mux hat recht.
Mehr als das, was das Gesetz verlangt musst du auch der Arge nicht liefern.
Wenn man was von einer Behörde will, sollte man denen liefern, was sie wollen.
Aber du willst nichts von denen.
Die wollen was von dir und dir da gibt es keine Grund. dass zu tun was die wollen, sollen nur das was du tun musst und das ist Auskunft geben im von Mux beschriebenen Umfang.
Und ich rate dringend von einem RA ab.
Der kostet nicht nur unnötig Geld sondern könnte auch versucht sein, das Problem größer zu machen damit er mehr davon hat.
Wenn er dich richtig berät, müsste er dich gleich wieder nachhause schicken.
Wenn er das nicht macht und dir dazu gratuliert, dass du ihn in dieser schwierigen Situation gerade noch rechtzeitig konsultiert hast solltest du von dir aus das Weite suchen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi lego,
ja, bin ich. Man ist zur Auskunft verpflichtet, nicht zum Ausfüllen von Fragebögen.
In den Fragebögen werden Informationen abgefragt, die Deine Auskunftspflicht
weit übersteigen.
LG,
Mux
P.S.: Bisher hat nicht ein Sacharbeiter auf den Fragebogen bestanden. Hatten wahrscheinlich
keine Lust, nach meinen vorherigen Schreiben mal wieder nach der Rechtsgrundlage gefragt
zu werden. Es gibt aber sogar Urteile zu der Form, in der geantwortet werden muss. Der Tipp
z.B. aus diversen Väterforen, das Ganze in umständliche Prosa zu packen, ist nicht gut. Die
Informationen müssen übersichtlich dargestelllt und ohne zusätzlichen Arbeitsaufwand erfassbar
sein, mehr nicht (Gehälter z.B. in Tabellenform).
Edit: P.S. ergänzt
Lieber Mux,
dies ist mir komplett neu!
Wo finde ich darüber Infos im Netz?
Grüße
Moin,
Es geht hier um Folgen aus rechtlich komplizierten Ansprüchen*, die zumindest eingehende Rechtsberatung erfordern und durchaus die Verfolgung durch einen Anwalt begründen.
an diesen Auskünften ist rechtlich nichts "kompliziert" (wie auch @Mux und @Beppo ausgeführt haben); sie können formlos in der beschriebenen Form geleistet werden. Aber natürlich mag es Menschen geben, die selbst zum Brötchenkauf einen Anwalt mitnehmen - damit sie bei dem dort abzuschliessenden, hochkomplizierten mündlichen Kaufvertrag nix falsch machen... 😉
* Ich vermeide wohlwollend, von 'Pflichten und Rechten' zu sprechen, damit Du nicht gleich wieder cholerisch durch die Decke gehst. 😉
Kein Mensch auf dieser Welt hat mich jemals "cholerisch" erlebt; Ruhe und Ausgeglichenheit sind meine zweiten Vornamen. Aber nachdem Du Dich dieser Tage bereits zur Bezeichnung "lila Pudel" vergalloppiert hattest, ein kleiner Hinweis: Die Benutzung von >>>ad hominem<<<-"Argumenten" ist in der Regel der sichtbarste Beweis für das Fehlen von Sachargumenten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Lego,
dies ist mir komplett neu!
Wo finde ich darüber Infos im Netz?
Du denkst falsch herum; die Frage lautet vielmehr: "Wo steht, dass Auskünfte nur auf beigelegten Formblättern oder Fragebögen gegeben werden dürfen?" Und die Antwort lautet "nirgends".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Die Mehrzahl der Verwaltungsakte der ARGEN ist mW rechtswidrig.
Ich rate daher dazu, die Angelegenheit einem Anwalt für Sozial- unf Familienrecht vorzulegen. Unter einem Dutzend Prüfpunkten werden garantiert kritische sein.
Nach dieser Prüfung kann dann immer noch entschieden werden, ob man selbst antwortet oder dies dem Anwalt überläßt.
Mir wäre es nicht egal, ob ich zur Auskunft verpflictet bin und welche persönlichen Daten wo landen.
W.
hier ist sehr umfassend die rechtliche Situation dargelegt:
http://www.soldan.de/WebRoot/SoldanDB/Shops/Soldan/Sample/3-472-05757-2_LP.pdf
LG,
Mux
Lieber Mux,
Dankeschön!
Werde wirklich alles vom Anwalt prüfen lassen und dann zunächst selbst vorgehen. Keine Lust auf Fehler mit einer Behörde..... wir wissen alle, wie langwierig nachteilig ein einziger Fehler dort sein kann.
Grüße
Moin Lego,
der für Dich relevante Passus im von @Mux verlinkten PDF steht unter Punkt C:
C. Form der gesetzlichen Auskunftspflicht
Die Form der Auskunftserteilung regelt § 1605 Abs. 1 S. 3 BGB, wonach die §§ 260, 261 BGB entsprechende Anwendung finden. Die Auskunft ist hiernach, wie § 260 BGB zu entnehmen ist, in schriftlicher Form zu erteilen und als schriftliche Willenerklärung persönlich zu unterschreiben. Welchen Umfang die schriftliche Auskunft einnehmen muss und in welcher Art und Weise sie zu erteilen ist, hat der Gesetzgeber nicht fixiert.
Kein Wort von einer Verpflichtung, Formulare auszufüllen.
