Moin,
Gemeint ist wohl das fiktive Einkommen, von dem auch oft die Rede ist.
Nein, das ist noch was Anderes.
- einkommensmindernde Belastungen
(inkl. Kreditverbindlichkeiten, also sowohl Zins als auch Tilgung)
- Nebenkosten
- Kindesunterhalt
- 10% berufsbedingte Aufwendungen...und ab Juli:
Bereinigtes Nettoeinkommen pro Monat (ermittelt aus den letzten zwölf Gehaltsabrechnungen; gleicher Betrag wie oben)
+ Wohngeldvorteil 700 Euro- Kindesunterhalt und Belastungen
(wobei er jetzt die Nebenkosten von den Belastungen abzieht. Begründung:
"Nach dem Auszug unserer Mandantin aus der ehelichen Wohnung ab dem Monat Juli 2009 ergibt sich dann aber eine
völlig andere Situation. Nunmehr ist bei ihrer Partei ein Wohngeldvorteil zu berücksichtigen, wobei insoweit zumindest
ein Betrag von 700.- Euro angemessen erscheint. Gleichzeitig hat ihre Partei nunmehr die monatlichen
Hausgeldzahlungen selbst zu tragen."Hab' ich doch bisher auch... hmm...
- 10% Erwerbsanreiz
+ (und jetzt kommt's endlich!) 700.- euro Wohngeldvorteil.
In der Trennungsphase, also auch nach Juli, müssen von deiner Kaltmietersparnis, die ja schon keine 700,- beträgt, Zinsen und Tilgung in Abzug gebracht werden.
Also Kaltmiete einer kleinen 1 Zimmerbude minus Zinsen und Tilgung für die grosse Wohnung.
Da dürfte nicht viel übrig bleiben.
10% berufsbedingte Aufwendungen ist viel. Üblich sind 5%. Ab jetzt gehst du aber immer von 10% aus und beziehst dich auf ihn.
10% Erwerbsanreiz ist wenig. Wohnst du in Süddeutschland? Ansonsten gelten i.d.R 1/7 Erwerbsanreiz.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo LBM!
1. Steuerklasse ändern und zwar pronto,
Unterm Jahr? Geht denn das überhaupt?
Wenn Du Pech hast, gibt es noch Diskussionen um die gemeinsame Veranlagung, wenn sie selber Geld verdient .
Wir veranlagen getrennt.
Sie muss sich keinen Wohnwertvorteil anrechnen, weil sie keinen hat, wenn sie nicht in der Wohnung wohnt.
Aha... aber ich finanziere zwei Wohnungen und daraus entsteht dann irgendwem irgendein Vorteil... na, vielleicht macht's ja irgendwann doch mal Klick bei mir...
Mieteinkünfte wären beiden Eigentümern zu 50% zuzurechnen.
Solange sie im Grundbuch und im Kreditvertrag steht, gibt es nix - höchstens Schulden.
Hallo Beppo!
10% berufsbedingte Aufwendungen ist viel. Üblich sind 5%. Ab jetzt gehst du aber immer von 10% aus und beziehst dich auf ihn.
Ok, mach' ich!
10% Erwerbsanreiz ist wenig. Wohnst du in Süddeutschland? Ansonsten gelten i.d.R 1/7 Erwerbsanreiz.
Stuttgart.
Erwerbsanreiz... pffh... eigentlich müsste mich meine Holde hegen und pflegen, damit ich noch möglichst lange, viel und oft Kohle ranschaffen kann...
Aber vielleicht komme ich ja um diesen rückwirkenden Trennungsunterhalt drumherum. Das wäre immerhin 'ne Menge Geld, mit dem ich wieder einige Monate überbrücken könnte.
Die Wohnung jetzt zu vermieten, wäre das wirklich klug?
Lies Dir mal die Leitlinien durch, speziell Punkt 5 (Wohnwert), und da vor dem Satz "Dies kommt insbesondere für die Zeit bis zur Scheidung in Betracht": http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1467.html
Und für diesen "angemessenen Wohnwert" nimm mal 400€ als Hausnummer, oder 40% von Deinem verbleibenden (Im Sinne des Selbstbehalts) Einkommen, aber meist kommt das ja in der Gegend raus, wenn Du nicht gerade Grossverdiener bist.
