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Trennungsunterhalt: soll ich das Angebot des gegnerischen Anwalts annehmen?

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(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Meine Frau hat mir folgende Forderung Ihres Anwaltes zum Trennungsunterhalt gegeben:
Soll ich annehmen? Hat es Berechnungsfehler?

Unsere Verhältnisse:
Verheiratet seit 2007, ein Kind (3 Jahre alt)
durchschnittliche Nettoeinkünfte der letzten 12 Monate: Mann 2772€ Frau: 829€

Trennungsunterhalt- Berechnung des gegnerischen Anwaltes:
2772€ (Ehemann)
-60€ Fahrtkosten Ehemann
-72€ Arbeitslosenversi. Ehemann
-700€ Einkommen Ehefrau (er setzt nur das momentane Einkommen an, nicht den Durchschnitt 829€ der letzen 12 Monate)

Mein Ex bekommt vom Arbeitsamt ausserdem 70€ monatlich für Fahrkosten sowie 100€ monatlich für Kinderbetreuung.

Damit kommt er auf 853€ Unterhaltsanspruch (wie auch immer)

Er bietet mir 800€ Unterhaltszahlung an meine Ex an. Zusätzlich soll sie das ganze Kindergeld erhalten.
Von diesen 800€ kann ich Ihr dieses Jahr2014 monatlich 600€, im nächsten Jahr2015 die monatlich die rückständigen 200€ geben.

Das gemeinsame Kind betreuen wir zu genau gleichen Teilen (echtes Wechselmodell). Auf Unterhalt für das Kind verzichstet Sie - dafür bekommt sie das ganze Kindergeld.

Zusätzlich will Sie zum nächsten Jahreswechsel 2014/2015 einen "steuerlichen Versönungsversuch" machen. Den steuerlichen Vorteil (230€ monatllich) soll ich Ihr im nächsten Jahr "schwarz" in Bar geben, damit Ihr keine Sozialleistungen gekürzt werden.

Soll ich den Vorschlag annehmen?
Kann man für mein bereinigtes Einkommen nicht 10% pauschal abziehen?

Lohnsteuerklasse 3 bringt mir tatsächlich einen Vorteil, da Ihre ALG I zahlungen steuerfrei sind.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2014 12:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Von diesen 800 kann ich Ihr dieses Jahr monatlich 600, im nächsten Jahr die monatlich die restlichen 200 geben.

Heißt das, dass der EU-Anspruch auf ein Jahr begrenzt, die Zahlung aber auf 2 Jahre gestreckt wird?
Dann würde ich es annehmen.
Dann sollte das Ende des Anspruchs aber auch klar ersichtlich sein.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 13:00
(@Inselreif)

Zusätzlich will Sie zum nächsten Jahreswechsel 2014/2015 einen "steuerlichen Versönungsversuch" machen. Den steuerlichen Vorteil (230€ monatllich) soll ich Ihr im nächsten Jahr "schwarz" in Bar geben, damit Ihr keine Sozialleistungen gekürzt werden.

Unabhängig davon, dass man (spätestens nach einer Trennung) solche krummen Dinger nicht mehr macht - welchen Vorteil sollst Du nach Vorstellung Deiner Ex davon haben? Dein Risiko hingegen ist enorm!

Lohnsteuerklasse 3 bringt mir tatsächlich einen Vorteil, da Ihre ALG I zahlungen steuerfrei sind.

Sie sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. D.h. Du solltest bei Steuerkasse III voraussichtlich eine Nachzahlung erwarten. Wird sich Deine Ex an dieser Nachzahlung dann auch "schwarz" beteiligen?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 13:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin funsurfer,

auch ich kann Dir nur dringend davon abraten, irgendwelche "nach Recht und Gesetz ist vorgesehen, dass..."-Dinge zu vermischen mit irgendwelchen betrügerischen Aktivitäten. Nach einer Trennung seid Ihr keine Vertrauen und keine Freunde mehr; da haben Betrügereien eine Menge Erpressungspotenzial. Es kann schliesslich gut sein, dass Deine Ex von irgendwem eingeflüstert bekommt, entgegen Eurer Absprache sogar mehr und/oder länger Geld zu fordern - zum Beispiel mit der Begründung "...ansonsten marschiere ich zum Finanzamt und erzähle denen, dass das mit dem Versöhnungsversuch gar nicht stimmt!"

