Trennungsunterhalt
 
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Trennungsunterhalt

 
(@johanna61)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich lebe seit vier Jahren getrennt, Gütertrennung. Wir haben einen 16 jährigen Sohn der bei mir lebt. Unser Sohn bekommt keinen Unterhalt.
Mein von mir getrennt lebender Mann ist selbständig und bezieht Hartz4.
Nun meine Frage, bin ich gegenüber meinem getrennt von mir lebenden Mann unterhaltspflichtig. Bis jetzt ist keine Scheidung eingereicht worden. Kann ein Trennungsunterhalt auch nach vier Jahren oder später von meinem Mann bei mir eingefordert werden?
Vielen Dank schon mal im Voraus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2015 11:49
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Johanna,

d.h. das Sozialamt hat bislang nicht versucht, Dich zu Unterhaltszahlungen zu verpflichten?

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2015 11:54
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Johanna,

während der Trennung besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt. Da Dein Mann nicht leistungsfähig ist, kann er keinen KU zahlen. Das muss aber bei Deinem Einkommen berücksichtigt werden.

Grob gesprochen gilt folgendes:
Der Unterhaltspflichtige hat an den Berechtigten  3/7 des Differenzeinkommens (wenn beide über Erwerbseinkommen verfügen) als Trennungsunterhalt zu zahlen. Zuvor sind für berufsbedingte Aufwendungen 5% als Pauschbetrag in Abzug zu bringen.
Außerdem besteht ein Selbstbehalt von 1200 Euro für Dich beim Trennungsunterhalt.

<a href="http://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/trennungsunterhalt.html>" Rechenbeispiele </a>.

Bei Dir sollte auch noch der KU eine Rolle spielen.

Es hängt also vom Einkommen beider ab wie hoch der Trennngsunterhalt ist. Warum ist nach 4 Jahren noch keine Scheidung erfolgt?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2015 17:29
(@Inselreif)

Ausserdem wäre die Frage, ob der getrennt lebende Mann in der Lage wäre, mehr zu verdienen. Dann ist (Trennungsjahr abzulaufen) durchaus an fiktives Einkommen zu denken.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2015 20:07
(@johanna61)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Antworten. Das Sozialzentrum hat mich vor zwei Jahren angeschrieben, da musste ich nichts bezahlen. Wenn unser Sohn allerdings irgendwann aus dem Haus ist, dann werde ich mit meinem Einkommen über dem Pfändungsfreibetrag liegen. Mein Mann und ich sind beide über 50 und er findet in seinem Beruf nichts. Er will sich nicht scheiden lassen. Meine Frage war halt ob nach vielleicht acht Jahren Trennung wenn der Sohn vielleicht aus dem Haus ist, noch Trennungsunterhalt verlangt werden kann.
Es ist sicher nicht relevant wenn ich irgendwann vor Gericht angeben würde, das ich auf Alles verzichtet habe, deswegen muss mein Mann das sicher nicht.
Wir haben auch vor unserer Trennung jeder ein eigenes Leben geführt, getrennte Wohnungen, getrennte Konten. Inzwischen sind wir 20 Jahre verheiratet. Eine Rente wird er auch nicht bekommen, er war immer selbständig.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2015 10:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Johanna,

also wenn ich es richtig sehe ist die Ehe am Ende aber er will sich nicht scheiden lassen und Dir ist es eigentlich egal.

Natürlich kostet eine Scheidung Geld, aber nach soviel Jahren ist es eigentlich problemlos möglich, da ihr euch eigentlich auf nichts mehr einigen müsst. Kritisch zu sehen ist natürlich der Versorgungsausgleich, der in diesem Fall zu Deinen Lasten geht.

Besteht die Ehe fort, dann gibt es eine Verpflichtung zur ehelichen Solidarität, d.h. Du musst zahlen, so Du zahlen kannst. Wenn Du allerdings bisher wegen des Sohnes nichts zahlen musstest, dann sollte die Summe, die Du dann zahlen kannst auch überschaubar sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2015 10:40
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Johanna,

Dein Problem lautet nicht "Trennungsunterhalt", Dein Problem ist DEINE Altersvorsorge.

Reich die Scheidung ein. Nicht morgen, sondern heute.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2015 11:25
(@johanna61)
Schon was gesagt Registriert

vielen Dank, das bringt mich nun zum Nachdenken. Dann hab ich die Kosten der Scheidung alleine zu bezahlen, da geh ich mal von aus. Bisher war alles was ich getan (gearbeitet) habe für ihn nur "Peanuts", das würde er nie tun. Spätestens in einem Jahr ist er reich. Das ist zwar noch nie eingetreten, aber irgendwann glaubt er da vielleicht selber nicht mehr dran und dann? Am Ende hat er dann den Versorgungsausgleich und womöglich einen Trennungsunterhalt.
Ich wollte über meinen Mann und seinen Lebensstil eigentlich nie wieder nachdenken. Eine Arbeitskollegin die Trennungsunterhalt bekommt, hat mich vor drei Tagen auf das Thema gebracht.
Gruß
Johanna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2015 12:33
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Johanna,

wie united auch schon gesagt hat, Dein Problem ist nicht der Trennungsunterhalt sondern die Altersvorsorge. Ich gehe davon aus, dass Du in die gestzliche Rentenversicherung einzahlst. Bis zu dem Moment wo die Scheidung erfolgt ist, gehört Deinem Mann jeder halbe Rentenpunkt, den Du erwirtschaftest.

Nun könnte man natürlich denken, dass das alles keine Rolle spielt solange ihr eben getrennt lebt, aber unterm Strich kann das sazu führen, dass Du lebenslänglich für Deinen Mann zahlst. Bei einer Scheidung erhälst Du die Hälfte Deiner Rentenpunkt für die Dauer der Ehe und Dein Mann die andere Hälfte, erst nach der Scheidung sind es ganz alleine Deine Rentenpunkte, die Dir voll zustehen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2015 13:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Johanna,

die Frage ist ja nicht nur, ob Du es grundsätzlich müsstest, sondern ob Du es überhaupt könntest. Dafür ist zB auch die Frage, wieviel Du verdienst. Solange Dein Sohn noch zur Schule geht, stehen die Chancen ganz gut. Aber wenn er volljährig ist und nicht mehr zur Schule geht, dann ist Dein Ex vorrangig berechtigt. Das kann übel ausgehen.

Ich würde die Scheidung unbedingt betreiben und mich beraten lassen, ob und in wieweit er Forderungen stellen kann.
Wenn ihr nachweislich getrennt lebt, z. B. seit xy Jahren melderechtlich schon nachweislich getrennt seid, sollte der Anwalt zB in der Hinterhand prüfen, ob die Unterhaltskette schon gerissen sein könnte, weil er seit x Jahren getrennt ist und keinen Unterhalt gefordert hat.

Wird sicher nicht einfach, aber versuchen würde ich das.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2015 13:28




(@psoidonuem)
Registriert

Dich nicht scheiden zu lassen kommt Dich - wie von den Kollegen oben schon geschrieben - definitiv teurer als die Scheidungskosten.
Und seine Einwilligung brauchst Du auch nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2015 13:55
(@Inselreif)

Dann hab ich die Kosten der Scheidung alleine zu bezahlen, da geh ich mal von aus.

Das ist ein Trugschluss. Die Kostenverteilung ist im FamFG festgelegt, die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Du zahlst also Deinen Anwalt und die Hälfte der Gerichtskosten, er zahlt seinen Anwalt (so er einen nimmt) und die Hälfte der Gerichtskosten. Fertig.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2015 14:38