Trennung, auf was m...
 
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Trennung, auf was muss ich mich gefasst machen

 
(@schloddzr)
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Hallo, schönen Guten Abend zusammen,

zuerst wollte ich mich für einen neu aufgemachten Thread entschuldigen, wollte aber in keinem bestehenden mit meinen Fragen alles durcheinander bringen.

kurz zu mir und meinem Fall

Bin frisch 40 geworden, verheiratet seit 1999, 2 Kinder (11 und 14(20.02.))
Da ich seit 1 1/2 Jahren ca. 200km arbeite und wir seitdem nur eine WE Ehe führten, kam es wie es kommen musste.

Ende letzten Jahres haben wir uns entschlossen uns erstmal zu trennen (sei es auf Zeit oder auf Dauer).
Auf Anraten einer Freundin ist meine Frau (auch mein Anraten) zum Amt gegangen um sich hier über Ihr zustehende Hilfen zu informieren.
Irgendwie müssen da ja wohl nur gefrustete Weiber arbeiten.
Dort hies es sie müsse wegen Unterhalt zum Anwalt, sonst gibt es nichts.

Wir haben uns einvernehmlich getrennt, telefonieren oder schreiben jeden Tag und hegen derzeit keinen Groll gegeninander.

So heute kam das Schreiben der Anwältin, aufgelistet wurden wohl nur die Daten der Düsseldorfer Tabelle und der Betrag, der meiner Frau noch bis 1000€ zum Lohn fehlt.
Das soll ich doch bitte rückwirkend für Januar sofort bezahlen und für Februar bis 03.02..

Mein Verdienst liegt bei ca. 1900€ netto (Schwank je nachdem ob Ziele erreicht wurden oder nicht)
Meine neue Wohnung liegt ab Februar ca 14,5 km (laut Google Maps) von meinem Arbeitsort entfernt
Miete bezahle ich 365€ + 125€NK + Strom + Telefon

So jetzt meine Fragen (hoffentlich hat überhaupt jemand biss hier her gelesen)

- muss ich das alles so akzeptieren und muss ich jetzt selbst auch einen Anwalt aufsuchen (wer soll denn das alles bezahlen)
- welche Abzüge gehen denn von meinem Netto noch ab oder wird hier mit dem vollen Betrag gerechnet, d.h. ich muss 900€ bezahlen (Kind 1 und 2 und der Rest als Aufstockung für meine Frau)
wie geht es weiter, auf was muss ich achten
- hatte im Januar noch die Miete und Strom (ca. 920.-€) von meinem Konto bezahlt, laut Amt würde ich das wieder kriegen, glaub ich aber nicht

Hoffentlich war das nicht zuviel des Guten - Wall of Text :yltype:
Ich steh echt da wie der Ochs vorm Berg :bahnhof:

Dank Euch

gruss
Mark

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2014 01:31
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mark,

willkommen hier im Forum. Und keine Sorge, wir sind im Lesen der langen Texte gut geübt. Wenn Absätze drin sind, meckert hier auch keiner 😉

Auf Anraten einer Freundin ist meine Frau (auch mein Anraten) zum Amt gegangen um sich hier über Ihr zustehende Hilfen zu informieren

Obacht: Aus der Forenerfahrung haben die Ämter oftmals nur ein Interesse - Dich als Ex-Mann zum Zahlen zu bekommen. Dazu wurde durch den Rat zum Anwalt bereits unnötig Öl ins Feuer gegossen.

In Fachkreisen werden die berühmten "Freundinnen" (oft dreifach geschiedene Expertinnen) auch "Einflüsterinnen" genannt, die sich klamheimlich am Leid, was sich da vor ihnen ausbreitet auch noch noch erfreuen. Und die natürlich wissen, "was einem zusteht".

Mein Tipp:
-Rede mit Deiner Ex und schlag ihr eine einvernehmliche Trennung vor. Hierzu solltet ihr GEMEINSAM zu einem erfahrenen Anwalt für FamRecht gehen und Euch beraten lassen. Im Endeffekt darf ein Anwalt nur für eine Partei arbeiten, wenn ihr aber alles auf Augenhöhe besprecht, geht es auch mit einem Anwalt.

