Trennung, zwei Kind...
 
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Trennung, zwei Kinder, intelligenteste Lösung?

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Runterstufen heisst, die Bedarfssätze werden angepasst. Das sind bei Dir die Bederfskontrollbeträge in der DT (letzte Spalte). Der SB von 1050€ ist dabei die unterste Stufe, wenn hierbei der Bedarf Deiner Frau behandelt wird. Ggü. den Kindern beträgt er 950€. Da aber der Mindest-KU gewährleistet ist, zählt nur noch der SB von 1050€.

Die StKl. 2 bedeutet, dass in Deinem Haushalt ein Kind lebt, da diese nur für Alleinerziehende gilt. Dementsprechend bist Du dann auch der vorrangig KG-Berechtigte. Ist in Deinem Haushalt kein Kind gemeldet, kannst Du auch nicht die StKl.2 beantragen.

Falls ein Kind bei Dir wohnt und Du für dieses keinen KU vom anderen ET bekommst, könnte unter bestimmten Bedingungen die Unterhaltsvorschusskasse in Aktion treten. Die Differenz zum Mindest-KU kannst Du Dir dann selber anrechnen sprich, dies wäre der KU-Anspruch des Kindes gleichrangig zum Geschwisterkind, und diese Summe wird bei der Bereinigung Deines Einkommens für den Trennungsunterhalt berücksichtigt.

Im einfachen Mangelfall ist es für die Arge am günstigsten, wenn beide Kinder bei dem ET wohnen, welches den ALG2-Antrag stellt. Denn dann besteht die Möglichkeit, sich am Einkommen des pflichtigen Elternteils und darüber hinaus am KG zu bedienen. Und das machen die gerne.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2011 16:47
(@einsamer)
Schon was gesagt Registriert

Ein 50-50-Wechselmodell möchten wir nicht, da hier der Knatsch mit der ARGE nach einigen von mir gelesenen Berichten bereits vorprogrammiert ist.
Ich war ja selbst schon einmal im Alg2-Bezug und weiß daher, dass auch gerne erst einmal sanktioniert und dann geredet wird. Sowas habe ich bis jetzt immer ausgefochten, hier würde das Geld aber sofort und direkt meiner Frau und den Kindern fehlen, ich kann auch nicht aushelfen, das Risiko ist mir zu hoch.

Und macht es Sinn (z.B. beim Jugendamt o.ä.) unser angedachtes WM dokumentieren zu lassen, damit später ARGE und CO. sowie evtl. Scheidungsrichter vor "vollendeten Tatsachen" stehen? Meine Frau und ich möchten sowieso so viel wie möglich schriftlich festhalten, damit später so wenig wie möglich Missverständnisse entstehen können, wie was gemeint war. Wie gesagt, noch halten wir zusammen, dass möchte ich auch in soweit ausnutzen, dass die Konditionen des Zusammenlebens mit den Kindern, soweit es geht, verlässlich für mich sind. Oder mache ich mir da etwas vor und alles kann zum gegebenen Zeitpunkt einfach mal so umgepustet werden?

Also wenn die Arge bei dem WM Probleme machen sollte und dies Sanktioniert, sofort zum Amtsgericht, Beratungshilfeschein und dann zum Rechtsanwalt. Die Arge darf lt. Grundgesetz nicht vorschreiben, wie du lebst Ob man nun allein lebt, sich trennt oder in einer WG z.B. lebt. Das jetzt hier weiter ausführen, würde das Forum sprengen. Nur soviel: Sollten wirklich Sanktionen kommen, beim Sozialgericht eine einstweilige Verfügung durchsetzen.

Zum Jugendamt (JA) macht viel Sinn. Wenn die sehen, dass sich beide Eltern bemühen im Sinne des Kindeswohl und ihr dort eine Vereinbarung macht über die nachehelichen Dinge, können Arge und Co nichts machen. Wenn ihr von euch auf das JA zugeht werden die euch bei der Formulierung der Vereinbarung helfen. Und geht auf alle Fälle auf 50/50.

http://www.ak-cochem.de/
Schau dir diese Seite mal an. Hier kannst du weitere Infos bekommen. Es wird nur positiv darüber berichtet.

