Hallo,
dies ist mein erster Post in diesem Forum, deswegen ganz kurz die Geschichte:
Ich bin seit ziemlich genau vier Jahren verheiratet, zwei Kinder, 3 1/2 und fast 1. Meine Frau und ich sind seit einigen Wochen getrennt, leben aber noch in derselben Wohnung. Auf Grund von Jobwechsel stand sowieso ein Umzug in eine andere Stadt an, den werden wir auch machen, aber dann in zwei Wohnungen.
Die gute Nachricht: Zwischen meiner Frau und mir besteht soweit Einigkeit. Wir beenden diese Ehe und Beziehung gemeinsam und stehen beide hinter dieser Entscheidung. Die Trennung wollte ich, meine Frau kennt die Gründe, weiß, dass diese da sind, akzeptiert die Trennung und möchte sie auch, nur ist bei ihr (noch) der Kopf und das Herz jeweils ein wenig anderer Meinung.
Jetzt bin ich eigentlich ein recht gescheites Köpfchen denke ich, aber ich blicke einfach nicht wirklich durch, was die Zahlungen, Verpflichtungen, Unterhalt und Rechte angeht.
Evtl. schreibe ich dazu später noch mehr, für den Moment nur soviel:
Meine Frau fällt direkt in den Alg2 - Bezug wenn wir uns trennen. Gründe usw. sind jetzt weniger wichtig, ist einfach so. Heisst also, jegliche Kooperation ist sowieso erst einmal vom Amt abhängig und das zieht die rechtlichen Rahmenbedingung durch. Ist ja an sich auch richtig so. Meine Frau möchte ab dem zweiten Geburtstag des Kleinen wieder arbeiten, vorher möchten wir ihn nicht in eine Krippe geben.
Nur wissen wir nicht so ganz was uns erwartet. Ich bin auf Rang 2 der Düsseldorfer Tabelle, rechne also damit, dass das Amt meiner Frau das Übliche bezahlt und sich bis auf den Selbstbehalt von 1.050 € den Rest bei mir holt, da ich den drei Personen entsprechenden Unterhalt schuldig bin, den werde ich von meinem Gehalt nicht aufbringen können. Wenn ich richtig verstanden habe ist alleine der Trennungsunterhalt bei 3/7 des anrechenbaren Einkommens. Ist mit dem "anrechenbaren" Einkommen alles gemeint was über dem Selbstbehalt liegt? Wohl nicht. Heisst also, nicht einmal den TU kann ich zahlen.
Wir haben einige Gedankenspiele gemacht, in der Richtung, dass ich die Große auf mich anmelde.
Ich weiß aber nicht ob das wirklich Sinn macht. Ich hätte dann zwar keine Unterhaltsverpflichtung die Große betreffend mehr, aber das Amt würde sich ja trotzdem alles bis auf meinen Freibetrag holen, da der Unterhalt für meine Frau und den Kleinen noch höher sind als dieser.
Auf der anderen Seite bekomme ich das Kindergeld ausbezahlt und bin in STK II, was nochmals für 50 € mehr in der Kasse sorgt. Das Elterngeld sind aber auch 300 € im Monat, die sich das Amt sonst holt, das ist auch ein bisschen was. Das gilt natürlich nur noch für ca. zwei Monate.
Würde es also Sinn machen die Kinder getrennt anzumelden? Warum oder warum nicht?
Alles das Amt machen zu lassen wäre natürlich einfacher, wir wollen aber in erster Instanz das Beste für die Kinder und dazu gehört auch Geld. Ich werde kein 14-Tage-Wochenendpapa, die Unterbringung wird zwar nicht 50:50 aber wohl eher 60:40 gelöst. Das ist sowieso der Fall, wir wollen aber eben auch finanziell den besten Schnitt machen. Es macht in dem Zusammenhang einfach wenig Sinn, wenn das Amt meine Frau mit meinem Geld über Wasser hält, wenn wir es irgendwie auch so deichseln könnten, dass ich, meine Frau und meine Kinder von meinem Geld auch etwas haben. Schlussendlich ist das Ganze auch auf ca. ein Jahr begrenzt, bis meine Frau wieder arbeitet.
Über Kommentare und Anregungen, wie wir die ganze Sache am besten angehen würde ich mich sehr freuen.
Grüße,
Dan
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Über Kommentare und Anregungen, wie wir die ganze Sache am besten angehen würde ich mich sehr freuen
Ist schon verwirrend, was Du schreibst, garnicht so klar, ob Du Beratung zur Trennung oder zum Sozialbetrug suchst.