Deswegen ist es nicht klug, die Wohnung jetzt zu vermieten, Du hast einfach noch Schonfrist.
Ich hab' allerdings auch gedacht, ich hätte die, und im Mai einem Richter gegenübergesesssen, der zu dem Thema nur meinte "ja, so zwei, drei Monate braucht man da...." und "... wenn Sie das Haus vermieten ist das steuerlich sehr interessant, aber das nur am Rande", und das von einem Richter, der von Steuern nun wirklich überhaupt keine Ahnung hat. Ich war halt nicht verheiratet, da hat er keine bessere Übersetzung für "insbesondere für die Zeit bis zur Scheidung" gefunden. In 2 Wochen krieg ich sein Urteil, mal schauen, ob es sein Geld wert ist.
Rückwirkende Forderungen für die Zeit des Zusammenlebens hab ich damals auch gekriegt. Mein Anwalt meinte damals "ja, aber irgendwas müssen wir doch antworten" und ich sagte "darauf antworten wir garnichts, dafür ist mir meine und Ihre Zeit zu schade". Und das war wohl auch die richtige Strategie, weil in der Klage stand davon dann nichts.
Dass diese rückwirkende Forderung nur hingerotzt ist, siehst Du ja selbst, das Elterngeld fehlt völlig, gemeinsame Kosten (Strom, Telefon, Müll, GEZ,...), die normalerweise nicht Teil einer Unterhaltsberechnung sind, auch, und beim Wohnwert müsste man ja wenigstens mal 40%/60% rechnen, denn wenn sie schon KU für die Zeit fordert, in dem Wohnkosten enthalten sind dann hatte ja auch das Kind einen Wohnvorteil, oder sie den grösseren Anteil am Nutzwert der Wohnung oder wie auch immer. War bei mir damals alles exakt das gleiche, aber wie gesagt, hab ich einfach ignoriert. Trotzdem könntest Du ja mal eine eigene Abschätzung machen, ob die Forderung wirklich haltslos ist. Und wenn dann da ein negatives Vorzeichen rauskommt, kannst Du ja zu Spass umgekehrt was fordern.
Aha... aber ich finanziere zwei Wohnungen und daraus entsteht dann irgendwem irgendein Vorteil... na, vielleicht macht's ja irgendwann doch mal Klick bei mir...
Wieso finanzierst du 2 Wohnungen?
Sag jetzt nicht, du bezahlst ihre Wohnung!
Dass stellst du sofort ein.
Sonst komme ich rum und verhaue dich!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
"Dies kommt insbesondere für die Zeit bis zur Scheidung in Betracht"
Dieser Satz wird heute oft durch Im ersten Jahr nach der Trennung ersetzt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wieso finanzierst du 2 Wohnungen?
Naja, sie wohnt in einer Wohnung und ich wohne in einer Wohnung (so oder so...)
Und beide kosten Geld, welches ich momentan verdiene(n muss).
Direkt zahle ich ihr Unterhalt. Und sie davon ihre Miete, die ich m.E. indirekt bezahle.
Ich hatte ihr auch schon mal angeboten, dass sie und Töchterchen in unserer ETW bleiben und ich stattdessen ausziehe. Dann würde ich auch diese Sache mit dem verzwickten Wohngeldvorteil besser verstehen, weil - wenn ich das jetzt endlich richtig verstanden habe - sie den ja dann hätte und ich ihn vom Unterhalt abziehen könnte.... oder? ;-))
Aber das ist ja nun alles Spekulation...
Moin,
wenn ihr getrennt veranlagt, habt ihr wahrscheinlich 4/4 und nicht 3/5. Bei 4/4 lohnt sich die Änderung nicht wirklich. Grundsätzlich ist die Änderung unterm Jahr möglich.
Was hat der Kreditvertrag und das Grundbuch mit den Mieteinkünften zu tun? Wenn die gemeinsame Wohnung vermietet wird, dann teilt ihr euch den Überschuss, egal ob der positiv oder negativ ist. Mieteinkünfte heißt: Einnahmen (Brutto) minus Schuldzinsen, minus AfA, minus Erhaltungsaufwand, minus Kosten für die Wohnung (Heizung, Wasser, Müll, andere NK).