Hier bei mir im Landkreis gibt es eine ähnliche Institution.

Ich kann den Weg nur empfehlen. Ich habe keine Schwierigkeiten mit der Arge aufgrund der 50/50 Regelung. Ich brauche
auch keine sonstige Vereinbarung oder Bewerbungen schreiben da ich eine Vollzeitstelle habe. Ich brauche nur alle 6 Monate einen Weiterbewilligungsantrag abgeben. Nur für mich würde mein Netto ausreichen, wenn ich das Kindergeld erhaten würde, würde auch das zusammen für mich und meine beiden ausreichen. Da aber meine Ex das Kindergeld bekommt, erhalte ich eben ergänzendes ALG2.

Wenn du weitere Fragen hast, wie was z.B. bei mir abläuft, frage ruhig. Ich könnte auch grob ausrechnen, was wer bekommt bei ALG2.

Gruß Einsamer

Ich darf keine Rechtsberatung machen, weswegen ich nur meine persönliche Meinung der Öffentlichkeit bekannt.gebe.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2011 22:56
(@dandan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

okay, die Runterstufung habe ich jetzt kapiert, Danke.

Falls ein Kind bei Dir wohnt und Du für dieses keinen KU vom anderen ET bekommst, könnte unter bestimmten Bedingungen die Unterhaltsvorschusskasse in Aktion treten. Die Differenz zum Mindest-KU kannst Du Dir dann selber anrechnen sprich, dies wäre der KU-Anspruch des Kindes gleichrangig zum Geschwisterkind, und diese Summe wird bei der Bereinigung Deines Einkommens für den Trennungsunterhalt berücksichtigt.

Ich habe danach jetzt einmal gesucht. Meine Frau wird um Alg2 wohl nicht herum kommen. Bedeutet, sie selber kann der Großen keinen Unterhalt zahlen, da dafür das Amt nicht aufkommt. Jetzt hatte ich gehofft, die Unterhaltsansprüche der Kinder quais 1:1 gegenrechnen zu können. Das funktioniert aber nicht, weil meine Frau beim Amt ist. Unterhaltsvorschuss bedeutet, dass meine Frau dieses Geld dann dem Land schuldet. Selbstverständlich keine Alternative.

Kann ich mir die Differenz sowieso anrechnen oder nur, wenn ich Unterhaltsvorschuss beantrage?

Ansonsten ist das ganze Thema, die Große bei mir anzumelden, vom Tisch, richtig?

Würde nämlich bedeuten, ich hätte 1050 € + 184 € Kindergeld = 1234 €.
Meine Frau hätte den Alg2- Satz für eine Alleinstehende + 1 Kind, sind zusammen 710 €.
Gemeinsam haben wir dann also MieteFrau + 1944 €.

Sind beide Kinder bei meiner Frau wohnhaft habe ich immer noch 1050 €, meine Frau bekommt den Regelsatz für Alleinerziehende mit 2 Kindern, sind 925 €.
Gemeinsam hätten wir dann MieteFrau + 1975 €, leicht mehr also, meine Frau hat aber eine größere Wohnung.

Interessant wird es erst richtig, wenn wir davon ausgehen, dass 2013 meine STK auf 2 gesetzt wird und meine Frau immer noch TU bekommt.

Den Unterhalt für ein Kind könnte ich dann zahlen, habe demnach immer noch 1050 SB, wir bleiben demnach auf 1944 €.

Wohnen beide Kinder bei Frau bin ich auf 950 €, meine Frau bekommt immer noch 925 €, sind gemeinsam MieteFrau + 1875 €.

