Guten Tag alle Zusammen,
Vorgeschichte:
Im Rahmen des laufenden Verbundverfahrens will meine Frau jetzt eine Klage auf Nachscheidungsunterhalt einreichen. Eigereicht hat die Frau hierzu bereits die Prozesskostenhilfe mit der Aufforderung an mich meine Erwerbseinkünfte vom 21.3.2007 bis 28.02.2008 offenzulegen.
Fakt:
Ich habe mit meiner Frau zusammen einen Ehevertrag vor Jahren bei einem Notar gemacht. Der Ehevertrag war nicht meine Idee, aber meine Frau wollte einige Vermögenswerte absichern, dem ich auch ohne weiteres zustimmte. Der Notar hatte jedoch auch in den Vertrag mitaufgenommen, dass ich keinen Unterhalt an die Ehefrau zahlen muss, wenn die Ehe geschieden wird. Für die 3 Kinder zahle ich bereits seit meinen Auszug am Juli 2006 den vollen Kindesunterhalt. Für den Kindesunterhalt habe ich bei dem Jugendamt eine Urkunde unterschrieben.
Frage:
Ich habe natürlich auch schon bemerkt dass die Uhren bei Scheidungsangelegenheiten für den Mann sich etwas anders drehen. Jedoch wie kann es sein dass das Gericht einem Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Frau entgegennimmt, obwohl der Ehevertrag offiziell besteht, und in dem klar steht, dass ich keinen Unterhalt nach der Scheidung bezahlen muss. Mein Rechtsanwalt meint ich muss meine Erwerbseinünfte offenlegen. Ich meine nein. Mit welcher Anspruchsgrundlage bei dieser Konstellation? Falls ich im "Recht" sein sollte, wie kann ich dieses Ansinnen meiner Frau zurückweisen?
Vielen lieben Dank vorab auf eine Reaktion zu meinem Thema.
papaaufpapier
Hallo Papaaufpapier,
bezieht Ex vielleicht Geld von der ARGE? Euer Ehevertrag darf nicht zu Lasten Dritter gehen. Das heißt, wenn Ex Geld vom Staat kassiert, ist der Ehevertrag zumindest insoweit nichtig.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
LBM,
aber müßte sie dann nicht erst die Vermögenswerte die sie im Ehevertrag für sich abgesichert hat verwerten?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
der Ehevertrag wurde vor der Ehe unterzeichnet. Dies bewiesen auf Druck der nun unterhaltsbegehrenden Ex, weil diese vornehmlich ihre Vermögenswerte gesichert wissen wollte. In diesem Zuge wurde auch gleich der EU abgefackelt, damit du nicht irgendwann kassieren kommst.
Die rechtliche Würdigung wäre nach meinem Empfinden zu deinen Gunsten auszulegen. Nicht du hast als Bedingung für die Ehe den Ehevertrag gewollt, sondern die Ex. Nun schlägt ihr eigener Wille ihr kalten Wind um die Schnute und schon war alles nur ein Spaß. Ne, so geht's nicht. Selbst wenn sie nun bedürftig würde und der Staat einspringen soll, so liegt das allein in der Verantwort der EX (>hier<).
Die grds. Anforderungen zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen siehe der BGH >hier<.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin PAP,
ich schliesse mich meinen Vorrednern gerne an. Es gibt eigentlich nur einen Grund, aus dem ein solcher Vertrag nachträglich angefochten werden kann: Wenn er "unbillig" ist und einen der Vertragspartner unangemessen benachteiligt. Also werden die "Gründe" für das Unterhaltsbegehren vermutlich aus dieser Ecke kommen.
Wer von Euch beiden "damals" auf einem Ehevertrag bestanden hat, ist heute nicht mehr zu beweisen (es sei denn, es stünde im Vertrag drin). Also wird Madame möglicherweise argumentieren (lassen), Ihr wärt Euch zum Zeitpunkt der Eheschliessung einig gewesen, keine Kinder oder nur eines zu bekommen; mithin habe sich die Vertragsgrundlage geändert.
Aber: Man muss nicht über jedes Stöckchen springen, das die Gegenseite einem hinhält. Die Erteilung der geforderten Auskünfte könnte jedoch als Signal dahingehend (miss-)verstanden werden, dass auch Du selbst von der Rechtsgültigkeit des Ehevertrages nicht restlos überzeugt bist. Ich an Deiner Stelle würde meinen Anwalt daher nur einen Zweizeiler schreiben lassen, in dem er auf den Vertrag verweist und die Klage daher als sinnlos/mutwillig bezeichnet. Im PKH-Prüfungsverfahren kann man möglicherweise schon damit punkten: Wenn das Gericht dauafhin die PKH versagt, hat das zumindest Indizwirkung auf das spätere Urteil. Wenn Madame möchte, kann sie ja auf eigene Kosten (und eigenes Risiko) klagen.
Frage: Warum braucht jemand, der Vermögenswerte schützen lassen muss, überhaupt PKH? Rechnet sich da jemand arm?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.