Hallo zusammen!
Meine (bisherige) Geschichte habe ich schon im entsprechenden Themenbereich niedergeschrieben, allerdings habe ich heute einen Brief vom Anwalt meiner Holden erhalten, der mir doch einiges Kopfzerbrechen bereitet. Termin mit meiner Anwältin ist bereits für nächsten Montag festgesetzt (früher ging leider nicht), dennoch würde ich mich sehr freuen, wenn mir hier jemand in der Zwischenzeit mit Rat und Erfahrungen zur Seite stehen könnte.
Die Eckdaten:
Heirat: Januar 2008
Geburt der Tochter: Mai 2008
Erstes Schreiben von ihrem Anwalt: April 2009
In diesem Schreiben wird mir mitgeteilt, dass meine Holde "aufgrund erheblicher Meinungsdifferenzen" (davon wusste ich bis dato nichts) nicht gewillt sei, die Ehe mit mir fortzusetzen, und sich intensiv darum bemühe, eine Wohnung zu finden, damit sie samt Töchterchen aus unserer gemeinsamen Wohnung ausziehen könne.
Zusätzlich noch ein paar Unwahrheiten und Androhungen, worauf ich jetzt jedoch nicht näher eingehen möchte.
Ein anschließenden Gespräch mit meiner Holden mündete lediglich in dem Ergebnis, dass sie 1.) fest entschlossen sei, 2.) nicht mehr über die Vergangenheit diskutieren wolle und 3.) keine schmutzige Wäsche waschen wolle, sondern dass wir uns eben so gut wie eben möglich trennen sollen. Auch beim Umgang mit der Kleinen würde sie mir keine Steine in den Weg legen.
Daraufhin habe ich mich bei meiner Anwältin darüber informiert, was ich nun zu tun bzw. zu lassen hätte, und sie hat mir schonmal vorab berechnet, was an (Trennungs-)Unterhaltszahlungen auf mich zukommen werden.
Der Anwalt von meiner Holden hat natürlich alle geforderten Unterlagen von mir bekommen, damit auch er seinerseits Berechnungen anstellen konnte.
Diese habe ich allerdings erst heute bekommen, was vielleicht taktisch bedingt ist. Keine Ahnung, wie Anwälte ticken...
In der Zwischenzeit lebten wir drei weiterhin zusammen in unserer gemeinsamen Wohnung. Ich würde sogar behaupten, harmonischer wie nie zuvor. Ab und zu ein paar Sticheleien (vor allen Dingen, wenn es um die Kleine ging), aber alles noch im Rahmen.
Mich hat jedoch immer gestört, dass von ihrer Seite nichts kam, d.h. keine Fragen zum Auszug (z.B. was nimmt sie mit? Was behalte ich? usw.), keine Aussagen zum zukünftigen Umgang (wann? wo? wie? wie lange? usw.) und auch keine Anmerkungen zum Finanziellen.
Ich habe des Öfteren nachgehakt, aber niemals erschöpfende Antworten erhalten.
Im Nachhinein denke ich, dass dies wohl alles eine gutdurchdachte Strategie von ihr war/ist...
Nun zum (vielleicht) Knackpunkt:
Mit Blick auf Scheidung und Trennungsjahr hatte ich sie gefragt, wann denn nun eigentlich ihrer Meinung nach unser Trennungsjahr beginne. Ihre Antwort war: "Sobald ich (wir) ausgezogen sind - also zum 01.07.2009".
Mein Einwurf, dass wir den Anfang ruhig auf April setzen könnten (Schreiben von ihrem Anwalt), quittierte sie beleidigt mit "Dir kann es wohl nicht schnell genug gehen...".
So haben wir also getrennt geschlafen, ansonsten jedoch nicht besonders auf Trennung geachtet.
Klar, das ein oder andere hat sich geändert, aber ob es vorher großartig anders war, wäre nun auch eine mehr als kühne Behauptung.