Der Unterschied beträgt im ersten Jahr knapp 30 €, im zweiten dann 69 €. Ist jetzt nicht DIE Summe, aber Geld ist Geld. Auf der anderen Seite hätten die Kinder, wenn meine Frau Alg2 bezieht eine größere Wohnung, der Vorteil ist mir dann die 30 - 70 € im Monat wert. Ich muss meine 2 ZKB sowieso zahlen.

Im einfachen Mangelfall ist es für die Arge am günstigsten, wenn beide Kinder bei dem ET wohnen, welches den ALG2-Antrag stellt. Denn dann besteht die Möglichkeit, sich am Einkommen des pflichtigen Elternteils und darüber hinaus am KG zu bedienen. Und das machen die gerne.

Ja das dachte ich mir. Aber können die meine Frau ggf. dazu zwingen beide Kinder aufzunehmen?

Was würdet ihr mir denn raten an wen ich mich wenden kann ohne (so Eindruck bei Caritas) sofort als der Böse identifiziert zu werden sondern mir einmal nüchtern Beratung und ggf. Rechenhilfe einzuholen?

Grüße

Dan

EDIT: Jetzt habe ich eben noch einmal den Post von Einsamer gelesen.
Da der Kleine noch zu klein für KITA & Co. ist geht 50:50 nur für die Große. Da du auch arbeitest, darf ich fragen wir ihr das Modell praktiziert? Und wieso bekommt deine Frau das gesamte Kindergeld, müsste das nicht auch hälftig geteilt werden, da sich die Unterhaltsansprüche gegenseitig aufheben? Und wieso sparst du an TU? Elterngeld wäre ja nur noch bis April und auch nur die obligatorischen 300 €, darum geht es nicht unbedingt. Eine kurze Rechenhilfe wäre tatsächlich nett, die Zahlen habe ich ja oben ausreichend dargelegt nehme ich an.

Grüße,

Dan

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Themenstarter Geschrieben : 02.11.2011 23:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bedeutet, sie selber kann der Großen keinen Unterhalt zahlen, da dafür das Amt nicht aufkommt. Jetzt hatte ich gehofft, die Unterhaltsansprüche der Kinder quais 1:1 gegenrechnen zu können. Das funktioniert aber nicht, weil meine Frau beim Amt ist. Unterhaltsvorschuss bedeutet, dass meine Frau dieses Geld dann dem Land schuldet. Selbstverständlich keine Alternative.

Falsch. Als Hartz4-Empfänger ist sie nicht leistungsfähig und als nicht leistungsfähiger Unterhaltspflichtige sammelt sie keine Schulden an. Der Unterhalt läuft also nicht als Schulden auf, wenn ihre Leistungsunfähigkeit festgestellt ist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2011 00:31
(@einsamer)
Schon was gesagt Registriert

EDIT: Jetzt habe ich eben noch einmal den Post von Einsamer gelesen.
Da der Kleine noch zu klein für KITA & Co. ist geht 50:50 nur für die Große. Da du auch arbeitest, darf ich fragen wir ihr das Modell praktiziert? Und wieso bekommt deine Frau das gesamte Kindergeld, müsste das nicht auch hälftig geteilt werden, da sich die Unterhaltsansprüche gegenseitig aufheben? Und wieso sparst du an TU? Elterngeld wäre ja nur noch bis April und auch nur die obligatorischen 300 €, darum geht es nicht unbedingt. Eine kurze Rechenhilfe wäre tatsächlich nett, die Zahlen habe ich ja oben ausreichend dargelegt nehme ich an.

Also auf Trennungsunterhalt hat meine Ex verzichtet, außerdem hätte mein Gehalt dafür nicht gereicht.
Kindergeld müßte geteilt werden, da aber beide Geld von der Arge auch bekommen haben, wäre das nur ein hin und hergeschiebe. Im Beisein der Argemitarbeiterin haben wir uns auf diese Regelung eingelassen, da keiner dadurch einen
Nachteil hat.

