TU und KU bei Selbs...
 
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TU und KU bei Selbständigkeit, Gestaltungsmöglichkeiten

 
(@blue__21)
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Servus,

meine Ex hat mich und unsere 4 Kinder (8, 10, 11, 15) 12.2006 völlig überraschend wg. eines anderen verlassen. Wir hatten uns notariell geeinigt, dass die Kinder bei mir bleiben. Seit 07.2007 dreht sie völlig durch, will alles haben und zerstört dabei finanziell das Zuhause der Kinder. Hat es auch inzwischen geschafft, dass wieder 1 Kind (11) zu ihr zieht. Jetzt klagt sie, ohne vorher mit mir zu sprechen auf KU und TU. Die Berechnung wird heftig, da ich selbständig bin, 1-Mann-GmbH mit 12 Mitarbeitern. Läuft "leider" die die letzten 4 Jahre ziemlich gut, wir sind jetzt  13 Jahre verheiratet.

Habe jetzt mein Gehalt reduziert, leider meint mein RA, dass das nichts bringt, die Richter kennen das ja. Meine Begründung: Firma läuft schlechter, Mitarbeiter zweifeln an mir, weil ich wesentlich weniger Zeit für die Firma habe und mich viel zu viel um meine Kinder kümmere. Habe meine Arbeitszeit reduziert und auch einen extra Mitarbeiter fürs Büro geholt.

Kennt ihr Begründungen und weitere Gestaltungsmöglichkeiten, um der unermesslichen Gier der Ex etwas Einhalt zu gebieten, die auch ein Richter akzeptieren muss? Sie ist nämlich zu keiner Einigung bereit, will einfach das Maximum haben, was ihr zusteht. Da ich alleine dieses Jahr Extrakosten durch ihre Trennung von mindestens 50000,-- Euro habe (Notar, Anwälte, Prozesskostenvorschuß, Unterhalt, Haushaltshilfe, etc.), ist es schon sehr heftig.

Danke,

Blue__21

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2007 12:20
(@papi74)
Registriert

Hallo,

leider hat Dein RA recht. Bei Selbstständigen wird der "Verdienst" der letzten 3 Jahre herangezogen.

Was kannst du machen...mmh pass auf das Deine Kinder nicht weiterhin von der KM "getrimmt" werden.

Klage Deinerseits auf KU...je nachdem wie hoch Dein Einkommen ist/war wirst du um TU nicht herumkommen.

Des Weiteren pass auf, dass Deine Fa. nicht den Bach herabgeht und du auf der anderen Seite trotzdem noch genügend Zeit für die Kids hast.

Das Ganze ist verdammt schwer und wird weiterhin viel Kraft, Optimismus, Arbeit und leider auch Geld kosten.

Suche Dir in Deinem Fall einen besonders scharfen RA...das geld was der Dich jetzt evt. kostet....kann über Jahre das zigfache einsparen.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2007 12:33
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Also vielleicht könnte man da ansetzen:
Ein Kind mit 11 kann nicht so einfach "mir nix Dir nix" - hin und her ziehen. Ihr habt eine notarielle Vereinbarung, die auch schon - wie ich lese - über ein halbes Jahr eingehalten wurde. Und Du hast hoffentlich die Kiddies bei Dir gemeldet, ecetera, ecetera - hätte den Vorteil, dass dann auch wirklich der Lebensmittelpunkt der Kinder bei Dir wäre. Versorgung rund um die Uhr sichergestellt, ecetera
Zwischeninfo von Dir: Ist das so, oder habt ihr mal so alles laufen lassen?

Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2007 12:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ nichtaufgeber:

Das Gericht hat entschieden das die Tochter zur Mutter darf. nachzulesen >hier<

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2007 12:44
(@blue__21)
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Hallo!
Also vielleicht könnte man da ansetzen:
Ein Kind mit 11 kann nicht so einfach "mir nix Dir nix" - hin und her ziehen. Ihr habt eine notarielle Vereinbarung, die auch schon - wie ich lese - über ein halbes Jahr eingehalten wurde. Und Du hast hoffentlich die Kiddies bei Dir gemeldet, ecetera, ecetera - hätte den Vorteil, dass dann auch wirklich der Lebensmittelpunkt der Kinder bei Dir wäre. Versorgung rund um die Uhr sichergestellt, ecetera
Zwischeninfo von Dir: Ist das so, oder habt ihr mal so alles laufen lassen?

