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Trennungs- und Ehegattenunterhalt

 
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo Leute,

habe ich mal eine Kurze Frage. Sind Steuervorauszahlungen seitens die Unterhaltberechtigte Unterhaltsrelevant? Noch Frau ist selbststaending zahlt angeblich €4,000 steuervorauszahlung und will deshalb ihr Einkommen verringern (und dadurch mehr Unterhalt verlangen) aber ehrlich gesagt bin ich nicht einverstanden. Die Vorauszahlung is keine "Echte" Steuer und sie kann es wieder nach dem Einkommensteuerbescheid (bzw. Umst bescheid) zuruck vom Finanzamt holen. Naturlich man kann es wissen wie viel Sie zurueckerstattet bzw nachzahlen muss wann es zu spaet ist da bis dahin die Unterhaltsurteil schon statt findet.

mfg

cicero

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2010 10:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Cicero,

Steuern sind relevant.
Und zwar diejenigen, die zu den Einnahmen und den Ausgaben passen.
Ob die dann vorher, sofort oder nachträglich bezahlt werden ist dabei egal.
Sie müssen plausibel sein.

Sie wird sicher vortragen, dass diese 4.000,- zu ihren Einnahmen passen und du musst gegen halten, dass das nicht so ist.
Dazu errechnest du mit Hilfe eines Steuerrechners und ihren Angaben, was die korrekte Steuerlast ist.
Das wirst du dann vortragen.
Und je nachdem wer dem Richter glaubwürdiger erscheint, bekommt recht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2010 10:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Cicero,

Du kannst auch vortragen: Je höher die Steuervorauszahlungen, desto höher die Einkommenserwartungen (und desto niedriger infolgedessen irgendwelche Unterhaltsansprüche). Würde sie sagen "ich rechne nicht damit, überhaupt Steuern bezahlen zu müssen" wäre das viel unangenehmer für Dich...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2010 11:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sehr gute Idee, nicht die Steuern runter, sondern anhand der Vorauszahlung, ihr Einkommen hoch zu rechnen!  :thumbup:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2010 11:50
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin/Beppo

Danke vielmals fuer eure Antworten. Es ist eine Super Idee. Ich werde so argumentieren...je hoeher die Vorauszahlungen, desto hoeher die Einkommenserwartugnen...

ich hoffe ich kann es Durchsetzen und keine EU zahlen zu mussen.

Da sie auch Immobilien in Ausland im Alleinbesitz hat (uebringens hatt sie auch in die Vergangenheit eine Eidestattliche Versicherung untershreiben dass sie Keine Immobilie oder sonstige Vermoegen besitzt um PKH und die Wohnung Zuweisung zu bekommen) und auch mit keine ImmobilienKredit  belastet (also Bar gezahlt) werde ich auch versuchen zu argumentieren was macht sie mit die Immobilien in Ausland um zusaetzliches Einkommen zu erzielen (bei spiel Immobilien in Ausland zu vermieten).... geht das?

mfg

cicero

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2010 12:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Cicero,

Da sie auch Immobilien in Ausland im Alleinbesitz hat (uebringens hatt sie auch in die Vergangenheit eine Eidestattliche Versicherung untershreiben dass sie Keine Immobilie oder sonstige Vermoegen besitzt um PKH und die Wohnung Zuweisung zu bekommen) und auch mit keine ImmobilienKredit  belastet (also Bar gezahlt) werde ich auch versuchen zu argumentieren was macht sie mit die Immobilien in Ausland um zusaetzliches Einkommen zu erzielen (bei spiel Immobilien in Ausland zu vermieten).... geht das?

wenn Madame das eidesstattlich versichert hat, könnte ein guter Anwalt das als Versuch des Prozessbetrugs darstellen und - einer der wenigen Fälle, wo ich das für erfolgreich halte - den § 1579 BGB einwenden.

Vielleicht wäre auch ein entsprechender, freundlicher Hinweis ("...Schatzi, wollen wir das wirklich alles vor Gericht ausbreiten und Du am Ende auch noch das Finanzamt an der Backe haben...?") ein guter taktischer Schachzug. Aber natürlich nur, wenn Du Deine Behauptungen in Sachen Vermögen/Immobilienbesitz/Mieteinkünfte lückenlos belegen kannst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2010 13:22