Trennungsunterhalt ...
 
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Trennungsunterhalt bei neuer Partnerschaft

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(@ca999)
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Entschuldigung ca999,

sollen wir nun erstmal die Keule rausholen?

Deiner Frau steht per se kein TU zu. Dieser muß von ihr gefordert werden und dann erst kann über Höhe u.s.w spekuliert werden.

Tina

Meine Frau geht ja schon über den Anwalt, ich versuche es im Moment noch ohne.
Vieleicht bin ich ja zu gutmütig oder gutgläubing

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2008 01:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi ca999

Der RA Deiner (bald)-EX ist nur ihr Sprachrohr - nicht mehr und nicht weniger. Er hat weder erweiterte Befugnisse oder sonstwas. Er stellt letztendlich einen Kostenfaktor dar und handelt im Auftrag von Madam. Auch RA's sind Menschen, und nicht selten grottenschlechte.

Also mal Klartext: Was hat denn Frau/Herr RA Dir mitteilen lassen (am besten im Wortlaut - natürlich anonymisiert)?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 01:19
(@ca999)
Schon was gesagt Registriert

Also mal Klartext: Was hat denn Frau/Herr RA Dir mitteilen lassen (am besten im Wortlaut - natürlich anonymisiert)?
Gruss oldie

Erst mal danke für die vielen Antworten ich denke mir ist schon so einiges klar geworden!
Bin nun erst mal off, muss morgen wieder früh raus.
Bin aber abends wieder online, dann können wir mehr in Details gehen!
Bis Morgen, hoffe weiter auf euch :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2008 01:27
(@ca999)
Schon was gesagt Registriert

so nach einer schlechten nacht und 2 stunden schlaf, nen 10std tag bin ich wieder online :yltype:

wie sieht das eigentlich mit den beruflichen aufwendungen aus?
wann kommt die paschale zu tragen und wann kann man nach aufwand (gefahrene km) ansetzen?
:question:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2008 22:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

bevor die Tiefen des Unterhaltsrechts erörtert werden, wäre mir an einer Antwort auf meinen Einwurf sehr gelegen:

Also: Zahlung umgehend einstellen. Ohne Ankündigung. Nix sagen. Nicht grinsen. Einfach nicht zahlen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 22:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das steht in den OLG-Leitlinien deines Fürstentums.

Nur scheint mir, dass du immer noch zu sehr an deinen vermeintlichen TU-Verpflichtungen hängst.

Warum kümmerst du dich immer noch nur um die Reduktion des TU statt um dessen Vermeidung?

Bist du der Anwalt deiner EX?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 22:58
(@ca999)
Schon was gesagt Registriert

ne,  zu viel geld habe ich nicht, leider dann wäre ich schon längs weg hier, das kannste mir glauben :gunman:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2008 23:29
(@ca999)
Schon was gesagt Registriert

Das steht in den OLG-Leitlinien deines Fürstentums.

Nur scheint mir, dass du immer noch zu sehr an deinen vermeintlichen TU-Verpflichtungen hängst.

Warum kümmerst du dich immer noch nur um die Reduktion des TU statt um dessen Vermeidung?

Bist du der Anwalt deiner EX?

ne, bestimmt nicht :gunman:
habe mich auf vom anwalt beraten lassen und der sagt ich komme nicht drumzu, TG ist fällig nach seiner meinung. :exclam:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2008 23:32
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ca999,

ich formuliere das, was du weiter oben schon mehr als oft genug hast lesen können, nochmal mit anderen Worten.

Wie du sagst, ist deine Exe bereits zum Anwalt gerannt. Wenn du nicht bald in die Puschen kommst, werden aus deinen freiwilligen (und unnötigen) Zahlungen bald verpflichtende Zahlungen, aus denen du auch dann so schnell nicht wieder rauskommst, wenn es denn mal nötig werden sollte (ich sage nur: Arbeitslosigkeit, dauerhafte Krankheit o.ä). Wenn du also unbedingt freiwillig an sie zahlen willst, dann stelle wenigstens baldmöglichst und unmissverständlich klar, dass sie keinerlei Rechtsanspruch hat und dass es sich wirklich um freiwillige Unterstützung handelt, aus der sich auch kein Gewohnheitsrecht ergeben darf. Unter "unmissverständlich" stellst du dir jetzt am besten ein Gerichtsurteil oder eine notariell beglaubigte Vereinbarung vor, oder so was in der Art. Ob es reicht, wenn du einen entsprechenen Text aufsetzt und ihr das beide mit Ort, Datum und Unterschrift verziert, weiß ich nicht. Als vorläufige Lösung vielleicht, auf lange Sicht würde ich mich an deiner Stelle nicht darauf verlassen.

