Hallo zusammen,
ich bin mir unsicher, ob ich mich bei der Wahl der besseren Lohnsteuerklasse für mich verrechnet habe.
Kann bitte jemand über meine Berechnung schauen, ob alles richtig ist?
Hier meine Berechnung:
Unterhaltsanspruch der Ehefrau gegenüber Ehemann: monatlich 820€ (9.840€ im Jahr)
ohne berücksichtigung von Unterhaltszahlungen LStKl. 1:
Brutto Jahresgehalt: 54.518€
Lohnsteuer bei LStKl 1: 11.414€
Variante 1 (LSt.Kl1) mit berücksichtigung von 820€ monatlich Unterhaltszahlungen:
Brutto Jahresgehalt: 44.678€
Lohnsteuer bei LStKl 1: 8.021€
Steuerersparnis durch Berücksichtigug der 9.840€ Unterhalt: 3.393€ (283€ / Monat)
Variante 2 (LSt.Kl3) Steuerersparnis durch LSt.Kl.3:
Lohnsteuer bei LSt.Kl 3: 7.144€
Steuerersparnis gegenüber LSt.Kl.1: 4.270€ (355€ / Monat)
Ist meine Berechnung bis hier hin korrekt?
Kann ich einfach mein zu versteuerndes Einkommen um den Unterhaltsbetrag vermindern?
Bei LSt.Kl. 3 hätte ich dann rund 70€ mehr im Monat? -> Vorteil Variante 2
Dafür währe ich auf die Unterschrift meiner Frau bei der Lohnsteuererklärung 2014 angewiesen und erpressbar -> Nachteil Variante 2
Bei LSt.Kl.1 würden sich absetzbare Kosten mehr auswirken als bei LSt.Kl.3 -> Vorteil Variante 1
Würde sich die Wahl der LSt.Kl. in 2014 (und damit das Nettogehalt in 2014) auf die Unterhaltszahlungen in 2015 (wo ich höchstwarscheinlich Klasse 4 hätte - es sei denn wir machen für die Steuer nochmal einen Versönungsversuch über den Jahreswechsel 😉 )
...wobei wenn ich die Klasse 4 bzw 1 hätte, meine Frau die Unterhaltszahlungen von mir ja versteuern müsste.
Wenn ich die 3 hätte, müsste Sie nichts versteuern.
Sie bekommt 700€ vom Arbeitsamt, worauf sie keine Steuern zahlen muss.
Die Frage ist, ob Sie Ihr Gesamteinkommen von 700 + 800 dann in der Summe doch besteuern müsste, was dann knapp 100€ Lohnsteuer für Sie pro Monat wäre.
Wenn ich die 3 hätte, müsste Sie nichts versteuern.
Seid Ihr denn "offiziell" dauerhaft getrennt lebend? Dann ist der Wechsel in die Steuerklasse I zum 1.1.2014 obligatorisch.
Gruss,
gardo
Wenn ich Deinen anderen Fred richtig verstehe, seid ihr bereits getrennt. Folglich stellt sich die Frage überhaupt nicht:
Ab Januar bist Du Klasse I
Nein, meine Frau würde auch einer offiziellen Trennung mitte Januar zustimmen.
Nein, meine Frau würde auch einer offiziellen Trennung mitte Januar zustimmen.
Darin sehe ich auch ein nicht zu unterschätzendes Erpressungspotential.
Gruss,
gardo
Ich würde sagen bei dem Betrag lohnt es sich nicht, erpressbar zu werden bzw sich ohne Not in einen Steuerhinterziehungstatbestand zu manövrieren.
Zumal sich der Unterhalt ja wiederum von geringeren Netto berechnet. Daher, sinnvoller wäre es, Deine Frau zu einem gemeinsamen Steuerklassenwechsel IV/IV zu überreden.
Moin funsurfer77,
die Steuerklassenwahl ist eigentlich unerheblich, denn durch den Lohnsteuerjahresausgleich kommt in der Summe das gleiche raus.
Relevant ist lediglich die Frage, ob ihr im nächsten Jahr noch zusammenveranlagt und somit vom Ehegattensplitting profitiert.
Wenn ihr tatsächlich noch einen "Versöhnungsversuch" im Januar startet, wäre es trotz LSK 1 möglich, zusammen zu veranlagen.
Wechseln solltest du also in jedem Fall. In diesem älteren Thread von mir, sollte das deutlicher werden.
Abgesehen von der Erpressbarkeit und der Berechnung des KU/EU gebe ich bei solchen Überlegungen zu bedenken, dass der weiter laufende Versorgungsausgleich, den Splittingvorteil möglicherweise wieder auffrist.
Gruß
Brainstormer
Ich möchte dann schnell in die Steuerklasse 4 wechseln.
Nur in dem Formular muss ja auch meine Frau unterschreiben.
Und im Moment unterschreibt die mir gar nichts.
Sie denkt halt, alles was ich jetzt mache, ist zu Ihrem Nachteil.
Was mache ich denn jetzt?
Was mache ich denn jetzt?
Dann wechselst du Anfang des nächsten Jahres in LSK 1 und schickst dieses Formular spätestens im Dezember an das Finanzamt.
Gruß
Brainstormer