Letzte Woche am 01.07. sind dann Frau und Tochter tatsächlich ausgezogen - und heute hat mich die Unterhaltsrechnung ihres Anwalts erreicht. Seine Zahlen decken sich mit denen meiner Anwältin. Er ist sogar noch um ca. 20 Euronen billiger. ;-))
Aber:
Er stellt rückwirkend für den Zeitraum von April bis Juni Unterhaltsforderungen - gesplittet nach Kindesunterhalt und Getrenntlebensunterhalt -, die sich dann in Summe auf 5.000.- Euronen belaufen.
Kann das wirklich sein?
Auch Kindesunterhalt?
Ich meine, ich habe u.a. hier schon die abenteuerlichsten Geschichten gelesen, so dass ich meinen gesunden Menschenverstand schon gar nicht mehr bemühen möchte, aber diese Art von Rechnung kommt mir doch schon etwas suspekt vor.
Daher meine Frage/Bitte:
Hat hier jemand mehr Erfahrung und Wissen, um mich wenigstens soweit wieder beruhigen zu können, dass ich heute Nacht gut schlafen kann. :-))
Vielen Dank fürs Lesen und viele Grüße an alle!
Hi VoK
Solange keine Haushaltstrennung stattgefunden hat kann von KU/TU etc. keine Rede sein. Nur weil sich zwei verheiratete Menschen nicht mehr zum Beischlaf treffen heisst das noch lange nicht, dass hier eine Trennung stattgefunden hat. Die Gestzgebung als auch die Rechtssprechung gehen hier klar von einer getrennten Haushaltsführung aus - dies ist von der Gegenseite "zu beweisen".
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo VoK,
Rückwirkend fordern kann man nur bis zur s.g. Inverzugsetzung.
Das ist der Moment, an dem du nachweislich zur Zahlung aufgefordert wurdest.
Wenn du nicht irgendwelche Briefe übersehen hast, ist das heute und somit der 1.7. ab dem gefordert werden kann.
Du musst daher sofort sämtliche Wertgegenstände in Sicherheit bringen, alle Schränke abschließen und den Zugang zum Konto sperren sonst ist alles, was sie sich schnappt weg, und du musst trotzdem Unterhalt bezahlen.
Wenn du robust bist, solltest du, sobald sie ohne Kind kurz draussen am Mülleimer ist, die Tür zu machen und sie aussperren, bevor sie das mit dir macht.
Du bist auf dem besten Weg alles zu verlieren und hast nur wenig Zeit das zu verhindern.
Ließ dir z.B. mal zur Einstimmung www.trennungsfaq.de durch. Da bekommst du einen Eindruck was dir bevor steht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke, oldie, für die rasche und "richtige" Antwort! ;-))
Denkst Du, ich kann mich nun (halbwegs) entspannt zurücklehnen und erstmal abwarten, wie das die Gegenseite beweisen will/wird?
Außerdem ist in dem Schreiben dauernd die Rede von diesem berühmt-berüchtigten "Wohngeldvorteil".
Was genau versteht denn die Anwaltszunft darunter?
Meine Holde bezog bis zum letzten Monat Elterngeld - immerhin 1263.- Euronen, die sie zur freien Verfügung hatte, d.h. alle Zahlungen wurden von meinem Gehalt beglichen.
Ich weiß, dass bei den Paragraphenreitern alles in einen Topf geschmissen wird, aber wo ist denn dann bitte umgekehrt ein "Wohngeldvorteil"??
Hallo Beppo,
ich habe heute im Internet recherchiert (kann auch in diesem Forum gewesen sein), dass rückwirkend nicht bis zur Zahlungsaufforderung bedeutet - denn dann wäre ich um einiges entspannter -, sondern bis zur Aufforderung der Offenlegung aller Einkommensverhältnisse. Und das war bei mir eben im April...
Ok, das ist blöd aber dann sollte dich immer noch die nicht vollzogene Trennung schützen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo VoK,
Außerdem ist in dem Schreiben dauernd die Rede von diesem berühmt-berüchtigten "Wohngeldvorteil".
Was genau verstehen denn die Anwaltszunft darunter?
Meinst du eventuell "Wohnwertvorteil"? Das ist ein Konstrukt, bei einer selbstgenutzten Immobilie eine fiktive Mietersparnis wie zusätzliches Einkommen zu bewerten.
