Trennungsunterhalt
 
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Trennungsunterhalt

 
(@vocans)
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Hallo liebe Forenmitglieder.
Mein Problem ist folgendes, meine Noch Ehefrau hat sich zum 01.04.2014 von mir getrennt.
Ich zahlte ihr freiwillig für April 200 €uro in bar Unterhalt, sie stellte den ALG II Antrag Ende April.
Sie musste im Auftrag des zuständigen JC mich auf Unterhalt verklagen bzw. ich warte noch immer auf die Post von Ihrer Anwältin.
Jetzt ist es so, seit Anfang des Jahres arbeite ich nur noch 180 Stunden im Monat, da ich letztes Jahr im Durchschnitt 240 Stunden gearbeitet habe und das war mit ein Grund für die Trennung.
Ich habe ein nicht gleichbleibenden Lohn, der schwankt zwischen 100 und 200 €uro im Monat. Es kommt auf die Zuschläge an, die ich im Monat dann erhalte, wenn ich als Sicherungsaufsicht oder in die Nachtschicht gehe.
Kreditverbindlichkeiten bis Juli ca. 300 €uro noch, Miete, 500 €uro warm. Bei 1800 €uro Brutto Stundenlohn ohne Zuschläge liegt bei 10 Euro die Stunde, ergibt das zur Zeit noch bei LST 3, ca. 1500 €uro netto.
Bei LST 4, wenn Noch Ehefrau Arbeit hat, gehts dann runter auf 1200 ca. und aufgrund der Verbindlichkeiten, wo ich alleiniger Abnehmer bin, falle ich unter dem Selbsterhalt von 1100 euro.
Wie wird der Unterhalt ausgerechnet?
Kommen die Zuschläge damit rein?
Muss ich dem JC meine Daten geben, wenn die Anwältin von ihr nicht aus dem Quark kommt?
Oder muss ich mir selber ein Anwalt nehmen und kann dies, aufgrund der Berechnung, dann vom Unterhalt abziehen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2014 15:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Vocans,

einen Anwalt solltest Du Dir (zumindest noch  nicht) nehmen, dann die Kosten der Berechnung bleiben bei Dir hängen.

Was die Anwältin Deiner DEF ausrechnet ist parteiisch und muss nicht das sein, was Du wirklich zahlen müsstest.
Maßgeblich für den Trennungsunterhalt sind die Richtlinien des zuständigen OLG (kann man googeln). Soweit ich es verstanden habe wird dabei rückwirkend das letzte Jahr zu Grunde gelegt und Überstunden gehören dazu. Außerdem werden beide Einkommen berücksichtigt.

Solltest Du Dich mit Deiner DEF auf einen Trennungsunterhalt einigen, der sie zur HartziV-Empfängerin macht wird das JC von Dir Auskunft über Dein Einkommen fordern um zu überprüfen ob die Berechnung richtig war und Du nicht vielleicht doch mehr zahlen könntest/müsstest.

Aber ich denke, dass Du noch genauere Auskünfte im Forum bekommen wirst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2014 22:37
(@vocans)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi, danke für deine Antwort. Meine Noch Ehefrau hatte ich angeboten, in Höhe von xxx zu bezahlen und dies schriftlich fest zu halten. Dies wollte sie nicht, weil nach der Trennung ist sie ins ALG II rein gefallen.
Einkommen hat sie bisher noch nicht, aber ein genehmigtes Praktikum vom JC.
JC spinnt jetzt herum, gehört hier aber nicht hin.
Überstunden sind selten bei mir, eher die Zuschläge als was ich raus gehe, wie Nacht, Sonntag oder Feiertags.

Da das JC kein Familiengericht ist, werde ich denen meine Daten nicht offen legen. Für mich wäre dies eine Amtsanmassung, da ja schon die Anwältin involviert ist von ihr, nur kommt die nicht aus dem Quark.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2014 23:15
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Nun Vocans, den Zahn muß ich dir mal ziehen, aber ich mache es schnell und schmerzlos. SIEHE HIER !!!

Das JC kann und wird dich zwingen. Wie hoch die Kosten werden, die dabei entstehen, hängen davon ab, wie lange du brauchst um zu verstehen dass du Auskunftspflichtig bist.

Was du da mit irgendwelchen Leistungen direkt an deine EX verhakstückt hast, interessier keine Socke und das JC schon garnicht. Das nennt man "Einen Vertrag zu lasten dritter" und der ist null und nichtig und muß den Träger von Öffentlichen Leistungen nicht interessieren.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2014 23:37
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich zahlte ihr freiwillig für April 200 €uro in bar Unterhalt

Unterhaltsleistungen als Barzahlungen sind natuerlich denkbar unguenstig. Nur Ueberweisungen mit eindeutigen Verwendungszwecken sind hier angezeigt.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2014 23:43
(@vocans)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
wir sind nicht im Streit auseinander. Quittungen unterschreibt sie mir, daß ich das gegeben habe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2014 08:05
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Quittungen unterschreibt sie mir, daß ich das gegeben habe.

Ist auf den Quittungen der Verwendungszweck klar formuliert?

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2014 10:23
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Vocans,

Jetzt ist es so, seit Anfang des Jahres arbeite ich nur noch 180 Stunden im Monat, da ich letztes Jahr im Durchschnitt 240 Stunden gearbeitet habe

Da bei einer Unterhaltsberechnung in aller Regel die letzten 12 Monate herangezogen werden, schon mal die Frage, wieso es zu dieser Stundenreduzierung kam ?
Da dieses noch vor der Trennung stattfand, sollte auf Basis der 180 Stunden gerechnet werden, es könnte aber durchaus passieren, dass dieses vor einem Gericht als "unterhaltsrechtlich verwerflich" betrachtet wird.

Kommen die Zuschläge damit rein?

Ja.

Hast Du vom JC denn bis dato Post erhalten ?

Das JC kann Dir eine Aufforderung zur Einkommensauskunft (mit einer Überleitungsanzeige gem. dem von Jemmy verlinkten SGB-§) zuschicken.
Derzeit hört es sich aber so an, dass keine Überleitung stattgefunden hat (bzw. Ansprüche rückübertragen wurden), so dass Deine Ex aufgefordert wurde, selbst aktiv zu werden.
Insofern kannst Du nur abwarten, was da kommt.

Bei LST 4, wenn Noch Ehefrau Arbeit hat, gehts dann runter auf 1200 ca. und aufgrund der Verbindlichkeiten, wo ich alleiniger Abnehmer bin

LST-Klasse 4 ist aktuell nur theoretischer Natur (wenn DEF wieder arbeiten geht, kann es durchaus sein, dass per sofort keine Bedürftigkeit mehr gegeben ist.

Was hat Deine Ex vor der Ehe gemacht ?
Wie lange seid Ihr verheiratet ?
Wie kam es zu ihrer Arbeitslosigkeit ?

Was sind das für Verbindlichkeiten ?

Wesentliche Abzugspositionen bei der Einkommensbereinigung sind Berufsbedingter Aufwand und Altersvorsorge.

1.500 EUR netto (+ Zuschläge) sind für einen Zweipersonenhaushalt knapp ...
... die Erwartungserhaltung "ich schiebe jetzt 200 EUR rüber und den Rest hat die Staatskasse stillschweigend zu tragen, weil es ansonsten eine "Amtsanmassung" wäre, ist durchaus sportlich.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2014 11:59