Grüße *nichtaufgeber*

Servus,

leider nein, ich hatte das vorläufige ABR für alle 4 Kinder, dann war Termin bei Gericht und da hat die 11jährige beteuert, sie will unbedingt zur Mama. Der Richter konnte nicht anders entscheiden, sie ist jetzt bei ihr und wurde auch noch am selben Tag umgemeldet, obwohl ich nicht gefragt wurde. Mein RA meinte aber, das sei egal, habe keine rechtlichen Auswirkungen. ABR hat sie also für die 11jährige, für die anderen 3 habe ich es weiterhin, bis das familienpsychologische Gutachten fertiggestellt ist.
Die restlichen Kinder sind bei mir gemeldet, da dies hier auch ihr Zuhause ist. Versorgung ist sichergestellt, habe eine Haushälterin angestellt, die tagsüber da ist, mein Büro ist in einem Nebengebäude, die Kinder können also auch jederzeit zu mir. Morgens, Abends, am WE und an den Feiertagen kümmere ich mich komplett um sie.

Was meinst Du, was wir "laufenlassen" haben? Notariell wurde die Scheidung vorab geregelt, also Vermögen, Versorgungsausgleich, Hausrat, gegenseitiger Verzicht auf Unterhalt. Den hat sie jetzt aber angefechtet. Hat halt gemerkt, dass sie ohne zu arbeiten nicht über die Runden kommt. Macht jetzt einen auf "finde keine Arbeit, bin 24 Std. für die Kinder verfügbar, habe nichts und muss mir alles erstreiten, was mir zusteht..."

Danke,

blue__21

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2007 12:48
(@blue__21)
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Hallo,

leider hat Dein RA recht. Bei Selbstständigen wird der "Verdienst" der letzten 3 Jahre herangezogen.

Was kannst du machen...mmh pass auf das Deine Kinder nicht weiterhin von der KM "getrimmt" werden.

Klage Deinerseits auf KU...je nachdem wie hoch Dein Einkommen ist/war wirst du um TU nicht herumkommen.

Des Weiteren pass auf, dass Deine Fa. nicht den Bach herabgeht und du auf der anderen Seite trotzdem noch genügend Zeit für die Kids hast.

Das Ganze ist verdammt schwer und wird weiterhin viel Kraft, Optimismus, Arbeit und leider auch Geld kosten.

Suche Dir in Deinem Fall einen besonders scharfen RA...das geld was der Dich jetzt evt. kostet....kann über Jahre das zigfache einsparen.

Mfg

papi74

Servus,

Danke. Auf KU klage ich nicht, sie arbeitet nicht und ich habe das damals bei der notariellen Vereinbarung auch gesagt (wurde jedoch nicht geschrieben, da es nicht ausgeschlossen werden kann), dass ich keinen KU einfordern werde, ich werde mich komplett weiterhin selbst um die Kinder kümmern.
TU ist klar, da zahle ich ja schon.
Tja, wer kennt einen besonders scharfen RA, wo kann ich den finden?
Wie ist das eigentlich, ich muss ja alle Prozesskosten, Anwaltsgebühren, Gutachten, etc. bezahlen, da sie kein Einkommen und Vermögen hat. Ist TU ein Einkommen, muss sie jetzt davon selbst was bezahlen? Könnte vom TU von mir wieder KU gefordert werden, weil ich ja nach wie vor 3 von 4 Kindern versorge?

Servus,

blue__21

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2007 12:55
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

@midnightwish - thx für den Hinweis.

Mir kommt das ein bischen vor wie: Du verzichtest auf Deine Ansprüche und erwartest, dass deine Exe das dann im Gegenzug auch tut. Kann extrem schiefgehen.

Ansprüche lassen sich generell nicht gegeneinander aufrechnen:
mag heissen:

Du hast Anspruch auf KU für 3 Kinder und Anspruch auf KG. Punkt. Sie hat eine gesteigerte Arbeitspflicht, um diesen (KU) nachzukommen.

Sie hat Anspruch auf TU/ EU und auf ein Kind KU und KG.

Verzichtest Du auf deinen Anteil, besteht ihr Anspruch voll weiterhin.

Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2007 13:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin blue_21,

Du hältst Deiner Ex laufend einen fetten Fisch - Deine Selbständigkeit und ihre wirtschaftlichen Ergebnisse - vor die Nase. Davon habt Ihr in der Vergangenheit gut gelebt. Kein Wunder, dass sie danach schnappt und der Ansicht ist, für sie dürfe sich auch in Zukunft nichts ändern - ausser, dass sie Dich nachts nicht mehr schnarchen hört.

Gegenanwälte neigen dazu, eine solche Selbständigkeit zu einem "goldenen Fass ohne Boden" hochzurechnen, mit dem man quasi Geld drucken und selbiges anschliessend an die Ex-Frau abgeben kann. Und das umso mehr, je mehr Du selbst Dich daran klammerst. Also macht es im derzeitigen vor- und aussergerichtlichen Geplänkel Sinn, das eigene Interesse an der Fortsetzung dieser Selbständigkeit nicht allzu deutlich werden zu lassen bzw. ins Gegenteil zu verkehren.

Ich würde meinen Anwalt in freundlichen Schreiben an die Gegenseite etwa so argumentieren lassen: Du betreust drei Kinder, sie eines - warum sollte Vater-Sein für Dich künftig nicht zur Hauptaufgabe werden? Natürlich bist Du der bei der Mutter lebenden Tochter zum KU verpflichtet; das tust Du ja auch gerne - aber wolltest Du nicht schon immer mal Taxi fahren oder kellnern und mittags um 16 Uhr Feierabend haben? Argumentativ herrscht dann plötzlich Gleichstand: Der Tag hat für Dich genauso 24 Stunden wie für Madame. Du bist nur zur Erwerbstätigkeit verpflichtet, um KU bezahlen zu können (Gleiches gilt für Madame), aber Du bist nicht zur Selbständigkeit verpflichtet; schon gar nicht, wenn sie sich für Dich nicht lohnt.

Ein guter Freund von mir hat eine Arztpraxis, auf die Madame ihre Finger legen wollte: Sie wollte die Hälfte des Wertes als "Goodwill" und gleichzeitig auch noch fette monatliche EU-Zahlungen. Ich habe ihm geraten, sich im Aussenverhältnis nicht an die Praxis zu klammern, sondern Madame mitteilen zu lassen, dass sie die Praxis gerne übernehmen und mit einem angestellten Arzt weiterführen könne, wenn sie so eine Goldgrube sei; er sehe seine ärztliche Zukunft sowieso eher in der Entwicklungshilfe in Afrika und nicht mehr in 14-Stunden-Arbeitstagen. Was glaubst Du, wie uninteressant die Arztpraxis plötzlich war? 😉

Es ist wie früher beim Lego-Spielen: Wollte die doofe Cousine nicht auch immer genau die Steine haben, nach denen Du gerade selbst gegriffen hattest? In dieser Situation hatte man schon damals zwei Möglichkeiten: Man fängt einen Riesenstress an ("...wääääh, ich hatte den zuerst..."), oder man trollt sich und sagt "LMAA, geh ich eben Fussball spielen".

Also: Geh Fussball spielen... 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2007 13:56
(@donald)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

zum Thema Selbständgkeit und und gebotene Abweichung von der 3-Jahres-Einkommensregel siehe BGH

http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo102807.htm

Gruß
Donald
(Vater von 4 Kindern)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2007 15:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die Drei-Jahres-Regel ist eh eine Krücke, mit der lediglich Einkommensschwankungen bei Selbständigen berücksichtigt werden sollen - immer unter der Voraussetzung, dass die Selbständigkeit zu identischen bedingungen wie zu Ehezeiten fortgeführt wird. Es steht jedoch nirgends, dass es eine Verpflichtung für diese Fortführung gibt - wie wollte man einen Selbständigen auch zum wirtschaftlichen Erfolg verpflichten? Oder zur Fortführung von 12- und 14-Stunden-Arbeitstagen, nur weil man das zu Ehezeiten mal gemacht hat?

Es gibt für Unterhaltspflichtige lediglich eine Erwerbsobliegenheit; nicht mehr. Und damit kann man winken; der "Zaubersatz" lautet "...ich muss nachts 6 Stunden schlafen, 2-3 mal am Tag was essen und auf's Klo und irgendwann muss ich sterben - und sonst muss ich garnix!"

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2007 16:50




(@blue__21)
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Hallo!

@midnightwish - thx für den Hinweis.