Von einem "Wohngeldvorteil" habe ich noch nie gehört, aber das kann natürlich auch an mir liegen 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
ne, Wohngeldvorteil steht da. Ich hab' das Schreiben neben mir liegen und zitiere mal:
"Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Selbstbehalt ihrer Partei gewahrt ist, da ja ein Wohngeldvorteil nicht berücksichtigt wurde."
Ich verstehe nur Bahnhof... geht aber noch weiter...
"Nach dem Auszug unserer Mandantin aus der ehelichen Wohnung ab dem Monat Juli 2009 ergibt sich dann aber eine völlig andere Situation. Nunmehr ist bei ihrer Partei ein Wohngeldvorteil zu berücksichtigen, wobei insoweit zumindest ein Betrag von 700.- Euro angemessen erscheint".
Verstehe ich das richtig: Ich (glücklicher) darf meiner Holden Unterhalt zahlen und muss ihr dabei auch noch dankbar sein, dass sie mir die (ihre) Hälfte der "ehelichen Wohnung" überlässt, weil ich dadurch einen Wohngeldvorteil erhalte?
Das ist doch zum Salatöl saufen... und diese 700 sind auch eine Mondzahl... keine Ahnung, wo die herkommen.
Wenn meine Holde mit ihrem Unterhalt ab Juli 2009 einverstanden gewesen wäre, dann bräuchten wir jetzt nicht über Kohle streiten, die wir schlussendlich sowieso den Anwälten in den Rachen schmeissen.
Nix gegen Michael Jackson - aber er hat's hinter sich... ist doch wahr....
Hallo VoK,
vermutlich sage ich dir inzwischen nichts neues mehr, aber trotzdem noch ein Wort hierzu:
Ein anschließenden Gespräch mit meiner Holden mündete lediglich in dem Ergebnis, (...) dass wir uns eben so gut wie eben möglich trennen sollen.
Ha, als erstes flattert dir ihre Trennungsabsicht aus heiterem Himmel, schriftlich und vom Anwalt ins Haus - und dann faselt sie was von einer gütlichen Trennung?!? Tschuldigung, aber als Staatschef kann man auch nicht die Panzer über die Grenze schicken und anschließend den Präsidenten des Nachbarlandes anrufen und vorschlagen, bei einem Bierchen über den soeben begonnenen Krieg zu reden. Sie hat dir eine erstklassige Kriegserklärung geschickt, also sozusagen das exakte Gegenteil einer gütlichen Trennung.
Sieh dich vor bei dieser Hexe, die wird dir noch mehr als genug Ärger machen ;-(
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi VoK
.. dass rückwirkend nicht bis zur Zahlungsaufforderung bedeutet - denn dann wäre ich um einiges entspannter -, sondern bis zur Aufforderung der Offenlegung aller Einkommensverhältnisse. Und das war bei mir eben im April...
Komme von diesem "Deal" ganz schnell runter. Wichtig wäre ersteinmal festzustellen, ob es wirklich so was wie eine Trennung gegeben hat bzw. konstruiert werden kann. Dazu zählen:
- kein gemeinsames Auftreten in der Öffentlichkeit (ausser das Kind betreffend), siehe z.B. gemeinsame Einkäufe, Gaststättenbesuche usw.
- getrennte Lebensmittelverwaltung (Kühlschrank)
- getrennte Wäsche
- eindeutig getrennte Schlafsituation (= getrennte Betten/Zimmer)
- abgegrenzte Miete, Strom-, Wasser- und Heizungskosten etc. (nachprüfbar, zur Not Vereinbarung zur Kostenaufteilung), ist es Mieteigentum so getrennte Kostenbeteiligung (Rücklagen, Steuer, Abbezahung)
Existiert eine schriftl. oder auch nur mündl. Vereinbarung (und zwar absolut eindeutig), dass getrennt gelebt wird, und zwar ausformuliert und nicht lediglich als Absichtserklärung? Die Rechtssprechung geht davon aus, dass auch in einer gemeinsamen Wohnung eine Trennung gelebt werden kann. Nur sind hier die Anforderungen daran zu beachten (s.o. - auszugsweise)
Gruss oldie
Edit:
"Nach dem Auszug unserer Mandantin aus der ehelichen Wohnung ab dem Monat Juli 2009 ergibt sich dann aber eine völlig andere Situation. Nunmehr ist bei ihrer Partei ein Wohngeldvorteil zu berücksichtigen, wobei insoweit zumindest ein Betrag von 700.- Euro angemessen erscheint".
