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Trennungsunterhalt bei neuer Partnerschaft

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(@ca999)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

bin neu hier und im Grunde gehts mir nicht gerade gut aber egal, hoffe hier einige Antworten auf meine Fragen zu bekommen dir mir in nachster Zeit so sorgen bereiten.
Aber zunächst mal folgender Sachverhalt:

Meine Frau hat sich nach 15jähriger Ehe (2 Kinder, 14,17) von mir getrennt.
Direkt nach der Trennung im August 2008 ist sie in die Wohnung ihres neuen Partners gezogen den sie kurz (1 Monat) vor der Trennung kennen gelernt hat. Nun haben sie bereits eine gemeinsame Mietwohnung bezogen und bestreiten dort einen gemeinsamen Haushalt.
Derzeit zahle ich nach überschläglicher Berechnung freiwillig 800Euro Unterhalt, wobei die Kinder bei mir leben.

Nun meine Frage:
Hat dieser Sachverhalt einen Einfluß auf den Trennungsunterhalt?
Kann ich hier ein fiktives Einkommen (für Haushaltsführungsleistung meiner noch Ehefrau gegenüber ihren neuen Partner) ansetzen (nach § 1579 Nr. 7 BGB)?
Wenn Ja, wie hoch kann man das fiktive Gehalt ansetzen, oder würde der Trennungsunterhalt sogar komplent entfallen?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2008 23:25
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kann ich hier ein viktives Einkommen (für Haushaltsführungsleistung meiner noch Ehefrau bei ihren neuen Partner) ansetzen (nach § 1579 Nr. 7 BGB)? Wenn Ja wie hoch kann man das fiktive Gehalt ansetzen, oder würde der Trennungsunterhalt sogar komplent entfallen?

In den Leitlinien des OLG Franfurt steht: "bei Haushaltsführung durch einen nicht Erwerbstätigen geschieht das in der Regel mit einem Betrag von 380,-- €.". Musst Du bei "Deinem" OLG schauen, sollte aber ähnlich sein. Verwirkung gibt's bei TU eher nicht, musst Du die Scheidung abwarten und solange schön Wetter machen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2008 23:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ca999,

ich würde ihr erstmal gar keinen TU zahlen.

Den soll sie erstmal von dir fordern und begründen.
Arbeitet sie?

Zahlt sie dir KU? warum nicht?

Wie stabil ist, dass die Kinder bei dir wohnen?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2008 23:42
(@ca999)
Schon was gesagt Registriert

Bei meinem OLG steht dazu folgendes:

"Für Haushaltsführungsleistungen in einer nichtehelichen Partnerschaft ist ein wirtschaftlicher Vorteil anzusetzen, sofern nicht die Leistungsunfähigkeit des Partners feststeht. Dieser Vorteil ist im Regelfall mit 425 EUR zu bewerten."

D.h. ich kann also 425 Euro dafür pauschal anrechnen?
Oder muß das eingeklagt werden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2008 23:45
(@ca999)
Schon was gesagt Registriert

1. Zahlt sie dir KU? warum nicht?
2. Wie stabil ist, dass die Kinder bei dir wohnen?

zu 1.)
Nein sie zahlt kein KU da sie nur ca 500 Euro (bereinigt) verdient

zu 2.)
Stabil,  da die Kinder in iherer Umgebung (eigenes Haus) bleiben wollen, zudem hat meine Frau mit ihrem neuen Partner nicht den Platz in der neuen Wohnung und dei Kinder wollen vom "Neuen" nichts wissen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2008 23:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

na dann die Frage anders gestellt. Woraus resultiert ihr TU-Anspruch? Sie kann Vollzeit arbeiten, nicht nur für sich sondern ist auch wegen der Kinder gesteigert erwerbsobligen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2008 23:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann hast du schon mal ganz gut Munition in deinem Gürtel.

Sie ist zur erwirtschaftung von KU gesteigert erwerbspflichtig.

Zu ihrem KU-fähigen Einkommen zählt ihr eigenes Geld, dein TU, das Taschengeld von ihrem Heini und ggf. fiktives Einkommen aus Vollzeittätigkeit.

Ihre Forderung nach TU bzw. EU müsste sich nach neuem U*recht auf Ehebedingte Nachteile stützen.
Wieviel hat sie während der Ehe gearbeitet?

Edit: Bin wieder etwas langsam!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2008 23:58
(@ca999)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

na dann die Frage anders gestellt. Woraus resultiert ihr TU-Anspruch? Sie kann Vollzeit arbeiten, nicht nur für sich sondern ist auch wegen der Kinder gesteigert erwerbsobligen.

LG LBM

Das ist, glaube ich, korrekt. Aber
1.) wenn sie im moment keine vollzeitbeschäftigung bekommen kann, sich aber trotzdem bemüht kann das so nicht angesetzt werden.
2.) Im Trennungsjahr gilt das so viel ich weiß nicht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2008 00:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das stimmt zwar soweit, nur gilt ihre Schonzeit nicht bei KU-Pflicht.

Und nochmal, sie ist am Ball und muss ihren Anspruch erstmal anmelden und begründen.
Erst dann musst du reagieren.

