Letztlich wird diese Frage nur der Richter beantworten können, wenn die KM (durch die ARGE motiviert) mehr Geld sehen möchte. Und nur dort wird abschließend geklärt werden können, ob das gewährte "Taschengeld" ausreichend bzw. nicht doch noch überobligatorische Arbeit, zumindest in Form eines Minijobs möglich ist.
Ingo, er "gewährt" kein Taschengeld sondern zahlt von seinem Taschengeld den vollen gesetzlichen KU!
Kein Richter kann ihn dazu verurteilen, mehr zu arbeiten, nur weil die Mutter mehr Geld sehen möchte.
Und die Arge schon dreimal nicht.
Du bist aber auch stur heute. :puzz: 😉
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
hehe.. nein, ich will nicht stur sein. Ich will niemanden hier verpflichten mehr zu zahlen etc. Wenn es hier Möglichkeiten der Kontrollberechnung (wie es Wildlachs vorschlug) gibt, löst sich ja alles in Luft auf und alles ist gut. Und wenn er nicht mehr zahlen muss, dann ist es so. Die Materie scheint jedoch nicht ganz einfach zu sein, hab gerade noch mal ein bisschen geschaut:
Ein seinen Kindern aus erster Ehe barunterhaltspflichtiger Elternteil darf aus unterhaltsrechtlicher Sicht in einer neuen Ehe nur dann die Haushaltsführung und Kindesbetreuung übernehmen, wenn wirtschaftliche Gesichtspunkte oder sonstige Gründe von gleichem Gewicht, die einen erkennbaren Vorteil für die neue Familie mit sich bringen, im Einzelfall den Rollentausch rechtfertigen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 13. März 1996 - XII ZR 2/95 - FamRZ 1996, 796).
b) Im Falle eines berechtigten Rollentausches ist die Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern aus erster Ehe auf der Grundlage einer Nebenerwerbstätigkeit und des Taschengeldanspruchs nicht durch einen fiktiven Unterhaltsanspruch begrenzt, der sich ergäbe, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil auch in seiner neuen Ehe vollzeiterwerbstätig wäre und von solchen Einkünften seinen eigenen Selbstbehalt sowie alle weiteren gleichrangigen Unterhaltsansprüche abdecken müsste (Aufgabe der Senatsrechtsprechung in den Senatsurteilen vom 31. März 1982 - IVb ZR 667/80 - FamRZ 1982, 590, vom 26. September 1984 - IVb ZR 32/83 - NJW 1985, 318, vom 11. Februar 1987 - IVb ZR 81/85 - FamRZ 1987, 472, vom 19. November 1997 - XII ZR 1/96 - FamRZ 1998, 286, vom 18. Oktober 2000 - XII ZR 191/98 - FamRZ 2001, 1065 und Weiterführung des Senatsurteils vom 12. November 2003 - XII ZR 111/01 - FamRZ 2004, 364).
Und woraus entnimmst die Annahme, dass es hierbei um mehr als den gesetzlichen KU handelt?
Die Pflicht, einen gewohnten Lebensstandard zu bewahren gibt es nur beim TU/EU.
Der KU richtet sich nach den tatsächlichen Umständen.
Außerdem geht es ja hier nicht um eine Minderung des Gewohnten sondern um eine Steigerung.
Gerade im Hinblick auf die neu hinzu gekommenen Berechtigten, dürfte den Wunsch nach Erhöhung als absurd erscheinen lassen. Selbst für einen Familienrichter.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Ihrs!
Wie stelle ich denn bitte das Schreiben der Arge hier rein??
Grüße
Moin Lego,
aus diesem Schreiben geht nur die Forderung nach Auskunft hervor, aber nicht, was Du tatsächlich bezahlst.