Blödsinn. Es ist in der Trennungsphase lediglich ein Wohnwertvorteil zu berücksichtigen, welchen Du unter den vergangenen Gegebenheiten benötigst/hattest. Das, was der RA schreibt, gilt sehr wahrscheinlich erst nach Scheidung.
Und eins sollte Dir klar sein: Der Krieg hat begonnen (zumindest von RA-Seite aus).
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Dass dir der Vorteil des Wohnens in der gemeinsamen Wohnung angelastet wird ist tatsächlich richtig.
Aber natürlich nur, wenn du keine Kosten der Wohnung hast.
Ansonsten, während der Trennung auch nur bis zu der Höhe, die eine für dich angemessene Wohnungkosten würden.
Für ihr Ankleidezimmer, dass du nicht benötigst kann dir auch kein Vorteil angelastet werden.
Gruss Beppo
P.S. Ich möchte die Worte von Malachit bekräftigen. Du hast ein skrupelloses Stück auf der anderen Seite. Rechne mit dem Schlimmsten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für die Warnung, Machalit!
...und nochmal zurück zu Beppo: trennungsfaq habe ich verinnerlicht und auch nach bestem Wissen und Gewissen umgesetzt.
Aber ich befürchte, dass meine Holde die Kleine nicht zuletzt als schwerste Waffe ins Feld führen wird. Von daher war (und bin) ich wahrscheinlich zu gutgläubig... zu naiv... zu hoffnungsfroh... (nachzulesen in "Meine Geschichte").
Aber keine Sorge: mein Umfeld trichtert mir tagtäglich ein, dass es meine Holde von Vorneherein nur auf Abzocke abgesehen hätte.
Ich hoffe, dass ich dadurch in einem gesunden Gleichgwicht zwischen Hoffen und Verzweifeln bleiben werde.
Sie soll ihren Unterhalt bekommen - ab Juli. Basta!
Und ich möchte die Kleine regelmäßig sehen.
Das muss doch machbar sein... aber nein, man - vielmehr frau - bricht "aufgrund erheblicher Meinungsdifferenzen", wo keine waren, aus der Ehe aus, und macht dann mit noch größeren weiter.
Und die Anwälte unterstützen diesen Unfug auch noch, damit sie sich noch 'nen Stern in die Garage stellen können.
Immer schön Öl ins Feuer gießen... man/frau kann sie aber auch zurückpfeifen... aber wie Einstein schon sagte:
"Manche haben einen Horizont in Form eines Kreises mit Radius 0 - und das nennen sie dann ihren Standpunkt".
Hallo VoK,
ich gehe jetzt mal davon aus, es handelt sich bei der ehemals gemeinsamen Wohnung um eine Eigentumswohnung, die euch beiden zur Hälfte gehört?
Verstehe ich das richtig: Ich (glücklicher) darf meiner Holden Unterhalt zahlen und muss ihr dabei auch noch dankbar sein, dass sie mir die (ihre) Hälfte der "ehelichen Wohnung" überlässt, weil ich dadurch einen Wohngeldvorteil erhalte?
Nein - du müsstest dir den Wohnvorteil sogar dann anrechnen lassen, wenn die Wohnung dir alleine gehören würde ...
Entscheidend ist, dass du keine Miete zahlen musst, und du daher mehr Geld zur Verfügung hast. In der Unterhaltsberechnung wird dann halt so getan, als hättest du diese 700 Euro als zusätzliches Einkommen, von dem normalerweise eine Miete in eben dieser Höhe zu bezahlen wäre.
Wichtiger ist: Sind noch Schulden auf der Wohnung? Wenn ja, wer zahlt Zins und Tilgung? Denn wenn man dir einen Wohnvorteil in Rechnung stellt, kannst du im Gegenzug erst mal alle Kosten dagegenrechnen, die ein Mieter nicht zu tragen hätte. Insbesondere also die Zahlungen für die Hypothek, ggf. auch die nicht umlagefähigen Nebenkosten (da kenne ich mich aber nicht so aus, den letzten Punkt haben meine DEF und ich anders geregelt).
