Trennungsunterhalt ...
 
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Trennungsunterhalt verweigern?

 
(@officertommy)
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Meine Ex ist seit 7.2203 nachweisbar mit ihrem neuen Partner zusammen, wohnt mit ihm, hat einen gemeinsamen Mietvertrag und ist inzwischen auch im 5 Monat schwanger. Sie bekommt lt. Gerichtsbeschluss ab 12.2004 monatl. 524 Euro Trennungsunterhalt zugestanden. Mit der Scheidung rechne ich noch in diesem Jahr, sie wurde von ihr im letzten Sept. eingereicht. Kann ich die Zahlung mit Hinweis auf die eheähnliche Gemeinschaft ihrerseits verweigern?Was kann passieren? :exclam:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2005 20:43
(@andreadd)
Registriert

Um deine Frage beantworten zu können wäre es noch von Belang, ob ihr gemeinsame Kinder habt.

Gruß
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2005 21:01
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Seit 07.2203 ?? 😉

Kleiner Tippfehler vermutlich .. also seit 07.2003 .. tja das ist ja schon eine recht lange Zeit .. und sie wohen seither zusammen und ein gemeinsames Kind erwarten sie auch schon .. na da ist doch wohl schon alles eindeutig klar ..

Da wird man wohl eindeutig von einer gefestigten Lebensgemeinschaft ausgehen.. da wird es wohl keine Diskussion mehr zu geben ..

Somit dürfte es ansich kein Problem sein den TU einzustellen .. allerdings sprich mit deinem RA vorher nochmal ...

Aber wie gesagt, das ist wohl weindeutig eine gefestigte Lebensgemeinschaft und die beiden werden eindeutig zusammen wirtschaften, insbesondere auch weil sie zusammen wohnen und gar noch ein Kind erwartet wird..

Wundert mich wenn sie im 5. Monat ist das sie dann noch im Dezember TU zugesprochen bekommen hat ..

Und warum seit ihr nicht eh schon geschieden?
Wäre doch schon längst möglich gewesen .. wenn ihr doch schon seit 07.03 getrennt seit ..

Und ich denke bei dem Sachverhalt dürfte es doch egal sein ob ihr ein Kind gemeinsam habt oder nicht (bin mir zwar nicht sicher..aber wenn es doch ausschlaggebend ist, dann denk ich gehört das Alter des Kindes auch mit dazu.. )

Also denke TU steht ihr eigentlich nicht wirklich zu..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2005 21:09
(@Melly)

@Jens: einfach mal so den TU einstellen würde wohl mit dem Urteil zu einer Pfändung führen.
Er hat lediglich die Möglichkeit noch vorher eine Abänderungsklage zu starten.
Ob es ihn das Geld wert ist, hängt davon ab, wann nun der Scheidungstermin angesetzt wird.
Zu beachten ist, daß die Scheidung doch noch vor der Geburt des Kindes durchgeht, sonst kommt wieder nen großes Problem auf Tommy zu.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2005 21:19
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

[quote
Zu beachten ist, daß die Scheidung doch noch vor der Geburt des Kindes durchgeht, sonst kommt wieder nen großes Problem auf Tommy zu.
Gruß
Melly

hi,

ob das viel nützt ist fraglich. es kommt dabei auf die anzahl der tage an, die seit der scheidung vergangen sind. theoretisch könnte der ehemann noch der vater sein.

mein bruder mußte trotz der aussagen von ihm, seiner ex und deren freund trotzdem einen vaterschaftstest machen (vom richter angeordnet), weil die frist nach der scheidung halt zu kurz war. und auch bei meinem ex wurde eine vaterschaftsfeststellungsklage vom jugendamt gemacht, weil seine 1. frau auch innerhalb der frist nach der scheidung ein kind von einem anderen bekam. hier genügte allerdings die aussage seiner 1. frau.

welcher zeitraum allerdings maßgeblich ist, weiß ich leider nicht mehr. aber vielleicht finde ich ja noch was dazu.

gruß
tortour

P.S. hab shcon was gefunden:

es sind 302 tage nach auflösung der ehe. dann ist das kind nicht mehr ehelich. hier der link:

http://www.infobitte.de/free/lex/allgLex0/e/ehelichkeit.htm

[Editiert am 8/4/2005 von tortour]

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2005 21:49
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

@Melly

Ja stimmt, da wirst du wohl Recht haben .. grad wegen dem Urteil ..
Hab ich nicht bedacht!!