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
wenn ihr getrennt veranlagt, habt ihr wahrscheinlich 4/4 und nicht 3/5.
Doch, 3 und 5.
Die getrennte Veranlagung ist zwar aus steuerlichen Gründen nicht so prickelnd (aber auch nicht sonderlich schmerzhaft), dafür aber klar getrennt, überschaubar, nachvollziehbar und - last but not least - von mir gewünscht.
Was hat der Kreditvertrag und das Grundbuch mit den Mieteinkünften zu tun? Wenn die gemeinsame Wohnung vermietet wird, dann teilt ihr euch den Überschuss, egal ob der positiv oder negativ ist.
Ebend! wir würden teilen. Madame hat null Aufwand und Kosten, kassiert aber die Hälfte. So würde es im Endeffekt aussehen. Jetzt ist (noch) der Zeitpunkt, wo sie so gut wie keine Forderungen stellen kann, da die Wohnung hochverschuldet ist. Je länger der Kredit getilgt wird, desto geringer die Schuldenlast... und umso höher spätere Forderungen... und die kommen bestimmt.
Jetzt nochmal zum Trennungsunterhalt (nach gestrigem Termin mit meiner Anwältin):
Es ist tatsächlich so, dass rein rechtlich gesehen die Trennung mit der Aufforderung zur Offenlegung der Einkommensverhältnisse beginnen kann, weil hiermit schon Forderungen im Raum stehen. Allerdings kann man sich darüber streiten, ob und wie denn überhaupt eine Trennung stattfand. Falls keine Einigung besteht, weil sie z.B. behauptet "Ich habe nicht mehr Deine Stinkesocken gewaschen!" und er darauf entgegnet "Dafür hast Du aber meine Milch in den Kaffee geschüttet, die ich gekauft und bezahlt habe!", dann wird sich wohl ein Richter damit beschäftigen müssen.
In meinem Fall: wie schon oft und wie schon in vielen Belangen wollte ich vor ein paar Wochen eine Einigung mit ihr erzielen und ggf. schriftlich fixieren. Zugegeben, mir ging es damals lediglich um einen Zeitpunkt, um sich auch mal Gedanken über einen Termin für das Einreichen des Scheidungsantrages machen zu können.
Meine Holde wies mich jedoch barsch zurück und meinte lediglich, die Trennung beginne ab dem Zeitpunkt ihres Auszuges. Damit war für mich der Fall erledigt, denn ich dachte, durch Um- bzw. Anmeldung wäre dies dann zu Genüge dokumentiert. Heute wäre es mir natürlich lieber, ich hätte es mir von ihr schriftlich geben lassen, um jegliche aufkommende Diskussion im Keim ersticken zu können.
Nun gut, ich werde mich jedenfalls auf ihre Aussage berufen und auf den Umstand, dass es keine strikte Trennung gab - im Bezug auf die Kleine sowieso nicht, denn hier hatte ich mich nach wie vor in jder freien Minute und in allen Bereichen - bis auf Stillen - eingebracht.
Ich vermute mal, dass sie und ihr Anwalt das Gegenteil behaupten werden. Ob sie sich allerdings ihrer Sache sicher sind und auch vor Gericht ziehen werden, weiß ich nicht...
Moin VoK,
Madame hat null Aufwand und Kosten, kassiert aber die Hälfte. So würde es im Endeffekt aussehen. Jetzt ist (noch) der Zeitpunkt, wo sie so gut wie keine Forderungen stellen kann, da die Wohnung hochverschuldet ist. Je länger der Kredit getilgt wird, desto geringer die Schuldenlast... und umso höher spätere Forderungen... und die kommen bestimmt.
Wenn Eure Scheidung so lange dauert, dass aus "hohe Schuldenlast" dann "nennenswertes Eigentum" geworden ist, hast Du mindestens 127 andere Probleme.