Vergiss erstmal die Vorstellung, dass "Deine Frau" (und die Kinder??) auf ALG-2 rutschen, und Du weiterhin ein würdiges Leben mit schickem Auto und Urlaub auf Mallorca führst. Nein, es reisst auch Dich runter.
Zum Vergleich: ziehst einfach nur Du wegen dem Jobwechsel in eine andere Stadt, bist Du für's Finanzamt ein Hätschelkind, zahlst wegen doppelter Haushaltsführung und Ehegattensplitting überhaupt keine Steuern mehr und Eure Familie bleibt von dem ALG-2-Scheiss verschont. Sobald Du aber "dauerhaft getrennt lebend" bist, wirst Du abgestraft.
Kann man drüber denken, was man will, aber ein Grund mehr, die Ehe nicht so leichtfertig wegzuwerfen ( "in guten wir in in schlechten Zeiten...", da war was)
Hallo,
Ist schon verwirrend, was Du schreibst, garnicht so klar, ob Du Beratung zur Trennung oder zum Sozialbetrug suchst.
Zum Sozialbetrug. Sorry dafür, dass war mir so nicht klar.
Zur Erklärung:
Meine Frau und ich sind einfach nicht die Richtigen füreinander. Das ist nun einmal so, dass wissen wir auch beide. Leichtfertig weggeworfen wird nichts, es macht nur keinen Sinn diese Ehe weiterzuführen. Mehr möchte ich darüber ehrlich gesagt momentan auch gar nicht sagen, wir sind beide noch dabei die ganze Sache zu be- und verarbeiten und ich finde es momentan nicht richtig das alles so ins Internet zu stellen.
Meine Frau und ich werden zusammenarbeiten und gemeinsam für die Kinder da sein. Ich möchte auf jeden Fall weiterhin am Leben meiner Kinder teilnehmen und meine Frau auch entlasten, weswegen wir uns an den Wochenenden abwechseln werden und ich darüber hinaus die Kinder noch an zwei weiteren, festen Tagen in der Woche habe. Damit ist meine Frau natürlich immer noch mehr mit den Kindern beschäftigt als ich, ich bin und bleibe aber im Leben meiner Kinder präsent und aktiv.
Dementsprechend werde ich sowieso eine 2-Zimmer-Wohnung beziehen, in der ich ein Zimmer als Kinderzimmer einrichten werde. In der Zeit, in der die Kinder bei mir sind, bin ich auch finanziell für sie verantwortlich (Essen, Wäsche usw), deswegen kamen wir ja darauf, dass ich dann gleich eines der Kinder auf mich anmelden könnte, dann würden wir evtl. noch ein kleines bisschen Geld sparen.
Über die (rechtlichen) Folgen habe ich ehrlich gesagt nicht in dem Maße nachgedacht.
Vergiss erstmal die Vorstellung, dass "Deine Frau" (und die Kinder??) auf ALG-2 rutschen, und Du weiterhin ein würdiges Leben mit schickem Auto und Urlaub auf Mallorca führst. Nein, es reisst auch Dich runter.
Die Aussage trifft gleich doppelt unter die Gürtellinie. Erstens haben wir eben das nie gehabt, finanziell sah es schon immer mager bei uns aus.
Zweitens versuche ich nicht mein Geld bei mir zu halten um mir davon endlich einen Porsche kaufen zu können, sondern meiner Familie (das bleiben sie ja; meine Kinder und die Mutter meiner Kinder) zu helfen. Ich war schon im Alg2- Bezug und weiß, dass schon eine defekte Waschmaschine eine Katastrophe bedeuten kann. Wie soll ich den dreien denn helfen, wenn ich selbst nichts habe? Das eingesparte Geld hätte den Kindern zur Verfügung gestanden. Das war der Beweggrund dahinter.
Zum Vergleich: ziehst einfach nur Du wegen dem Jobwechsel in eine andere Stadt, bist Du für's Finanzamt ein Hätschelkind, zahlst wegen doppelter Haushaltsführung und Ehegattensplitting überhaupt keine Steuern mehr und Eure Familie bleibt von dem ALG-2-**tsts - ID 2** verschont. Sobald Du aber "dauerhaft getrennt lebend" bist, wirst Du abgestraft.