Im übrigen könntest du das, was du ihr bislang freiwillig monatlich zukommen lässt, stattdessen auch auf einem separaten Konto bei dir anlegen; wenn sie dann wirklich mal in Not gerät, kannst du dir dann ja immer noch überlegen, ob du ihr für die konkrete Situation den Weißen Ritter spielen willst. Oder, was ich bevorzugen würde: Zahle kein Geld an sie, sondern lege es für die Kinder an, zur späteren Unterstützung bei Ausbildung oder Studium, oder meinetwegen auch nur für so etwas wie den Führerschein (argl, und das schreibt jetzt ausgerechnet ein notorischer ÖPNV-Nutzer - ich wundere mich über mich selber).

Aber, um die Diskussion mal in eine etwas andere Richtung zu lenken: Kannst du bitte ein paar Worte dazu sagen, warum du so ... na sagen wir mal, so milde mit deiner Ex umgehst? Schließlich, sie hat dich verlassen, um mit einem anderen Mann zusammenzuleben. Nun, deswegen muss man nicht unbedingt einen Rachefeldzug starten, aber auch wenn jemand, wie du von dir selbst sagst, gutmütig und gutgläubig ist - es ist definitiv nicht die Situation, in der man üblicherweise der Dame auch noch Geschenke hinterherwirft. Mir jedenfalls will das nicht in den Kopf. Oder gibt es einen wichtigen Teil der Geschichte, den du uns bislang noch nicht erzählt hast?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 23:55
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ca999,

und noch zu diesem hier:

habe mich auf vom anwalt beraten lassen und der sagt ich komme nicht drumzu, TG ist fällig nach seiner meinung. :exclam:

Weiter oben in diesem Thread findest du einige mögliche Hebel, mit denen du den Hintern deiner Verflossenen in Bewegung setzen kannst. Sprich deinen Anwalt beim nächsten Besuch darauf an, und tue es bald. Sogar wenn du um den TU nicht herum kämest - genau so kommt sie um den KU nicht herum. Wenn dein Anwalt keine sehr gute Begründung liefern kann, warum wir alle hier Blödsinn reden, ist es vielleicht Zeit für einen anderen Anwalt.

Nebenbei gefragt: Ist dein Anwalt ein Fachanwalt für Familienrecht?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2008 00:05




(@ca999)
Schon was gesagt Registriert

Nein, da gibt es nichts besonderes zu erzählen, Vieleicht nur das ich sie natürlich noch liebe und noch nicht 100% aufgegeben habe.

Haber ich denke ihr habt recht, das wird meine Ex, und in 8 Monaten habe ich den Scheidungsantrag auf den tisch liegen.
also warum sollte ich nicht härter gegen sie vorgehen, nicht zahlen ist ja auch eine gewisse genugtuung und den "neuen" will ich bestimmt nicht auch noch unterstützen, der ist nämlich auch schon 2x geschieden und hat kein geld.

Ich denke ihr überzeugt mich!
mir geht es einfach noch zu schlecht um zurückzuschlagen.
Aber es stimmt, ich muss aufpassen das die zahlungen nich zum gewohkeitsrecht werden, wer weiß wie ein richter das sieht.

Auf der anderen seite denke ich, habe viel gelesen, das ich im moment keine change auf 0 TG habe, denn da gibt es einige richterspüche, oder habt ihr gegenteilige erfahrungen gemacht oder gar richtersprüche gelsen?

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Themenstarter Geschrieben : 19.11.2008 00:17
(@ca999)
Schon was gesagt Registriert

Nebenbei gefragt: Ist dein Anwalt ein Fachanwalt für Familienrecht?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

ja klar, ich denke auch kein schlechter, aber das muss sich erst noch rausstellen, man steckt ja nicht drin.
oder hast du eine idee wie mann die fähigkeit des RA herausbekommt, ich habe ihn über empfelungen ausgesucht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2008 00:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auf der anderen seite denke ich, habe viel gelesen, das ich im moment keine change auf 0 TG habe, denn da gibt es einige richterspüche, oder habt ihr gegenteilige erfahrungen gemacht oder gar richtersprüche gelsen?

Hier ist dein Hauptdenkfehler!
Natürlich kann es passieren, dass ein Richter dich zur Zahlung von TU verpflichtet. Aber erst dann musst du das tun!
Es gibt da auch keinen Malus für unbotmässiges Verhalten.
Im Gegenteil: Die durchgängige Erfahrung im Familienu*recht zeigt, dass vorauseilendes Entgegenkommen mit noch höheren Forderungen "belohnt" wird.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2008 00:31
(@ca999)
Schon was gesagt Registriert

also sollte ich die zahlungen einstellen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2008 00:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Frage meinst du jetzt nicht ernst oder?  :puzz:

Jaaahaaaa!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2008 00:50
(@ca999)
Schon was gesagt Registriert

sollte nich ne frage sein, eher ne feststellung :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2008 01:00
(@ca999)
Schon was gesagt Registriert

so leute dann erst mal gute nacht,
habe morgen einen termin beim richter  :exclams:
thema: neues scheidungsrecht  :note:
mal sehen was der so zu sagen hat, auch hinsichtlich neuer partnerschaft im trennungsjahr
bin echt gespannt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2008 01:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

habe morgen einen termin beim richter  :exclams:

:question: :question:
Dein Richter, sprich irgendwas amtliches oder
ein Richter, sprich ein Bekannter zum zwanglosen Austausch?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2008 01:18
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ca999

Nein, da gibt es nichts besonderes zu erzählen, Vieleicht nur das ich sie natürlich noch liebe und noch nicht 100% aufgegeben habe.