- Es geht auch erstmal ganz ohne Anwalt: Gemeinsam zum Notar (dieser ist unparteiisch). Dort sollte eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgearbeitet werden, die alle Streitpunkte umfasst (Ehewohnung, Wohnort Kinder, Unterhaltsleistungen, Versorgungsausgleich). Dann ist erst ein Anwalt zum Einreichen des Scheidungsantrags und zur Vertretung vor Gericht notwendig - spart eine Menge Geld. Vorteil auch: Ihr entscheidet über Eure Zukunft und nicht Dritte.

- Unter einem Einkommen von 2400 Euro netto wirst Du arge Probleme mit der Lebensgestaltung bekommen, wenn ihr Euch nicht friedlich einigt.

- Niemand bekommt Geld zurück, was schon verbraucht wurde. Sowas ist vergebene Liebesmühe.

Schau Dir auch mal den Trennungs-FAQ an, dieser ist sehr wertvoll: www.trennungs-faq.de

Nicht verzagen, das wirkt am Anfang alles sehr gewaltig - mit dem Forum kannst Du dir eine gute Strategie zurecht legen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2014 01:49
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mark,

in Ergänzung zu Ingo:

So heute kam das Schreiben der Anwältin, aufgelistet wurden wohl nur die Daten der Düsseldorfer Tabelle und der Betrag, der meiner Frau noch bis 1000€ zum Lohn fehlt.
Das soll ich doch bitte rückwirkend für Januar sofort bezahlen und für Februar bis 03.02..

Erst mal: Wie hoch ist denn der Betrag, der bis zu den 1.000 Euro noch fehlt? Anders gefragt, was verdient sie denn nun konkret? Ohne diese Angabe ist eine korrekte Unterhaltsberechnung für sie nicht möglich - und gar so einfach, wie es das Anwältlein behauptet, ist es nun wirklich nicht!

Nebenbei gefragt: Steuerklasse bei dir und bei der Ex? Wenn ihr euch Ende letzten Jahres getrennt habt, dann ist Steuerklasse I (bzw. ggf. Steuerklasse II) Pflicht für euch, und du solltest in deinem eigenen Interesse dafür sorgen, das sofort ändern zu lassen, falls du das nicht eh' schon getan hast. Erstens, damit der Unterhalt gleich mit den korrekten Netto-Einkommen gerechnet wird (es ist zu deinem Schaden, wenn du wegen Steuerklasse III ein scheinbar hohes Einkommen hast); und zweites, damit es im nächsten Jahr mit dem Steuerbescheid für 2014 kein böses Erwachen für dich gibt.

Wir haben uns einvernehmlich getrennt, telefonieren oder schreiben jeden Tag und hegen derzeit keinen Groll gegeninander.

Hoffen wir mal, dass das (a) auch aus ihrer Sicht so ist, und (b) letzteres auf Dauer so bleibt.

Das soll ich doch bitte rückwirkend für Januar sofort bezahlen und für Februar bis 03.02..

Januar ist insofern korrekt, als dass Unterhalt für den laufenden Monat rechtswirksam gefordert werden kann. Im Grenzfall wäre es sogar zulässig, dir die Unterhaltsaufforderung erst am 31. Januar vorzulegen, und trotzdem noch für den gesamten Januar zu fordern.

Über die Höhe ist allerdings noch zu reden. Das bestimmt nicht der gegnerische Anwalt - sondern entweder du und die Ex, ihr einigt euch gemeinsam auf etwas, womit ihr beide leben könnt, oder sonst entscheidet es ein Familienrichter.

