Trennungsunterhalt ...
 
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Trennungsunterhalt - plötzlicher Deal von Ex vorgeschlagen

 
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Hallo an alle .
Kurz zur Vorgeschichte .
Wir waren 5 Jahre verheiratet als von heute auf morgen meine Frau auszog . Wir haben eine Tochter die jetzt 8 Jahre wird . Frau zog bei mir aus und nach ca 3 Wochen bei Ihrer Freundin ein die zum gleichen Zeitpunkt Ihren Mann entsorgte . Seitdem sind die Damen ein Paar . Ich lebe im eigenen Haus das ich schon lange hatte bevor ich meine EX überhaupt kannte und zahle dafür noch fleissig ab .
Ex geht arbeiten seit unsere Kleine 3 Jahre alt ist . Ihre Lebensgefährtin hat auch zwei Kinder die von den Damen abwechselnd betreut werden .

Nach den ganzen Streitereien um den Umgang folgte nun der Streitpunkt über Zugewinn , Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt . Bald EX ist bzw war der Meinung das Ihr das alles zusteht .
Sie forderte am Anfang ca 500 Eur. Trennungsunterhalt - es kam aber nie vor Gericht - und natürlich auch Zugewinn .
Mir wurde von Ihrem RA ein fiktives Einkommen für das Haus von 1000 Euro angerechnet . EX machte Steuererklärung - getrennt - bekam 2000 Euro erstattet , ich sollte 3500 nachzahlen . Das ging vor Gericht und sie wurde verpflichtet der gemeinsammen Steuererklärung zuzustimmen . Die 2000 Euro kann Sie nicht zurückzahlen - also blieb es an mir hängen und es würde mit eventuellen Forderungen verrechnet .

Meine Ex bekam einen Brief von meiner RA und plötzlich möchte Sie eine gütliche Einigung .

Ihr Vorschlag : Ich solle Ihr für das erste Jahr einen TU von 480 Eu pro Monat zahlen - die 2000 Eu fürs FA zahlen und der KU sollte erhöht werden auf 115 % ( ich zahle momentan 100 % - 272 Euro ). Dafür würde Sie auf alles andere verzichten . Seltsammerweise ist das fiktive Einkommen plötzlich auch 100 Euro niedriger .

Dazu muss ich noch erwähnen das Wir ein Auto gekauft hatten für das 12500 Eur von meiner Mutter geliehen wurden , eine Heizung wurde ins Haus eingebaut und dafür ein Kredit über 11000 Eur aufgenommen - Dieses Geld soll natürlich ICH alleine zurück zahlen .

Ich weiß nicht was ich davon halten soll ? Hat Sie eine Chance auf Zugewinn ? Wie sieht es mit der Verwirkung des TU aus ? Was soll ich tun - auf den Vorschlag eingehen oder es darauf ankommen lassen ? Ich weiss nicht wie ich besser fahre ?

Wie würdet Ihr die Sache angehen oder welchen Vorschlag würdet Ihr unterbreiten ???

Das Ganze zieht sich jetzt schon 3 Jahre hin !!! Kann es auch damit was zu tun haben ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2012 14:31
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Havaman,

meine Meinung:

Das Ganze zieht sich jetzt schon 3 Jahre hin !!!

Wie sieht es denn mit einem Scheidungsantrag aus ?

Ich solle Ihr für das erste Jahr einen TU von 480 Eu pro Monat zahlen

Für eines der drei Jahre ? Oder ab jetzt ? Ansonsten nix mehr ?

Für eine genauere Betrachtung hinsichtlich Unterhalt fehlen Angaben zu Euer beider Gehälter.
Das mittlerweile dreijährige Zusammenleben mit ihrer neuen sollte aufgrund verfestigter Partnerschaft für eine Verwirkung ausreichen (hinzu kommt der durch sie verursachte finanzielle Schaden als Verwirkungsgrund).