Aber dennoch, ist das nur noch per neuer Klage möglich?

Warum ist es überhaupt so gelaufen?
Wenn die EX doch schon so lange mit ihrem neuen Partner zusammen lebt u evtl vielleicht schon beim Termin schwanger war ..?

@tortour

Bezüglich der Scheidung und der Ehelichkeit des Kindes vom neuen Partner :

es kommt dabei auf die anzahl der tage an, die seit der scheidung vergangen sind.

es sind 302 tage nach auflösung der ehe. dann ist das kind nicht mehr ehelich

Also das ist mir völlig neu, hab ich ehrlich gesagt noch so nie gehört, nur eben anders, das eben Scheidung noch dringend vor der Geburt vollzogen sein muß, das es dann dennoch eine "Frist" gibt, is mir völlig neu ...

Dann hätte mir das mit meiner EX ja auch theoretisch noch passieren können .. denn sie war auch schon schwanger vom neuen bevor wir geschieden waren ..

Und ob nun nach Scheidung bis zur Geburt 302 Tage vergangen sind, weiß ich ehrlich gesagt nicht genau, würd fast sagen das dem nicht so war ..

Allerdings hat die Ex den neuen dann nach der Scheidung u vor Geburt noch geheiratet ..
Vermutlich hattes es sich dann damit eh erledigt ..

Aber wie gesagt ist mir neu mit der "Frist" ..

Dennoch wenn die Scheidung noch nicht durch ist, hätte das Kind dann doch theoretisch auch den Namen des 1. Ehemannes .. wäre ja uch etwas dümmlich ..

Dennoch würd ich an seiner Stelle zusehen das die Scheidung schon deshalb schnell durch ist ..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2005 22:10
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo Jens,

auch uns war das neu, aber diese 2 fälle sind so tatsächlich in unserer familie passiert.

mein ex und ich sind damals aus allen wolken gefallen, als die vaterschaftsfeststellungsklage gegen ihn damals ankam. begründet wurde das auf unsere nachfrage hin, wie ich oben schon schrieb, eben mit der tatsache, das die scheidung eben halt so kurz vor der geburt des kindes war. theoretisch hätte er der vater sein können. und bei meinem bruder vertraute er wohl den aussagen nicht so ganz und ordnete direkt den test an.

gruß
tortour

[Editiert am 8/4/2005 von tortour]

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2005 22:21
(@lilli)
Rege dabei Registriert

Hallo,

da will ich mich doch gleich mal einmischen ...
Von so einer Frist habe ich bisher auch noch nichts gehört. Bei mir verlief das Ganze relativ unkompliziert - wenn man von den Laufereien auf die Ämter einmal absieht.
Ich bin auch noch vor der Scheidung von meinem neuen LG schwanger geworden. Am 16.9. wurde unser Sohn geboren - und am selben Tag war der Scheidungstermin. Mein Ex stand auf der Geburtsurkunde als leiblicher Vater drauf. Ich bin dann gleich nach der Entlassung aus der Klinik mit meinem LG zum Jugendamt, dort hat er die Vaterschaft anerkannt. Mein Ex mußte auch zum Jugendamt und dem zustimmen. Somit war die Sache gegessen und das Kind war nicht mehr ehelich. Wir haben dann auch gleich noch den Nachnamen ändern lassen, das ging dann ziemlich problemlos.

Einen schönen Abend noch !