Werde wirklich alles vom Anwalt prüfen lassen und dann zunächst selbst vorgehen. Keine Lust auf Fehler mit einer Behörde..... wir wissen alle, wie langwierig nachteilig ein einziger Fehler dort sein kann.
ich weiss das nicht. Ich weiss nur, dass eine Behörde ggf. nachhakt, wenn sie glaubt, dass noch etwas fehlt. Und dann kann man nach der Rechtsgrundlage fragen. Aber natürlich ist es Deine freie Entscheidung, wegen der Beantwortung eines Formschreibens Geld für einen Anwalt auszugeben.
Grüssles
Martin
PS: „Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein.“ (Albert Einstein)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hier ist sehr umfassend die rechtliche Situation dargelegt:
http://www.soldan.de/WebRoot/SoldanDB/Shops/Soldan/Sample/3-472-05757-2_LP.pdfLG,
Mux
Da geht das Mißverstehen schon los bzw. weiter.
Hier verlangt das Amt Auskunft, nicht der Ehegatte, Gattin oder so. Es ist zB zu prüfen, ob und wie diese Ansprüche auf Auskunft auf das Amt übergangen sind, ob eigenständige bestehen, in welchem Umfang, in welcher Form usw. usf.
W.
Hallo Wildlachs,
steht im Schreiben der Arge auf der ersten Seite dieses Themas
Grüße
Hab' ich gelesen.
Nur...
Jobcenter behaupten viel, wenn der Tag lang ist.
Ich würde auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung und Prüfung reagieren!
Auch ein Widerspruch will gut begründet sein.
W.
Hallo Lego,
eine bloße Auskunft für eine Behörde ist nichts, wofür man einen Anwalt braucht. Wenn Du einen Bescheid bekommst, dass Du zu X oder Y verdonnert wirst, dann hast Du in jedem Fall eine Möglichkeit Einspruch / Widerspruch (je nach Behörde) einzulegen. Das eröffnet jedem Bürger die Möglichkeit, sich über seine Rechte und Pflichten zu informieren und gegen solche Verwaltungsakte vorzugehen, das ist die grundgesetzlich gesicherte Rechtsweggarantie.
In dieser Phase kostet ein Anwalt nur unnötig Geld. Möglicherweise ist für die ARGE nach der Auskunftserteilung schon Schluss. Wenn nicht, dann kommen die wieder auf Dich zu. Und dann wirst Du sehen, ob Du den Weg weiter allein beschreiten kannst ODER ob dann wirklich anwaltliche Hilfe nötig wird.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
eine bloße Auskunft für eine Behörde ist nichts, wofür man einen Anwalt braucht.
83mal unterschreib.
Also @wildlachs, du übertreibst völlig und verurschast unnötige Angst.
Bei einem Anwalt wird er keine andere Auskunft erhalten, als Brille und Beppo hier schon gegeben haben - darauf wette ich.
Er kann seiner Auskunft immer noch den netten Satz anhängen "wenn Sie weiteres benötigen, bitte ich um Nachricht". Und dafür soll er den Gegenwert eines Kindesunterhaltes draufgeben? M.M.n. völlig überzogen.
Erst wenn er eine wirkliche Forderung bekommt auf die Auskunft hin, kann er sich immer noch beratung suchen, denn dann besteht immer noch einen einmonatige Widerspruchsfrist.
gruss
maxo
Hallo Lego,
mach es, wie Du es Dir vorgenommen hast, laß Dich anwaltlich beraten, laß die Rechtmäßigkeit des Bescheides prüfen. Schließlich wird hier nicht nach der Lieblingsfarbe der Tapete gefragt.
Die Beratung zu dieser nicht alltäglichen Konstellation kann zumindest nicht falsch sein und schafft Klarheit. Sozialrecht ist voller Tücken, Überraschungen, ändert sich ständig, wie kein anderes Rechtsgebiet.
Wenn die Angelegenheit so klar ist, wie das hier angenommen wird, dann wird sich die anwaltliche Beratung vom Aufwand her in Grenzen halten.
Ich würde jedenfalls nie leichtfertig sensible Daten an eine Behörde rausgeben, die ihre Inkompetenz durch überwiegend fehlerhafte Bescheide tagtäglich unter Beweis stellt.
Ich kann die hier gezeigte Naivität nicht nachvollziehen - schon gar nicht die von Maxo.
*amkopfkratz*
W.
@ Wildlachs,
Ich würde jedenfalls nie leichtfertig sensible Daten an eine Behörde rausgeben, die ihre Inkompetenz durch überwiegend fehlerhafte Bescheide tagtäglich unter Beweis stellt.
"überwiegend" bedeutet nach deutschem Sprachgebrauch "mehr als 50 Prozent". Hast Du für diese Darstellung der Arbeitsweise deutscher Behörden und Beamten auch einen Beleg - oder nur wegen persönlicher Behörden-Paranoia ein weiteres Mal zu tief in die Klischee- und Phrasenkiste gegriffen?
Solche Äusserungen eine respektlose Beleidigung eines ganzen Berufstandes, der nicht mehr und nicht weniger Fehler macht wie jeder andere. Substanzlos sind sie obendrein. Halt doch einfach mal den Schnabel, wenn Du zu einem Thema sachlich nichts beitragen kannst.
@ lego: Lass Dich von solchem Gesabbel nicht verrwirren; Du hast überwiegend gute Ratschläge bekommen. Für eine formlose Auskunft an eine Behörde braucht man so wenig einen Anwalt wie zum Bezahlen eines Strafzettels. Punkt.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