Mein Verdienst liegt bei ca. 1900€ netto (Schwank je nachdem ob Ziele erreicht wurden oder nicht)
Meine neue Wohnung liegt ab Februar ca 14,5 km (laut Google Maps) von meinem Arbeitsort entfernt
Miete bezahle ich 365€ + 125€NK + Strom + Telefon

Konkrete Miethöhe ist irrelevant, die ist nämlich bereits mit Pauschalbeträgen in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt. Sag' mir bitte, welches Oberlandesgericht am Wohnort der Kinder zuständig ist, dann können wir ausrechnen, wie viel deine Fahrtkosten unterhaltsrechtlich genau wert sind; ich kann dir aber bereits jetzt sagen, dass es ca. 150 Euro sein werden und dein Einkommen ist um diese Fahrtkosten zu bereinigen, bevor Unterhalt berechnet wird. Somit liegst du rechnerisch in Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle (Einkommensbereich von 1.501 Euro bis 1.900 Euro), aber da du zwei Kinder und eine Frau zu füttern hast, also drei Unterhaltsberechtigte, geht es laut Anmerkung 1 der Düsseldorfer Tabelle noch um eine Zeile runter.

Für den Kindesunterhalt bist du also ein klarer Fall für den Mindestunterhalt, d.h. Zeile 1 der DT; und das sind für das ältere Kind 334 Euro, für das jüngere Kind 272 Euro. Achtung: Ab dem 12. Geburtstag sind's auch für das jüngere Kind 334 Euro, und am besten berücksichtigst du diesen Termin bereits, wenn es darum geht, den Unterhalt für Madame festzulegen. Wenn es nämlich ab dem 12. Geburtstag mehr Geld fürs Kind gibt, bleibt entsprechend weniger Geld für Mama übrig, und da solltest du besser gleich festschreiben, dass der Unterhalt für Madame spätestens zu diesem Zeitpunkt neu berechnet wird.

Unter allen Vorbehalten mal eine vorläufige Abschätzung des Exen-Unterhaltes. Du hast 1.900 Euro netto, davon gehen ab 150 Euro Fahrtkosten, bleiben noch 1.750 Euro (falls du eine zusätzliche Altersvorsorge wie z.B. Riester hast, dann kann die in gewissen Grenzen auch noch berücksichtigt werden).

Von diesen 1.750 Euro gehen ab 334 Euro und 272 Euro Kindesunterhalt, bleiben noch 1.144 Euro. Dein Selbstbehalt gegenüber der Ex beträgt 1.100 Euro (siehe Düsseldorfer Tabelle, Teil B, Punkt IV), und das bedeutet im Klartext: Die Ex kann maximal 44 Euro Unterhalt für sich selbst verlangen, weil sonst nämlich dein Selbstbehalt unterschritten ist! Und genau aus solchen Gründen ist es wichtig, dem gegnerischen Anwalt erst mal kein Wort zu glauben, sondern z.B. hier im Forum nachzufragen ...

Wenn du die genauen Zahlen lieferst, können wir das gerne auch mal ganz konkret durchrechnen.

- muss ich das alles so akzeptieren und muss ich jetzt selbst auch einen Anwalt aufsuchen (wer soll denn das alles bezahlen)

Akzeptieren? Nö. Die nötige Munition habe ich dir gerade geliefert, d.h. einen eigenen Anwalt brauchst du im Moment noch nicht unbedingt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2014 13:05
(@schloddzr)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend,

vielen Dank für die bisher aufschlussreichen und umfangreiche Antworten.

So war heute den ganzen Tag in der alten Wohnung ausräumen, zusammenpacken usw.

Ich versuche mal die noch offenen Fragen zu beantworten.

Verdienst
- Ich: ca. 1900€ netto, aktuell Steuerklasse III
- Frau: ca. 700 netto (hab 2 Gehaltsabrechnungen vorliegen 1x 650 und 1x750), aktuell Steuerklasse V
Laut Anwältin würde die Steuerklasse wohl erst kurz vor Ende des Trennungsjahres angepasst.
Was ich bis jetzt gelesen habe wird/muss dies nach Ende des Kalenderjahres der Trennung geschehen, also jetzt, da wir Ende 2013 die Trennung entschieden haben

OLG
- Zuständig ist das OLG Stuttgart

Entfernung
- Wir werden dann 200km auseinander wohnen, sollte dies für irgendwas wichtig sein.