So, kommen wir mal zu den Rechenbeispielen bei dem Wechselmodell
Ich gehe von folgendem aus:
Du bist am arbeiten und verdienst über 1.500€ somit hast du einen Freibetrag von 330€
Dein mindestens zur verfügung stehende:
Miete für 3 Personen inkl. Nebenkosten
dein Bedarf 364, Mehrbedarf Alleinerziehend 65,5 Bedarf der Kinder beide unter 6 Jahre je 105,50 Freibetrag Arbeit 330
ergibt: Miete + 970,50

Wenn deine Ex vorher gearbeitet hat, wird evtl. das Elterngeld nicht ganz angerechnet. Ansonsten ist der Bedarf deiner
Ex inkl. Kinder 640,50€

Steuerlich hat es Vorteile wenn man die Kinder vom Wohnsitz her trennt. Hat nämlich jemand beide Kinder muß der andere
in Stk 1 auch bei dem Wechselmodell.

Einen Anhaltspunkt bezüglich angemessener Miete ergeben die Mietstufen. Die Arge ist aber verpflichtet für einen bestimmten Zeitraum eine höhere Miete zu übernehmen wenn die Mietkosten die Angemessenheit übersteigt.

Gruß Einsamer

EDIT
Bevor du als Böser Ex abgestempelt wirst, vereinbare die Termine mit deiner Ex zusammen. Hat auch den Vorteil, dass man sieht, dass ihr
das friedlich lösen wollt und euren Kindern die Trennung möglichst leicht machen wollt.

Ich darf keine Rechtsberatung machen, weswegen ich nur meine persönliche Meinung der Öffentlichkeit bekannt.gebe.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2011 07:52
(@dandan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

heute morgen, 4:30 aufgewacht von dem Gedanken, dass als Basis für das Gehalt natürlich das Vorjahr herangezogen wird. Heisst ich komme, die Gehaltserhöhung und Jobwechsel mit eingerechnet für das Jahr 2011, welches als Basis für das Trennungsjahr 2012 herangezogen wird, auf 1581,66 € netto. Die Einstufung in der DT ändert sich damit zum Glück nicht, die Zahlungen etwas, von daher ist es auch wieder wurscht und ich konnte weiterschlafen...

@ LBM

Ich habe mir das jetzt noch einmal zu Gemüte geführt und soo enge Bedingungen kann ich nicht feststellen. Meinst du mit bestimmten Beidngungen einfach die Voraussetzungen wie z.B. hier: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=34088.html, oder muss ich, gerade in unserem Fall, noch auf etwas bestimmtes achten?

Wenn ich alles richtig verstanden habe wäre ein etwaiges Modell bis jetzt:

Wohnt die Große bei mir, zahle ich laut DT an meine Frau für den Kleinen Unterhalt in Höhe von 333 €, dass kann ich von meinem Gehalt noch zahlen.

Da meine Frau mir Unterhalt für die Große zahlen muss, bekomme ich 133 € Unterhaltsvorschuss, dieser darf mir nicht als Einkommen angerechnet werden, da er der Großen zusteht. Dazu kommt, dass ich die Differenz (weil meine Frau arbeitslos ist wäre der Unterhalt 317 €) auf meinen SB anrechnen kann. Rechnung wäre also 317€ Unterhalt - hälftiges Kindergeld = 225 € - 133 € Unterhaltsvorschuss = 92 € die ich meinen SB zurechnen könnte, macht für mich als SB 1142 €. Das verfügbare Geld für mich und die Große beträgt demnach 1142 € + 133 € Unterhaltsvorschuss + 184 € Kindergeld = 1459 €.

Meine Frau bekommt nach wie vor die Miete bezahlt + die Sätze als Alleinerziehende und den Kleinen = 710€.

Gemeinsam hätten wir dann die Miete der Frau + 2169 € Netto. Im Vergleich zur Alternative (1875 €) sind das monatlich 294 € netto mehr. Davon kann ich ordentlich Klamotten kaufen gehen...