Zur Info: Der Mindestunterhalt nach DDT (nicht zu verwechseln mit irgendwelchen Mindestbeträgen, zu denen sich ein Unterhaltspflichtiger gegenüber dem Unterhaltsberechtigten freiwillig bereit erklärt hat) beträgt für ein 7-jähriges Kind derzeit 272 EUR. Wenn dieser Betrag fliesst, solltest Du (halbwegs) auf der sicheren Seite sein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Die Links zum Schreiben der Arge Seite 1 und Seite 2
Hallo,
das ist eine ungewöhnlich freundliche Auskunftsaufforderung, da habe ich schon ganz andere Formulierungen von ARGEs gelesen... Du musst zunächst mal Auskunft erteilen. Kopien der letzten 12 Gehaltsnachweise.
Einen Unterhalt für die Exfreundin sehe ich nicht, das Kind ist 7, und die Frau ist ja bislang auch ohne Unterhalt durch dich zurechtgekommen. Es gab also keine ununterbrochene Unterhaltskette für sie.
Angesichts der anderen Umstände ist auch nicht wirklich zu befürchten, dass der KU für das uneheliche Kind steigen kann, sofern du den Mindestunterhalt leistest.
Also keine Panik.
/elwu
Guten Abend Brille007,
ich zahle Monat für Monat 280,-
warum sagst Du "halbwegs" auf der sicheren Seite?
Ich befürchte halt, daß die Arge sich nicht mit dem KU zufrieden gibt und auch noch mehr will (anteiliger Wohnkosten für Sohnemann)
Und ob meine Frau da raus ist, weiß ja auch keiner so genau...
Grüße
Also selbst wenn ein Richter dir noch mehr als den Mindest-KU raus leiern könnte.
Extra Wohnkosten gibt es auf gar keinen Fall.
Die sind schlicht und ergreifend im Unterhaltend im Unterhalt enthalten.
Lass dir die Rechtsgrundlage nennen, für das Begehr.
Und auch auf welcher Rechtsgrundlage die was von deiner Frau wollen.
Das Wollen und das Können klaffen hier sehr weit auseinander.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin lego,
warum sagst Du "halbwegs" auf der sicheren Seite?
weil es speziell im Familienrecht eben keine Rechtssicherheit gibt. Jeder kann jeden wegen allem verklagen - und das Ergebnis kann höchst überraschend sein. Wenn Du vor Deiner Tätigkeit als Hausmann beispielsweise gut verdienender Ingenieur warst und Deiner Ex jahrelang KU auf der Basis der DT5 überwiesen hast, könnte ein Richter erst einmal auf die Idee der mutwillig verringerten Leistungsfähigkeit kommen, auch wenn die Gesamtschau mit heute (theoretisch) viel mehr Unterhaltsberechtigten am Ende wieder etwas ganz anderes ergäbe. An dieser Stelle könnte auch Deine Ehefrau ins Boot kommen, weil ja sie den Barunterhalt für Eure gemeinsamen Kinder leistet und nicht Du - was wiederum die Frage aufwerfen kann, ob diese gemeinsamen Kinder dann überhaupt bei Deiner UH-Verpflichtung mitgezählt werden können.
Ich habe in inzwischen 10-jähriger Beschäftigung mit dem deutschen Familienrecht gelernt, dass nur eines sicher ist: Dass nichts sicher ist. Deshalb bin ich mit dezidierten Prognosen manchmal etwas zurückhaltend.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Brille007!
Also diese ganzen differenten Aussagen hier..... oh Mann..
Nein, ich habe nie gut verdient, max bis 1300€.
Und wenn hier einer von Selbstbehalt spricht: Ein Hausmann hat doch gar keinen Selbstbehalt. (laut JA und Net)
Es gibt auf tachelessozialhilfe eine Site mit Ausführungsbestimmungen für Arges. Gaanz viele Seiten mit unglaublichen Forderungen und Begrifflichkeiten.
So wird die Tätigkeit des Hausmannes von der Einkommensverdienerin mit gut 350€ als "Gehalt" angesetzt. Der KU wird auf 150 % des doppelten Freibetrages gesetzt! Das sind schon mal 450 + 350€!!