Da Wertveränderungen sowie geleistete Tilgungen Dein Haus betreffend Euren Zugewinn steigern, könnte durchaus ein Zugewinnanspruch auf ihrer Seite entstanden sein.
Auch da wäre aber eine genauere Betrachtung von Nöten.
Darlehensraten (für Haus und Heizung) würden den fiktiven Wohnwert Deiner Immobilie entsprechend schmälern, dass Du die Rate für die Heizung zahlst, klingt aber nur folgerichtig.
In wessen Besitz ist denn das Auto ?

Also auf den ersten Blick hört sich das Angebot relativ günstig an (für Streitigkeiten zu den angesprochenen Themen könnte selbige Summe auch ganz fix an Anwalts- und Gerichtsgebühren draufgehen - wohlgemerkt zusätzlich) ...
... das Festzurren in einer notariellen Vereinbarung klingt in diesem Fall sinnig (vorbehaltlich einer Detailbetrachtung).

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2012 15:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin

Ich weiß nicht was ich davon halten soll ? Hat Sie eine Chance auf Zugewinn ? Wie sieht es mit der Verwirkung des TU aus ? Was soll ich tun - auf den Vorschlag eingehen oder es darauf ankommen lassen ? Ich weiss nicht wie ich besser fahre ?
Wie würdet Ihr die Sache angehen oder welchen Vorschlag würdet Ihr unterbreiten ???
Das Ganze zieht sich jetzt schon 3 Jahre hin !!! Kann es auch damit was zu tun haben ?

Das sind natürlich Fragen die sich ohne Detailkenntnisse nicht wirklich beantworten lassen.
Eine Chance auf Zugewinnausgleich hat sie, wenn EVM-AVM größer ist als EVF-AVF.
Ist es das?

Das gleiche gilt für den TU.
Wieviel größer ist denn dein Einkommen?
Wie groß ihres?
Wodurch soll sie den TU verwirkt haben?

TU für das erste Jahr lässt sich kaum verhindern, wenn das Einkommensdelta das hergibt.
Danach wird das schon schwieriger.
Auch kommt sie mit Forderung etwas spät.
Wovon hat sie denn bisher gelebt?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2012 15:58
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

wenn sich das Ganze so lange hinzieht, geht es doch meist einfach daraum den für Exen oft "attraktiveren" TU zu nutzen, als sich mit dem (dann zwar ähnlich, aber nicht gleich berechneten) nachehlichen Unterhalt (wenn überhaupt) zufrieden zu geben.

Nach 2 Jahren "eheänlichem Zusammenleben" (was auch gleichgeschlechtlich geht) sind die Ansprüche aus meiner Sicht entweder komplett verwirkt oder auf Grund des Kindes zumindest arg reduziert.

Da ich auch keine Kooperation der Exe sehe und die Nummer mit den Steuern ein beliebter Griff in die Exen-Trickkiste war, würde ich es hier wirklich auf eine Verhandlung ankommen lassen. Da die Kohle wahrscheinlich eh eng ist bei ihr, wird wahrscheinlich bald der VKH-Antrag vom Gericht bei Dir eintrudeln. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2012 23:11
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo erstmal

Also, ich würde mal raten, dass Ihr der Anwalt dazu geraten hat... einigen sie sich besser, ne Klage kann nach hinten losgehen...
Mach doch einen Gegenvorschlag, der etwas niedriger ist, als Ihre Forderungen, aber verschmerzbar. Ich würde die  Rahmenbedingungen eher so sehen:
1. KU nicht größer als nötig. Dieser beinhaltet sehr langfristige Verpflichtungen, gib das Geld besser selber fürs Kind aus. Keiner wird Mitleid haben, wenn Du mal arbeitslos wirst, oder anderes passiert...
2. Klare Befristung des TUs. Ein Jahr wäre sicherlich machbar, nur, da sie 500€ vorgeschlagen hat, wird dies wahrscheinlich am oberen Ende der Bandbreite liegen...
Ohne Einkommensinformationen kann man sonst nicht sehr viel sagen...

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2012 23:50