Das ist doch zum Salatöl saufen... und diese 700 sind auch eine Mondzahl... keine Ahnung, wo die herkommen.
Schnapp dir den Mietspiegel deiner Stadt und rechne selber (du weißt ja selbst am besten, welche Nachteile ein potenzieller Mieter an dieser Wohnung zu bemängeln hätte). Oder schnapp dir die Tageszeitung und schau nach, was für vergleichbare Wohnungen an Miete verlangt oder geboten wird (und sortiere ruhigen Gewissens jene Angebote aus, die auf unnötigen Luxus hindeuten; eine hohe geforderte Miete ist ein eindeutiger Hinweis auf unnötigen Luxus).
Im übrigen, was der Anwalt der Gegenseite sagt, ist natürlich eine Mondzahl, schließlich wird er dafür bezahlt, für deine DEF das Maximum herauszuschlagen, und für die ist es um so besser, je höher der Wohnvorteil bei dir angesetzt wird. War bei mir auch nicht anders, zwischen dem, was DEF'chens Anwältin für meine Wohnung ursprünglich gefordert hatte und dem, worauf DEF und ich uns dann geeinigt haben, liegt auch ein Abschlag von fast zweihundert Euro. Lange Rede, kurzer Sinn: Mach selbst 'ne plausible Schätzung, und anschließend geht das zu wie auf dem orientalischen Basar ...
Es ist in der Trennungsphase lediglich ein Wohnwertvorteil zu berücksichtigen, welchen Du unter den vergangenen Gegebenheiten benötigst/hattest. Das, was der RA schreibt, gilt sehr wahrscheinlich erst nach Scheidung.
Mögliche Pauschalregelung: Während des Trennungsjahres wird 20% vom Wohnwert abgezogen, damit du Zeit hast, dir eine andere Wohnung zu suchen, die deinen neuen Verhältnissen angemessen ist. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres (oder sogar erst mit der Scheidung) wird der volle Wohnwert zugrundegelegt. Aber vielleicht ist da mit einer konkreten Rechnung, was eine angemessene Wohnung für dich allein kosten würde, sogar noch mehr Spielraum nach unten.
Nix gegen Michael Jackson - aber er hat's hinter sich... ist doch wahr....
Ich vermute, der hat noch was ganz anderes genommen, nicht nur Salatöl 😉
Aber das kann ja irgendwie auch keine Lösung sein.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Mögliche Pauschalregelung: Während des Trennungsjahres wird 20% vom Wohnwert abgezogen, damit du Zeit hast, dir eine andere Wohnung zu suchen, die deinen neuen Verhältnissen angemessen ist.
Viel zu wenig!
Schließlich war es bisher ne 3-Personenluxuswohnung und nun würde dir ja ne 25qm Besenkammer reichen und nur diese musst du als Wohnvorteil hinnehmen!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo oldie und Beppo,
bezüglich Trennung gibt es nix, nada, niente, nothing.
Lediglich die Schreiben ihres Anwalts, wo er ausnahmsweise mal nicht auf Paragraphen, sondern auf dieser leidigen Trennnugsunterhaltsrückforderung herumreitet... hoppe hoppe...
Und eben der erwähnte kurze Wortwechsel (ohne Zeugen) zwischen mir und meiner Holden.
Am täglichen Lebensablauf hat sich rein gar nichts geändert. Getrennt geschlafen haben wir zuvor schon - aus unterschiedlichen Gründen -, somit könnte man noch nicht mal dies als Indiz werten.
Wenn es nämlich so gewesen wäre (d.h. wenn sie mit meinem Vorschlag einverstanden gewesen wäre), dann hätte ich auf eine schriftliche Fixierung bestanden, weil ich damals schon wusste, dass sie zwei Mal lügt, auch wenn sie nur ein Mal den Mund aufmacht.
Und seid mir nicht böse, aber die Sache mit diesem "Wohngeldvorteil" habe ich immer noch nicht gefressen.
Was ist das? Wo ist mein Vorteil?