Alles was bei ihr dann über 900,- liegt inkl. TU und zumindest Taschengeld müsste sie dann bei dir als KU abliefern.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 00:08
(@ca999)
Schon was gesagt Registriert

Dann hast du schon mal ganz gut Munition in deinem Gürtel.

Sie ist zur erwirtschaftung von KU gesteigert erwerbspflichtig.

Zu ihrem KU-fähigen Einkommen zählt ihr eigenes Geld, dein TU, das Taschengeld von ihrem Heini und ggf. fiktives Einkommen aus Vollzeittätigkeit.

Ihre Forderung nach TU bzw. EU müsste sich nach neuem U*recht auf Ehebedingte Nachteile stützen.
Wieviel hat sie während der Ehe gearbeitet?

Edit: Bin wieder etwas langsam!

Nochmal zur Klärung: Hier geht es im Moment um TU und nicht EU da wir erst 3 Monate getrennt leben!

Beim TU ist das meines Wissens doch so nicht ansetzbar oder doch?
Gibt es hierzu aktuelle Urteile?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2008 00:10




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nochmal zur Klärung: Ich spreche auch von TU

Niemand sagt, dass in der Trennungsphase kein KU anfällt.

Mit dem fiktiven Einkommen hast ne gewisse Zeit recht, aber das Taschengeld plus ihre eigenen 500,- liegen dann schon bei 900,-.

Jeder € TU ist dann als KU wieder bei dir abzuliefern.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 00:13
(@ca999)
Schon was gesagt Registriert

Das stimmt zwar soweit, nur gilt ihre Schonzeit nicht bei KU-Pflicht.

Und nochmal, sie ist am Ball und muss ihren Anspruch erstmal anmelden und begründen.
Erst dann musst du reagieren.

Alles was bei ihr dann über 900,- liegt inkl. TU und zumindest Taschengeld müsste sie dann bei dir als KU abliefern.

Wie würde so eine Rechnug dann aussehen?

Einkommen: 500€
TU:                  800€
                     _____
                     1300€

Wie geht das Taschengeld ein?
Was hat sie dann an KU zu zahlen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2008 00:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ist das ältere Kind in der Ausbildung oder macht es noch Schule?

Bei 1300 € Eonkommen wäre DDT Stufe 1 der entsprechenden Altersklasse fällig - 77 € KG. Den BEtrag hab ich jetzt aber nicht im Kopf.

Sollten dabei die 900 € SB unterschritten werden, zahlt sie nur soviel das ihr der SB bleibt

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 00:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mindestunterhalt in dieser Altersstufe ist 365,- minus halbes KG (bekommst du das?) = 288,- pro Kind. Eigentlich noch 19,-€ mehr, weil sie nur 2 Unterhaltsberechtige hat.

Das ergäbe 614,-, jedoch begrenzt durch ihren Selbstbehalt von 900,-€.
In deinem Beispiel also 400,-, du hast aber wieder das Taschengeld vergessen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 00:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

TU ist kein Automatismus. Vor allem nicht, wenn der kinderbetreuende Elternteil diesen leisten muss. Wenn du zu viel Geld hast, geb' ich dir gern meine Kontonummer.  😉

Also: Zahlung umgehend einstellen. Ohne Ankündigung. Nix sagen. Nicht grinsen. Einfach nicht zahlen. Spricht sie dich drauf an, sagst du gebetsmühlenartig: "Du hast keinen Rechtsanspruch auf Unterhalt."

Lass sie mal kommen...dann sehen wir weiter. Und zwischendurch, quasi zur Entspannung, kannst du Klage auf KU einreichen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 00:32
(@ca999)
Schon was gesagt Registriert

Das älteste Kind geht noch zur Schule, also keine Ausbildung

Was ist das für ein Taschengeld und wie wird es angesetzt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2008 00:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das hier:

Bei meinem OLG steht dazu folgendes:

"Für Haushaltsführungsleistungen in einer nichtehelichen Partnerschaft ist ein wirtschaftlicher Vorteil anzusetzen, sofern nicht die Leistungsunfähigkeit des Partners feststeht. Dieser Vorteil ist im Regelfall mit 425 EUR zu bewerten."

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 00:41
(@ca999)
Schon was gesagt Registriert

aha, d.h.

500€ (bereinigt) + 800€ (TU) + 425€ (fiktives EK) = 1725€
lt DT 2 x 288€ = 576€, damit kommt sie nicht unter der Mindistbehaltsgrenze von 900€

bei mir werden allerdings auch schon 2 x 343€ KU angerechnet!
wie werden die 576€ von meiner Frau angesetzt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2008 01:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Entschuldigung ca999,

sollen wir nun erstmal die Keule rausholen?

Deiner Frau steht per se kein TU zu. Dieser muß von ihr gefordert werden und dann erst kann über Höhe u.s.w spekuliert werden.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 01:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

noch mal wiederholen:

Befolge den Rat von Deep Thought. Wenn hier was quer läuft so ist das der geschuldete KU. Und als Tip: sehe zu, dass die Kinder nicht ihre Meinung ändern. Sorge für stabile, gesicherte und zukunftsorientierte Verhältnisse - und das vor allem für die Kinder.

Und ein paar Fragen: Wer geht hier Vollzeit arbeiten? Was ist Dein Verdienst? Wie sah ihre Arbeitssituation innerhalb der Ehe aus?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 01:08




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