Hallo!
Wir sind nun seit knapp 4 Jahren getrennt lebend. Ich zahle für meine beiden Kinder (11+14) wie vom RA ausgerechnet, nach der D'dorfer Tabelle. Für meine Ex zahle ich schon seit Jahren 500 € UH, da sie nur 2 Tage Vollzeit arbeiten geht.
Seit Beginn des Jahres geht sie nun aber noch 2 zusätzliche Nachmittage arbeiten. Dazu sind meine Kids nun selbstständiger geworden, und mein 11jähriges Kind geht zur Ganztagsschule.
Aus betrieblichen Gründen kann sie wohl die hinzugekommenen Stunden nur nachmittags arbeiten, was aber doch nicht mein Problem sein sollte.
Kann ich ihr den UH nun eigenmächtig kürzen? Da sie nun 4 Nachmittage zur Arbeit geht, bestätigt sie ja damit, dass unsere Kids selbstständig genug sind, so dass sie auch Vollzeit arbeiten könnte!
Muss ich überhaupt noch einen Cent UH für sie bezahlen.....??
Gerne eure Einschätzung! Vielen Dank!
Beste Grüße - Roro
Moin.
Wenn der EU nicht tituliert ist, würde ich ihr mit einer gewissen Frist, z.B. ab März, ankündigen, den Unterhalt einzustellen.
Du zahlst schon zu lange.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo!
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Sorry....bin wohl nicht ganz so firm mit den gängigen Abkürzungen. Was bedeutet den "..wenn der EU nicht tituliert ist"?
Finde ich irgendwo im www eine klare Richtlinie, auf die ich mich berufen kann, wenn ich ihr in Kürze den Trennungs-UH streiche?
Gruß - roro
Moin roro,
"tituliert" bedeutet: Ein deutsches Familiengericht hat Dich dazu verurteilt, Deiner Ex einen Betrag von X EUR monatlich im Voraus zu bezahlen - oder Du hast Dich aussergerichtlich in einem so genannten Unterhaltstitel ("...hier mit verpflichte ich mich...") dazu verpflichtet. Wenn beides nicht der Fall ist, kannst Du Deine Zahlungen - fairerweise mit Ansage - einstellen. 4 Jahre nach der Trennung und angesichts der nicht mehr sehr ausgeprägten Betreuungsbedürftigkeit Eurer Kinder sollte Deine Ex auf eigenen Füssen stehen können. Überdies kannst Du ggf. ja auch anbieten, Dich verstärkt in Betreuungsaufgaben einzubringen, auch unter der Woche.
Was genau hindert Euch, Euch nach 4 Jahren endlich mal scheiden zu lassen? Die Dauer der Ehe macht das Warten für Dich (Stichwort: Versorgungsausgleich bei der Rente) ja nicht billiger, sondern teurer.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
vielen Dank für deine Antwort!
Nein es gab noch keinen Gerichtstermin und verpflichtet habe ich mich auch nicht!
Ja....die Scheidung. Hatte es extra hier jetzt rausgelassen...hatte hier vor einiger Zeit ja schon so einiges dazu geschrieben!
Ich möchte die Scheidung dieses Jahr über die Bühne bekommen...immer noch einvernehmlich, aber das könnte sich mit dieser UH-Frage viell. nun erledigt haben, obwohl wir auf einem einigermaßen guten Weg waren!
Es dauert so lange, weil ich es immer noch auf gütigem Wege versuche, weil ich nach den UH-Streitereien keine RA-Briefe mehr sehen konnte und weil mich die ganze Geschichte sehr sehr mitgenommen hat. Ich ernte für meine weiche Linie oft Kopfschütteln.....aber das bestreben sich gütig zu einigen ist halt Teil meiner Lebenseinstellung.
Gruß - Roman
Hallo,
nun möchte ich meiner Ex eröffnen, dass ich den Trennungs-UH in den kommenden 3 Mon. auslaufen lassen werde.
Als Argumentationshilfe wollte ich ihr dazu folgenden Artikel präsentieren:
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/wannarbeit.htm
Darin enthalten ist aber ganz am Ende auch folgender Passus:
"Dasselbe gilt, wenn die Schule eine Nachmittagsbetreuung anbietet (z.B. eine Offene Ganztagsgrundschule). Der betreffende Elternteil ist verpflichtet, solche Betreuungsangebote auch wahrzunehmen. Eine Vollzeit-Erwerbstätigkeit kann von ihm aber in der Regel erst verlangt werden, wenn das jüngste Kind 15 Jahre alt ist."