Ich verstehe das nicht... wie gesagt: sie hatte ihr "Einkommen" zur freien Verfügung. Gut, davon hat sie auch ihre Versicherungen bezahlt, aber das habe ich ja ebenso.
Sämtliche Zahlungen gingen von meinem Konto weg - nachweislich. Und das auch schon vor diesen ominösen Anwaltsschreiben.
So gesehen, also rein finanziell, waren wir wirklich getrennt.
Und nun muss ich zusätzlich noch reichlich Unterhalt berappen.
Wo ist da bitteschön ein Vorteil?
@Machalit:
Ja, ETW.
Hochverschuldet, da letztes Jahr erst gekauft.
Perfektes Timing... aber mittlerweile glaube ich, dass sie noch mehr herauspressen würde, wenn auch mehr von unserer Wohnung abbezahlt wäre.
Diesbezüglich habe ich auch schon etwas recherchiert... und wurde noch verwirrter... mal Zins und Tilgung... mal nur Zins... dann nur wieder Tilgung....
Das Beste wäre wohl, ich stelle ab sofort alle Zahlungen ein, lasse die Karre gegen die Wand fahren, Zwangsversteigerung, ein Arsch voll Schulden, dafür aber schön zweigeteilt - und klare Verhältnisse!
Miete könnte man locker 1000.- Euronen (kalt) verlangen. Ob das heutzutage auch jemand bereit zu zahlen wäre, lasse ich mal dahingestellt. Laut mehrere Immobilienmakler gäbe es wohl ausreichend Interessenten.
Auch meine Holde hat schonmal verlauten lassen, dass "wir" die Wohnung ja vermieten könnten.
Stopp!
"Wir" schonmal gar nicht.
Das wäre nämlich ein weiterer wichtiger Punkt, den es noch zu klären gilt... aber erst später, denn jetzt geht es um den Trennungsunterhalt... und diesen verflixten "Wohngeldvorteil", der mich wohl ein Leben lang verfolgen wird.
Denn eines ist sicher: entweder "wir" = Schulden
oder "ich" = mal schauen, was dann finanziell machbar wäre...
Und seid mir nicht böse, aber die Sache mit diesem "Wohngeldvorteil" habe ich immer noch nicht gefressen.
Was ist das? Wo ist mein Vorteil?
Grundsätzlich zahlt man Unterhalt aus dem Einkommen.
Dazu gehören, neben dem Gehalt, z.B. auch Kapitalerträge.
Dazu wiederum gehören Einnahmen aus Immobilienbesitz.
Un diese Einnahmen wiederum können tatsächlich kassierte Fremdmieten sein, aber auch gesparte Miete bei Selbstnutzung.
Das trifft auf dich zu. Dein Mietfreies Wohnen ist also Kapitalertrag.
Davon abgezogen werden aber die Aufwendungen, wie z.B. Zinsen.
Tilgungen an dieser Stelle nicht, denn die kommen ja letztlich nicht der Bank zu Gute, sondern dir selbst. Diese kannst du aber wiederum ggf. als Altersvorsorge geltend machen.
Während der Trennungsphase gelten aber quasi noch einige Übergangsregeln.
Z.b. wird dir nicht zugemutet, sofort am Tag nach dem Auszug deiner Ex einen Kapitalertrag im vollen Wert der Wohnung zu erwirtschaften, sondern nur das, was dich eine angemessene Wohnung für dich alleine kosten würde.
Deswegen Besenkammer.
Nach der Scheidung allerdings musst dein Kapital optimal nutzen und wenn du dann noch drin wohnst, wird dir auch der tatsächliche Mietwert zu gerechnet. Anderenfalls könntest du ja fremd- oder Untervermieten.
Das ist das Prinzip.
Ob du dir die 1.000,- € Bude in einem Jahr noch leisten kannst, muss man mal durchrechnen.
Was mich nur stört, ist dass du die Mitnahme eures Kindes durch die Ex so selbstverständlich hinnimmst.
Da musst du nochmal ran.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo VoK,
Und seid mir nicht böse, aber die Sache mit diesem "Wohngeldvorteil" habe ich immer noch nicht gefressen.
Was ist das? Wo ist mein Vorteil?
