Trennungsbedingter ...
 
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Trennungsbedingter Mehrbedarf; Anrechnung auf KU-Zahlungen

 
(@lavendel)
Rege dabei Registriert

Hey,

hat hier vielleicht jemand Ahnung, was als trennungsbedingter Mehrbedarf definiert ist? Akut geht es um diverse nach der Trennung stattgefundene Autoreparaturen, für die mein Fast Ex-Mann einen Kredit aufnahm sowie um seine Wohnungseinrichtung, dies ohne Belege, die hat er nämlich geschenkt bekommen. :knockout:

Hat dieser Mehrbedarf Auswirkungen auf die Berechnung des KU?

Seine RA meint, dass er dadurch weniger KU zahlen muss. Er hat zunächst nix gezahlt (wegen angeblich hälftiger Betreuung) und zahlt nun weniger als den Mindestunterhalt.

Ich werd' bald blöd, wenn ich noch mehr solche Zettel bekomme.

LG: Lavendel

Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2007 13:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

hat hier vielleicht jemand Ahnung, was als trennungsbedingter Mehrbedarf definiert ist?

Es geht hierbei um die sog. Hausratersatzbeschaffungen. Gemeint sind damit Güter, die während des Zusammenlebens singulär vorhanden waren und in Folge der Trennung von einem neu angeschafft werden mussten. Klassisch sind Waschmaschine, Kühlschrank, Herd, Bügeleisen, Fernseher usw.

Akut geht es um diverse nach der Trennung stattgefundene Autoreparaturen,

Das ist kein trennungsbedingter Mehrbedarf.

sowie um seine Wohnungseinrichtung, dies ohne Belege, die hat er nämlich geschenkt bekommen.

Keine Belege, keine Geltendmachung.

Hat dieser Mehrbedarf Auswirkungen auf die Berechnung des KU?

Da es kein Mehrbedarf ist, haben die Ausgaben keinen Einfluss.

Seine RA meint, dass er dadurch weniger KU zahlen muss. Er hat zunächst nix gezahlt (wegen angeblich hälftiger Betreuung) und zahlt nun weniger als den Mindestunterhalt.

Was der RA meint und was ein Gericht meint, sind zwei getrennte Welten. Gibt es einen Titel über den KU?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 14:09
(@lavendel)
Rege dabei Registriert

Hallo und Dankeschön,

Ja, ich habe Klage eingereicht, da es  von zunächst gar nix zahlen, später sporadisch zahlen ging und die hälftige Betreuung aufgrund seiner Arbeitszeiten und seiner "neuen" familiären Verpflichtungen sowie keinerlei Kooperations- und Kommunikationswillen nie und immer schlechter klappte.
Titel hat er denn aufgrund der Klage einrichten lassen. Ich suche ihn gerade zwischen allen Zetteln, die ich hier schon rumfliegen habe. Er beläuft sich so auf 80 Prozent de Regelsatzes.
Jetzt läuft die Abänderungsklage des Titel.
Mündliche Anhörung war Anfang des Monats.
Ich werde morgen mit meiner Anwältin erwidern.
LG: Lavendel

Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2007 14:22