Kann hier evtl. einmal jemand drüber gucken ob ich irgendwelche groben Fehler gemacht habe oder ob das so richtig ist?
Und können wir das tatsächlich einfach so bestimmen, ohne das jemand groß prüft, fragt und nervt? Mir gehen da die evtl. 2 - 3 Monate ohne Kindergarten nicht aus dem Kopf, dann ist die Große rechnerisch eben doch öfter bei Mama und das alles fällt zusammen.

Habe ich hier noch irgend etwas übersehen, kann die ARGE meiner Frau hier noch irgend wie quer?. Weil es ja auch recht sinnfrei ist, so Geld einzusparen, dass meiner Frau dann wieder aus der Tasche geholt wird, da haben wir alle nichts von.

@ Einsamer

Wie kann denn deine Ex auf Trennungsunterhalt verzichten, ich denke sie wird dazu quasi von der ARGE verdonnert? So lief es bei Bekannten von mir, die Mutter bekam den TU angerechnet, ob sie sich den tatsächlich geholt hat war dem Amt wurst. Was zu ziemlichen Komplikationen führte, da der KV den TU nicht zahlte. Wenn mein Gehalt nicht reicht ist das der ARGE doch ziemlich wurst, bis zum SB können und wollen die doch haben?

Wenn meine Rechnung so stimmt machen wir damit m.E. den besseren Schnitt, alleine schon weil nur die Große tatsächlich über 50 % bei mir ist. Heisst für die Große hätten wir ein 50-50-WM, der Kleine wäre aber wieder bei Mama und ich wäre Unterhalt schuldig. Das ist mir ehrlich gesagt alles zu kompliziert. Nicht um es jetzt durchzurechnen und zu planen aber ich sehe hier wirklich zuviel Konfliktpotential von Seiten der ARGE und Co.
Und wegen des Kleinen wird es sich wahrscheinlich sowieso nicht rechnen. Aber trotzdem Danke!

Zwischen STK 1 und 2 sind bei meinem Gehalt übrigens gerade einmal 50 € Unterschied. Das alleine macht die Kuh (oder in dem Fall die Kinder  🙂 ) nicht satt. Alles zusammen summiert sich das aber natürlich.

Danke übrigens für den Tip mit dem JA. Ich werde nacher noch einmal anrufen und sofort einen Termin für mich und Frau machen statt erst einmal telefonische Auskünfte einholen zu wollen. Dann schaue ich zu, dass wir im Groben alles schon einmal ausarbeiten und dann mit dem JA mal drüber reden.

Hat noch jemand Anmerkungen, Kritik oder Warnungen vor der oben angedachten Vorgehensweise oder der Berechnung?

Grüße

Dan

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Themenstarter Geschrieben : 03.11.2011 12:14
(@einsamer)
Schon was gesagt Registriert

@ Einsamer

Wie kann denn deine Ex auf Trennungsunterhalt verzichten, ich denke sie wird dazu quasi von der ARGE verdonnert? So lief es bei Bekannten von mir, die Mutter bekam den TU angerechnet, ob sie sich den tatsächlich geholt hat war dem Amt wurst. Was zu ziemlichen Komplikationen führte, da der KV den TU nicht zahlte. Wenn mein Gehalt nicht reicht ist das der ARGE doch ziemlich wurst, bis zum SB können und wollen die doch haben?

Dann sollte die Arge mal bei den Urteilen der Sozialgerichte nachschauen. Es gibt ein Urteil welches besagt, dass die Arge nur Unterhalt berücksichtigen darf als Einnahmen, wenn diese tatsächlich ausgezahlt wurden. Evtl. finde ich das Urteil am WE, werde mal schauen.

Zum einen erhält meine Ex keinen Unterhalt, weil sie in einer neuen Beziehung lebt und weil ich nicht genug verdiene. Und bei der Ex besteht kein erhöhte Erwerbsobliegenheit.