Ich könnte mir aber von meinem Gehalt auch nicht wirklich zwei Wohnungen und die Unterhaltskosten für meine Frau die Kinder und mich leisten. Außerdem wäre ich dann weg, Wochenendbesuche gingen noch, weiter könnte ich mit meinen Kleinen aber nicht zusammen sein. Da bin ich lieber arm aber habe meine Kinder.
Meine Frau ist ebenso tätig, sie sucht z.B. jetzt schon einen 400 € - Job. Das es zwischen uns nicht klappt ist schade, dass die Kinder darunter leiden ist etwas ganz anderes und das wollen wir nicht.
Meine Frage ist in diesem Sinne also beantwortet, entschuldigt bitte die Dämlichkeit, war so ein bisschen eine Kurzschlussreaktion.
Grüße,
Dan
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Moin
Solange die Kinder auf Rang 2 der DT rutschen, bekommt Deine Frau TU oder BU. Denn die Kinder werden i.d.R. solange herunter gestuft, bis alle Bedürftigen mindestens den Mindestsatz erhalten. Das wäre für Deine Frau als unteres Limit 770€. Dein SB wäre hier 1050€ bereinigt. Im Mangelfall, welchen Du ja mit dem potentiellen ALG2-Bezug Deiner Frau nach eurer Trennung andeutest - werden gerade die zu bereinigenden Positionen häufig einer strengen Prüfung unterzogen. Extravaganzen - solange sie einkommensmindernd wirken - werden fast immer für einen längeren Zeitraum ignoriert.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
hallo,
danke für deine Antwort.
Ich verstehe aber ehrlich gesagt nicht alles.
Was bedeutet BU?
Was hat das mit der Herabstufung der Kinder zu tun?
Anders herum:
soweit ich bis jetzt meinte verstanden zu haben, ist in der Düsseldorfer Tabelle die Höhe des Unterhalts angegeben. Hierbei gibt es auch einen Selbstbehalt, in meinem Fall also 1050 €.
Da alleine der Unterhalt für meine Frau mehr zu zahlen wäre, die Kinder hierbei noch gar nicht berücksichtigt sind, läuft es doch so ab:
ich zahle meiner Frau die Diefferenz zwischen meinem Nettogehalt und meinem SB. zzgl. Bekommt sie das Kindergeld.
Meine Frau kommt damit nicht über die Runden, meldet sich also beim Jobcenter und "stockt auf".
Das Jobcenter verrechnet ihre Einnahmen (das was ich zahlen kann + Kindergeld) und zahlt ihr den Rest.
Was gibt es denn da noch zu rechnen oder herunter zu stufen?
Von meinem Gehalt kann ich nicht allen Beteiligten den Mindestsatz zahlen, es reicht noch nicht einmal für die 770€ für meine Frau - da wäre ich schon ein gutes Stück jenseits des SB.
Was bedeutet bereinigter SB?
Und was meinst du hiermit:
Im Mangelfall, welchen Du ja mit dem potentiellen ALG2-Bezug Deiner Frau nach eurer Trennung andeutest - werden gerade die zu bereinigenden Positionen häufig einer strengen Prüfung unterzogen. Extravaganzen - solange sie einkommensmindernd wirken - werden fast immer für einen längeren Zeitraum ignoriert.
was meinst du mit Prüfung der zu bereinigenden Positionen?
Und wieso werden Extravaganzen, die einkommensmindernd wirken ignoriert? Und was könnte das sein?
Grüße
dan
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Hi
BU = Betreuungsunterhalt. Der würde als nächste Anspruchsberechtigung eintreten, wenn TU (Trennungsunterhalt) aus irgend welchen Gründen nicht in Frage käme. Zudem sind beide Ansprüche konkurrierend. Laut TU hat die Ehefrau Anspruch auf 3/7 (1/7 Erwerbsanreiz) bzw. 9/20 (süddt. 1/10 Erwerbsanreiz) am Familieneinkommen, zum anderen hat sie laut BU-Regelung Anspruch auf das Einkommen, welches sie vor der Geburt des unter 3-jährigen Kindes hatte. Bei Dir würde vermutlich ausschliesslich TU in Frage kommen.
