Hallo Ihr ich habe heute ein schreiben des gegnerischen RA erhalten. Demnach gibt es seitens Gericht (wohl im Prozeßkostenhilfeverfahren) folgende Berechnung
Einkommen: rd. 2500€
Abzüge insges. 1282,--
- Darlehen 279,--
=bereinigtes Einkommen 939€
3/7 Unterhalt = 402€
Nun meine Frage beträgt der Selbstbehalt nicht 995€ gegenüber der KM.
Das heißt doch eigentlich das mein bereinigtes Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt und ich nicht zahlen muß.
Es geht hierbei nur um den TU und später halt EU den KU zahle ich nach DT.
Wie seht ihr das
Hallo FredoX,
Hallo Ihr ich habe heute ein schreiben des gegnerischen RA erhalten. Demnach gibt es seitens Gericht (wohl im Prozeßkostenhilfeverfahren) folgende Berechnung
Stammt die Berechnung vom gegnerischen RA oder vom Gericht? Dass das Gericht in einem PKH Verfahren eine Unterhaltsberechnung vornimmt, halte ich für sehr ungewöhnlich.
Abzüge insges. 1282,--
Welche sind das?
bereinigtes Einkommen 939€
3/7 Unterhalt = 402€
Nun meine Frage beträgt der Selbstbehalt nicht 995€ gegenüber der KM.
Soweit ich weiss liegt der Selbstbehalt gegenüber der "Ex" so bei ca. 1000,- €. Genaueres erfährst du, wenn du in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für deinen Wohnort zuständigen OLGs schaust.
Hast du einen Anwalt? Wenn ja, sollte er es eigentlich wissen und dir weiterhelfen können.
Gruß
Martin
Hallo Martin.
Ich weiß auch nur das es diese Berechnung gibt gesehen habe ich und meine Anwältin sie nicht.
Aber die Summe kann aus der weiten Anfahrt zur Arbeit führen die ist nämlich 105km.
Also die Abzüge wenn die so ohne weitern Darlehen sind bin ich damit schon zufrieden.
Sind gerade im schriftlichen Vorverfahren der Gerichtstermin ist am 22.08.
Der Anwalt beruft sich jetzt für den EU auf diese Berechnung.
Meine Anwältin kommt am Freitag erst aus Urlaub zurück daher frage ich hier in die Runde
Hallo Fredo,
Meine Anwältin kommt am Freitag erst aus Urlaub zurück daher frage ich hier in die Runde
Mehr kann ich für dich derzeit nicht tun. Melde dich einfach wieder wenn deine Anwältin wieder aus dem Urlaub zurück ist und du genaueres weißt.
Gruß
Martin
Hallo Fredo,
noch was: Du zahlst KU?!
Den darfst du natürlich auch noch abziehen (hatte ich vergessen). Also um in deinem Fall weiterzukommen, brauchen wir mal ganz konkrete Zahlen.
Gruß
Martin
Habe keine Genaueren Zahlen wie die Berechnung aussieht. Haben diese seitens des Gerichtes nie Gesehen. Lassen uns morgen mal überraschen was da auf mich zukommt. Wenn ich an sie TU und dann später EU zahlen muß bin ich pleite...
Also drückt mir mal die Daumen morgen....