Trennungsunterhalt ...
 
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Trennungsunterhalt Berechnungsgrundlage

 
(@chrimb)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

ich habe da mal drei Fragen

1. Der gegnerische Anwalt errechnet den Unterhalt anhand des Einkommens aus dem letzten Jahr. Sowohl für mich als auch für meine Ex. Nun hat sich durch die Trennung ( verh., dauernd gertrennt lebend seit 01.01.) unser Gehalt erheblich geändert. Das Gehalt steht fest und unterliegt keinen Änderungen. Nun meine Frage. Ist das jetzige tatsächliche Einkommen zu berücksichtigen, oder immer das aus dem letzten Jahr.
2. Der Anwalt möchte eine notieriell bekundete Erklärung meinerseits über die Anerkennung des Unterhalts. Bin ich dazu verpflichtet, oder reicht es, wenn ich schriftlich meine Verpflichtung erkläre?
3.Für wie lange gilt eine solche Erklärung.

Vielen Dank

Christian

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2006 15:56
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Christian,

1. Hat sich Euer Bruttogehalt geändert? Falls nicht, dann würde ich auf die geänderte Steuerklasse verweisen. Es soll ja eigentlich eine "Vorausschau" auf das Jahr gemacht werden, für das Unterhalt bezahlt wird. Da dies normalerweise nicht ohne weiteres möglich ist, nimmt man halt die Abrechnungen der letzten 12 Monate und rechnet dann. Gemäß unterhaltsrechtlicher Leitlinien sind vom Brutto die Steuern abzuziehen.

2. Dazu verpflichtet bist du nicht. Du kannst aber auf Unterhalt verklagt werden, das Urteil ist dann ein Titel. Diesen kannst du aber abändern lassen (auch wieder nur per Klage), wenn du z.B. längere Zeit (>6 Monate) arbeitslos bist.

3. Bevor du ein solches Schriftstück unterschreibst, solltest du dich informieren und nachdenken. Kommt der Vorschlag vom gegnerischen Rechtsanwalt und es steht keine Befristung drin, dann gilt eine solche Vereinbarung so lange du lebst. Also Vorsicht!

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2006 21:35