Wenn die Kinder nach Deiner Rechnung mehr als den Mindest-KU bekommen, Deine Frau hingegen nichts, so würden alle bis auf die Frau einen angemessenen Unterhalt erhalten. Das wäre der klassische Mangelfall. Ein nachrangiger Bedürftiger bekommt nicht den Unterhalt gemäß Bedarfsregelung, der ihm laut Gesetz zusteht. Daher werden m.E. alle solange runtergestuft, bis entweder jeder seinen Bedarf nach neuer Verteilung hat oder der Mindestbedarf/Selbstbehalt erreicht wurde. Das lässt sich auch aus §1610 Abs.1 BGB ableiten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Dan,
da sich aus Deinen Beiträgen und Fragen nicht eindeutig ablesen lässt, was Du verstanden hast und was nicht, ergänzend zu Oldie:
Zunächst geht es um Kindesunterhalt (weil der Kindesbedarf ggü. Ex als vorrangig zu betrachten ist).
D.h. Dein Einkommen wird bereinigt (i.W. berufsbedingter Aufwand und Altersvorsorge abgezogen) und eine Einstufung gem. DDT vorgenommen (herabgestuft wegen 3 Unterhaltsberechtigten und/oder ggf. Unterschreiten des Bedarfskontrollbetrags).
Dein Selbstbehalt gegenüber den Kindern beträgt 950 EUR.
Nach Abzug des Kindesunterhalts (und eines Erwerbsbonus) gilt der Selbstbehalt von 1.050 EUR gegenüber Deiner Ex.
Da von dem selbstbehaltsüberschreitendem Betrag ihr Bedarf vermeintlich nicht gedeckt ist, kann es nunmehr passieren, dass die Arge die vorgenommenen Abzüge bei Deiner Einkommensbereinigung nicht anerkennt (und Dir beispielsweise nahelegt, näher an den Arbeitsplatz zu ziehen und Deine Altersvorsorge zurückzuschrauben).
Weiterhin gilt, dass derjenige Elternteil kindergeldberechtigt ist, bei dem die Kinder leben (und gemeldet sind).
Da es regionalbedingte Unterschiede bei der Einkommensbereinigung gibt, müsstest Du für genauere Betrachtungen Einzelheiten wie Einkommen und Herkunft preisgeben.
Besten Gruß
United
Hallo !
Bleibt auch abzuwarten wie lange das alles so 'harmonisch' bleibt.
Nicht selten verwandelt sich sowas auf seiten der Frau plötzlich ins Gegenteil, wenn nur die richtigen 'Berater' ins Spiel kommen die Ihr klar machen das du ja der Böse bist und jetzt zumindest finanziell bluten sollst.
Und selbst wenn das nicht der Fall ist könnte da schon jemand drauf kommen, das die Kinder ja zu 60% von der Mutter betreut werden - egal bei wem sie angemeldet sind. Und in diesem Fall sind 100% KU an die Mutter fällig.
In diesem Moment fallen einem dann die 'Deals' schlagartig auf die Füße ...
Hallo,
danke euch für eure Antworten.
Vorausgeschickt noch einmal folgendes: Meine Frau und ich sind uns größtenteils einig. Die "mütterlichen Helfer" sind schon unterwegs und aktiv, vor allem da unsere Wurzeln knappe 250 km vom Umzugsort entfernt liegen und wir auch jetzt schon knapp 200 km von der "Heimat" entfernt wohnen, soll das arme Kind doch jetzt heim zur Familie kommen. Im Übrigen kennen mich die Leute alle, kennen die Beweggründe und wissen, das ich eigentlich nur das Beste für uns alle will. Widerstand oder Hass gegen mich persönlich gibt es daher nicht, ich lasse meine Familie ja nicht für eine Andere im Stich oder so.
Ob meine Frau irgendwann tastächlich gen Heimat zieht weiß ich nicht. Garantieren kann ich es nicht und beim bloßen Gedanken an die Folgen dreht sich mir der Magen um. Momentan ziehen wir zu viert in zwei Wohnungen in Köln. Darum kümmere ich mich jetzt, dafür muss ich jetzt Regelungen treffen. Wenn ich mich mit allem beschäftige was passieren / sie mir die Kinder betreffend antun kann, komme ich nicht mehr aus dem Kreuz, dass macht auch keinen Sinn. Die Zeichen stehen aber gut das zunächst einmal, für die erste Zeit, alles gut laufen wird. Mehr weiß ich nicht und mit mehr kann ich nicht arbeiten.
Auch die "Aufteilung" der Zeiten mit den Kindern entspringt z.T. bereits jetzt gefahrenem Rhytmus, meine Frau und ich haben öfter alleine etwas mit den Kindern gemacht, teils, damit der andere auch einmal Zeit für sich bzw. das andere Kind hat, teils, weil wir stellenweise nicht mehr unbedingt zusammen, aber gerne mit den Kindern unterwegs sein / spielen / Zeit verbringen wollten.