Wie ist denn die grundsätzliche Vorgehensweise der Berechnung.
Bitte um Korrektur

+ 1900€ Einkommen
- 184€ Kindergeld (also die Hälfte)
- 130.-€Fahrtkosten Arbeitsstelle 15km einfach x 0,22€
keine Riester oder dergleichen
_____________
1586.-€
- ca. ??€ Umgangskosten (heisst das so?), wenn die Kinder bei mir sind

Und dann die Kinder mit 334€ und 272€ oder wird das dann anteilig, da ja nicht mehr soviel übrig ist.

Wie weit kann ich denn max. nach unten kommen 1000.-€ oder 1100.-€ und ist das auch gesichert oder kann dieser Betrag u.U. auch unterschritten werden.

Habe heute mit ihr gesprochen wegen einer "friedlichen" Einigung, sie wird es sich jetzt überlegen und dann eventuell einen gemeinsamen Termin bei Ihrer Anwältin ausmachen (macht das Sinn? Ich denke ja, aber bin ja neu)
Wenn ich jetzt die Zahlen oben mal hernehme und ich 586.-€ / Monat habe, dann ist das ja weniger wie ich mir vorgestellt habe.

Wie sieht es denn mit Unterstützung des Amtes für meine Frau aus, wenn ich mich mit ihr einige.
Stellen die dann eventuelle Zahlungen ein, wenn die der Meinung sind, dass ich zuwenig bezahle?

Au Mann, ist das kompliziert, hätte ich vor 15 Jahren lieber mal weniger in Kneipen rumgelungert, vielleicht wär ich dann noch Single  :mirrorjump:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2014 02:06
(@schloddzr)
Schon was gesagt Registriert

Hmm, wie kann ich denn hier den Beitrag editieren?

habe gesehen, dass der Kinderunterhalt bereits das anteilige Kindergeld enthält

426 - 92 (halbes Kindergeld) = 334
364- 92 (halbes Kindergeld) = 272

Dann ändert sich die Rechnung

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2014 02:31
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Mark,

Du kannst Beiträge ein paar Minuten noch ändern (einfach Deinen Text anschauen und dann auf ändern drücken).

Für die Berechnungen können Dir unsere Unterhaltscracks am besten helfen. Die schauen sicherlich noch über Deine Zahlen drüber.

Generell ist die Grenze des Selbstbehalts bei ca. 1200 Euro. Ein FamGericht kann Dir aber auch fiktives Einkommen unterstellen, wenn Du nicht genug für den Unterhalt tust.

Aus meiner Sicht solltet ihr tunlichst vermeiden, irgendwelche Sozialleistungen einzufordern. Das kann eigentlich nur nach hinten losgehen, da Du es dann nicht mehr nur mit Deiner Ex, sondern auch mit der Sozialbehörde als zusätzlichen Eintreiber zu tun bekommst.

Wie schon geschrieben, wird es aus Erfahrung unter 2400 Euro netto sehr schwer, eine Trennung ohne herbe finanzielle Verluste hinzunehmen. Du wirst u.U. Unterstützung durch Deine Familie / Freunde benötigen. Trennung und Scheidung sind heute immer noch immer ein Grund für Verarmung und finanzielle Probleme - und das trifft auch Gutverdiener sehr spürbar.

Allein eine friedliche Trennung wird Dich / Euch mehrere tausend Euro kosten (Anwalt, Notarkosten, Gerichtskosten). Dazu kommt realer Einkommensverlust durch Steuerklasse I (die Du jetzt auch beim Finanzamt oder Arbeitgeber angeben musst, wenn ihr Euch 2013 schon getrennt habt). Würde ich auch umgehend machen, da Du sonst die Monate in 2014 nachzahlen musst. Steuerlich sinnvoller wäre es gewesen, die Trennung auf den 1.1. 2014 zu terminieren, dann hättet ihr noch das komplette Jahr die gemeinsame Veranlagung wählen können. So hast Du allerdings die Sicherheit, dass die Trennung auch von amtlicher Seite registriert wird und Du gewöhnst Dich auch an das geringere Netto. Bei Deiner Ex müsst das Netto dann auch wieder ansteigen, vermutlich auf 1200 Euro rum (das "typische" Frauengehalt wahrscheinlich).