Es hat ja auch keiner behauptet, dass diese Regelung zu deinem Vorteil wäre ...
Ich mach's mal an einem Beispiel. Hänschen Treudoof ist gegenüber Lieschen Nichtsnutz unterhaltspflichtig. Hänschen verdient 2.000 europäische Eier im Monat und wohnt in einer Eigentumswohnung, für die er als Mieter 400 Euro zahlen müsste. Der Einfachheit halber nehme ich hier an, die Wohnung sei schuldenfrei. Dann wird er unterhaltsrechtlich so gestellt, als würde er 2.400 Euro im Monat verdienen.
Begründung: Wäre er nicht Eigentümer sondern Mieter, und würde er 2.400 Euro verdienen, von denen er erst mal 400 Euro bei seinem Vermieter abdrücken muss, dann blieben ihm nach Berücksichtigung der Wohnkosten noch eben diese 2.000 Euro, von denen er selbst leben und natürlich Unterhalt für sein Ex-Lieschen zahlen muss.
Deine Strategie lautet demzufolge: Sieh zu, dass du den Wohnwert niedrig rechnest. Und rechne alles dagegen, was an Kosten anfällt. Wenn die Wohnung hoch verschuldet ist, dann werden die Hypothekenzahlungen ja erheblich sein. Wie wurden denn die in den Berechnungen des Anwalts berücksichtigt?
Perfektes Timing... aber mittlerweile glaube ich, dass sie noch mehr herauspressen würde, wenn auch mehr von unserer Wohnung abbezahlt wäre.
Mach dir keine Illusionen. Die nimmt auch so, was immer sie kriegen kann.
Im übrigen: Mach dir Gedanken, ob du die Wohnung auf Dauer wirklich halten kannst. Dass sich die Bude auf die Höhe deiner Unterhaltszahlungen auswirkt hast du ja inzwischen mitbekommen, also rechne nach, ob dein Resteinkommen reicht, um die Wohnung auf Dauer zu bezahlen. Wenn nicht, dann versuche lieber einen geordneten Verkauf, als es auf eine Zwangsversteigerung hinauslaufen zu lassen (es sei denn, du hast z.B. hinreichend finanzstarke Verwandtschaft, die die Wohnung bei der Zwangsversteigerung ggf. für einen günstigen Preis übernehmen würden).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo VoK,
Miete könnte man locker 1000.- Euronen (kalt) verlangen. Ob das heutzutage auch jemand bereit zu zahlen wäre, lasse ich mal dahingestellt. Laut mehrere Immobilienmakler gäbe es wohl ausreichend Interessenten.
Ja Menschenskind, hast du dem Makler denn nicht gesagt, dass du wegen der Unterhaltsforderungen deiner Ex darauf angewiesen bist, die Wohnung so schnell wie nur irgend möglich zu vermieten? Dass du dir einen Leerstand der Wohnung nicht einmal für einen einzigen Monat leisten kannst? Dass es sich sozusagen um eine Notvermietung handelt, und nicht darum, auf einen Mieter zu warten, der möglichst viel Miete zahlt?
Verdammt, wie soll denn der arme Makler seinen Job richtig machen, wenn du ihm eine so wichtige Information vorenthältst?!?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ja, Beppo, wenn ich die Kleine - wie verspochen - morgen nicht sehen kann / darf, dann war ich erstens zu blauäugig und werde zweitens sofort JA und meine RA informieren. Je nach dem wie ich drauf bin, werd' ich auch die Polizei anrufen... purer Aktionismus, aber vielleicht kann ich damit jemanden etwas erschrecken....
...ich weiß: immer noch zu blauäugig...
Ich glaube, bei der anderen Sache (nein, ich schreibe diese blöde Wort nicht schon wieder!) komme ich langsam dahinter. Gemeint ist wohl das fiktive Einkommen, von dem auch oft die Rede ist.
Nur: die Bude gehört doch uns beiden. Wieso schlägt das dann nur bei mir zu Buche?
Sie haut ab, zeigt mir den gestreckten Mittelfinger und ruft "Ätsch, bätsch, ich habe soeben Dein Einkommen erhöht, damit du mir mehr Unterhalt abdrücken musst"... und schlurft mit dem Wohngeldvorteil-Blues auf den Lippen von dannen...