So, dann mal Butter bei die Fische; hier die Grunddaten:
Neuer Wohnort wäre Köln. Mein momentanes Netto-Gehalt ist bei STK 3 1.730 €, bei STK 1 1.511 €, bei STK 2 mit 1 Kind 1.550 €. Altersvorsorge oder ähnliches gibts bei mir nicht zu holen.
Folgende Gedankengänge:
Soweit ich weiß behält man die STK doch das Jahr über, in dem man sich getrennt hat? Heisst also, wir haben bei Trennung 01.2012 im Jahr 2012 noch 1.700 € zur Verfügung. Bis hierhin richtig?
Entsprechend zahle ich für die Kinder zunächst einmal 333 pro Person, hiervon geht jeweil das halbe Kindergeld weg, bedeutet also 666 - 184 = 482 €. Soweit richtig?
Dann bleiben mir noch 1730 - 482 = 1248 €. Da für meine Frau dann nur nur noch 198 € da wären, werde ich herabgestuft.
Entsprechend bekommen meine Kinder 317 € * 2 = 634 € - Kindergeld 184 = 450 €.
Meiner Frau stehen dann von dem Rest (1730 - 450 = 1280€) bei einem SB von 950 € noch 330 € zur Verfügung, der Rest müsste dann durch ARGE, Wohngeld o.ä. getragen werden.
Ab 2013 ändert sich dann für uns alle nichts großartig, da mein SB schon auf der untersten Grenze liegt, das Amt müsste dann ggf. mehr zahlen um mein niedrigeres Netto-Einkommen auf Grund der STK 1 zu kompensieren.
Stimmt das alles so?
Wenn ja dumm für alle...
Jetzt habe ich das Stichwort "Sozialbetrug" nicht einfach auf mir sitzen lassen, sondern die von uns angedachte Planung einmal ausgerechnet. Ergebnis: Wenn die Kleine einmal in der Woche öfter bei mir übernachtet, so dass wir den darauf folgenden Tag als ganzen Tag ansetzen können (wer sie morgens in den KiGa bringt ist letztendlich wurst), befindet sie sich von 365 Tagen 210 bei mir und 155 bei meiner Frau. Hier kann man ggf. noch die KiGa-Abhol-und-auf-Papa-warten-Zeit der Mutter an einem Tag wegrechnen, wenn man es ganz böse meint, aber auch dann bleibe ich bei über 50%.
Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, wie dann der Unterhaltsanspruch des Kleinen und meiner Frau geregelt werden würde. Auch hier wird das Geld nicht wirklich reichen. Werde ich dann auch runtergsetuft auf 950 €? Dann weiß ich nicht wie ich die Große damit durchbekommen soll. Wird der Unterhalt, den ich sonst meiner Großen gezahlt hätte quasi mir angerechnet, sodass ich dann den Freibetrag von 950 € plus den Unterhalt der Großen erhalte und meiner Frau den UNterhalt für den Kleinen und sie zahle? Wie genau muss ich hier rechnen?
Nochmal zum Sozialbetrug; die Zeiten sind so wie sie sind, ich habe die Wochenenden im Wechsel, den Aufenthalt der Kinder bei mir während eines Teiles meines Urlaubs, die angedachten Tage der Kinder unter der Woche bei mir, sowie eine Extra-Übernachtung der Großen (die um über die 50 % zu kommen) eingerechnet. Dies werden wir ggf. schriftlich fixieren, sodass auch keiner was zu meckern hat. Nicht das ihr jetzt denkt ich erfinde das alles mal eben...
Wäre nett wenn ihr mir weiterhelfen könntet, wie dann die Unterhaltsverteilung wäre.
Hat eigentlich die Anmeldung der Großen auf mich und des Kleinen auf meine Frau nicht noch den Vorteil, dass meine Frau nicht einfach die Große schnappen und wegziehen kann? Das schwebt mir ehrlich gesagt auch noch so im Kopf rum. Sich mit beiden Kindern aus dem Staub machen könnte ja irgendwann passieren, die Kinder trennen würde sie niemals. Wie ist das rein rechtlich?