Das mit dem gemeinsamen Termin kannst Du schon machen. Dir muss halt klar sein, dass die Anwältin nur die Interessen Deine Ex-Frau vertreten darf. Aus der Forenerfahrung begehen die Männer hier regelmäßig den Fehler, gegnerische Anwälte als ihre Freunde zu bezeichnen, die alles nach ihren Wünschen erledigen würden. Das ist mit nichten so. Wenn Deine Exe allerdings die Anwältin auf "Frieden" schaltet (wie früher beim Bund 😉 und Du die Ergebnisse hier diskutiert, kann es schon gut funktionieren. Mit Hilfe der Anwältin und eines Notares kann eine gute Vereinbarung ausgarbeitet werden, die Euch viel Ärger ersparen wird. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2014 02:50
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mark,

- Ich: ca. 1900€ netto, aktuell Steuerklasse III

In der Steuerklasse I, die eigentlich schon seit Anfang des Jahres für dich verpflichtend ist, werden dir netto ca. 1.675 Euro verbleiben.

- 130.-€Fahrtkosten Arbeitsstelle 15km einfach x 0,22€

OLG Stuttgart wendet die Süddeutschen Leitlinien an, und diese erlauben 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer. Du fährst pro Tag zweimal 15 Kilomenter, macht 9 Euro pro Tag; bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Jahr sind das 165 Euro pro Monat.

Von deinen 1.675 Euro bleiben dir somit nach Abzug der berufsbedingten Kosten gerade mal 1.510 Euro, und an dieser Stelle brauchen wir nicht mehr groß weiterzurechnen: Das reicht rechnerisch nicht einmal für den Mindestunterhalt beider Kinder, denn 1.510 Euro minus 334 Euro minus 272 Euro sind 904 Euro, und damit ist dein Selbstbehalt von 1.000 Euro bereits klar unterschritten. Vom Familiengericht würden dir in dieser Situation (Mangelfall) allerdings höchstwahrscheinlich die pauschalen Fahrtkosten nicht anerkannt werden, d.h. der Richter würde die Sache wahrscheinlich so hinbiegen, dass du für den Mindestunterhalt halt doch gerade eben so leistungsfähig bist. Und ja, sobald das jüngere Kind 12 Jahre alt wird, hast du ein Problem, weil der Mindestunterhalt für dieses Kind dann nicht mehr 272 Euro, sondern ebenfalls 334 Euro beträgt.

Unterhalt für die Ex kommt allerdings bereits jetzt NICHT mehr in Betracht - und lass' dich in dieser Frage ja nicht beschwatzen!

Nebenbei bemerkt, die derzeitigen 700 Euro netto der Ex dürften durch den Wechsel der Steuerklasse auf etwas über 800 Euro steigen.

Laut Anwältin würde die Steuerklasse wohl erst kurz vor Ende des Trennungsjahres angepasst.

Die Anwältin lügt, dass sich die Balken nur so biegen. Die Steuerklasse muss allerspätestens zum 1. Januar jenes Jahres geändert werden, das auf die Trennung folgt; da ihr euch Ende 2013 getrennt habt, ist das im konkreten Fall also der 1. Januar 2014, und somit deutlich früher als von dieser verlogenen Anwältin behauptet.

Und ja: In Anbetracht solcher Anwälte darf man jetzt gerne an jeden noch so geschmacklosen Anwaltswitz denken ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2014 11:14
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Irgendwie müssen da ja wohl nur gefrustete Weiber arbeiten.
Dort hies es sie müsse wegen Unterhalt zum Anwalt, sonst gibt es nichts.