Es ist tatsächlich so, dass rein rechtlich gesehen die Trennung mit der Aufforderung zur Offenlegung der Einkommensverhältnisse beginnen kann, weil hiermit schon Forderungen im Raum stehen. Allerdings kann man sich darüber streiten, ob und wie denn überhaupt eine Trennung stattfand. Falls keine Einigung besteht, weil sie z.B. behauptet "Ich habe nicht mehr Deine Stinkesocken gewaschen!" und er darauf entgegnet "Dafür hast Du aber meine Milch in den Kaffee geschüttet, die ich gekauft und bezahlt habe!", dann wird sich wohl ein Richter damit beschäftigen müssen.
Die Trennung beginnt da, wo Ihr "Tisch, Bett und Kasse" nachweislich trennt; nicht mit dem Stellen von Forderungen. Es ist allerdings ein beliebtes Spiel mancher Exen-Anwälte, bei dieser Konstellation wirtschaftlich erst mal alles beim Alten zu lassen (also: Männes Einkommen wird wie zu Ehezeiten zur Haushaltsfinanzierung verwendet) und rückwirkend trotzdem Trennungsunterhalt zu fordern. Das erhöht den Streitwert und soll Madame in Form von ein paar "Gratis-Tausendern" davon überzeugen, was für ein toller Hecht ihr Anwalt doch ist. TU beginnt (frühestens) ab da zu laufen, wo Madame nachweislich auf eigene Rechnung wirtschaftet. Also beispielsweise ihre eigene Milchtüte kauft und sie neben Deine in den Kühlschrank stellt. Am sinnvollsten und beweiskräftigsten wäre eine Trennungsvereinbarung, in der Ihr festhaltet, wie Ihr Eurer getrenntes Zusammenleben unter einem Dach organisiert, wer was bezahlt, wer welche Räume wann nutzt etc. Setz so ein Ding mit Datum auf - wenn sie es NICHT unterschreibt, ist gerade das ein Beleg dafür, dass Ihr rechtlich noch nicht getrennt seid (und dass deshalb auch noch kein TU fällig ist).
Nun gut, ich werde mich jedenfalls auf ihre Aussage berufen und auf den Umstand, dass es keine strikte Trennung gab - im Bezug auf die Kleine sowieso nicht, denn hier hatte ich mich nach wie vor in jder freien Minute und in allen Bereichen - bis auf Stillen - eingebracht.
Das Kümmern um Eure Kurze hat mit dem Zeitpunkt Eurer Trennung nichts zu tun.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin!
Wenn Eure Scheidung so lange dauert, dass aus "hohe Schuldenlast" dann "nennenswertes Eigentum" geworden ist, hast Du mindestens 127 andere Probleme.
Korrekt. Aber das Trennungsjahr ist ja nun so oder so eingeläutet. Die hohe Schuldenlast wird sich so schnell nicht ändern und notfalls stelle ich die Kreditzahlungen ein und lass' die Karre gegen die Wand fahren.
Die Trennung beginnt da, wo Ihr "Tisch, Bett und Kasse" nachweislich trennt
Mit Betonung auf "nachweislich". ;-))
nicht mit dem Stellen von Forderungen
Bezogen auf den Trennungsunterhalt schon.
Das erhöht den Streitwert und soll Madame in Form von ein paar "Gratis-Tausendern" davon überzeugen, was für ein toller Hecht ihr Anwalt doch ist.
Ich bin Dein Fan! :-))
TU beginnt (frühestens) ab da zu laufen, wo Madame nachweislich auf eigene Rechnung wirtschaftet.
Schon wieder "nachweislich". Sie wird bestimmt behaupten, dass es so gewesen sei... und für einige Bereiche mag es auch stimmen (beispielsweise getrennt schlafen), aber eben nicht für alle.
Am sinnvollsten und beweiskräftigsten wäre eine Trennungsvereinbarung
Da gebe ich Dir Recht, aber...
Setz so ein Ding mit Datum auf
...dafür ist es nun zu spät, denn sie ist ja seit 01.07.09 ausgezogen.
Das Kümmern um Eure Kurze hat mit dem Zeitpunkt Eurer Trennung nichts zu tun.
Na, irgendwie schon, denn es wird ab diesem Zeitpunkt Kindesunterhalt gefordert.