Und noch einmal Danke für die Warnung, die Unbeständigkeit solcher Absprachen betreffend. Mir ist das durchaus bewusst, aber wenn ich mich nur damit beschäftige, was alles schiefgehen kann, komme ich nicht wirklich weiter. Ich muss also zusehen, aus den momentan existierenden Rahmenbedingungen das beste für und vier zu machen - eine andere Wahl habe ich auch nicht wirklich.
Schönen Feiertag-Abend bzw. morgigen Feiertag noch und viele Grüße,
Dandan
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Momentan ziehen wir zu viert in zwei Wohnungen in Köln
Wenn "momentan" 2011 heißt, dann habt ihr ab 1.1.12 Steuerklassen 1 und 2.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Also ob sich das hier um Sozialbetrug handelt, möchte ich bezweifeln. Betrug bedeutet, dass jemand etwas
Falsches angibt, um so höhere Leistungen zu bekommen. Hier in dem Fall lotet man aus, wie man das am
Besten lösen kann. Man kann dies als moralisch verwerflich halten, ist in meinen Augen aber kein Betrug.
Also Kinder teilen, im Sinne von 1 bei mir, 1 bei dir, ist nicht gut. Ich würde für beide Kinder das Wechselmodell (WM)
praktizieren. Evtl. innerhalb der Woche feste Tage vereinbaren. Scheint bei euch ja auch so zur Zeit zu sein.
Ich sehe bei meinen Beiden, wie gut es ihnen bekommt.
Von der finanziellen Warte aus hat das Wechselmodell ebenfalls seine Vorteile. Deine Ex, erhält so oder so ALG2.
Beim Wechselmodell hat sie Anspruch auf Übernahme der angemessenen Miete für 3 Personen. Wenn ihr die Kinder
trennt, mußt du Unterhalt für 1 Kind zahlen und man übernimmt nur die Miete für 2 Personen.
Auch was den Trennungsunterhalt angeht, wird man dir wenig, evtl. sogar gar nicht zu einer Zahlung verdonnern.
Sämtliche Einnahmen deiner Ex werden voll auf das ALG2 angerechnet. Beim Elterngeld kommt es drauf an,
ob deine Ex vorher gearbeitet hat.
Ich praktiziere das WM, meine Ex erhält ALG2 und ich ergänzendes ALG2. Unseren Kindern geht es gut, durch das WM.
Finanziell kann ich zwar keine großen Sprünge machen, aber ich muß auch nicht jedesmal den Euro umdrehen.
Für mich alleine ohne Kinder hätte ich keinen Anspruch auf ALG2.
Gruß Einsamer
Ich darf keine Rechtsberatung machen, weswegen ich nur meine persönliche Meinung der Öffentlichkeit bekannt.gebe.
@Einsamer, natürlich wäre das WM für Eltern und Kinder das Beste, nur da werden die Behörden nicht mit machen.
Sie werden die Mutter auffordern, das WM schleunigst zu beenden und beide Kinder zu sich zu holen.
Demgegenüber halte ich die Aufteilung der Kinder für eine gute Idee.
Man kann dabei dem jeweils anderen ein Umgangsrecht von 49,9% einräumen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@ Beppo
aus welchem Grund sollten die Behörden die Mutter dazu auffordern?
Hätte man das damals bei mir gemacht, hätte ich folgendermassen argumentiert:
Das WM dient am besten dem Kindeswohl.
Jede andere Aufteilung schadet diesem und ist zudem ein Verstoß gegen das Grundgesetz
Art. 6 Abs. 2.
Ich darf keine Rechtsberatung machen, weswegen ich nur meine persönliche Meinung der Öffentlichkeit bekannt.gebe.
aus welchem Grund sollten die Behörden die Mutter dazu auffordern?
Um Geld zu sparen.
Hätte man das damals bei mir gemacht, hätte ich folgendermassen argumentiert:
Das WM dient am besten dem Kindeswohl.
Jede andere Aufteilung schadet diesem und ist zudem ein Verstoß gegen das Grundgesetz
Art. 6 Abs. 2.
Und hättest damit nur ein gelangweiltes Gähnen ausgelöst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also ich kann nur von mir sprechen. Die ersten 2 Monate hatten wir noch nicht offiziell die
Vereinbarung für das WM. Als wir das geändert haben, gab es weder mit dem Jugendamt
noch mit der Arge irgendwelche Schwierigkeiten. Auch nicht, als ich zur Arge ging und
ergänzendes ALG2 beantragt habe. Ichhabe zwar mal eine Mitteilung der Arge bekommen,
weil Unterhaltsvorschuß nicht mehr gewährt wurde, das war aber, Aussage Arge, nur ein
formeller Akt, und ich hätte ja entsprechend drauf geantwortet.