Ich darf keine Rechtsberatung machen, weswegen ich nur meine persönliche Meinung der Öffentlichkeit bekannt.gebe.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 01:06
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo DanDan,

ich verstehe deine Rechnernei nicht so richtig.

Fakt ist, dass ihr - nach Steuerklasse 1 - 1500 Flocken auf 2 Haushalte und 4 Leute verteilen könnt.

Du schaffst als einziger Kohle ran, also wird die Hauptbetreuungslast nicht bei Dir liegen können.
Das Modell AE-Mann wird also zumindest aus Sicht der Kinder nicht das Optimum sein.

Also landen die Kinder zumindest teilweise bei der Mutter.

Wenn diese aber keine Erwerbsbemühungen hat, wird zumindest deine Frau von der Stütze leben müssen. Dann wollen die aber zumindest das halbe Kindergeld. Eigentlich werden sie das ganze haben wollen.
Das Gleiche gilt für den KU.

Nehmen wir zur Vereinfachung an, dass im Mittel ein Kind bei dir ist und eins bei deiner Ex.

Dadurch, dass deine Frau nicht leistungsfähig ist, wird daraus kein Nullsummenspiel.

KU geht von deinem Gehalt ab und du bekommst ein Kindergeld dazu. Egal, wie Du das drehst und wendest, es werden 1000€ plus X übrig bleiben. Zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben.

Deine Frau bekommt Stütze für sich und ein Kind, hat aber zeitweise 2 Kinder zu versorgen. Nun ist die Stütze nicht so sehr üppig, daher wird sie kosteneinsparend nur 3 Optionen haben:
- selbst Geld heranschaffen
- Untermieterin bei ihren Eltern werden
- hungern und die Kinder nicht unterstützen können

Bei der ersten Alternative hättet ihr (und eure Kinder) eine echte Chance auf ein selbstbestimmtes Leben oberhalb Stützenniveau.

Bei der 2. Alternative bricht euer tolles Modell zusammen. Ihr krebst am Existenzminimumm herum und habt kein Geld für Nix.

Die Frage ist meiner Meinung nach nicht, bei welcher Kinderkonstellation am meisten Geld vom Staat zu holen ist (für wie dumm hältst du eigentlich die Sozialgesetzgebung?), sondern ob die Frau arbeiten geht.

Anstatt zu überlegen, wie die Kinder am besten versorgt werden können, machst Du dir Gedanken, wo Du die Kids platzieren musst, um möglichst viel Netto zu behalten, ohne dabei im Blick zu behalten, wie der Rest damit klar kommt.

Ich weiß auch, was los ist, wenn Nichts los ist.
Daher bin ich heute froh, dass ich als Hauptverdiener und meine Zweit-Frau als Nebenverdiener dafür sorgen können, dass wir um die Runden kommen und meinen Kindern Sportverein, Musikunterricht und Co bezahlen können.

Wie hält es denn dein Gretchen mit Erwerbsarbeit?

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 08:54
(@dandan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Weisnich,

danke für deine Antwort.
So ganz stimmt das aber alles nicht.

Die "Aufteilung" der Kinder geschieht nicht aus rein finanzieller Sicht, sondern, weil wir es so WOLLEN.

Ich möchte immer noch aktiver Teil des Lebens meiner Kinder sein und soviel wie möglich mit ihnen zusammensein. Gott sei Dank habe ich eine Frau, die das ebenso sieht und möchte. Alleinerziehend bin und werde ich demnach nicht.

Auf Grund der Entfernung zu meiner Arbeitsstelle sehe ich meine Kinder momentan unter der Woche nicht oft, davor aber habe ich mir auch Abends nach der Arbeit an drei Abenden Zeit für die Kleinen genommen. Sonntag war schon immer Pappatag, Samstag gemeinsamer Einkauftag o.ä.
Warum soll ich das ändern, nur weil ich ausziehe? Warum sollte meine Frau das ändern wollen nur weil ich ausziehe?