Kann ich verstehen. Aber, um es kurz zu sagen: Vergiss es!

Etwas ausführlicher: So lange du so denkst, bist du ihr Hampelmann. Versuche es mal mit ihren Augen zu sehen: Sie hat das Beste aus beiden Welten! Ihren Neuen hat sie für den Traum von der Großen Unsterblichen Liebe (schmacht!); und dich hat sie als den Esel, der diesen Traum bezahlt. Am ersten Teil kannst du nichts ändern. Am zweiten Teil vielleicht schon ...

Es klingt absurd, aber wenn du überhaupt eine Chance haben willst, sie zurückzugewinnen, musst du dich zuerst von der Vorstellung verabschieden, dass du überhaupt eine Chance dazu hast. Denn erst wenn du überzeugt bist, dass sie für dich verloren ist, hast du die Kraft, die ganzen Unterhalts-, Umgangs-, und sonstigen Scheidungsfragen mit dem nötigen Schwung und der nötigen Abgeklärtheit anzugehen. Auf deine Ex kann das mindestens zwei Auswirkungen haben: Vielleicht ...

  • ... merkt sie, dass das Leben mit dir doch nicht ganz so schlecht war, wie sie es sich in ihrem aktuellen Hormonrausch einredet;
  • ... kehrt in die rosarote Beziehung der beiden Turteltäubchen der graue Alltag ein, wenn die beiden sich um so profane Dinge kümmern müssen wie "Geld verdienen".

Versteh' mich nicht falsch: Sogar wenn beides passiert, ist es noch extrem unwahrscheinlich, dass sie zu dir zurück will. Wahrscheinlich ist aber - dass du sie gar nicht mehr zurück haben willst! Denn wenn du erst einmal Abstand gewonnen hast, was bleibt dann? Sie hat dich belogen, sie hat dich betrogen. Sie hat dich hintergangen und gedemütigt. Sie will nicht dich, sie will nur dein Geld.

Mach einen Haken dran. Es ist vorbei. Sogar allein sein ist angenehmer als ein Leben an ihrer Seite.

und den "neuen" will ich bestimmt nicht auch noch unterstützen, der ist nämlich auch schon 2x geschieden und hat kein geld.

Im Endeffekt tust du im Moment ganz genau das. Und Achtung: Wenn er schon zweimal geschieden ist, dann hat deine Ex gewissermaßen einen erfahrenen Berater an ihrer Seite ... er kennt das Spiel besser als du.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2008 01:22
(@ca999)
Schon was gesagt Registriert

Hi Leute, bin ziemlich neu hier und mir geht es nicht gerade gut, im Gegenteil, mir geht’s besch...., suche in meiner derzeitig schlechten Lage ein paar Informationen bezüglich Trennungsunterhalt und hoffe hier ein paar kompetente Antworten zu bekommen.

Meine Frau hat mich mit ihren Trennungsabsichten total überrascht. Ok, es gab wie in jeder Ehe Höhen und Tiefen aber das es jetzt so plötzlich zu Ende sein soll ist für mich der Hammer.

Sie sagte noch, für sie wäre es jetzt einfacher da sie einen Neuen hätte, und zu dem ist sie dann nach einem Streit auch gleich in die Wohnung gezogen (von Ehebett in seinem Bett, von ein auf die andere Minute), das macht mich völlig fertig. Mittlerweile (nach 2 Monaten) haben sie schon eine neue, größere Mietwohnung gemeinsam bezogen.

Haben zwei Kinder, 15,16 die leben bei mir im eigenen Einfamilienhaus, natürlich noch mit Schulden belastet, sind 15 Jahre verheiratet. Meine Nochfrau arbeitet seit Jahren und verdient ca. 500 Euro netto, ich ca. 2800 Euro.

Zuständiges OLG ist Oldenburg

So nun zu meinen Fragen, vielleicht kommen im Laufe der Zeit weitere hinzu:

1. Kann meine Frau unter diesen Umständen Trennungsunterhalt (TU) verlangen?
Grundlage: (Verwirkung des Unterhaltsanspruchs der Ehefrau gemäß § 1579 Nr. 6 und 7 BGB)

2. Wenn TU von mir gezahlt werden müsste, kann der TU um Haushaltführung beim "Neuen" gekürzt werden?
Laut Leitlinien OLG Oldenburg: "Für Haushaltsführungsleistungen in einer nichtehelichen Partnerschaft ist ein wirtschaftlicher Vorteil anzusetzen, sofern nicht die Leistungsunfähigkeit des Partners feststeht. Dieser Vorteil ist im Regelfall mit 425 EUR zu bewerten."

Schon mal vielen Dank für die Antworten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2008 22:53




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