Moin VoK,
Bezogen auf den Trennungsunterhalt schon.
nein. Es sei denn, Du erkennst diesen Zeitpunkt von Dir aus an. Ich persönlich würde ihn bestreiten, auch nicht darüber diskutieren und schlicht den Auszugszeitpunkt als Trennungszeitpunkt nehmen; über den muss man nicht streiten. Du bist aber auch nicht verpflichtet, über jedes Stöckchen zu hüpfen, das Ex und Anwalt Dir hinhalten.
Schon wieder "nachweislich". Sie wird bestimmt behaupten, dass es so gewesen sei... und für einige Bereiche mag es auch stimmen (beispielsweise getrennt schlafen), aber eben nicht für alle.
Und? Lass sie doch behaupten, was Sie möchte. Getrennt schlafen ist für sich kein Trennungsindiz; das tun andere auch, weil einer von beiden schnarcht. Im übrigen: Niemand ausser Euch war dabei...
Na, irgendwie schon, denn es wird ab diesem Zeitpunkt Kindesunterhalt gefordert.
denk an die Stöckchen! Eine Forderung als solche ist kein Beweis für ihre Berechtigung. Es sei denn, Du erkennst sie an. Dafür gibt es aber keinen Grund - es sei denn, Du hast Geld übrig.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin!
Du hast Recht: ich erkenne den Trennungszeitpunkt nicht an. Aus mehreren Gründen. Der Hauptgrund ist und bleibt jedoch, dass ich mit meiner Holden darüber gesprochen hatte und dass letzten Endes sie darauf bestand, dass die Trennung "offiziell" mit ihrem Auszug, also ab dem 01.07. beginnt.
Nur: wie soll ich das notfalls beweisen?
Bei der Kindesbetreuung (bzw. dem geforderten Betreuungsunterhalt) sehe ich keine Probleme, denn da kann ich einiges vorbringen, von Belegen bis hin zu Zeugen.
Aber bei der Trennung (oder auch Nicht-Trennung) zwischen meiner Holden und mir habe ich da schon erheblich mehr Probleme. Schließlich stand die "offizielle" Trennung bereits vor der Tür und es ist - denke ich - nachvollziehbar, dass in solch einer Situation automatisch mehr Distanz denn Nähe gelebt wird.
Meiner Meinung nach hat sich unser "Zusammenleben" nach dem Anwaltsschreiben nicht geändert. Dem könnte man entgegen halten, dass wir zuvor schon getrennt gewesen wären...
Meine Anwältin hat ihrem Anwalt nun geschrieben, dass wir die Rückforderung ablehnen - sie teilte mir jedoch auch mit, dass die Gegenseite womöglich darauf bestehen würde und dass es dann zu einer Klage kommen würde. Ausgang ungewiss, da es dann im Ermessen des Richters liegt. Im Falle einer Niederlage müsste ich dann natürlich die damit verbunden Kosten tragen.
Daher werde ich ihr morgen eine Liste übergeben, auf der ich alle Details des Zusammen- bzw. Getrenntlebens zusammenfasse.
Falls mir jemand diesbezüglich Tipps und Erfahrungen geben kann, wäre ich sehr dankbar.
Grüße an alle!
Nur: wie soll ich das notfalls beweisen?
Hallo,
wieso solltest du das müssen? Sie will was, also soll auch sie beweisen. Im Familienrecht wird ja gerne von der fordernden Seite deine Beweislastumkehr versucht, und manche Richter lassen sich leider auch darauf ein. Dann muss man z.B. belegen, dass die Behauptungen der Gegenseite über heimlich beiseitegeschaffte hunderttausende von Euro frei erfunden sind... Aber nicht in so einem Fall, denke ich. Sofern das überhaupt vor Gericht geht schlicht bestreiten und das Gespräch mit der Ex anführen, demzufolge der Auszugszeitpunkt als Trennungszeitpunkt abgesprochen war. Die geplante Liste solltest du zwar machen aber nicht der Anwältin geben sondern aufheben als Munition für ein eventuelles Verfahren. Die Gegenseite soll niemals die Möglichkeit erhalten, Argumente bereits im Vorfeld zu erfahren, und sich entsprechend aufzustellen. Falls das vor Gericht gehen sollte, wäre es für dich hilfreich, wenn du aus der strittigen Zeit einige Belege hast, aus denen ein gemeinsames Wirtschaften erkennbar ist. Einkaufslisten, Kassenbons etc.