Es geht also nicht darum, die Große wohl oder übel zu mir zu nehmen um Geld abzusahnen, es geht darum, dass ich sie ebenso gut gleich bei mir anmelden kann. Da der Kleine noch nicht ganz ein Jahr ist, muss er rund um die Uhr betreut werden, dass geht bei mir schlecht.
Abends und jedes zweite WE sowie Sonntags wird er aber dabei sein. Das bedeutet Stress weil er irgendwie morgens zu Mama und Abends zu mir muss, aber das muss die Große auch (bzw. KiGa).

Ob und wie lange das so wie angedacht gut geht weiß ich nicht, ich war noch nie in dieser Situation. Zu unserem und der Kinder Besten möchten wir aber versuchen, die Kinder soweit wir möglich 50:50 zu betreuen. Wenn das nicht klappt müssen wir andere Wege suchen, aber wir finden wir sollten zumindest den Versuch wagen, zumal es wie gesagt bisher ähnlich gehandhabt wurde.

Wir versuchen hier nicht irgendetwas zu tricksen oder den Sozialstaat auszunutzen. Die - auch finanziell - best mögliche Situation auszuwerten finde ich ehrlich gesagt weder moralisch verwerflich noch falsch. Ich halte es sogar für meine Pflicht gegenüber meiner Frau und meinen Kinder für die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu sorgen.

Die Frage die sich hier stellt lautet also nicht wie ich am meisten Geld aus der Trennung ziehen kann.

Die Frage, die sich hier stellt, lautet, ob sich durch eine Anmeldung der Großen bei mir soviel Geld sparen lässt, dass der Vorteil, den Kindern und uns mehr ermöglichen zu können, den Nachteil, dass beide jeweils nur ein gemeinsames Kinderzimmer haben, überwiegt.

Die Frage ob zwei Kinder in dem Alter unbedingt und dringend jeder ein eigenes Zimmer brauchen ist dabei auch eine subjektive und persönliche Ansichtssache, es kommt natürlich auch immer auf Größe, Schnitt und Art der Wohnung und Zimmer an.

Zumindest ich werde mir keine 3-Zimmer-Wohnung leisten können, was bedeutet, dass die Kinder zumindest solange sie bei mir sind - was bei der Großen, wie schon gesagt die Hälfte ihrer Zeit sein wird - auch nur ein Zimmer haben.

Sobald der Kleine 2 Jahre alt ist soll er in den KiGa, dann möchte meine Frau auch direkt wieder arbeiten und alles sieht wieder anders aus.

Fest steht, dass ich bis auf den SB alles abdrücken werde. Klar.

Fest steht auch, dass meine Frau Alg2 beziehen werden muss. Genauso klar.

Die Frage, die sich jetzt stellt ist, ob meine obige Rechnung stimmt.

Wenn wir tatsächlich durch Unterhaltsvorschuss und Erhöhung des SB fast 300 € mehr in der Kasse haben finde ich das eindeutig die bessere Lösung.
Vor allem wenn ich bedenke, dass ich letzten Samstag nur für ein Paar Schuhe, eine Hose und ein bisschen Kleinkram wie Windeln, Gläschen und Tücher 60 € in der Stadt gelassen habe.

Und nein, wir haben keine Handyverträge, nein wir leasen nichts, zahlen nichts ab, haben kein Auto und waren vor drei Jahren das letzte Mal in Urlaub.
Wir legen nur Wert auf z.B. ordentliches Schuhwerk und gute Kleidung (womit ich auch keine Nike-Pullis meine) für die Kinder, ausgewogene und hochwertige Ernährung und ab und an mal einen Zoobesuch oder Puppentheater o.ä...