Also lass das lieber und rechne möglichst bald mit Steuerklasse 1. Alles andere ist nur "Optik" - und die kann sehr betrügerisch sein.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 14:05
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Lass dich da nicht über den Tisch ziehen!

Lass dir die Positionen deiner Holden ebenfalls belegen und dann lass das von DEINEM Anwalt prüfen.
Bei dem ganzen Thema Unterhalt ist ne Menge Potenzial abgezogen zu werden

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 15:04
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Heißt das, dass der EU-Anspruch auf ein Jahr begrenzt, die Zahlung aber auf 2 Jahre gestreckt wird?
Dann würde ich es annehmen.
Dann sollte das Ende des Anspruchs aber auch klar ersichtlich sein.

Nein, es geht hier um Trennungsunterhalt.
Und es geht nur darum, dass sie mir eine Art "Ratenzahlung" anbietet.

In einer Trennungsvereinbarung (wie ich es formuliert habe), haben wir beide u.a. unterzeichnet, dass wir vereinbaren ende 2014 die Ehescheidung zu beantragen.
Dies sollte zumindest den TU zeitlich begrenzen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2014 15:25
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Unabhängig davon, dass man (spätestens nach einer Trennung) solche krummen Dinger nicht mehr macht - welchen Vorteil sollst Du nach Vorstellung Deiner Ex davon haben? Dein Risiko hingegen ist enorm!
Sie sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. D.h. Du solltest bei Steuerkasse III voraussichtlich eine Nachzahlung erwarten. Wird sich Deine Ex an dieser Nachzahlung dann auch "schwarz" beteiligen?

Gruss von der Insel

Sie hätte gerne einen Vertrag von mir, in dem ich Ihr den Erhalt eines gewissen Betrages X in höhe der Steuerersparnis erhalten zu haben. Da währe die Steuernachzahlung natürlichschon rechnerisch abgezogen. Das wären in unserem Fall 3200€ Ersparnis minus 700 Euro Nachzahlung = 2400€ Schulden bei ihr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2014 15:30
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

In einer Trennungsvereinbarung (wie ich es formuliert habe), haben wir beide u.a. unterzeichnet, dass wir vereinbaren ende 2014 die Ehescheidung zu beantragen.

Wenn diese Vereinbarung in 2013 datiert ist, dann hat Deine Ex es sogar schriftlich, das Du das Finanzamt beschummelst.

Lass dich da nicht über den Tisch ziehen!

Ich glaube, er wird schon über den Tisch gezogen, und zwar so schnell, das er die Reibungshitze auch noch als Nestwärme empfindet.

Geh in LStKl. I, versuch das noch für 2014 zu realisieren, dann hast Du wenigstens belastbare Zahlen.
WANN ihr euch scheiden lassen wollt hat damit erstmal nix zu tun.

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 15:32
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

                               Ehemann    Ehefrau
Netto Vorjahreslohn 1                 33.263,65 € 4.500,00 € (Gehalt)
Netto Vorjahreslohn 2                 0,00 € 5.450,00 € (Leistungen Arbeitsamt)
Summe Vorjahreslohn                 33.263,65 € 9.950,00 €
= monatlich                                2.771,97 € 829,17 €
1/2 Kindergeld Mann an Frau -92,00 € 0,00 €
Zwischensumme                 2.679,97 € 829,17 €
berufsbedingte Aufwendungen 5% 134,00 € 56,25 €
Bereinigtes Nettoeinkommen (BN) 2.545,97 € 772,92 €
Êrwerbstätigenbonus  1/7 von BN 363,71 € 0,00 €
Bereinigt                                 2.182,26 € 772,92 €
Differenz                                       1.409,35 €
halbe Differnez = Trennungsunterhalt:      704,67 €