Man soll sich also nicht von den Behörden einschüchtern lassen.
Ich darf keine Rechtsberatung machen, weswegen ich nur meine persönliche Meinung der Öffentlichkeit bekannt.gebe.
Es gibt auch Leute, die haben sich in einem Fass die Niagarafälle runter gestürzt und es überlebt.
Das sollte aber kein Grund für eine Empfehlung sein.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es gibt auch Leute, die haben sich in einem Fass die Niagarafälle runter gestürzt und es überlebt.
Das sollte aber kein Grund für eine Empfehlung sein.
Dann aber auch kein Grund, es nicht zu versuchen.
Wobei ich finde, dieser Vergleich ist nicht günstig.
Eher dieser Spruch:
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.
Ich darf keine Rechtsberatung machen, weswegen ich nur meine persönliche Meinung der Öffentlichkeit bekannt.gebe.
Moin,
Meiner Frau stehen dann von dem Rest (1730 - 450 = 1280) bei einem SB von 950 noch 330 zur Verfügung
Der Selbstbehalt ggü. Deiner Frau beträgt 1.050 EUR.
Wenn "momentan" 2011 heißt, dann habt ihr ab 1.1.12 Steuerklassen 1 und 2.
So wie ich es verstehe, leben die 4 noch zusammen.
Von daher würde ich das als korrekt betrachten:
Heisst also, wir haben bei Trennung 01.2012 im Jahr 2012 noch 1.700 zur Verfügung.
Besten Gruß
United
@Einsamer, was in seinem Fall passiert, wissen wir beide nicht und es bleibt seine Aufgabe, sich für einen Weg zu entscheiden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
erst einmal vielen Dank euch allen für die Antworten und die Hilfestellung. Ich wusste sonst echt nicht mehr weiter, Google & Co. hat mich nur noch unsicherer gemacht. Ich war auch schon dabei einen Termin bei Diakonie/Caritas/Jugendamt zu machen um mich dort einmal beraten zu lassen, aber am Telefon wurden mir gegenüber schon wieder andere Aussagen gemacht als ich hier gelesen und ergoogelt hatte, weswegen ich das dann doch mal gelassen habe.
Stichwort Sozialbetrug: Wenn ich die Kinder alle 14 Tage am Wochenende hätte, aber behaupten würde, die Kinder lebten bei mir wäre das Sozialbetrug. Ich denke mal so in der Art hatte mich Pappasorglos am Anfang verstanden, so ist es aber nicht.
Die Kinder werden auch nicht wirklich getrennt, momentan ist mit der Großen jetzt schon jeder Sonntag Pappatag. Das kam daher, weil ich meine Kinder unter der Woche kaum noch sehe, weil ich bereits in Köln arbeite. Mit deshalb haben wir uns auch für die Trennung zu dem jetzigen Zeitpunkt entschieden, da durch den gemeinsamen Wegzug und dadurch, dass mich die Kinder nach dem Umzug öfter sehen werden als jetzt, es den Kindern (vor allem der Großen) leichter gemacht wird, als wenn Papa plötzlich geht.
Der Pappasonntag sollte so auch erst einmal bleiben. Beide Kinder sind jedes zweite Wochenende bei mir, die Große aber jeden Sonntag. Meinen Urlaub dazugenommen (4 von 6 Wochen, dass heisst da ist sogar noch "Luft" nach oben) und eine zusätzliche Übernachtung der Großen, schon bin ich bei über 50%. Der Kleine ist in der Zeit meist mit dabei, da er aber noch nicht in den KiGA geht ist das Rechenmodell natürlich vollkommen anders.
Hier sehe ich auch das größte Problem: Wir haben noch keine neuen Wohnungen, wenn wir für die Große keinen KiGa finden muss sie von Mama betreut werden und alle schönen Rechnungen und Pläne lösen sich in Luft auf.
Ein 50-50-Wechselmodell möchten wir nicht, da hier der Knatsch mit der ARGE nach einigen von mir gelesenen Berichten bereits vorprogrammiert ist.
Ich war ja selbst schon einmal im Alg2-Bezug und weiß daher, dass auch gerne erst einmal sanktioniert und dann geredet wird. Sowas habe ich bis jetzt immer ausgefochten, hier würde das Geld aber sofort und direkt meiner Frau und den Kindern fehlen, ich kann auch nicht aushelfen, das Risiko ist mir zu hoch.