Ich glaube, ich hab' noch irgendwo 'ne Flasche Salatöl rumstehen.... ;-)))
@Machalit: wie die Hypothekenzahlungen bisher berücksichtigt wurden?
Moment, ich schau' mal nach...
Er rechnet (für April bis Juni):
Bereinigtes Nettoeinkommen pro Monat (ermittelt aus den letzten zwölf Gehaltsabrechnungen)
- einkommensmindernde Belastungen
(inkl. Kreditverbindlichkeiten, also sowohl Zins als auch Tilgung)
- Nebenkosten
- Kindesunterhalt
- 10% berufsbedingte Aufwendungen
...und ab Juli:
Bereinigtes Nettoeinkommen pro Monat (ermittelt aus den letzten zwölf Gehaltsabrechnungen; gleicher Betrag wie oben)
+ Wohngeldvorteil 700 Euro
- Kindesunterhalt und Belastungen
(wobei er jetzt die Nebenkosten von den Belastungen abzieht. Begründung:
"Nach dem Auszug unserer Mandantin aus der ehelichen Wohnung ab dem Monat Juli 2009 ergibt sich dann aber eine
völlig andere Situation. Nunmehr ist bei ihrer Partei ein Wohngeldvorteil zu berücksichtigen, wobei insoweit zumindest
ein Betrag von 700.- Euro angemessen erscheint. Gleichzeitig hat ihre Partei nunmehr die monatlichen
Hausgeldzahlungen selbst zu tragen."
Hab' ich doch bisher auch... hmm...
- 10% Erwerbsanreiz
+ (und jetzt kommt's endlich!) 700.- euro Wohngeldvorteil.
Die Wohnung jetzt zu vermieten, wäre das wirklich klug?
Ich nehme an, dass dann die Mieteinnahmen gerecht auf meine Holde und mich verteilt würden, und dass sich dann somit auch das Verhältnis von Unterhalts-berechtigung und -pflicht nicht ändern würde.
Ich jedoch müsste eine neue Wohnung anmieten und zudem die Differenz zwischen Mieteinnahme und Kreditverbindlichkeit berappen - und dabei weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob ich "ihren Anteil" irgendwie verrechnen kann.
Aber Du hast schon Recht: ein spannendes Thema... würg... aber meine Anwältin mahnt mich immer zur Langsamkeit. Ein Schritt nach dem anderen, weil sich dann sowieso wieder alles ändert.
Im Moment sind Trennungsunterhalt und natürlich (ganz vorne!) Umgang akut!
Die Wohnung kann warten... und ehrlich gesagt habe ich das Gefühl, dass sie mein einziges Druckmittel - wenn überhaupt - in diesem sinnlosen Kampf sein könnte...
...aber ihr werdet mich bestimmt gleich eines Besseren belehren, stimmt's?! ;-))
Ich bin gespannt, aber nun muss ich ins Bett, damit ich morgen wieder malochen kann... zuerst für Vater Staat, dann für Kind und Frau... und am Freitag noch ein bisschen für mich....
Moin,
drzwei Dinge:
1. Steuerklasse ändern und zwar pronto, denn der vermutete Vorteil der Stkl III ist keiner mehr, wenn man getrennt ist (außer für den Unterhaltsempfänger). Wenn Du Pech hast, gibt es noch Diskussionen um die gemeinsame Veranlagung, wenn sie selber Geld verdient (?).
2. Sie muss sich keinen Wohnwertvorteil anrechnen, weil sie keinen hat, wenn sie nicht in der Wohnung wohnt.
3. Mieteinkünfte wären beiden Eigentümern zu 50% zuzurechnen. Ihr müsstet, sobald die Voraussetzungen für die gemeinsame Veranlagung nicht mehr vorliegen (also ab 2010) die Einkünfte einheitlich und gesondert feststellen lassen. Ihr Anteil wäre ihr Anteil, Dein Anteil wäre unterhaltsrechtlich berücksichtigungspflichtiges Einkommen (und das bei den meisten OLG nur, wenn es positives Einkommen ist).
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."