Ich hatte nie Ärger! Die Ex hatte einen Neuen, mit dem sie auch ein Kind gebastelt hat. Nun geht sie nach Elterngeldbezug wohl lieber zur Arge und läßt die Doofen blechen. Eigentlich sollte der arme Neue mit der Forderung bedacht werden, voll für sei zu löhnen(noch nicht drei Jahre etc). Würde mich nicht wundern, wenn sie "Vater unbekannt" angegeben hat und noch mehr ranholt über diesen Umweg. Kontakt haben die beiden.
Grüße
Verlangen kann man erstmal viel.
Ob es durchsetzbar ist, ist die Frage.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin lego,
unter den genannten Voraussetzungen ist schon mal die Tür zu "mutwilliger Verminderung der Leistungsfähigkeit" zu, denn mehr als der Mindestunterhalt wäre auch beim "klassischen Rollenverteilungsmodell" nicht herausgekommen. Ein Punkt für Dich.
Wir wundern uns manchmal, welche Energie manche Menschen dafür einsetzen, um ihr Leben von Dritten finanziert zu bekommen - denn wenn sie diese Energie in eigene Erwerbstätigkeit investieren würden, wäre sie weit besser aufgehoben. Aber wenn jemand nach der Devise lebt "ich habe ein Kind geboren, damit ist meine wirtschaftliche Eigenverantwortung beendet", ist das wohl so. Bei diesem Lebensplan sollte man halt nicht den Fehler machen, sich Geringverdiener als Väter auszusuchen; das ist sonst gleich bescheuert wie sich einen Porsche zu klauen und danach kein Geld für's Benzin zu haben
Um die Auskunft wirst Du zwar nicht herumkommen, aber wenn Du eine Kopie des Titels beilegst, sollte die Kuh vom Eis sein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Brille,
eine Kopie des Titels vorlegen??
Im Schreiben selbst sagt die Arge, "laut der Urkunde des JA vom ... mit der Nummer ...." Ich denke, die haben den schon längst.
Oder?
Grüße
Moin Lego,
die Arge erfindet das Procedere ja nicht für jeden Fall neu. Wenn ein neuer "Kunde" dort aufschlägt und Geld will, setzt das einfach einen vorbestimmten Prozess in Gang, zu dem auch Formschreiben wie das Dir vorliegende gehören. Dieses Schreiben wurde nicht für Dich und Deinen speziellen Fall verfasst; da wurde nur Dein Name und Deine Adresse eingesetzt.
Ich persönlich würde da anrufen und fragen, was genau sie jetzt noch von Dir haben wollen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich glaube, ich mache das alles mit einem Anwalt.
Der weiß hoffentlich, was mir aus meiner glorreichen Vergangenheit noch so alles blühen kann. Zum anderen kann der alles mit der Arge wieder auf ruhiges Wasser setzen. Das wird mir doch wohl nicht zum Nachteil ausgelegt, daß ich sie über Anwalt kontaktiere?
Grüße
Schisser! 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja, Schisser...
ich kenne die Versorgungsmentalität meiner Ex. Das ist seeeehr gefährlich!
Und wenn die Doofi sich den Anspruch zurückverlegen läßt, habe ich gar keinen Spaß mehr. Und diese Frau wollte immer schon mehr Kohle - weil halt meine Frau echt schön verdient. Da muß doch ranzukommen sein....
Also Anwalt?
Grüße
Nein.
Erst wenn es zum Prozess kommt, wovon hier absolut nicht auszugehen ist.
Die Forderung ist einfach lachhaft.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Lego,
Erst wenn es zum Prozess kommt, wovon hier absolut nicht auszugehen ist.
Die Forderung ist einfach lachhaft.
Mal kurz unterschreib´ ...
... erteile Auskunft über Dein nicht vorhandenes Einkommen und gut ist.
Gruß
United