Dazu zwei Fragen:
Kann mir jemand zu diesem Thema eine bessere Quelle zur Argumentationshilfe nennen?
Kann ich ihr den Trennungs-UH nicht vollständig streichen, da meine beiden Kids (11+14) jünger als 15 sind?
Danke für eure Hilfe!
Gruß - roro
Moin Roro,
Als Argumentationshilfe wollte ich ihr dazu folgenden Artikel präsentieren:
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/wannarbeit.htm
naja, wenn ich Dir jetzt einen Artikel über den bevorstehenden Weltuntergang präsentiere oder über die Notwendigkeit, Dein benzinbetriebenes Auto wegzuschmeissen passiert was genau? 😉 Will heissen: Niemand muss sich für irgendwelche Artikel interessieren, die Du irgendwo ausgräbst - und sich schon gar nicht so verhalten wie dort empfohlen wird.
Der betreffende Elternteil ist verpflichtet, solche Betreuungsangebote auch wahrzunehmen. Eine Vollzeit-Erwerbstätigkeit kann von ihm aber in der Regel erst verlangt werden, wenn das jüngste Kind 15 Jahre alt ist."
die erste Fussangel heisst "in der Regel" - denn Regeln haben Ausnahmen. Die zweite Falle ist das Wort "verlangen" - denn wer sollte das (ausser Dir) verlangen? Da springt niemand aus dem Busch und sagt "Frau, Du musst jetzt selbst Vollzeit arbeiten!" Und Deine Noch-Frau kann entgegnen "ich find aber nix Passendes!"
Kann mir jemand zu diesem Thema eine bessere Quelle zur Argumentationshilfe nennen?
zuhauf - aber Deine Frau muss sich keiner davon anschliessen. Selbst das tollste Buch und das schlüssigste Argument muss sie nicht überzeugen.
Kann ich ihr den Trennungs-UH nicht vollständig streichen, da meine beiden Kids (11+14) jünger als 15 sind?
Du kannst es ja mal versuchen - gerne mit Ansage - und schauen, wie sie reagiert. Vielleicht zuckt sie nur mit den Schultern, weil sie schon lange damit rechnet. Vielleicht kannst Du sie auf die Hälfte herunterhandeln. Vielleicht geht sie auch zu einem Anwalt, der Dir böse Briefe schreibt. Oder Du bietest ihr an, Dich verstärkt in die Betreuung Eurer Kinder einzubringen, also nicht nur ein Wochenend-Dad zu sein, sondern sie auch für eine Ausweitung ihrer Berufstätigkeit zu entlasten. Bevor man Nachmittags-Betreuungsangebote durch Dritte in den Ring wirft, kann man sich ja erst mal selbst anbieten.
Der Umstand, dass Ihr jetzt schon 4 Trennungsjahre braucht, hilft juristisch jedenfalls eher ihr als Dir: Trennungsunterhalt ist ein Privileg der Trennungszeit. Den nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung kann man leichter befristen oder ganz loswerden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin!
Danke für deine Einschätzung.
Nur zur Info, ich bin kein WE-Papa. Meine Kids leben seit der Trennung zu knapp 50% bei mir, darin enthalten sind jeweils 2 Wochentage pro Woche.
Gruß - roro
Moin
"tituliert" heisst auch, Du hast Dich per notarieller Unterschrift dazu verpflichtet. Das kann auch über Deinen RA gelaufen sein, wenn Du diesem entsprechende Vollmacht erteilt hast. Sage einfach, auf welcher Grundlage (Gespräch, Verhandlung etc.) wurde dieser Betrag ermittelt, und wie wurde er manifestiert (also festgehalten: per Unterschrift, Notarvertrag etc.).
Beschreibe, wie besagte 500E zustande kamen und wie dieser Zahlbetrag festgehalten wurde, damit er bis heute nachwirkt.
Gruss Oldie
PS: Wie steht es um den Scheidungsantrag, ob und wann wurde dieser eingereicht? Wie steht hier der Fortschritt? Und ja, der Scheidungsantrag ist immens wichtig.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Roro,
ich wage eine kleine Korrektur zu Martin´s Statement (die Du als Untermauerung des von Martin und Oldie Geschriebenen sehen solltest):
Der Umstand, dass Ihr jetzt schon 4 Trennungsjahre braucht, hilft juristisch
jedenfalls ehernur ihrals Dir: Trennungsunterhalt ist ein Privileg der Trennungszeit.
Bonuspunkte für freiwilliges langes Zahlen gibt es nicht !