-----------------------------------------------------

Dies ist die Berechnung, wie sie meines erachtens nach richtig seien sollte.
Ist das alles richtig so? Kann ich das Ihrem Anwalt schicken?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2014 15:35
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Nicht machen.
Kindergeld und TU haben nichts miteinander zu tun. Wenn Du jetzt auf das KG verzichtest, wird Dir das hinterher trotz Wechselmodell so ausgelegt, dass Du darauf willentlich und für immer verzichtet hast. Dann ist es weg.
Andererseits kann Deine Ex nicht wirksam auf TU verzichten. Das steht so im BGB, d.h. ganz gleich, was ihr vereinbart, es ist nicht erlaubt.
D.h: Ein findiger Anwalt kann dann immer noch die Differenz zu dem, was Deiner Ex zusteht, einfordern. Dabei wird das Kindergeld aber nicht berücksichtigt werden, da es mit dem TU nichts zu tun hat. Ich halte das für einen billigen Trick, Dich um das Kindergeld zu bringen. Deine Ex soll mal nicht jammern, sie kann genauso viel arbeiten wie Du, wenn ihr echtes WM habt.

Jetzt einen steuerlichen Versöhnungsversuch zu starten ist schlicht und ergreifend Harakiri, denn schon jetzt ist damit dokumentiert, dass es sich um einen unlauteren Versuch handelt mit der Absicht, zu betrügen. Das trifft dann auch Dich, d.h. Du machst Dich nicht nur wegen Steuerhinterziehung sondern auch wegen Betruges strafbar.

Ich glaube, Du sollst über den Tisch gezogen werden, denn ich kann nicht glauben, dass ein Anwalt (der ja am Ende selber bluten muss, wenn herauskommt, dass er euch zum Betrug angestiftet hat) so einen Quatsch verzapft, wenn er keinen Hintergedanken hat.

Ganz ehrlich: Sieh zu, dass Du das WM irgendwo schriftlich fixiert bekommst und achte darauf, dass Du alles, was an Kommunikation zwischen euch beiden läuft so sauber wie möglich von Dir dokumentiert wird. Denn wenn Du auf den Vorschlag nicht eingehst, würde ich als Anwalt der KM sofort das WM in Frage stellen, um mehr Kohle für die Ex zu bekommen.

Und wenn ich mir die Zahlen so anschaue, dann ist der Unterscheid zwischen vorgeschlagenem Unterhalt und laut Gesetz zu zahlendem Unterhalt nicht so groß. Also zahl lieber ein bisschen mehr und sei auf der sicheren Seite.

Falls es eng werden sollte der Finanzen halber, könntest Du Dich höchstens darauf einlassen, der Ex einen Teil des nach den derzeitigen Unterhaltsrechtlichen Leitlinien Deines zuständigen OLG berechneten TU jetzt zu zahlen und den Rest eben später (vlt. mit ein bisschen Zuschlag). Aber wozu? Schließ jetzt ab, was Du abschließen kannst.
So schlecht schein Deine Chance ja auch nicht zu sein, dass Dein nachehelicher Unterhalt geringer ausfallen wird als Dein TU.

Also: keine krummen Dinge, TU zahlen, so wie es das Gesetz vorsieht, keine Verquickung von TU und KiGeld. Wechselmodell fest etablieren und so gut es geht festzurren, das ist das Erste, was wackeln wird, wenn die Ex Geld braucht.

Gruß, PP

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 16:09




(@Brainstormer)

Moin funsurfer,

klar kannst du dem Anwalt die Berechnung so schicken. Darauf muss deine Ex allerdings nicht eingehen, denn sie könnte z. B. der Meinung sein, dass

- ihr ebenfalls ein Erwerbstätigenbonus zusteht
- lediglich ihr aktuelles Einkommen eheprägend zu berücksichtigen ist
- etc.

Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird möglicherweise ein Gericht darüber zu entscheiden haben und die Anwaltsgebühren dafür werden vermutlich weitaus höher sein als die Differenz, um die es dir jetzt geht.