Lilli

Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2005 22:27
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

wie gesagt, ich kann nur sagen, daß es damals bei uns so war. und ich habe das ganze als neue frau von meinem ex hautnah mitgekriegt.

darüber gibt es auch ein urteil, welches er später noch mal brauchte, um zu beweisen, daß er nicht der vater war, da ein amt wohl davon ausging, daß er der vater war, da das kind ja seinen nachnamen trug. mit diesem urteil war er dann raus

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2005 22:31
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Nun kommen wir zwar langsam völlig vom Topic-Thema ab .. aber dennoch ...

Die Sache find ich ehrlich gesagt ja etwas kurrios @lilli

Wie geht das denn? Scheidungstermin und die Geburt des Kindes aus neuer Partnerschaft an einem Tag?

Äh, man muß doch beim Scheidungstermin anwesend sein !!
Oder war erst Scheidung und dann die Geburt? (umgekehert könnt ich mir das jetzt etwas schwerlich vorstellen)
Aber auch in dem Fall hätte ich jetzt dann behauptet das das Kind nicht ehelich wäre ..

Wie gesagt mir ist das mit der "Frist" völlig neu ..
Und dennoch etwas "verückt" finde ich zumindest ... das es die dann gibt..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2005 22:34




(@taccina)
Registriert

Wie geht das denn? Scheidungstermin und die Geburt des Kindes aus neuer Partnerschaft an einem Tag?

Äh, man muß doch beim Scheidungstermin anwesend sein !!

HI Jens,

bei einer einvernehmlichen Scheidung muß man nicht unbedingt anwesend sein.

Als wir im August die Verhandlung wegen dem Unterhalt hatten, hat der Richter uns beide nochmal in bezug auf Scheidung gehört. Also, ob wir beide mit einer Scheidung enverstanden wären.
Beide sagten wir ja.
Dann meinte der Richter noch, wenn es dann nicht noch irgendwelche Unklarheiten gäbe, die wir gemeinsam nicht beseitigen könnten, müßten wir zum Scheidungstermin dann nicht mehr kommen (er sagte, damit mein EX die weite Fahrt von 450km nicht extra fahren braucht).
Somit hätten wir dann irgendwann nen Brief nach Hause gekommen: "Sie sind jetzt geschieden" oder so.

Naja, aber wie jeder weiß, waren ja etliche Unklarheiten da.....deshalb auch ein Extra Termin bei dem wir alle antanzen mußten.

Aber, wie gesagt....unbedingt nötig ist es nicht , wenn beide Parteien sich einig sind und keine Unklarheiten da sind.

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2005 23:08
(@Melly)

@Jens: ich kann Taccina nur zustimmen, da ich selbst bei meiner Scheidung auch nicht anwesend war, da ich 800km weit weg wohnte.
Ixh mußte lediglich hier zu meinem Amtsgericht gehen und angehört werden, die Anhörung wurde schriftlich an das zuständige Gericht weiter geleitet und bei der Scheidung vorgelesen.
Ich wurde dann via Scheidungsurteil von der Scheidung benachrichtigt.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2005 23:15
(@lilli)
Rege dabei Registriert

@Jens:

Ich brauchte nicht anwesend zu sein, da ich zuvor hier an meinem neuen Wohnort vor Gericht gehört worden bin. Also genau wie es bei Melly war. Aber kurios ist es trotzdem 🙂

LG Lilli

Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2005 08:42
(@officertommy)
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Um mal zum ursprünglichen Thema zurück zu kommen: Wir haben zwei gemeinsame Kinder aus der seit 1992 bestehenden Ehe, ein Kind ist 9 Jahre, eins wird 12. Die aktuelle Schwangerschaft ist unstreitig von der neuen Beziehung her, das wird sie auch nie leugnen. Die eigentliche Trennung erfolgte schon im Jahr 2002, aber sie besteht bis jetzt darauf (eidesstattliche Versicherung!), das es sich um eine Zweckgemeinschaft handelt! Nun ist sie nachweisbar seit 7.2003 samt meiner Kinder zum neuen Partner gezogen und wohnt mit ihm seither zusammen, nutzt alles zusammen incl. Pkw und auch in bezug auf Hartz IV handelt es sich um eine Lebensgemeinschaft. Die von mir bereits früher eingereichte Scheidung habe ich aus taktischen Erwägungen (wollte keinen Unterhalt zahlen und ggü. dem Finanzamt besser dastehen) zurück gezogen, woraufhin sie diese dann im letzten Sept. eingereicht hat. Als offizieller Trennungstermin ist 7.2003 angegeben, so daß spätestens 7.2005 die Zweijahresfrist rum ist und ich ihr die eheähnliche Gemeinschaft nachweisen kann. Den TU zahle ich aber jetzt schon nicht, so dass sie mich tatsächlich pfänden lassen könnte. Frage ist nur, ob sich eine Abänderungsklage bzgl. TU für mich lohnen würde oder ich bis zum Scheidungstermin warten soll... Grüsse an alle Geschädigten! 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2005 16:42
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi officertommy!