So, in die Details:
Wir ziehen, wenn alles gut geht, Anfang 2012 um. Das heisst, 2012 noch STK 3, dann STK 1 und 2 oder evtl. beide STK 2. Habe mich da ein bisschen dumm ausgedrückt, Entschuldigung dafür.
Wieso beträgt der Selbstbehalt gegenüber meiner Frau 1050€ ? Ich denke, da ein Mangelfall eintritt, werde ich heruntergestuft. Das bedeutet dann, die Kinder bekommen nur noch den Unterhalt von Rang 1 der Tabelle und ich habe noch einen SB von 960€. Stimmt das nicht?
Wie wäre denn die Berechnung, wenn eines der Kinder bei mir wohnte? Könnte ich mir dann praktisch den Unterhalt, den meine Frau sonst bekommen würde, für die Große anrechnen? Oder gibt es hier eine andere Art der Rechnung?
Wie sieht es mit der Frage in meinem letzten Post aus? Jetzt ist es noch nicht relevant, aber ich weiß ja noch nicht einmal was nächstes Jahr sein wird (kann ja z.B. auch sein, dass unser WM, trotz allen guten Willens und vor allem mit dem größer werdenden Kleinen doch nicht praktikabel ist).
Besteht ein Unterschied, ob beide Kinder bei der Mutter angemeldet sind oder eines bei mir, was einen evtl. Wegzug der Mutter angeht?
Und macht es Sinn (z.B. beim Jugendamt o.ä.) unser angedachtes WM dokumentieren zu lassen, damit später ARGE und CO. sowie evtl. Scheidungsrichter vor "vollendeten Tatsachen" stehen? Meine Frau und ich möchten sowieso so viel wie möglich schriftlich festhalten, damit später so wenig wie möglich Missverständnisse entstehen können, wie was gemeint war. Wie gesagt, noch halten wir zusammen, dass möchte ich auch in soweit ausnutzen, dass die Konditionen des Zusammenlebens mit den Kindern, soweit es geht, verlässlich für mich sind. Oder mache ich mir da etwas vor und alles kann zum gegebenen Zeitpunkt einfach mal so umgepustet werden?
Noch einmal eben der Punkt KiGA; was wäre denn, wenn ich die Große auf mich anmelde aber keinen KiGA-Platz finde, die Mutter also die Betreuung übernimmt? Muss sie die Große dann auf sich anmelden? Auch wenn es z.B. nur für 2-3 Monate ist, bis ein KiGa-PLatz frei wird? Oder kann ich ihr für die Betreuung ganz offiziell (z.B. eben in der WM-Vereinbarung) den Unterhalt zukommen lassen, solange das Kind keinen KiGa-Platz hat?
Bzw., fragt da überhaupt jemand nach, prüft und fordert? Der ARGE müsste doch Recht sein, wenn meine Frau nur mit einem Kind versorgt werden muss und ich, soweit eben rechtlich geregelt, zahlen muss. Demnach müsste die Aussage, dass jeweils ein Kind bei jeweils einem Elternteil lebt doch reichen oder? Oder rechnet die ARGE tatsächlich rum, dass von deren Seite 72,35 € (Beispiel) weniger gezahlt werden müssten, wenn beide Kinder bei Mutter leben würden, verlangt Auskunft, wie ich denn die Kinder betreue wenn ich auf Arbeit bin und zwingt notfalls die Mutter, das zweite Kind aufzunehmen?
Noch einmal, vielen Dank für euer Interesse und eure Hilfe. Ich habe mir einiges hier im Board durchgelesen und weiß, dass ich eigentlich eine ganz gute Position habe und, im Vergleich zu anderen Vätern, wenig Grund zum Klagen. Manche Berichte von Mitgliedern hier konnte ich nicht einmal zu Ende lesen, weil mich zu sehr angegriffen hat, was manchen Menschen von anderen Menschen zugemutet wird. Von da habe ich eigentlich wenig zu meckern, trotzdem macht mich die ganze Sache einfach fertig und geht mir, gerade in letzter Zeit, wo alles tatsächlich spruchreif und in Ausführung ist, sehr an die Nerven. Meiner Frau selbstverständlich auch, die ich dann noch versuche zu stützen so gut es eben geht, viel Positives kann ich ihr aber halt auch nicht sagen. Daher danke euch für jeden Rat und jede Idee oder Anmerkung.
Grüße,
Dan
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