Willkommen Mark,

sobald deine Familie in öffentliche Kassen langen will, wird vorab geklärt, wie hoch euer eigenes Familieneinkommen ist.
Wenn ihr getrennt seid, kann deine Ex nur mithilfe eines Titels ihr Einkommen nachweisen.
Ebenso wie du selbst, falls du infolge der Trennung bzw. Scheidung selbst zum HartzIV-Aufstocker werden solltest.
Was angesichts eurer Einkommensverhältnisse mehr als wahrscheinlich scheint.

Aktuell habt ihr (mit allen Steuervorteilen für Familien und Fernpendler) zu viert in einem Haushalt etwa 2550 Euro zur Verfügung.
In Steuerklasse I und II (bzw. IV/IV) wird Euer Nettoeinkommen in zwei Haushalten in 200 km Entfernung etwa 120 bis 140 Euro niedriger liegen.

Vor diesem Hintergrund ist dein Wettern gegen die Mitarbeiterinnen, die deiner Frau genau das gesagt haben, ziemlich unangebracht.

Wäre euer Familieneinkommen hoch genug, dass ihr euch ohne staatliche Zuschüsse trennen könntet, sähe die Lage anders aus.

Dann könntet ihr entspannt und ohne vorzeitige Titulierung etwaiger Unterhaltsansprüche euer Leben neu einrichten und am Ende vor dem Richter eine Scheidungsfolgenvereinbarung vorlegen, die zu euch und euren Wünschen passt. Solange niemand von euch Verfahrenskostenhilfe, Wohngeld, Sozialhilfe o.ä. beantragt wird euch da auch niemand Vorschriften machen. wenn deine DEF und du selbst in absehbarer Zeit auf öffentliche Zuschüsse angewiesen sein werdet, ist es ein guter Tipp, vorab die Unterhaltsansprüche zu klären.

Nach eurer Scheidung wird mittelfristig niemand von euch aus eigener Kraft wieder auf einen grünen Zweig kommen. Wenn du keine gutsituierte, großzügige Gönnerin findest - und auch deine DEF keinen gut situierten, großzügigen neuen Ehemann - lebt ihr künftig alle vier am Existenzminimum. Eure Kinder werden statt "in kleinen, aber gesicherten Verhältnissen" aufzuwachsen, die zweite Hälfte ihrer Kindheit in Armut verbringen.

Seid ihr schon fest entschlossen, euch wirklich scheiden zu lassen?

Derzeit bewohnst du vermutlich eine Mini-Wohnung an deinem Arbeitsplatz und verbringst die Wochenenden mit deiner Familie daheim.
Wenn du demnächst mit den Kindern Umgang haben willst, brauchst du selbst eine größere Wohnung - entweder am Wohnort deiner Kinder oder an deinem Arbeitsplatz. Am Familienleben in der Wohnung deiner geschiedenen Frau wirst du dann nicht mehr teilnehmen können.

Diese Kosten kommen - neben Anwalts- und Gerichtskosten - auf euch zu. Von 1000 Euro Selbstbehalt wirst du das nicht finanzieren können. Also musst du selbst demnächst "zum Amt" um als Aufstocker deine "temporäre Bedarfsgemeinschaft" versorgen und die Umgangskosten stemmen zu können.

Die Anwältin hätte - was die Steuerklassen angeht - recht, falls ihr euch Anfang 2014 getrennt hättet.
Da ihr euch bereits Ende 2013 getrennt hat, stimmt, was Malachit schreibt.
Was den Kindesunterhalt und evtl. Trennungsunterhalt angeht, hat er sowieso recht.
Einem nackten Mann kann niemand in die Tasche greifen.

Geh bitte davon aus, dass die meisten Anwälte sich für den VKH-Satz kein Bein ausreißen.
Nachlässigkeiten wie die bereits aufgetretenen werden eher die Regel als die Ausnahme sein.

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2014 11:48
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Einem nackten Mann kann niemand in die Tasche greifen.

Genau dieses wird aber trotzdem unerfreulich oft versucht ...

*duckundweg*

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2014 13:14
(@schloddzr)
Schon was gesagt Registriert

FKK Bashing, sozusagen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2014 15:06