/elwu
Moin VoK,
1. Zeugen sind im Familienrecht so gut wie nie vorgesehen und von daher entbehrlich.
2. Du bist nicht in der Beweispflicht: Ihr habt den Auszug zum 1.7. als Trennungszeitpunkt vereinbart und realisiert; Beweis: Der neue Mietvertrag. Mehr ist von Deiner Seite aus nicht zu sagen.
Verstehe das bitte auch als weitere Erinnerung an die Stöckchen, über die man springen kann - aber nicht muss.
Grüssles
Martin
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Hallo ihr zwei!
Danke für eure klaren Aussagen - aber warum ist dann meine Anwältin so skeptisch?
Der Knackpunkt scheint wohl zu sein, dass in dem ersten Schreiben ihres Anwalts folgender Satz steht:
"Desweiteren steht unserer Mandantin und ihrer Tochter Ihnen gegenüber Ansprüche auf Unterhalt zu. Um die Höhe der unserer Mandantin und ihrer Tochter zustehenden Ansprüche beziffern zu können, haben wir Sie aufzufordern, Auskunft über Ihr Einkommen zu erteilen und dieses bis spätestens 30.04 2009 wie folgt zu belegen:"
Danach folgt eine Auflistung (Gehaltsabrechnungen, letzter Einkommensteuerbescheid usw.) und anschließend:
"Sobald uns die geforderten Nachweise vorliegen, werden wir die Ansprüche unserer Mandantin der Höhe nach beziffern. Mit freundlichen Grüßen..." ...ja, Du mich auch...
Ich hätte mir die Aussage meiner Holden schriftlich geben lassen sollen, aber alles Hätte, Wenn und Aber nützt mir nun auch nix. Für mich war klar, dass die Trennung mit ihrem Auszug beginnt - oder eben nach Absprache auch früher, dann allerdings mit klar aufgestellten Regeln.
Himmel, auf was man alles achten muss...
Moin VoK,
auch aus dem Schreiben des Anwalts mit Fristsetzung 30.4. kann man bestenfalls eine TrennungsABSICHT herauslesen, aber keine im juristischen Sinne vollzogene Trennung, die TU-Zahlungen auslöst. Dafür wäre es erforderlich gewesen, dass Ihr auch komplett eigenständig wirtschaftet (Du kaufst Deine Milchtüte von Deinem Geld und sie ihre von ihrem, auch wenn Ihr dafür zwei mal in den Supermarkt müsst; Ihr habt schriftlich vereinbart, wer wann welche Räume benutzt etc.). Wenn das nicht belegbar vorgetragen werden kann - Pech gehabt; dann ist die unterhaltslösende Trennung eben erst mit dem Auszug von Madame eingetreten. Ich weiss nicht, warum Du Dich hier ständig in irgendwelchen Beweispflichten siehst.
Lass den Anwalt doch schreiben, was er will; der lebt von einem hohen Streitwert und nicht von der objektiven Wahrheit (die er sowieso nicht beurteilen kann): Mehr TU bedeutet mehr Honorar für ihn. Wenn diese Frage gerichtlich geklärt werden muss, steht Aussage gegen Aussage und das Gericht wird sich auf den unzweifelhaften Termin 1.7. festlegen, den Ihr beide nicht bestreitet. Aus die Maus. Es sei denn, Du erzählst selbst was anderes. Aber das kannst Du ja auch bleiben lassen.
Grüssles
Martin
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Hi Martin!
Es sei denn, Du erzählst selbst was anderes.
Natürlich nicht!