Grüße *nichtaufgeber*

Servus,

was bedeutet das?

Nein, das hatte mit dem Notarvertrag zu tun, damit er nicht einseitig ist. Sie wollte von allem freigestellt werden, also auch von den Schulden, sie wollte unabhängig sein, sich um nichts mehr kümmern müssen. Ich wollte unbedingt, dass die Kinder bei mir bleiben, sonst hätte mein Leben für mich keinen Sinn mehr gehabt. Dafür habe ich auch gesagt, dass ich weiterhin voll auf meine Kosten für die Kinder aufkomme.

Rechtlich kann ja nicht auf Kindesunterhalt verzichtet werden, ebensowenig auf TU. Ich denke, das war schon alles ok so.

Servus,

Blue__21

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2007 01:22
(@blue__21)
Zeigt sich öfters Registriert

Gegenanwälte neigen dazu, eine solche Selbständigkeit zu einem "goldenen Fass ohne Boden" hochzurechnen, mit dem man quasi Geld drucken und selbiges anschliessend an die Ex-Frau abgeben kann. Und das umso mehr, je mehr Du selbst Dich daran klammerst. Also macht es im derzeitigen vor- und aussergerichtlichen Geplänkel Sinn, das eigene Interesse an der Fortsetzung dieser Selbständigkeit nicht allzu deutlich werden zu lassen bzw. ins Gegenteil zu verkehren.

Hab ich schon versucht, ohne Ergebnis. Es wird geklagt, in allen Punkten.

Ich würde meinen Anwalt in freundlichen Schreiben an die Gegenseite etwa so argumentieren lassen: Du betreust drei Kinder, sie eines - warum sollte Vater-Sein für Dich künftig nicht zur Hauptaufgabe werden? Natürlich bist Du der bei der Mutter lebenden Tochter zum KU verpflichtet; das tust Du ja auch gerne - aber wolltest Du nicht schon immer mal Taxi fahren oder kellnern und mittags um 16 Uhr Feierabend haben? Argumentativ herrscht dann plötzlich Gleichstand: Der Tag hat für Dich genauso 24 Stunden wie für Madame. Du bist nur zur Erwerbstätigkeit verpflichtet, um KU bezahlen zu können (Gleiches gilt für Madame), aber Du bist nicht zur Selbständigkeit verpflichtet; schon gar nicht, wenn sie sich für Dich nicht lohnt.

Ist ihr und ihrer Anwältin anscheinend egal, dann eben das Vermögen. Das reicht, um die nächsten 20 Jahre ohne Sorgen auf mittlerem Fuß leben zu können...

Ein guter Freund von mir hat eine Arztpraxis, auf die Madame ihre Finger legen wollte: Sie wollte die Hälfte des Wertes als "Goodwill" und gleichzeitig auch noch fette monatliche EU-Zahlungen. Ich habe ihm geraten, sich im Aussenverhältnis nicht an die Praxis zu klammern, sondern Madame mitteilen zu lassen, dass sie die Praxis gerne übernehmen und mit einem angestellten Arzt weiterführen könne, wenn sie so eine Goldgrube sei; er sehe seine ärztliche Zukunft sowieso eher in der Entwicklungshilfe in Afrika und nicht mehr in 14-Stunden-Arbeitstagen. Was glaubst Du, wie uninteressant die Arztpraxis plötzlich war? 😉

Tja, da besteht die Kunst, ihr das nach 13 Jahren Ehe glaubhaft zu machen. Dazu kennt sie mich wohl zu gut. Mal sehen, interessante Sichtweise. Danke!

Servus,

Blue__21

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2007 01:46
(@blue__21)
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Servus Martin,

tja, inzwischen kann ich meine Aussage - dass wenn sie so weiter macht, keine Lust mehr habe soviel zu arbeiten, nur der zahlende Wochenendspapi (alle 14 Tage) zu sein, ein neues Leben anfange - im Antrag auf PKV nachlesen.  Sie nimmt es als Grund, um vorzeitigen Vermögensausgleich einzuklagen, noch bevor der Scheidungsantrag gestellt ist.  :exclam:

Dies hatte ich zudem damals nur unter 4 Augen gesagt, wenn wider Erwarten doch alle 4 Kinder ihr zugesprochen werden sollten.

Keine Ahnung, wie ich da rauskomme.

Danke und Servus,

blue__21

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2007 20:18