Hallo zusammen!
Ich bin durch Googel auf dieses Forum gestoßen, und bin beeindrucket, wie aktiv sich hier geholfen wird.
Kurz zu mir: Ich bin knapp 40, komme aus dem Ruhrgebiet, (noch) verheiratet und wir haben ein Kind.
Dann würde ich hier gerne eine erste Frage stellen:
Meine Frau hat letztes Jahr teilzeit 4 Monate unter Lohnsteuerklasse 5 gearbeitet. Ich habe die 3 gehabt.
Ab Mai war sie arbeitslos und hat monatlich rund 700€ ALG I bekommen.
(In Zahlen: Bis Mai 6800€ Brutto, 4507€ Netto, Am Mai bis Dezember: 5250€ ALG I)
Dadurch hat Sie in der berufstätigen Zeit zuviel Steuern gezahlt und wir bekommen durch die Steurerklärung Geld zurück.
Frage: Wie kann ich nun Ihr Netto Gehalt im Jahr 2013 ermitteln? ...und wie meines, nach meinen Gehaltsabrechnungen oder muß nach dem Steuerbescheid noch etwas geändert werden?
Kann ich Ihr Netto Gehalt einfach so berechnen: Ich betrachte Ihre Einnahmen unabhängig von meinen und errechne so Ihre theoretische Steuerrückerstattung?
(Bei mir genauso?)
Hallo Muelheimer.
Was willst du denn genau erreichen?
Willst du an ihre Steuererstattung ran?
Willst du eine gemeinsame Steuererklärung machen?
Willst du Unterhalt berechnen?
Seit wann seid ihr denn getrennt?
Gibt es schon Verabredungen, wie es weiter gehen soll?
Wer von euch will die Trennung?
Wie alt ist euer Kind?
Erzähl mal ein bisschen mehr, dann können wir dir auch konkreter helfen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
ich hatte Deine Antwort nicht gesehen, daher meine späte Antwort. Sorry.
Meine Frau hat in den ersten 4 Monaten gearbeitet.
Daher wird sie die gesamte Lohnsteuer zurück bekommen.
Wir leben seit einer Woche getrennt.
Wir werden eine gemeinsame Steuererklärung machen. (ich habe Klasse 3)
Wir kümmern uns zu gleichen Teilen um unseren Sohn. (4J)
wenn ihr euch 2014 getrennt habt, könnt ihr 2013, wie gehabt, zusammen veranlagen.
Das heißt, ihr setzt euch an einen Tisch und tüftelt eure gemeinsame Steuererklärung aus und teilt euch am besten das was am Ende raus kommt, da ihr euer Geld ja vermutlich in 2013 auch gemeinsam ausgegeben habt.
In 2014 könnt ihr das auch so machen, wenn ihr euch einig werdet.
Was ihr aber auf jeden Fall sofort tun solltet, ist Stkl. 4 zu beantragen.
Wenn ihr euch dann Anfang 2015 immer noch zusammen setzen könnt, könnt ihr für 2014 auch noch die Zusammenveranlagung beantragen und das ergebnis untereinander aufteilen.
Auf Antrag macht das Finanzamt dann auch noch eine Aufteilung je nach Einkommensanteil. Dann müsst ihr darüber nicht auch noch streiten.
Bei 4/4 gibt es vermutlich etwas zurück. Damit das klappt, müssen aber beide mitwirken und dann erfährst du ja auch ihr Einkommen.
Wenn sie das nicht will, gibt es eben nichts zurück. Auch für sie nicht, bzw. du kannst sie sogar auf ihre Zustimmung verklagen.
Die Frage bleibt, warum du so interessiert an ihrem Einkommen bist?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.