Ich würde es so machen: Deine Berechnung hinschicken, aber anmerken dass du mit einer Zahlung von 800€ einverstanden wärst, wenn alle Scheidunsgrelevanten Details (TU, EU, KU bei Wechselmodell, Vermögensausgleich, etc.) in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden, bei gleichzeitiger Beendigung der Zugewinngemeinschaft.

Ende 2014 dann die Scheidung einreichen, damit der Versorgungsausgleich durchgeführt werden kann.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2014 16:39
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Hallo,
ich war eben beim Anwalt.

Der sagte mir, ich soll die 800€ zahlen, solange wir zusammen wohnen. Das kann aber evtl. nur noch ein paar Wochen dauern.
Allerdings teilen wir uns dann die Miete mit Nebenkosten etc und die Kindergartenkosten.

Was mich wundert: Er sagte es zählt nicht mein Gehalt der letzten 12 Monate, sondern das aktuelle Gehalt, da ich ende letzten Jahres eine Lohnerhöhung hatte.
Stimmt das echt?

Allderdings sagte er auch, sobald sie ausgezogen ist, kann ich die 800€ Kosten für die Wohnung für ein Jahr von meinem Gehalt abziehen und dafür den Wohnwert der Wohnung anrechnen (rund 360€). Kennt das hier jemand?

Dadurch könnte ich rund 200€ Unterhalt sparen.

Er meinte auch, dass ich bein Wechselmodell kein Kindsunterhalt zahlen müsste.

Das Kindergeld könnte ich Ihr ruhig voll geben, es aber in der Unterhaltsberechnung berücksichtigen.

Ausserdem solle ich 4 % vom Bruttogehalt in einen Bausparvertrag einzahlen. Dies würde auch mein Bemessungseinkommen mindern. Kennt ihr diese Regelung?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2014 19:07
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi funsurfer77,

Er meinte auch, dass ich bein Wechselmodell kein Kindsunterhalt zahlen müsste.

Hat dir deine RAtte auch gesagt das euer WM ohne KU schneller Geschichte sein kann wie du W-E-C-H-S-E-L-M-O-D-E-L-L buchstabieren kannst?
Ich bin garkein Freund unnötiger Geschenke an die KM. Ganz im Gegenteil. Den KU pack ich trotz beinahe WM (45/55) nicht an. Weil ich unser WM nur mit KM gemeinsam halten kann.

Bist du sicher das dein RA deine Interessen vertritt?

Gruss Horst 

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2014 19:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin fs,

Dein Anwalt hat insofern recht, als Ihr vereinbaren könnt, was Ihr wollt - wenn und solange Ihr das (beide!) wollt. Seine Hinweise hindern Deine Noch-Frau allerdings nicht daran, ganz anders zu rechnen und Dich ggf. auf Unterhalt zu verklagen. Auch das Wechselmodell kann sie sich jederzeit anders überlegen und sagen "ach, diese Unruhe schadet dem Kind; da muss ich mich jetzt wieder mehr allein drum kümmern, und den vollen KU will ich dann natürlich auch".

Insofern wäre es allermindestens sinnvoll, dass Ihr Euch - ggf. mit Hilfe eines Mediators - baldmöglichst auf die Modalitäten Eurer Trennung einigt und diese vor allem in einer Trennungsvereinbarung oder sogar bereits in den Entwurf einer Scheidungsfolgenvereinbarung giesst. Ansonsten ist Polen jederzeit offen - niemand ist verpflichtet, sich an mündliche Absprachen zu halten (an schriftliche zwar auch nicht ohne weiteres, aber bei denen kann man wenigstens belegen, dass es sie gibt, was bei einer streitigen Trennung zumindest eine gewisse Indizwirkung haben kann).

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2014 19:25
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin und Horst,
ich habe die Problematik schon verstanden.

Ich werde  auch nicht all zu kleinlich sein.

ABER: Ich wollte meiner Frau eine Berechnung vorlegen, welcher Unterhalt Ihr zusteht, und was ich Ihr großzügiger- Weise anbiete.
Obendrauch bekommt Sie auch noch das ganze Kindergeld, obwohl ich ohnehin schon mehr als die Hälfte der Kind- Kosten trage.