Meine Frau kann erst arbeiten gehen wenn der Kleine in den Kiga kann, dann wird sie auch arbeiten gehen. Sagen wir also grob Frühjahr 2013.

Bis dahin brauchen wir ein Modell mit dem wir alle leben (haben wir) und überleben (bin ich gerade am rechnen) können.

Grüße,

Dan

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Themenstarter Geschrieben : 04.11.2011 13:56
(@dandan)
Schon was gesagt Registriert

Hinzufügen muss ich außerdem, dass meine Frau sich auch jetzt schon aktiv um einen Job bemüht, auch wenn das recht schwierig ist mit dem Kleinen.

Momentan ist sie stark am Verhandeln um einen 350 € - Job zu bekommen, mehr geht aber in nächster Zeit nicht.

Faul oder so sind wir weiß Gott nicht.

Wie sich das dann wieder auf Unterhalt und Co. auswirkt müsste ich auch einmal errechnen, da warte ich aber darauf wenn es sprchreif ist.

Grüße,

Dan

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Themenstarter Geschrieben : 04.11.2011 15:30




(@einsamer)
Schon was gesagt Registriert

Also DanDan,

du denkst aber zu viel nach  😉 ist mein Eindruck.  Außerdem habt ihr beide das Wohl eurer Kinder an erster Stelle gestellt.

Um mal eine genauere Auskunft zu geben, was wer von euch hat, würde ich gerne wissen, welche Mietstufe der Ort hat, wo ihr wohnt. Bei http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php
kannst du den Mietspiegel erfahren. Dann kann ich dir auch sagen, wieviel Miete die Arge bei dir und bei deiner Frau anrechnet bzw. anerkennt. Das fehlt bisher in deiner Berechnung.

Das WM erkennen sowohl die Arge als auch die Wohngeldstelle an. Sie berücksichtigen bei jedem 3 Personen auch wenn man nur die halbe Zeit die Kinder hat.

Ich habe das ganze Thema durch erst mit Wohngeld und jetzt mit ergänzendem ALG2. Ich weiß also, wie es bei mir war bzw. ist.

Schlußendlich dient es dem Wohl der Kinder. Ich kann immer wieder nur von meinen beiden reden, und weiß, dass sie die Trennung sehr gut verkraftet haben. Selbst meine Tochter wußte schon mit knapp 1,5 Jahren, an welchen Tagen ich komme und wann ich sie zur Mama bringe. Mittwochs und Sonntags nach dem Mittagsschlaf kommt sie zu mir, sagt dann Baden, Mama gehen. Wenn es Monatgs oder Freitags abends bei meiner Ex klingelt, steht sie vor der Tür und fragt: Papa? Sie freut sich immer wieder zu dem anderen zu gehen. Das tut manchmal verdammt weh, dass zu hören und meiner Ex geht es genauso. Aber zu sehen, dass sie es so gut verkraften, lindert den Schmerz.

Wir haben ganz offizielle Zeiten vereinbart, die aber in der Praxis leicht verschoben werden können.
Wenn Elternabende sind, oder sonstige Veranstaltungen sind beide da, Arztbesuche werden von dem wahrgenommen, bei dem das Kind gerade ist. Termine für U-Untersuchungen werden so abgesprochen, dass wir uns abwechseln.

Am Dienstag ist eine Veranstaltung, weil man hier den Kindergarten schliessen will. Meine Ex hat es heute erfahren, und meinte da nur, wir könnten ja ihre Tochter aus erster Ehe fragen, ob sie auf unsere gemeinsamen Kinder aufpassen will. Die Tochter ist 15 und bringt sie auch schon mal zu mir, wenn ich etwas später von der Arbeit komme.

Das jetzt mal nur als Überblick, wie es laufen kann und wie es eben bei uns ist.

Gruß Einsamer

Ich darf keine Rechtsberatung machen, weswegen ich nur meine persönliche Meinung der Öffentlichkeit bekannt.gebe.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 23:09
Seite 2 / 2