TU/EU bei Eheleuten...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

TU/EU bei Eheleuten mit erwachsenen Kindern

 
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Liebe Foris,

wie sehen die Unterhaltsverpflichtungen (in zeitlichem und finanziellem Umfang) für einen Mann aus, dessen langjährige Ehe gescheitert ist:

1. Die Kinder sind aus dem Haus und müssen demzufolge nicht mehr betreut werden.

2. Die Ehefrau ist immer arbeiten gegangen (wenn auch nur im Rahmen von 30 Wochenstunden).

3. Die Ehefrau verdient ca. 1.000 Euro netto.

4. Der Ehemann verdient als Selbständiger sehr, sehr gut.

Hat die Ehefrau Anspruch auf TU/EU?

Wenn ja: Zeitlich unbegrenzt (also faktisch die klassische Lebensversicherung) oder begrenzt? Wie lang ist ggf. die zeitliche Begrenzung?

Wie sind TU/EU zu berechnen (3/7 des Unterschiedsbetrages zwischen beiden Einkommen)?

Die Ehefrau wird im Rahmen des Zugewinnnausgleiches eine Menge Geld bekommen. Spielt das für den TU/EU eine Rolle?

Danke schon mal für Antworten und viele Grüße

Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2007 18:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Pueppi,

wenn's keinen Ehevertrag gibt, ist diese Konstellation in etwa die teuerste und langwierigste, die einem Ex-Ehemann passieren kann. Selbst wenn die Ehefrau 3.000 oder mehr Euronen verdienen würde und sich demzufolge selbst unerhalten könnte, kann sie - wegen langjähriger Ehe, mit der Begründung von Kinderbetreuungszeiten in der Vergangenheit und mit dem Verweis auf ehelich gepflegte Lebensstandards - so genannten "Aufstockungs-Unterhalt einfordern, der prinzipiell nach der 3/7-Methode berechnet wird. Vor allem bei erheblichen Einkommens-Unterschieden.

Die Kohle, die die Ehefrau im Rahmen des Zugewinnausgleichs bekommt, spielt für ihren Unterhaltsanspruch keine Rolle. Und eine zeitliche Begrenzung wird sich aufgrund der Ehedauer und des Grundsatzes von "Treu und Glauben" in Bezug auf eine lebenslange Ehe auch nicht mehr durchsetzen lassen.

Grundsätzlich finde ich das bei dieser Konstellation auch nicht verkehrt; schliesslich haben beide (!) Ehepartner dieses Lebensmodell ja freiwillig so für sich eingerichtet und keine Ausschlusskriterien vereinbart. Und gerade, wenn der Ehemann selbständig ist, dürfte ihm die Ehefrau in vieler Hinsicht den Rücken freigehalten und so den beruflichen Erfolg massgeblich mitbegründet haben; insofern ist es hier nicht verwerflich, auch nach dem Ende der Ehe noch daran zu partizipieren.

Hilft Dir das erst mal weiter?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2007 19:17
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber Martin,

vielen Dank für Deine Antwort.  🙂
Deine Ausführungen decken sich mit meinem "Bauchgefühl"; und da der Mann derzeit und bis auf Weiteres hofft, ohne eigenen Anwalt auszukommen (in meinen Augen etwas blauäugig); und darüber hinaus eine eigene Vorstellung von Gerechtigkeit hat, habe ich das Forum bemüht, um ihm ggf. die Tragweite der Angelegenheit und seine Chancen vor Augen zu führen.

Ich wünsche Dir einen schönen Tag und ein schönes Wochenende!

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2007 10:25