Das Gegenteil ist der Fall:
Wenn es hinsichtlich einer Befristung vor Gericht geht, dann wird die Trennungszeit häufig als Ehedauer berücksichtigt (und die Ehedauer ist ein wichtiges Billigkeitsmerkmal, wenn es um die Befristung/Absenkung des Unterhalts geht).
Und Freude wird bei Deiner Ex so oder so nicht aufkommen, wenn Du ihr Deine Absicht mitteilst, ihr Einkommen zu kürzen (Deine Begründung kann dabei noch so toll sein).
Was aus der geplanten Scheidungsfolgenvereinbarung geworden ist, verschweigst Du leider.
Sollte diese am Widerstand der Ex gescheitert sein, hast Du mit dem freiwilligen "ich-zahle-erstmal-eine-nette-Summe-weiter" kein wirklich hilfreiches Signal abgegeben ...
Gruß
United
Hallo Oldie und United!
Die 500 € sind aus der UH-Berechnung meines RA entstanden (vor über 3 Jahren). Ihr RA hatte noch eine horrendere Summe errechnet. Ich habe nichts unterschrieben, letztendlich hat sie nach viel hin und her meine UH-Zahlungen akzeptiert, ohne dass es tituliert wurde.
Wir hatten für die Zeit nach der Scheidung vereinbart, den UH für die über 2 Jahre auslaufen (auf die Monate aufgeteilt: erst 300 dann 200, dann 100 €) zu lassen. Aber die Situation mit ihrer Arbeit hat sich jetzt verändert, und ich weiß nicht bis wann wir die Scheidung über die Bühne bekommen. Ich glaube nicht, dass sie noch Anrecht auf 500 €/Mon. hat, so wie sich die Situation gerade darstellt!
Ansonsten lautet die Vereinbarung auf Kids-Uh nach D'dorfer Tabelle, Hausauszahlung und Gütertrennung ist durch.....der Versorgungsausgleich müsste halt noch geregelt werden....
Noch was. Damals hatte ich ca. 3000 € nur für die UH-Streiterei beim RA bezahlt. Nach etwas Zoff hat der RA mir ca. 1000 € erlassen, mit der Maßgabe, dass ich eine spätere Scheidung über seine Kanzlei abwickel.
Verjährt so was....muss ich Sorge haben, wenn ich nun einen anderen RA wähle, dass ich noch 1000 € an den ersten RA nachzahlen muss? Aus best. Gründen würde ich nämlich (wenn einvernehmlich nicht klappt) lieber einen anderen RA hinzuziehen...
Schönes WE!
Gruß - roro
Moin.
Noch was. Damals hatte ich ca. 3000 € nur für die UH-Streiterei beim RA bezahlt. Nach etwas Zoff hat der RA mir ca. 1000 € erlassen, mit der Maßgabe, dass ich eine spätere Scheidung über seine Kanzlei abwickel.
Verjährt so was....muss ich Sorge haben, wenn ich nun einen anderen RA wähle, dass ich noch 1000 € an den ersten RA nachzahlen muss?
Habt ihr sowas schriftlich vereinbart? Wenn ja, solltest Du zumindestens damit rechnen, dass er die 1000€ noch fordern wird.
ist es eine mündliche Zusage oder eher als Absichtserklärung formuliert, dann gibt es auf die Nachzahlung keinen Rechtsanspruch. Verjährung zieht hier allerdings nicht.
Ich würde allerdings diese 1000€ nicht als entscheidungsrelevant ansehen. Entweder es gibt gute Gründe für einen anderen Anwalt oder nicht....
Gruss, Toto
Moin Roro,
Wir hatten für die Zeit nach der Scheidung vereinbart, den UH für die über 2 Jahre auslaufen (auf die Monate aufgeteilt: erst 300 dann 200, dann 100 ) zu lassen. Aber die Situation mit ihrer Arbeit hat sich jetzt verändert, und ich weiß nicht bis wann wir die Scheidung über die Bühne bekommen. Ich glaube nicht, dass sie noch Anrecht auf 500 /Mon. hat, so wie sich die Situation gerade darstellt!
Wie habt Ihr den nachehelichen Unterhalt vereinbart ? Habt Ihr eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung gemacht ?
Meine Meinung:
Die Baustelle "Scheidungsantrag" ist deutlich wichtiger als die Baustelle "Trennungsunterhalt" (das hat ja bereits Oldie unterstrichen).
... und so die von Dir geschilderten nachehelichen Dinge bereits notariell vereinbart sind, kannst Du die Scheidung auch mit einem halb-kompetenten Anwalt (soll´s geben) durchziehen.
Gruß
United