auch in bezug auf Hartz IV handelt es sich um eine Lebensgemeinschaft.

Spätestens hier ist die etwas dokumentiert, worauf du dich berufen könntest! Wenn dazu noch die 2 Jahre um sind, würde ich meinen, die Klage hätte Erfolg. Also gleich zum Anwalt!

Tschau
Nico


Noch etwas hinzufüge:

Was verstehst du bzw. sie unter der angesprochenen Zweckgemeinschaft? Soll das auf die neue Lebensgemeinschaft abzielen? Es wäre dabei egal, wie sie nennt...

[Editiert am 9/4/2005 von Papa Nico]

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2005 17:13
(@officertommy)
Zeigt sich öfters Registriert

Also den Begriff Zweckgemeinschaft hat ihr Anwalt bzw. sie selbst eingebracht, als es um die Berechnung des Unetrhaltsanspruchs ging. Sie versicherte eidesstattlich im Oktober 2004, nur in einer Zweckgemeinschaft zu leben und beantragte eine einstweilige Anordnung zur Zahlung des TU. Dem wurde statt gegeben.

Für mich ist nur wichtig: Jetzt dagegen klagen oder abwarten bis spätestens zum Scheidungstermin? :gunman:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2005 14:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Tommy,

und welchem Zweck dient die Zweckgemeinschaft?

Das ist doch nur ein neuer Name für 'n alten Schinken. Lass dich davon nicht beeindrucken. Klage ist angebracht. Wenn du jetzt nicht dagegen vorgehst, könnte dir später zur Last gelegt werden, du hast es doch vorher schon gewusst und warum es dich dann plötzlich stört.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2005 14:59
(@officertommy)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke für die Meinungen! Ich bin jetzt defacto 5 Monate in Verzug mit den TU-Zahlungen. Werde aber sowieso um den pfändungsfähigen Betrag meines Gehaltes erleichtert, da einige Banken unsere gemeinsamen Schulden von mir zurück haben wollen. Hat meine EX grössere Ansprüche als bsp. eine Bank? Ist ihr Titel also sozusagen mehr wert als die Gehaltsabtretung an eine Bank? Wäre mir ja recht... Oder hat sie darüber hinausgehende Ansprüche , die über dem pfändungsfähigen Betrag gem 850c ZPO liegen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2005 15:52
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Kurze Gegenfrage: Wie sind die Schulden (EHEPRÄGEND) in der Unterhaltsberechnung eingefloßen? Ist danach der Unterhaltstitel entstanden?

Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2005 16:02
(@officertommy)
Zeigt sich öfters Registriert

Die Schulden sind insofern berücksichtigt worden, als dass sich durch die Kreditbelastung mein bereinigtes Netto auf ca. 1546 Euro verringerte. Ihr damaliges Einkommen ( ALH) wurde angerechnet. Ich war damit einverstanden, weil die Forderung auf einem Einkommen basierte, was jetzt höher ist und auch im Schnitt die letzten 12 Monate höher war. Ferner fiel jetzt ihr Einkommen weg, so daß ich eigentlich zufrieden sein kann mit der Berechnung. Nur aus grundsätzlichen Erwägungen zahle ich nicht!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2005 17:54