Hallo Ihr,
hab mal ne kurze Frage:
Wir haben nach dem Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt und deshalb eine Sicherheitsleistung per Bankbürgschaft hinterlegt.
Jetzt, drei Monate danach, schreibt der gegnerische Anwalt er wolle einen Antrag auf Zahlung der im Urteil festgelegten Zahlungen stellen.
Geht das???
:question:
Warum dann die Sicherheitshinterlegung????
Verstehe ich nicht.
Genau um den Zahlungen aus vollstreckbaren Urteilen nach Berufung zu entgehen gibt es doch die Sicherheitsleistung?
Weiß jemand darüber bescheid???
Über eine kurzfristige Antwort würde ich mich freuen.
Gruß,
Coco 🙂
Hallo coco,
wenn im Urteil die Sicherheitsleistung drin steht, dann kann der RA machen was er will; er hat keine Chance.
Einfach nicht reagieren.
Sollte er vollstrecken, trägt u.U. er selbst die Kosten. Für den Fall, dass er es wirklich macht, sofort zu deinem RA und Vollstreckungsschutz beantragen. Das treibt die Kosten für die Ex noch mal in die Höhe und sie überlegt es sich das nächste Mal etwas besser.
Ich denke, das ist ein Einschüchterungsversuch oder er baut gerade einen anderen Schauplatz auf und will ablenken.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke Deep für deine Antwort.
Haben heute morgen auch unseren Anwalt erreicht. Er will den gegnerischen Anwalt anrufen und fragen was das soll, denn es überhaupt nicht üblich so ein Vorgehen.
Du hast recht, es ist bestimmt mal wieder Stimmung machen vor Weihnachten. War auch viel zu lange ruhig bei uns.
😉
Sie wird schon ihr Geld bekommen wenn das OLG eine "richtige" Entscheidung getroffen hat. Aber soooooo nicht.
Gruß, Coco
Hallo Coco,
hast Du denn einen Beschluss, aus dem hervorgeht, dass Du den Unterhalt als Sicherheitsleistung hinterlegen darfst?? Ansonsten kann der gegnerische Anwalt natürlich pfänden.
Ich selbst hatt x-mal beantragt meinen nachehelichen Unterhalt als Sicherheitsleistung bei Gericht zu hinterlegen, was genau x-mal abgelehnt wurde und weshalb ich auch erfolgreich gepfändet werden konnte.
LG Uli
Hallo Uli,
wir haben nach dem Urteil im Sommer vom gegnerischen Anwalt die Anweisung bekommen eine Bankbürgschaft zu hinterlegen. Ging dann offiziell per unseren Anwalt an die Gegenseite. Die forderten von der Kopie noch das Original nach und seit dem war alles ok und ruhig. Bis jetzt eben. Ich denke die Ex braucht das Geld und hat ihrem Anwalt mal wieder dampf gemacht so einen Unsinn zu schreiben.
Wir sind, laut meinem Verständnis und Auskunft unseres Anwalts auf der sicheren Seite.
Ist schon alles offiziell gelaufen.
LG
Coco
Hallo Ihr,
für alle die es interessiert, hier die aktuellsten Aussagen der Anwälte:
Trotz einer Sicherheitshinterlegung nach Berufung kann die gegnerische Partei einen Antrag an die Richterin stellen, die damals verhandelt hat, schon das Geld zu bezahlen. Unser Anwalt sagt, natürlich wird diese dem Antrag zustimmen, da sie ja das Urteil gesprochen hat und davon überzeugt ist. Alle Kosten (Anwälte, Gericht... für diesen Antrag) sind von uns zu zahlen.
Wir haben uns jetzt darauf geeinigt statt wie bisher 150 € nun 300 € zu zahlen (gefordert sind 470 €). Da unser Anwalt auch von Unterhalt um die 300 € ausgeht, werden wir dem zustimmen um weiteren Ärger und Kosten zu vermeiden. Der OLG Termin wird nach 3 1/2 Jahren Theater voraussichtlich im März sein. Ich bin wirklich froh wenn feste Zahlen auf dem Tisch sind und zahlen dann gerne. Nur mehr sollen wir nicht überweisen, da man das zu viel gezahlte Geld nie wieder sieht (Entreicherung).
Ihr Anwalt wäre damit zufrieden. Jetzt machen wir das natürlich schriftlich fertig. Hoffentlich stimmt sie zu.
Witzig war, was ihr Anwalt sagte: Sie rennt mir die Tür ein, braucht Geld - und - man kann sich seine Mandanten ja nicht immer aussuchen. Er schien arg genervt (hi hi hi).
Blöd an der Sachen finde ich nur, das so ein Trouble wieder vor Weihnachten sein muss. Naja, war auch schon viel zu ruhig bei uns.
Und den Sinn der Sicherheitshinterlegung verstehe ich nicht ganz, wenn es so einfach ist, das Ganze wieder aufzuheben. Die Bankbürgschaft hat auch Geld gekostet.
LG
Coco