Ich gebe ja auch zu, dass ich von Deinem Optimismus mehr als begeistert bin und dass ich Dir schon jetzt (mindestens) ein Bier spendiere, da ich heute Nacht gut schlafen werde... wenn das nur meine Anwältin auch mal so deutlich zum Ausdruck bringen würde. Die ist doch nicht auf den Kopf gefallen und hat jede Menge Erfahrung. Trotzdem (oder gerade deshalb?) fragt sie mich andauernd, wie denn nun das Zusammen- bzw. Getrenntleben ausgesehen hätte... na, was soll ich darauf antworten? Mal so, mal so... je nach Stimmung eben... und wie in einer "intakten" Ehe eben auch.... vielleicht mit dem Unterschied, dass die "eigentliche" Trennung unmittelbar bevor stand.
Nur mal so als kleines Beispiel: in diesem Zeitraum hatte unsere Kleine ihren ersten Geburtstag. Meine Holde schlug vor, meine Verwandtschaft (Großeltern und Urgroßeltern der Kleinen), die etwas weiter weg wohnt, einzuladen.
Mir hat jedoch der Gedanke daran, eine heile Welt zu spielen, obwohl natürlich alle Bescheid wussten - wenn's auch letzten Endes um die Kleine ging - sauer aufgestoßen, wovon ich ihr allerdings nichts sagte. Kurz und gut: am Ende wurde eh nichts draus, weil meine betagten Leute aus gesundheitlichen Gründen im Krankenhaus "feiern" mussten.
Wäre das nun ein Beispiel/Indiz für Getrenntleben... oder eher nicht... oder nur auf das Kind bezogen... oder wie oder was?
Ähnlich ist das auch in anderen Bereichen. Zu Deinem Beispiel mit der Milch: ich hatte Milch gekauft - sie hatte Milch gekauf. Ich hatte von "ihrer Milch" getrunken - sie hatte von "meiner Milch" getrunken. Natürlich war die Milch nicht als "ihre" oder "meine" deklariert. Es war einfach selbstverständlich... so wie bisher eben auch...
Aber falls es hart auf hart kommen sollte, dann wird sie "natürlich" behaupten, sie hätte ihre eigene Milch erwirtschaftet und verköstigt... und jetzt?
Tut mir echt leid, dass ich euch mit diesen Albernheiten auf die Nerven gehe, aber das liegt höchstwahrscheinlich daran, dass es mir selbst gewaltig auf die Nerven geht.
Moin,
Ähnlich ist das auch in anderen Bereichen. Zu Deinem Beispiel mit der Milch: ich hatte Milch gekauft - sie hatte Milch gekauf. Ich hatte von "ihrer Milch" getrunken - sie hatte von "meiner Milch" getrunken. Natürlich war die Milch nicht als "ihre" oder "meine" deklariert. Es war einfach selbstverständlich... so wie bisher eben auch...
Aber falls es hart auf hart kommen sollte, dann wird sie "natürlich" behaupten, sie hätte ihre eigene Milch erwirtschaftet und verköstigt... und jetzt?
Eben das sind die Punkte: Sie muss beweisen, dass jeder seine eigene Milch hatte. Kann sie das? Nein. Hättet ihr jetzt irgendwo einen "Vertrag", in dem steht: "EM nutzt Wohnzimmer und Arbeitszimmer, EF Schlafzimmer und Gästezimmer, die Waschmaschine nutzt EM an gerade, EF an ungeraden Tagen, im Kühlschrank nutzt EM die beiden oberen Fächer, EF die unteren beiden Fächer. EM nutzt das Badezimmer wochentags vor 8 Uhr, EF danach, usw. usf.", dann könnte man von einem Nachweis der Trennung sprechen.
Habt ihr sowas?
Nee?
Na also!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Auch Dir ein dickes Dankeschön, LBM!
Ich kann ja gerade noch so verstehen, warum der gegnerische Anwalt dies nicht erwähnt. Er wird es halt versuchen...
Aber warum gibt sich dann meine Anwältin diesbezüglich so bedeckt?
Ok, das könnt ihr natürlich auch nicht beantworten. Deshalb werde ich sie gleich morgen nochmals darauf ansprechen und ihr dabei auch mitteilen, was andere "Experten" davon halten. Dann soll sie mir mal klipp und klar den Sachverhalt unter juristischen Aspekten erläutern. Ich werde euch anschließend davon berichten...
Mann, mann... hoffentlich ist das nicht der Auftakt für weitere Nicklichkeiten...