Daher: Wie berücksichtige ich die Mehrkosten der nunmehr zu großen Wohnung?
Stimmt es, dass bei einer planmäßigen Gehaltserhöhung nicht das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate zählt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2014 13:23
(@psoidonuem)
Registriert

Bei euren Einkommensverhältnissen wirst Du auch im Wechselmodell Unterhalt zahlen müssen es sei denn deine Ex verzichtet grundlos freiwillig. Wie sieht denn euer "Echtes Wechselmodell" konkret aus?

Aber davon abgesehen. Obwohl sie - offenbar in Unkenntnis der Rechtslage - für ihr Kind verzichtet willst Du sie obendrein auch noch beim Trennungsunterhalt kleinrechnen?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2014 13:45
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Bei unserem echten Wechselmodell müsste ich Ihr 91€ Kindsunterhalt zahlen.
Wir betreuen das Kind anteilig zu genau gleichen Zeiten.

Und nochmal, ich will Ihr nicht weniger geben, Sie soll nur wissen, dass ich weniger zahlen könnte.
Bei Ihrer psychischen und physischen  Verfassung  (Depressionen, chronisch Krank) und der Arbeitsbelastung durch Ihre Ausbildung hätte ich im übrigen keine all zu schlechten Chance, dass das Kind mir zugesprochen würde.
Aber darum geht es bei uns nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2014 14:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin fs,

Bei Ihrer psychischen und physischen  Verfassung  (Depressionen, chronisch Krank) und der Arbeitsbelastung durch Ihre Ausbildung hätte ich im übrigen keine all zu schlechten Chance, dass das Kind mir zugesprochen würde.

das ist ein gerne gepflegter Irrtum, der schon manchem Trennungs-Elternteil ein böses Erwachen beschert hat. Die psychische und physische Verfassung des Partners ist nichts, was bei Scheidungen auf der Tagesordnung steht oder geprüft wird. Und niemand ist verpflichtet, seinen körperlichen oder geistigen Zustand aktenkundig zu machen, Atteste vorzulegen oder sich irgendwelchen Begutachtungen zu unterziehen. Fändest Du selbst ja auch nicht lustig, wenn plötzlich im Raum stünde "Dem funsurfer kann man kein Kind anvertrauen, der hat einen an der Waffel - aber er kann ja gerne versuchen, das Gegenteil zu beweisen."

Finde einen fairen (!) Weg, Dein Leben und das Deiner Ex sauber auseinanderzudividieren. Ansonsten wird sie vorhersehbar unfaire Wege finden, um zu bekommen, was sie möchte. Und dann ist Euer Wechselmodell schneller Geschichte als Du piep sagen kannst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2014 15:32
(@psoidonuem)
Registriert

Es ist ja schon rührend, wie der TO sich geriert als wolle er der Ex nichts Böses wegen ihres Zustandes, aber gnadenlos ausnutzt, dass sie in der Verfassung objektiv nicht in der Lage ist, sich zur Wehr zu setzen.

Und nein, er zahlt nicht 91 € Unterhalt, er zahlt ihr das ganze Kindergeld, das ihr objektiv auch zusteht - dass er davon, weil er keinen KU zahlen will nicht die Hälfte für sich abziehen kann, macht noch lange keinen Unterhalt draus.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2014 16:12
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo psoidonuem,

hat zwar nur am Rande mit dem vorliegenden Fall zu tun, aber:

Und nein, er zahlt nicht 91 € Unterhalt, er zahlt ihr das ganze Kindergeld, das ihr objektiv auch zusteht - dass er davon, weil er keinen KU zahlen will nicht die Hälfte für sich abziehen kann, macht noch lange keinen Unterhalt draus.

Erklärst du mir bitte, warum bei einem Wechselmodell das ganze Kindergeld objektiv der Mutter zustehen soll?!? Diese Behauptung halte ich nämlich, mit Verlaub gesagt, für einen hahnebüchenen Blödsinn.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2014 00:56




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